Sexualisierte Gewalt im Wandel der Zeit – gesellschaftliche Aspekte

Eine Fachstelle zum Thema überblickt 30 Jahre

1979 riefen sieben engagierte Frauen im Frauenzentrum Mainz eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen„ ins Leben. Die „erste Generation„ der Notruffrauen setzte sich zum Ziel, vergewaltigte Frauen bei der Verarbeitung des Erlebten und auf dem juristischen Weg zu unterstützen. Nur wenige Frauen hatten in dieser Zeit den Mut, eine Strafanzeige zu erstatten. Sie stießen, wenn sie es taten, auf eine Wand von Vorurteilen und Anschuldigungen. Auch bei der Polizei, wo ihnen nicht selten eine Mitschuld zugewiesen wurde.

Annette Diehl
Frauennotruf Mainz
Traumafachberaterin und
personenzentrierte Beraterin

Das Forschungsprojekt „Vergewaltigung als soziales Problem„ mit zweieinhalb Stellen, finanziert vom damaligen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BJFG), ermöglichte den Mainzer Notruffrauen neben der Ausweitung des Beratungsangebots und gezielter Öffentlichkeitsarbeit auch die Betreuung von vergewaltigten Frauen von der Anzeigenerstattung bis zum Gerichtstermin.
Die Konsequenz dieser Forschungsarbeit war die Forderung einer Strafrechtsreform. Der Notruf Mainz forderte in diesem Zuge 1983 die Streichung des minderschweren Falls bei Vergewaltigung, die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe und die Gleichsetzung von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Erst vierzehn Jahre später, im Juli 1997, wurden diese Forderungen umgesetzt.
Das Projekt endete mit einem anerkannten Bericht1, aber ohne weitere Finanzierung: von 1983 bis 1991 arbeitete der Notruf wieder rein ehrenamtlich, also unbezahlt. Dennoch erarbeiteten die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in dieser Zeit u.a. ein Konzept für Polizeifortbildungen und boten weiter regelmäßige Unterstützung für Betroffene an. Erste Kontakte zur Polizei wurden geknüpft. Um die Situation von betroffenen Frauen zu verbessern und eine sekundäre Viktimisierung zu verhindern wurde der Ruf nach Fachkommissariaten und Sonderdezernaten bei der Staatsanwaltschaft bundesweit – auch bei der Polizei selbst – immer lauter.
Nach dem Regierungswechsel in Rheinland-Pfalz 1991 machte eine Landesförderung die Einrichtung von bezahlten Stellen in den heute insgesamt 12 Notrufen in RLP möglich. In Mainz wurden zwei Teilzeitstellen eingerichtet und bis heute vom Frauenministerium, der Stadt Mainz, dem Landkreis Mainz-Bingen und aus Spenden und Bußgeldern finanziert.
Der Frauennotruf Mainz stellte im Sommer 2010 – wie jedes Jahr – seinen Jahresbericht vor. Im Vergleich zu den Vorjahren war das Berichtsjahr 2009 ein besonderer Zeitraum für die Fach- und Beratungsstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt: die Einrichtung feierte den 30. Geburtstag. Seit 30 Jahren unterstützt das Projekt, das zur Fachstelle wurde, betroffene Frauen und Mädchen und deren Angehörige. Außerdem mischt sie sich politisch da ein, wo in der Gesellschaft die Problembereiche Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Gewalt in der Ehe tabuisiert, bagatellisiert und negiert werden. Die derzeit neun ehrenamtlichen und drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Vereins „Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen in Mainz„ nutzten das Jubiläum, um das Geleistete zu feiern. Dabei war der aktuelle 27-seitige Jahresbericht eine gute Grundlage, um Rückschau zu halten. Ein 43-seitiger Pressespiegel zeigt, wie viel Aufmerksamkeit die Aktivitäten des Notrufs in der Öffentlichkeit weckte – das war nicht immer so.

Von Projekten zu Fachstellen 

Wachsende Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen gewährleisten heute eine beständige und professionelle Arbeit der Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt. Viele „neue„ Themenbereiche wurden bearbeitet – so nimmt z.B. das Thema Sexueller Missbrauch in der Kindheit großen Raum in der Arbeit ein.
Der in diesem Jahr in den Medien stark thematisierte Bereich der sexualisierten Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen und Institutionen gehört schon seit langem zum Aufgabenbereich des Mainzer Frauennotrufs. Mehr als 50% der Hilfesuchenden haben sexuelle Übergriffe in der Kindheit erlebt und können erst heute darüber sprechen. Das führte aber nicht dazu, dass der Dachverband des Frauennotrufs Mainz – der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)2 zur ersten Sitzung des Runden Tischs Kindesmissbrauch geladen wurde. 
Überhaupt spiegelt sich die gesteigerte Anzahl der Hilfesuchenden, der Themenbereiche und Veröffentlichungen kaum in (finanzieller) Anerkennung wider – und somit auch nicht im Wachstum der Kapazitäten der einzigen Fachstelle im Kreis Mainz-Bingen und Bad Kreuznach: lediglich eine Stundenerhöhung bei den beiden Teilzeitstellen von 24 auf 30 Stunden konnte in Mainz 2008 ermöglicht werden. Bei den Kolleginnen bundesweit sieht die Situation nicht viel anders aus.
Der feministische Blick auf die Ursachen von sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft, den die Einrichtung bis heute beibehalten hat, wird (will) in unserer Gesellschaft bis heute nicht gesehen (werden). Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt von Männern gegen Frauen und Mädchen ist nicht allein ein individuelles Problem zwischen einzelnen Frauen und Männern, sondern immer auch Ausdruck des gesellschaftlichen Machtverhältnisses zwischen den Geschlechtern. So sind nach Alberto Godenzi tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft notwendig, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu verhindern. „Die Beseitigung der Ungleichstellung der Geschlechter ist eine von den meisten Autorinnen und Autoren angeführte Präventionsmaßnahme im Bereich der Gewalt gegen Frauen und Mädchen.„3 Solch eine grundlegende gesellschaftliche Veränderung scheint jedoch das innere Sicherheitsgefüge unserer Gesellschaft mehr anzutasten, beängstigt also mehr, als die Zahlen und Fakten zum Thema Männergewalt an Frauen. (Die Angst vor Veränderung ist so groß, dass trotz der besorgniserregenden statistischen Fallzahlen viele lieber verharren, anstatt aktiv zu verändern.

Mythos Vergewaltigung 

Die (mediale) Verleugnung der gesellschaftlichen Ursachen für Gewalt an Frauen verhaftet den Mythos Vergewaltigung in den Köpfen von Männern und Frauen. Obwohl es mittlerweile zahlreiche Forschungen zum Thema Gewalt an Frauen gibt, also Zahlen und Fakten, halten sich die Mythen vor allem zum Thema Vergewaltigung, standhaft. Auch viele Frauen glauben an den sogenannten Vergewaltigungsmythos, wie die Studien von Prof. Dr. Barbara Krahé zeigen.4 Er ist ein Schutz vor der dauernden Angst: „Die Frauen bauen sich damit eine Illusion der Unverwundbarkeit auf, um sich selbst aus dem Kreis der potenziellen Opfer auszuschließen.„ 
Verschiedene Untersuchungen belegen, dass nicht allein die tatsächlich erlittene Vergewaltigung eine Einschränkung der weiblichen Selbstbestimmung zur Folge hat, sondern dass schon die Angst davor zu Autonomiebeschränkungen bei Frauen und Mädchen führt (s. auch Susanne Heynen, Vergewaltigt, 2000). Männergewalt an Frauen hält die Geschlechterhierarchie aufrecht. Sie macht Frauen zum schwachen und Männer zum starken Geschlecht und legt sie auf diese Rollen fest.
Die neueren Forschungsergebnisse zum Thema Gewalt an Frauen unterstützen die Erfahrungen der Frauennotrufe und spiegeln sich in der Statistik wider: Relativ unbekannt blieb lange Zeit die repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland aus 20045. Laut Schröttle u.a. haben 13% der befragten Frauen mindestens einmal in ihrem Leben sexuelle Gewalt in Form von Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und/oder sexueller Nötigung seit dem 16. Lebensjahr erfahren.
Legt man eine breitere Gewaltdefinition6 an, sind es bereits 34%, bei sexueller Belästigung gar 58% der Befragten. Körperliche Übergriffe seit dem 16. Lebensjahr hatten 37% aller Befragten erlebt. Als Täter wurden genannt: Bekanntschaften (22,3%), Freunde, Nachbarn, Kollegen (insg. 31,6%), Familienmitglieder (10,1%). Die größte Gruppe, fast die Hälfte der Täter waren (ehemalige) Partner der Frauen (49,3%). Nur wenige gaben Unbekannte als Täter an (14,5%). Fast alle Täter (99%) sind männlich.
Die Studie bestätigt in diesen Punkten weitestgehend die repräsentative Befragung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (Wetzel & Pfeifer, 1997) aus 1997. Noch immer ist fast jede 7te Frau Opfer von sexualisierter Gewalt im strafrechtlichen Sinn.
Erschreckend ist vor allem: fast die Hälfte der Frauen spricht mit niemandem über das Ereignis, auch institutionelle Hilfe wird nur von einem Teil der Frauen in Anspruch genommen. Obwohl viele Frauen angeben, Hilfseinrichtungen zu kennen, wenden sich lediglich 11% an die Beratungsstellen.
An wen wenden sich die Frauen also nach der Tat? Etwa jede dritte Frau, die körperliche oder sexuelle Übergriffe mit Verletzungsfolge erlebte, hatte medizinische Hilfe in Anspruch genommen. Ärztinnen und Ärzte sind demnach oft die ersten Ansprechpersonen – ihnen kommt somit eine Schlüsselposition im Interventionsverbund zu – dann folgen an zweiter Stelle Frauenhilfseinrichtungen wie die Frauennotrufe und erst dann die Polizei. Lediglich 5% der befragten Frauen, die sexuelle Gewalt erlebt hatten, machen eine Anzeige! Wenn sie es taten, dann machten sie laut Studie keine guten Erfahrungen: „Die Schilderungen der Teilnehmerinnen mit Erfahrungen in diesem Bereich verweisen darauf, dass ihnen von polizeilicher Seite nicht immer mit der notwendigen Sensibilität begegnet worden ist. Sie scheinen auf Misstrauen zu stoßen, fühlten sich nicht ernst genommen, teilweise auch respektlos und ironisch distanziert behandelt.„7 Dies steht im Gegensatz zu den positiven Entwicklungen bei der polizeilichen Intervention bei körperlicher Gewalt (z.B. Vorgehensweise bei Wegweisungen) und zeigt, dass im Bereich Männergewalt an Frauen die sexuelle Gewalt weiterhin ein Tabu im Tabu ist. Warum ist das so?

Trauma und Tabu 

Eine Vergewaltigung erschüttert das „innere Sicherheitssystem„ der Betroffenen in größtem Maße. Das Geschehene bewirkt ein psychisches Trauma und ist somit mit Ohnmachtsgefühlen, absolutem Kontrollverlust, massiven Ängsten verbunden. Einziges Ziel der intuitiven Reaktionen der Betroffenen ist, zu überleben und einen Teil der Kontrolle wiederzuerlangen. Die oft befremdlichen Verhaltensweisen erscheinen den Frauen und Mädchen nach der Tat als seltsam, sie „trauen sich selbst nicht mehr über den Weg„. Sie fühlen sich selbst oft unglaubwürdig.
Während des traumatischen Geschehens kommt es in Folge von dissoziativen Mechanismen zu einer Fragmentierung des Erlebens und Wahrnehmens. Das wiederum bedeutet: es gibt oft keine zusammenhängende Erinnerungen („Zuerst habe ich das gesehen, dann das gehört und mich so gefühlt.„), sondern eine oft chaotische Ansammlung getrennter Sinneseindrücke und Gefühle, die in die Gegenwart drängen und manchmal nicht zusammengefügt werden können. Zumal sie in dieser Form auch keine reale Zeitschiene haben („es passiert in diesem Moment wieder„) und manchmal nicht über Sprache verfügen.
So können an das Trauma erinnernde Gerüche, Geräusche, etc. zu Schlüsselreizen („Trigger„) werden und Reaktionen wie Angst, Schock, Ohnmacht auslösen, ohne dass der oder die Betroffene dies mit dem Trauma in Verbindung bringen kann. Für Aussagen bei Polizei oder vor Gericht und die dortige Definition von Aussagequalität (Schlüssigkeit, Erlebnisbezogenheit, Kontinuität) ein Problem.
Aber: das Gehirn traumatisierter Menschen ist auf Überleben eingestellt und nicht darauf, eine Ermittlung zu unterstützen. Die Ziele von Betroffenen, Angehörigen und Strafverfolgungsbehörden sind somit sehr unterschiedlich. 
Eine traumatische Situation ist abgeschlossen, wenn die Bedrohung vorbei ist und der Mensch in Sicherheit. Im Falle einer Vergewaltigung: wenn es keinen Täterkontakt mehr gibt. Der Prozess der Traumatisierung ist unter Umständen aber noch nicht abgeschlossen. Nicht selten folgen weitere, manchmal retraumatisierende Erfahrungen: wie wird die Vergewaltigung von der Familie aufgenommen? Wird mir geglaubt? Wie verhalten sich die Ermittlungsbehörden? Diese Faktoren entscheiden mit darüber, ob es zu einer Erholung oder einer Chronifizierung der traumatischen Folgereaktionen kommt.
Betroffene Frauen und Mädchen, die eine Anzeige erstatten, erwarten von den Ermittlungsbehörden, dass sie in ihrer krisenhaften Situation ernst genommen und verstanden werden, und dass sie Schutz und Gerechtigkeit erleben. 
Die mit dem Opferschutzgesetz erzielten Verbesserungen für die Stellung von Opfern von Sexualstraftaten, die Einrichtung von Fachkommissariaten bei der Polizei und weitere organisatorische Veränderungen bleiben nur dann sinnvoll, wenn sich gleichzeitig alle Akteurinnen und Akteure mit gängigen Mythen und Vorurteilen zum Geschlechterverhältnis auseinandersetzen und über ein Basiswissen zum Thema Traumatisierung verfügen.
Jede Reduzierung psychischer Belastung von Betroffenen wirkt sich letztlich auch positiv auf das Ermittlungsverfahren aus.
Die Fachstellen für sexualisierte Gewalthalten halten aus diesem Grund Runde Tische in interdisziplinärer Zusammenarbeit zur Optimierung der rechtlichen Schritte nach Vergewaltigung, Supervision für alle Akteurinnen und Akteure einschließlich der Richterschaft und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungen für alle Berufsgruppen innerhalb des Ermittlungsverfahrens für unabdingbar.

Blick zurück und nach vorn 

Die Frauennotrufe sehen ihre Aufgabe im Interventionsverbund zum einen in der Unterstützungsarbeit mit Betroffenen und Angehörigen8. Hier geht es auf ganz individueller Ebene darum, Frauen und Mädchen, deren Integrität, Selbstbestimmung und Selbstkontrolle durch einen gewaltsamen Übergriff verletzt wurden, ihre innere Sicherheit wieder zu geben. Das bedeutet für sie: die eigenen Ressourcen und Handlungskompetenzen wieder zu entdecken und zu mobilisieren, Hilflosigkeit und Ohnmacht zu überwinden und die Kon-
trolle über die eigenen Lebensumstände zurück zu gewinnen. Das kann dazu führen, dass betroffene Frauen und Mädchen den rechtlichen Weg beschreiten und Anzeige erstatten.
Gleichzeitig sehen die Frauennotrufe bis heute ihre Aufgabe in der Enttabuisierung und gesellschaftlichen Aufklärung. In den 70er Jahren haben Einrichtungen wie der Frauennotruf Mainz dazu beigetragen, dass Gewalt an Frauen und Mädchen neu bewertet, bekämpft und abgelehnt wurde. Obwohl viele positive Veränderungen wie bspw. die mit staatlichen Mitteln finanzierte Einrichtung einer forensischen Ambulanz an den Universitätskliniken Mainz, eine verbesserte Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz.zu verzeichnen sind, ist diese Aufgabe für den Notruf bis heute nicht abgeschlossen.
Wichtig ist den Frauennotrufen hierbei die Vernetzungsarbeit mit den unterschiedlichen Professionen im Problemkreis „Sexualisierte Gewalt an Frauen und Kindern„. Dabei sehen die Fachfrauen vor allem die Entwicklung zur gemeinsamen Philosophie bzw. Haltung zum komplexen Thema als wichtigste Herausforderung.

Anmerkungen: 

1 Vergewaltigung als soziales Problem Band 141 in der Schriftenreihe des BJFG
http://www.frauen-gegen-gewalt.de/ 
3 Alberto Godenzi, Gewalt im sozialen Nahraum, 1996
http://www.uni-potsdam.de/portal/apr08/titel/vergewaltigung.htm 
5 Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 10.264 Frauen zwischen 16-85 Jahren wurden befragt.
6 Breitere Gewaltdefinition heißt hier: „ungewollte sexuelle Handlungen zu denen sie gedrängt oder psychisch-moralisch unter Druck gesetzt wurden„ Hier wurden z.T, auch fließende Übergänge festgestellt.
7 Ebd.8 
Das Unterstützungsangebot der Frauennotrufs Mainz richtet sich sowohl an betroffene Frauen und Mädchen als auch an deren Vertrauenspersonen. Im Jahr 2009 ist die Zahl der Hilfesuchenden auf 286 Personen angestiegen. Über 500 Beratungsgespräche wurden im geführt, davon rund zwei Drittel mit betroffenen Frauen und Mädchen. Daneben gab es zahlreiche Informationsgespräche mit Betroffenen und Vertrauenspersonen und Begleitungen zur polizeilichen Aussage oder zur Gerichtsverhandlung.