Massenveranstaltungen in Zeiten realer terroristischer Bedrohungen

Von Dr. Harald Olschok, Bad Homburg1

Die Zahl der Veranstaltungen in Deutschland ist kaum mehr zu überblicken. Immer mehr davon gilt es zu schützen. Die Love-Parade 2010 in Duisburg hat deutlich gemacht, wie schnell das Fehlverhalten von Behörden und Veranstaltern zu einer Katastrophe führen kann. In jüngster Zeit sind vermehrt terroristische Bedrohungen und andere Gefährdungen aus dem Bereich Security ins Blickfeld geraten. Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Veranstaltungen in Deutschland sind widersprüchlich und reichen nicht (mehr) aus. Die Musterversammlungsstätten-Verordnung verlangt einen Ordnungsdienst, ohne diesen zu definieren. Es gibt auch keine Vorgaben für die Qualifikation.

Private Sicherheitsdienste sind nach dem Gewerberecht verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu einer 40-stündigen Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer zu schicken. Außerdem erfolgt eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Ordnungsbehörden und Polizei. Leitende Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen müssen, bevor sie beim Schutz von Veranstaltungen eingesetzt werden dürfen, eine Sachkundeprüfung bei einer IHK absolvieren. In den Handbüchern und Unterrichtungsmaterialien der Kammern, mit denen man sich auf diese Prüfung vorbereitet, taucht der Begriff „Veranstaltungen“ gar nicht auf. Für Ordnungskräfte gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben. Diese Lücken und Widersprüche lassen sich nur mit einem Gesetz zum Schutz von Veranstaltungen schließen. Der vorliegende Beitrag versucht dies zu begründen und beleuchtet gleichzeitig die Komplexität der Thematik.

1 Veranstaltungsschutz: So nicht!

Anfang September 2017 fand im rheinhessischen Bad Kreuznach das sog. „Fischerstechen“ statt. Erwartet wurden 15 000 Besucher. In der Allgemeinen Zeitung aus Mainz wurde am 8. August über das „Sicherheitskonzept“ der örtlichen Veranstalter berichtet. Die Veranstalter wussten, dass dieses spätestens nach dem Unglück bei der Love-Parade in Duisburg zwingend erforderlich ist. Ein privater Sicherheitsdienst hätte die Veranstalter für die drei Tage insgesamt 3 000 Euro gekostet. Diese Mittel konnten nicht aufgebracht werden. Deshalb waren die Veranstalter dankbar, dass eine örtliche Fahrschule „spontan“ angeboten hatte, Mitarbeiter umsonst zur Verfügung zu stellen, die den „entsprechenden Schein“ hätten. Gemeint war der eingangs erwähnte Unterrichtungsnachweis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten nach § 34a der Gewerbeordnung. Auch der Kleingärtnerverein wollte mit seinen Mitgliedern zur Sicherheit beitragen.

Dieses Beispiel soll nicht überbewertet werden. Es war ein gelungenes und vor allem auch sicheres Fest. Bad Kreuznach ist nicht Nizza, Berlin oder Manchester. Aber auch im fränkischen Ansbach dachte im Juli 2016 niemand an ein Attentat. Am letzten Tag des alljährlich in der mittelfränkischen Bezirkshauptstadt veranstalteten dreitägigen Musikfestivals versuchte ein Attentäter als Rucksackbomber auf den Festivalplatz zu gelangen. Die Eingangskontrollen waren als Reaktion auf den Amoklauf wenige Tage zuvor im Olympiaeinkaufszentrum in München verstärkt worden. An dem gewählten Zugang wurde der Attentäter abgewiesen, weil er keine Eintrittskarte vorwies. An einer zweiten, hinter der Kartenkontrolle befindlichen Schleuse durchsuchten Ordnungskräfte die Taschen aller Besucher. Der Attentäter wandte sich ab und wenig später explodierte – möglicherweise versehentlich – sein selbstgebauter und von der Brisanz her eher schwacher Sprengsatz, wobei der Attentäter selbst getötet wurde. Geplant war offensichtlich, dass er den Rucksack in einer Menschenansammlung des Festivals abstellen und aus der Ferne zünden sollte.

Beim Schutz von Veranstaltungen darf es nicht darum gehen, dass ein Mitarbeiter einen „Sitzschein“ einer IHK vorhält. Es geht vielmehr um ein Gesamtkonzept zum Schutz von Veranstaltungen. Dies kann von leistungsfähigen privaten Sicherheitsdiensten erwartet werden.

2 Event-geprägte Gesellschaft und die gestiegene Anfälligkeit für Angriffe

Auch die Zahl der Besucher von Veranstaltungen in Deutschland ist, nach Angaben des German Convention Bureau (www.gcb.de), allein in den letzten zehn Jahren um 100 Mio. von 291 Mio. (2006) auf 393 Mio. (2015) gestiegen. „Die“ Veranstaltung gibt es natürlich nicht. Es gibt Großveranstaltungen mit täglich mehr als 100 000 Besuchern, es gibt Sport-, Konzert- und Kulturveranstaltungen, es gibt Volks- und Straßenfeste und es gibt allgemein zugängliche und geschlossene Veranstaltungen. Die Durchführung sichererer Veranstaltungen ist also eine komplexe Aufgabe für alle Beteiligten.

Wir leben in einer immer stärker Event-geprägten Gesellschaft und werden damit immer anfälliger für Angriffe. Das wurde in den letzten Jahren leider immer deutlicher. Die Anschläge betrafen Veranstaltungen im Freien und Gebäude gleichermaßen. Veranstaltungen in Großstädten wie Berlin und Paris gerieten genauso ins Visier von Attentätern wie das erwähnte Musikfestival in Ansbach am 24. Juli 2016. Mit 58 Toten und hunderten Verletzten erlebte im Oktober (1.10.) 2017 die Glücksspiel-Metropole Las Vegas das tödlichste Schusswaffen-Attentat der amerikanischen Geschichtsschreibung. Der Attentäter hatte aus dem Fenster eines Hotels das Feuer auf die Besucher eines Musikfestivals eröffnet. Bei einem Selbstmordanschlag auf ein Ariane-Grande-Konzert im Foyer der Manchester Arena am 22. Mai 2017 hat es mindestens 23 Tote und 59 Verletzte gegeben. Der mutmaßliche Attentäter war den Behörden bereits im Vorfeld bekannt. Das besonders perfide Merkmal dieses Anschlages war, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche davon betroffen waren. Die beiden Terroranschläge vom 13. November 2015 auf das Stade de France während des Fußballländerspiels zwischen Frankreich und Deutschland und zeitgleich auf ein Konzert im Bataclan-Theater in Paris forderten 130 Todesopfer und über 350 zum Teil Schwerverletzte. Im Zieleinlauf des Boston-Marathons zündeten am 15. April 2013 zwei Brüder tschetschenischer Abstammung Sprengsätze in Rucksäcken. Dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 fielen zwölf Menschen zum Opfer. Aber auch die massenhaften und teilweise sexuell motivierten Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen europäischen Großstädten haben die sicherheitspolitischen Defizite deutlich gemacht.

Es steht fest, dass Security-Maßnahmen sowie eine noch engere Zusammenarbeit mit Polizeibehörden weiter erheblich an Bedeutung gewinnen werden. Große öffentliche Veranstaltungen wie Faschingsumzüge, Fußballspiele, Kirchentag oder Volkfeste wie das Münchner Oktoberfest haben ihre Sicherheitsvorkehrungen deutlich verschärft. Die personellen Anforderungen an private Sicherheitsdienste haben im Zuge dessen deutlich zugenommen.

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