REZENSION
Häberle/Lutz, Infektionsschutzgesetz. 1. Auflage 2020
Die Corona-Pandemie und die damit im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Beschränkungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) haben das öffentliche Leben in Deutschland seit März 2020 stark verändert. Ausgangs- und Kontaktsperren, Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sowie die Schließung von Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Sportstätten, Geschäften und Gaststätten finden ihre Grundlage in den Bestimmungen der Norm bzw. in auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder.
In diesem Kontext ist es in der Zwischenzeit auch zu zahlreichen Entscheidungen des BVerfG und der Verwaltungsgerichtsbarkeit gekommen. Durchgehend ist dabei auf eine gebotene strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung hingewiesen worden. Pauschale Verwaltungsentscheidungen ohne Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls und der beeinträchtigten Grundrechtspositionen sind unzulässig.
Der vorliegende Kommentar soll nach Intension der fachkompetenten Autoren eine Hilfestellung bieten, um die Materie des Infektionsschutzrechts, die zuvor in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat, zu bewältigen. Es handelt sich um einen aktualisierten Auszug aus dem bewährten Loseblattwerk „Strafrechtliche Nebengesetze“ von Erbs/Kohlhaas. Dieser ist übersichtlich gestaltet, beschränkt sich auf wesentliche Fragestellungen, greift bereits die aktuelle Gesetzesänderung vom 27.3.2020 auf und ist für eine erste Auseinandersetzung mit dem IFSG hilfreich. Angesichts der aktuellen Lage kann der Kurzkommentar auch für den Polizeivollzugsdienst empfohlen werden.
Hartmut Brenneisen, Preetz/Worms
Autoren: Peter Häberle, Hans-Joachim Lutz
Titel: Infektionsschutzgesetz, 1. Auflage 2020
Format: 125 Seiten, 12,8 x 19,4 cm, Hardcover
Preis: 29,00 Euro
ISBN: 978-3-406-75924-6
Verlag: Verlag C. H. Beck oHG
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