Lebensmittelstrafrecht

Ein nicht alltägliches Sanktionssystem


Von Staatsanwalt Dr. Peter Karfeld, Bad Kreuznach1

1 Lebensmittelstrafrecht – erste Annäherung!

Das Wirtschaftsstrafrecht ist nicht unbedingt Anwalts Liebling. Dies gilt insbesondere für solche Bereiche, die über die klassischen Straftatbestände wie Untreue, Betrug, Bankrott, Steuerhinterziehung usw. hinausgehen. Konfrontiert mit dem Nebenstrafrecht wie z.B. den Strafnormen des Lebensmittelrechts mit seinen zahlreichen Annexbestimmungen wie das Öko-Landbaugesetz (ÖLG), den Vorschriften zu Spielwaren, Kosmetika oder aber dem Weingesetz, neigt man dazu, es wieder beiseitezulegen und sich eher dem Regelungsgegenstand – z.B. einem saftigem Steak oder einem frischen Pils – zu widmen. Grund hierfür ist seine – auf den ersten Blick kaum zu erfassende – Komplexität und Unübersichtlichkeit. Nähert sich man jedoch unbefangen diesem Themenkomplex, wird man feststellen, dass es sich hierbei um ein hochinteressantes Spezialgebiet handelt. Seine Grundlage ist das Europäische Recht; nicht zuletzt deshalb unterliegt es häufigem Wandel. Ursächlich hierfür ist die Neigung des Europäischen Normgebers zu schritt- und fallweisen Lösungen, jeweils abhängig von der Kompromissbereitschaft der Mitgliedstaaten, die ihre eigenen klimatischen, landschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bedingungen in die Waagschale der Entscheidung werfen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass dieses Rechtsgebiet ein wenig überschaubares und vielschichtiges Regelungswerk darstellt. Da diese Erzeugnisse bzw. Produkte zudem leicht zum Gegenstand von Manipulationen und Betrügereien gemacht werden können, ist es notwendig, sie von seiner Entstehung bis hin zur Abgabe an den Verbraucher aufmerksam und kritisch prüfend zu begleiten. In Folge dessen hat sich eine umfangreiche europäische Gesetzgebung entwickelt. Das Gemeinschaftsrecht dringt dabei nicht nur – wie bereits seit geraumer Zeit z.B. im Strafprozessrecht (Art. 6 EMRK!) – in die Ausfüllung und Auslegung auch materieller Normen ein, sondern ist regelrecht in das Lebensmittelrecht integriert. Das Lebensmittelrecht ist in diesen Fällen primäres, nicht lediglich sekundäres Gemeinschaftsrecht. Das Nebeneinander von nationalem und europäischem Recht sowie deren ausgeprägtes Ineinandergreifen stellen nicht nur den Rechtsunterworfenen und seine Berater, sondern teilweise auch Verwaltung, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden vor gewisse Verständnisprobleme. Hinzu kommt, dass das Lebensmittelrecht auch ausgeprägte Schnittstellen beispielsweise zum Arzneimittel- und Chemikalienrecht sowie zum Recht des unlauteren Wettbewerbs aufweist. Intensives Selbststudium ist daher unabdingbar, auch wenn der Fachkriminalist sich die notwendigen Kenntnisse kaum allein durch theoretisches Studium aneignen kann, sondern erst in Verbindung mit jahrelanger Praxis.

2 Lebensmittelskandale – eine unendliche Geschichte


Komplexität hin, Unübersichtlichkeit her: Dieser Rechtsmaterie können sich Sachbearbeiter in der Justiz, bei der Polizei oder Anwaltschaft angesichts wiederholt auftretender Lebensmittelskandale nicht verschließen; Stichwort: Gammelfleisch, BSE, Glykol in Wein, Kängurufleisch, Nikotinrückstände in Eiern oder aber Dioxin in Futtermittel. Werden nämlich in der Öffentlichkeit Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen bekannt, hat dies auch immer Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Menschen. Wenngleich Reaktionen wie eine Kaufenthaltung oft nicht lange anhalten, reichen doch schon kurze Zeiträume aus, um wirtschaftliche Existenzen bei Industrie und Handel zumindest zu gefährden. Zudem sind Verbraucher zu Recht hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Folgeschäden besorgt. Und ein Ermittlungs- und Strafverfahren ist auch immer noch etwas belastend. Daher werden – wie bisher – betroffene Hersteller und Vertreiber weiter zusammen mit ihren Anwälten in Strafverfahren gegen entsprechende Vorwürfe „kämpfen“, mitunter auch „mit harten Bandagen“. So werden Dienstaufsichtsbeschwerden und Schadenersatzklagen angedroht, wenn die Gefahr der Publizität droht, z.B. wenn in einem Ermittlungsverfahren ein Betrugsverdacht im Raum steht und die Staatsanwaltschaft beabsichtigt an Kunden heranzutreten.

3 Spezialisierung der Justiz


DasJustizministerium in Rheinland-Pfalz ist die einzige Justizverwaltung in Deutschland, die eine Zentralstelle für die Bearbeitung von Strafverfahren auf dem Gebiet des Wein- und Lebensmittelrechtes eingerichtet hat, die im Juni 2019 auf eine 50-jährige erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken kann. Anlass für die Gründung waren ursprünglich die zahlreichen Weinstrafsachen in dem an Weinbaubetrieben reichen Bundesland. Im Laufe der Jahrzehnte kamen zunehmend Lebensmittelstrafsachen hinzu, die eine Auslastung der Landeszentralstelle garantieren. Schließlich hat auch auf der Seite der Strafverteidiger vor allem in den letzten Jahren eine starke Spezialisierung stattgefunden, wobei zumindest in größeren Verfahren immer wieder dieselben Kanzleien tätig sind. Mit Einführung einer spezialisierten Staatsanwaltschaft wurden im Übrigen auch auf Seiten der Gerichtsbarkeit Schwerpunktgerichte eingeführt, so in Bad Kreuznach eine auf Lebensmittel- und Weinstrafrecht spezialisierte Strafkammer.

Anzumerken bleibt noch, dass eine weitere Zentralstelle für Lebensmittelrecht bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg (Landwirtschaftskriminalität) eingerichtet ist und diese ebenfalls seit vielen Jahren erfolgreich Straftaten im Zusammenhang mit der Landwirtschaft bearbeitet.

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