Kriminalitätsbekämpfung

Aktuelle Herausforderungen in der Vor-Ort-Untersuchung und in der Laboranalytik von Drogen

Von Dr. Jürgen Bügler, München¹

 

3 Vor-Ort-Untersuchung

 

3.1 Arbeitsabläufe

In der polizeilichen Praxis wird Rauschgiftmaterial meist in einer Kontrollsituation aufgefunden und sichergestellt. Es liegt damit zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein mehr oder weniger fundierter Anfangsverdacht hinsichtlich der Stoffeigenschaften vor. Dieser kann sich beispielsweise aus der Auffindesituation, aus der Art und Weise des Umgangs mit dem Material durch die kontrollierte Person, aus dem Aussehen und der Verpackung des Materials, aus Einlassungen der kontrollierten Person oder aus Ermittlungshinweisen ergeben. Nach der Sicherstellung wird im Ausnahmefall noch direkt am Auffindeort, in der Regel aber auf der Polizeidienststelle, das sichergestellte Material als Asservat im Datensystem erfasst und es wird eine Voruntersuchung unter Verwendung sog. Drogen-Schnelltests durch Polizeivollzugskräfte durchgeführt. Der Schnelltest stellt dabei einen ersten und in vielen Fällen, z.B. bei Besitz von nur kleinen Mengen an Rauschgift, auch einzigen Sachbeweis im Ermittlungsverfahren dar.


Ein Schnelltest ergibt im Idealfall eine weitgehend verlässliche Aussage zur Stoffidentität, d.h. ob ein Material einen bestimmten chemischen Stoff enthält oder nicht. Es werden hingegen keine Aussagen zum Gehalt dieses Stoffes erhalten. Bei der Durchführung eines Schnelltests wird die ursprüngliche Verpackung des sichergestellten Materials entfernt, es wird das Gewicht bestimmt, es wird eine kleine Materialprobe entnommen und zu dem mit dem Schnelltest mitgelieferten Flüssig-Reagens gegeben.


Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Drogen-Schnelltests, nämlich chemische Schnelltests, die auf einer chemischen Farbreaktion zwischen den Testreagenzien und dem fraglichen Material beruhen, und immunologische Schnelltests, die auf dem Prinzip der biochemischen Reaktion des fraglichen Materials mit spezifischen Antikörpern basieren. Chemische Schnelltests finden in einer kleinen Glasampulle statt, immunologische Tests werden als sog. Lateral-Flow-Test in kleinen Testkassetten durchgeführt, wie sie z.B. aus der Testung auf Erkrankung während der Corona-Pandemie allgemein bekannt sind. Nach einem positiven Schnelltest werden sodann weitere Maßnahmen eingeleitet, und in einer Größenordnung von etwa 10% aller Rauschgiftdelikte wird zusätzlich ein Untersuchungsauftrag zur Erstellung eines Wirkstoffgutachtens an ein forensisch-chemisches Labor gegeben. Das Ergebnis der Laboruntersuchung und das daraus erstellte Gutachten sind für die strafrechtliche Würdigung der Tat von entscheidender Bedeutung.

3.2 Geräte für Voruntersuchungen

Neben den oben beschriebenen Drogen-Schnelltests auf chemischer oder immunologischer Basis gibt es mittlerweile auch mobile analytische Geräte, die eine Voruntersuchung fraglicher Materialien auf stoffliche Identität und mit Einschränkungen auch hinsichtlich des Wirkstoffgehalts ermöglichen. Diese Geräte arbeiten in der Regel auf der Grundlage der optischen Spektrometrie, d.h. das zu untersuchende Material wird mit Lichtstrahlung beleuchtet und das reflektierte Licht wird analysiert. Eine Untersuchung kann prinzipiell auch ohne größere Probenvorbereitung durch dünne, transparente Verpackungen erfolgen. Die Zeitdauer für eine Messung liegt im Bereich von unter einer Minute bis hin zu wenigen Minuten. Typische Gerätearten sind sog. Infrarot-(IR)-Spektrometer, Nah-Infrarot-(NIR)-Spektrometer oder Raman-Spektrometer. Nachfolgend sind zwei derartige Geräte beispielhaft abgebildet. Raman-Spektrometer sind in der Regel komplexer aufgebaut, größer und teurer in der Anschaffung als NIR-Spektrometer.



Abb. 1:Raman-Spektrometer Typ Pendar X10.6



Abb. 2: NIR-Spektrometer Typ MicroNIR.7


Weitere Geräteklassen arbeiten auf der Grundlage von massenselektiven oder chromatographischen Verfahren. Diese sind jedoch meist deutlich aufwändiger in der Bedienung und nicht wirklich mobil, so dass hier darauf nicht weiter eingegangen werden soll. Zur Überprüfung der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Spektrometer für die Voruntersuchung von Rauschgift-Asservaten wurden in jüngster Zeit in verschiedenen forensischen Laboren praxisnahe Tests durchgeführt.8, 9 Dabei wurden unter anderem die in der täglichen Polizeiarbeit sichergestellten Asservate sowohl auf klassischem Wege mit den verfügbaren Drogen-Schnelltests als auch mit den optischen Spektrometern untersucht und es wurden die Qualitätskenngrößen der jeweiligen Verfahren ermittelt.