Gesprengte Geldautomaten – Ein Zeitüberblick
Von Dr. Reinhard Scholzen, Daun-Waldkönigen¹
2.1 In den BKA-Lagebildern angegebene Zahl der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen

Bereits im Jahr 2015 ging das BKA davon aus, dass die zunehmende Zahl der Automatensprengungen in Deutschland ursächlich mit verstärkten Präventionsmaßnahmen in niederländischen Geldinstituten und dem dort aufgebauten hohen Verfolgungsdruck einherging. Gern verweist die niederländische Polizei auch in der Gegenwart auf die enge Kooperation mit den Banken. Dadurch wird bei unseren Nachbarn jeder Geldautomat rund um die Uhr bewacht. Dies ist jedoch in den Niederlanden mit einem vergleichsweise geringen Aufwand verbunden, da es im gesamten Land nur rund 1000 GAA gibt. Allein in NRW sind rund 10.000 dieser Geräte im Betrieb. Nicht nur in der internationalen Betrachtung sind Verdrängungseffekte feststellbar. Seit der ersten Erfassung der Geldautomatensprengungen in Deutschland blieb der Anteil niederländischer Täter hoch und ebenso waren es in erster Linie Geldautomaten in ländlichen Regionen oder am Stadtrand, die gesprengt wurden. Von Beginn an stellte man fest, dass die Tatorte fast ausnahmslos in der Nähe einer Autobahn lagen, was jedoch bei der hiesigen hohen Autobahndichte nicht verwundern kann. Vor diesem Hintergrund war es vorhersehbar, dass seit dem Jahr 2017 vermehrt auch Tatorte in Rheinland-Pfalz in der Statistik erschienen. Dort wurden im Jahr 2016 fünf Geldautomaten gesprengt, im Folgejahr waren es bereits 23. Als Erklärung wiesen die Autoren des Lagebildes auf die in NRW und in Niedersachsen „eingerichteten zentralen Ermittlungskommissionen sowie eine intensive Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden“6 hin. Dies sei ein Grund dafür, dass die Täter vermehrt Objekte in Hessen und Rheinland-Pfalz ins Visier nähmen. Bei vielen Straftaten ist es schwierig, Antworten auf vermeintlich einfache Fragen zu finden. In welchem Bundesland ereignen sich die meisten Sprengungen von Geldautomaten? ist eine solche Frage. Beschränkt man sich nur auf die Zahl der Fälle, so bleibt außen vor, wie viele Menschen in diesem Bundesland leben und es wird nicht dessen Flächengröße berücksichtigt. Um ein Gesamtbild zu zeichnen, müsste unter anderem auch betrachtet werden, wie groß die Gesamtzahl der in einem Bundesland aufgestellten Geldautomaten ist, wo diese aufgestellt und wie sie gesichert sind. Die oben bereits erwähnte Häufigkeitszahl liefert somit einen zwar durchaus griffigen, keineswegs aber alles erklärenden Wert. Zudem ergeben sich von Jahr zu Jahr zum Teil sehr deutliche Verschiebungen, wie die folgende Tabelle zeigt.
2.2 Häufigkeitszahl der Sprengungen von Geldautomaten (inklusive Versuche)7

2.3 Beute geringer als die Schäden
Im BKA-Lagebild für das Jahr 2015 sticht ins Auge, dass die Täter in 37% der Fälle keinen Erfolg hatten, also kein Bargeld erbeuteten. Im Folgejahr verließen sie sogar in 60% der Fälle den Tatort beutelos. Danach schwanken die Zahlen stark: 2017 machten die Verbrecher in 48% der Fälle Beute, 2018 waren es 37%, 2019 41%, 2020 endeten 38% der Taten für die Täter erfolgreich, 2021 waren es 48%. Im Jahr 2022 stieg der Anteil der erfolgreichen Beutezüge sprunghaft auf 60% an. Diese Entwicklung setzte sich 2023 fort: 185 Versuchen standen 276 vollendete Diebstähle gegenüber. Ohne auf Details einzugehen, stellte das BKA für das Jahr 2015 heraus: „Der durch die Straftaten verursachte Sachschaden übersteigt den Beuteschaden in vielen Fällen deutlich. Bei einzelnen Straftaten entstand ein Sachschaden in sechsstelliger Höhe.“8 Mit der zunehmenden Verwendung von Festsprengstoffen, stiegen die angerichteten Schäden deutlich an. Im Jahr 2017 lagen sie in Einzelfällen sogar über einer Million Euro. Ein Jahr später gab das BKA die Gesamtsumme der Begleitschäden mit einem „mittleren zweistelligen Millionenbereich“ an. Nähere Angaben über Beute und Schadenshöhe finden sich in der Betrachtung des Jahres 2019. Als durchschnittliche Beutesumme wurden 107.000 Euro angegeben (Gesamtsumme: 15,2 Mio. Euro) und die Begleitschäden durch die Geldautomatensprengungen wurden wie in den Vorjahren auf einen „mittleren zweistelligen Millionenbereich“ geschätzt. 2020 stieg die Gesamtsumme der Beute auf 17,1 Millionen Euro an und steigerte sich im Jahr 2021 nochmals auf 19,5 Millionen Euro. Nach wie vor überstiegen die dabei angerichteten Schäden diesen Wert deutlich. Für das Jahr 2022 gibt das BKA als durchschnittliche Beute 100.000 Euro an. Die Gesamtbeute lag bei 29,9 Millionen Euro. Hinzu kommen die angerichteten Schäden, die das BKA für 2022 nach wie vor mit „im mittleren zweistelligen Millionenbereich“9 angibt. An dieser Feststellung hat sich auch im Jahr 2023 wenig verändert. Da die Zahl der Versuche zurückging, blieb die durchschnittliche Beutesumme mit 103.000 Euro nahezu unverändert und die Sachschäden – die für 2023 noch nicht vollständig vorliegen – dürften „im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich“ liegen. Es darf nicht übersehen werden, dass die Sprengungen sowohl für die Täter als auch für Sicherheits- und Rettungskräfte, aber auch für Unbeteiligte große Gefahren in sich bergen. In den Niederlanden wurde vor einigen Jahren ein Täter bei einer Sprengung getötet. In Koblenz wurde im Dezember 2022 ein Wachmann bei einer Sprengung schwer verletzt. Auch nach der Tat geht von den Tätern eine erhebliche Gefahr aus. Nach einer Geldautomatensprengung in Wiernsheim in Baden-Württemberg verursachten die Täter, da sie in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Autobahn auffuhren, einen Verkehrsunfall, bei dem ein Insasse eines Transporters getötet und dessen Fahrer lebensgefährlich verletzt wurde.10
3 Prävention
Es lag in der Natur der Sache, dass mit steigenden Fallzahlen der Handlungsdruck auf die Politik und damit auf die Polizei wuchs. Daher gab bereits im Oktober 2015 das LKA NRW für die Betreiber von Geldautomaten umfassende Handlungsempfehlungen heraus. Sie waren das Ergebnis eines intensiven Erfahrungs- und Informationsaustauschs, an dem auch die Produzenten unterschiedlicher Sicherheitstechniken beteiligt waren. Darüber hinaus nahmen an den Gesprächen auch Vertreter von Versicherungen und Polizisten aus den Niederlanden teil.
Diese Erfahrungen und die Erkenntnisse aus anderen Bundesländern – beispielsweise die im Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz geschaffene Projektgruppe „Sprengung von Geldautomaten“ – flossen im Jahr 2019 in den Maßnahmenkatalog ein, den die Projektgruppe „Geldautomatensprengungen“ der „Kommission Polizeiliche Kriminalprävention“ erarbeitete. Hieraus ergaben sich ständig aktualisierte Empfehlungen zur Umsetzung unterschiedlicher Sicherungsmaßnahmen an die Betreiber von Geldautomaten. So drängt das LKA NRW seit dem Jahr 2020 darauf, das Aufstellen von Geldautomaten nur dann zuzulassen, wenn ausreichende Sicherungen vorhanden sind. Hierzu zählen auch diverse Systeme, von denen in der Öffentlichkeit Farbpatronen sowie Spezialkleber bekannt sind, die die Geldscheine für die Täter unbrauchbar machen.
Diese Klebesysteme waren ein wesentlicher Beratungspunkt eines am 8. November 2022 tagenden „Runden Tischs Geldautomatensprengungen“. Daran nahmen unter anderem Vertreter des BMI, des BKA, des Hessischen LKA, Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Mitglieder der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder teil. Um offene Fragen zu klären, erhielten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Sommer 2023 einen Prüfauftrag. Unter anderem wurden sie gefragt, „ob die Deutsche Bundesbank verklebte Banknoten erstattet.“ Die Erstattung sei möglich, stellten die wissenschaftlichen Berater des Bundestages fest, jedoch müssten dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem müssten die mit einem Klebesystem unbrauchbar gemachten Geldscheine „aus einem Geldausgabeautomaten bzw. (kombinierten) Ein-/Auszahlungsautomaten (stammen) bzw. sind auf dem Transportweg dorthin durch entsprechende Auslösungen verklebt worden.“ Zudem müssten die einreichenden Institute mit den verklebten Banknoten zahlreiche Unterlagen vorlegen. Unter anderem seien detaillierte Angaben erforderlich zu dem Geldausgabegerät, aber auch Typ und Menge des eingesetzten Klebstoffs und schließlich auch eine Bestätigung, „dass alle verklebten Banknoten unmittelbar vor Befüllung des Geräts von der Bundesbank bezogen wurden oder nach den Regelungen des Banknotenrecyclings geprüft wurden und echt sind.“11
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