REZENSION
Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, Kommentar. 11. Auflage
Mit dem vorliegenden Kommentar zum ASOG Berlin wird eine praxisgerechte und zugleich wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zur Anwendung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts geleistet. Sechs Jahre nach der Vorauflage erscheint die 11. Auflage des Standardwerkes, nunmehr unter der gemeinsamen Verantwortung von Prof. Michael Knape und Prof. Dr. Sabrina Schönrock. Beide stehen für ein hohes Maß an Fachkompetenz und sind als Rechtswissenschaftler weit über die Grenzen Berlins hinaus bekannt. Michael Knape ist Direktor beim Polizeipräsidenten Berlin a.D., Honorarprofessor an der HWR Berlin und langjähriger erfolgreicher Fachautor. Sabrina Schönrock ist Professorin für öffentliches Recht, Dekanin des Fachbereichs Polizei und Sicherheitsmanagement an der HWR Berlin sowie Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof. Damit stehen die Autoren in persona für die mit dem Werk angestrebte „Symbiose“ aus theoretischen und praktischen Wissensanteilen.
Konzeptionell wird an dem seit der 9. Auflage gewählten Konzept festgehalten. Das heißt, die Normen des ASOG werden jeweils gemeinsam mit den korrespondierenden Bestimmungen der StPO bearbeitet. Dieser Ansatz hat sich zu einem Markenzeichen des Buches entwickelt und wird gerade den vollzugspolizeilichen Tätigkeitsfeldern besonders gerecht. So gehören Gemengelagen zwischen präventiven und repressiven Aufgaben zu den täglichen Herausforderungen der Polizei. Hinzu kommt die wichtige Abgrenzung zu den Befugnissen des besonderen Polizei- und Ordnungsrechts und hier insbesondere des Versammlungsrechts. Positiv hervorzuheben ist weiter, dass in den Kommentar nunmehr erstmals Randnummern eingefügt worden sind. Dies erleichtert das Auffinden von relevanten Textpassagen und damit die Arbeit mit dem Buch deutlich.
Die hohe Qualität des Kommentars soll exemplarisch anhand nachfolgender Beispiele belegt werden. Zu § 1 ASOG wird das Aufgabenspektrum von Polizei und Ordnungsbehörden bearbeitet. In diesem Kontext gehen die Autoren auch auf die besonderen Aufgaben der Polizei ein. Sie thematisieren unter anderem umfänglich und unter Berücksichtigung zahlreicher Quellen die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung sowie den bestehenden Meinungsstreit zur Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten (antizipierte Repression). Ein besonderes Augenmerk wird auf die Kommentierung der allgemeinen Befugnisgeneralklausel des § 17 ASOG gelegt und in diesem Rahmen, neben einer umfassenden Betrachtung der Gefahrbegriffe, die Anwendbarkeit auf besondere Rechtsfiguren wie Gefährderanspachen und -anschreiben, Meldeauflagen sowie künstliche Staus diskutiert. Besonders beachtenswert ist auch die Auseinandersetzung mit der Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen aus § 24 ASOG. Insbesondere die Abgrenzung zu Maßnahmen nach dem Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel vom 23.4.2013 ist im Lichte der schwierigen Materie sehr gut gelungen. Dabei sparen die Autoren nicht mit Kritik und fordern, trotz einer die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestätigenden Entscheidung des VerfGH Berlin, berechtigt einen ganzheitlichen Lösungsansatz des Landesgesetzgebers. Unter § 30 ASOG werden sodann alle Formen des eingriffsintensiven Polizeigewahrsams behandelt – stets unter Berücksichtigung des aktuellen Diskussionsstandes. Dies gilt zum Beispiel für den umstrittenen Verbringungsgewahrsam, aber auch für den Sicherheitsgewahrsam im Lichte der Rechtsprechung des EGMR, des BVerfG und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In diesem Zusammenhang wird überzeugend die Geltung der EMRK in Deutschland dargestellt. Ergänzend wird schließlich zu ausgewählten Normen des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) und hier insbesondere zu § 9 UZwG Stellung genommen. Berechtigt wird zum finalen Rettungsschuss festgestellt, dass die fehlende ausdrückliche Verankerung dieser schärfsten denkbaren polizeilichen Eingriffsmaßnahme gerade vor dem Hintergrund befremdlich wirkt, dass die politisch Verantwortlichen trotz einer fehlenden normenklaren Regelung eine Anordnung des tödlich wirkenden Schusses für zulässig halten und im konkreten Fall wohl auch erwarten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Prof. Michael Knape und Prof. Dr. Sabrina Schönrock ein hervorragender Kommentar gelungen ist. Das Werk setzt Maßstäbe und wird ohne Zweifel bundesweit eine hohe Beachtung finden. Es orientiert sich unmittelbar an den juristischen Auslegungsmethoden, berücksichtigt vorbildlich die aktuelle Rechtsprechung sowie die fachspezifische Kommentarliteratur und bietet sowohl Studierenden an den Hochschulen in Bund und Ländern als auch Praktikern der Polizei und der Ordnungsverwaltung eine wertvolle Hilfestellung an.
Prof. Hartmut Brenneisen
Autor: Michael Knape, Sabrina Schönrock
Titel: Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, Kommentar. 11. Auflage
Format: 1088 Seiten, DIN A 5, Hardcover
Preis: 69,90 Euro
ISBN: 978-3-8011-0772-7
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur GmbH, Buchvertrieb
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