Das Phänomen „Rocker“

– einsatztaktische Ansätze zur Bekämpfung milieubedingter Kriminalität

Der Tod eines Rockers in Duisburg

Am 08.10.2009, gegen 20.30 Uhr, wurden in Duisburg aus einem PKW heraus mehrere Schüsse auf einen Angehörigen der Rockergruppierung „Bandidos„ abgegeben. Das Opfer verstarb kurze Zeit später an den Folgen der Schussverletzungen. Als Täter wurde ein Angehöriger der Rockergruppierung „Hells Angels„ MC ermittelt, der dem Charter Midland mit Sitz in Solingen zuzurechnen ist.
Im Nachgang zum Tötungsdelikt kam es zu Straftaten und zu Zusammenrottungen von Mitgliedern beider OMCG und damit verbundenen gegenseitigen Provokationen in mehreren Städten innerhalb NRW.

Hans Volkmann
Leitender Polizeidirektor
Polizeipräsidium Münster

Am Samstag, 17.10.2009, um 11.00 Uhr, wurde der Getötete in Gelsenkirchen beigesetzt. Zur Trauerfeier reisten ca. 1000 Mitglieder der „Bandidos„ MC aus dem Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland an. Die Anreise erfolgte teilweise am Vortag. Die Trauergäste übernachteten dabei auch im Bereich des Ruhrgebiets.
Umfangreiche polizeiliche Maßnahmen verhinderten weitere Auseinandersetzungen im zeitlichen Kontext mit der Beisetzung. Der Konflikt war damit jedoch nicht beigelegt.
Am 29.10.2009 wurde in Essen ein „Prospect„ (Mitglied auf Probe) des „Bandidos„ MC kontrolliert. Im von ihm geführten PKW wurden in seinem unmittelbaren Zugriffsbereich mehrere Hieb- und Stichwaffen (Machete, Messer) aufgefunden.
In ihrer Bekleidung führte die Person einen ausziehbaren Teleskopschlagstock und eine durchgeladene Pistole mit. Im Magazin befanden sich 6 Patronen. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Waffen wurden sichergestellt.
Am 31.10.2009 trafen sich ca. 100 Angehörige verschiedener „Bandidos„ MC im Bereich ihres Duisburger Clubhauses. Hierbei kam es gegen 21.15 Uhr zu einem Marsch von ca. 30 „Bandidos„-Mitgliedern in Richtung eines den „Hells Angels„ zuzurechnenden Bordellbetriebs. Durch polizeiliche Maßnahmen konnten Auseinandersetzungen zunächst verhindert werden.

Frank Elfers
Polizeihauptkommissar
Polizeipräsidium Münster

Nach Aussagen des Bordellbetreibers informierte dieser telefonisch die „Hells Angels„ über den versuchten Übergriff der „Bandidos„. Die „Hells Angels„ hatten ihm nach seinen Angaben unmittelbare Unterstützung zugesagt.
Um 22.06 Uhr erreichten aufgrund dieser „Unterstützungsanforderung„ mehrere Pkw der „Hells Angels„ das Clubhaus der „Bandidos„. Ca. 80 Personen, davon etwa 30 in Hells Angels-„Kutten„, führten außerhalb des Gebäudes Sachbeschädigungen an diesem durch. Zusätzlich wurde ein so genannter „Rauchtopf„ in das Gebäude geworfen. Die Täter zogen sich im Weiteren wieder schlagartig zurück.
In der Folge kam es zu Beratungen der zahlreich anwesenden „Bandidos„-Mitglieder. Polizeikräfte konnten im Rahmen von Kontrollmaßnahmen u.a. einen Baseballschläger sicherstellen.
Unbekannte Täter warfen am 01.11.2009, 01.50 Uhr, eine vermeintliche Handgranate in das Clubhaus der „Hells Angels„ Midland in Solingen. Weiterhin konnten in der Hauswand des Clubhauses fünf Einschusslöcher festgestellt werden. Im Clubhaus befanden sich zum Tatzeitpunkt etwa 20 Mitglieder der „Hells Angels„. Es wurde niemand verletzt. Nach Einsatz eines Entschärfers und Sprengung der vermeintlichen Handgranate stellte sich diese als Attrappe heraus.
Aus einem fahrenden Pkw wurden am 01.11.2009, um 04:05 Uhr, mehrere Schüsse auf das Vereinslokal der „Bandidos„ abgegeben. In der Türscheibe konnten zwei Einschusslöcher festgestellt werden.
Im Rahmen der Tatortaufnahme wurden zwei 9-mm-Projektile und eine Patronenhülse sichergestellt.
Die oben aufgeführten Aktivitäten der verfeindeten Rockergruppen, besonders die dargestellten Tumultdelikte in Duisburg, verdeutlichen, dass beide Motorradclubs bereit waren, Straftaten nunmehr auch vor den Augen der Öffentlichkeit zu begehen.
Bereits 2 ½ Jahre vor den Auseinandersetzungen im Ruhrgebiet, am 23.05.2007, wurde in Ibbenbüren (Kreis Steinfurt) ein Angehöriger des „Hells Angels„ MC durch fünf Schüsse getötet. Als Täter wurden zwei Angehörige des „Bandidos„ MC ermittelt. Beim anschließenden Prozess vor dem Landgericht in Münster konnten massive Auseinandersetzungen zwischen mehreren Hundert angereisten Mitgliedern beider MC durch intensive polizeiliche Einsatzmaßnahmen verhindert werden. Zum Prozessauftakt am 17.12.2007 reisten etwa 200 „Bandidos„ und 400 „Hells Angels„ nach Münster an. Im Rahmen der Heimreise trafen an einer Straßenkreuzung in der Nähe des Sammelpunktes der „Bandidos„ verkehrsbedingt zufällig Angehörige beider Gruppierungen aufeinander. Hieraus entwickelte sich, ungeachtet der Anwesenheit von uniformierten Einsatzkräften, eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf es zu erheblichen Sachbeschädigungen an Fahrzeugen sowie u. a. zu einem Körperverletzungsdelikt durch Anfahren eines „Bandidos„ mit einem Pkw kam. Insgesamt 29 Bandidos und 17 Hells Angels wurden vorläufig festgenommen.
Auch dieser Sachverhalt verdeutlicht beispielhaft die Unberechenbarkeit und Gefährlichkeit, die von beiden OMCG ausgeht.
Die Ursachen für diesen Konflikt indes liegen im vergangenen Jahrhundert.
Motorradclubs entstanden erstmals in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in den USA. Der MC „Hells Angels„ wurde 1948 in Kalifornien, der MC „Bandidos„ 1966 in Texas gegründet. In Deutschland gründeten sich in den 1960-Jahren erste MC nach amerikanischem Vorbild. Der „Hells Angels„ MC entstand 1973 in Hamburg. Der „Bandidos„ MC entstand 1999 durch den Übertritt von Angehörigen des „Ghostriders„ MC, der seinerseits enge Kontakte zum „Bandidos„ MC in Dänemark pflegte. Diese Fusion sollte der wachenden Präsenz von „Hells Angels„ MC entgegen wirken. Die unmittelbar nach der Gründung des „Bandidos„ MC in Deutschland erwarteten Auseinandersetzungen mit dem „Hells Angels„ MC blieben aus.
Die Organisationsstruktur fast aller Motorradclubs ist streng hierarchisch und nahezu gleich aufgebaut. Der „Hells Angels„ MC und der „Bandidos„ MC bestehen grundsätzlich aus mehreren örtlich verteilten Gruppen. Diese Ortsgruppen heißen beim „Hells Angels„ MC Charter. Beim „Bandidos„ MC werden sie als Chapter bezeichnet. Beim „Bandios„ MC gibt es ganz offiziell einen Weltpräsidenten, El Presidente genannt, da die „Bandidos„ sich dem spanischen Sprachraum verbunden fühlen, sowie einen Europa-, einen Deutschland- und die einzelnen Charpterpräsidenten.
Beim „Hells Angels„ MC gibt es eigentlich keine Gliederung aus der sich nationale und internationale Präsidentschaften ergeben. Dennoch bildeten sich in Ländern, in denen „Hells Angels„ Charter vertreten sind, Führungscharter heraus, deren Präsidenten als Sprecher nationaler Organisationen anzusehen sind. Der Präsident wird durch einen Vizepräsidenten vertreten. Die nächste Ebene bilden der „Sergeant at arms„ (zuständig für Ausstattung und Gerät, einschließlich Waffen), der „Road Captain„ (organisiert Ausfahrten und ist für die Einhaltung der Fahrordnung verantwortlich), der „Secretary„ (Schriftführer, zuständig für alle Schreib- und Büroarbeiten) und der „Treasurer„ (Schatzmeister). Unter dieser Ebene sind die einfachen Mitglieder anzuordnen. Anwärter auf eine Mitgliedschaft werden „Prospects„ genannt. Personen, die sich im gesellschaftlichen Umfeld der Clubs bewegen und dabei das Ziel verfolgen, als „Prospect„ in die Anwartschaft aufgenommen zu werden, bezeichnet man als „Hangarounds„.
Zwischen 1994 und 1997 wurden bei Auseinandersetzungen zwischen dem „Hells Angels„ MC und dem „Bandidos„ MC in Skandinavien insgesamt elf Personen getötet. Es fanden weitere 74 versuchte Tötungsdelikte statt und 96 Personen wurden verletzt. Bei diesen Auseinandersetzungen wurden auch Kriegswaffen eingesetzt.
Diese Bilder hatten die Menschen im Ruhrgebiet vor Augen, als der Konflikt zwischen dem „Hells Angels„ MC und dem „Bandidos„ MC im Oktober und November 2009 zu eskalieren drohte.
Geschürt wurden diese Ängste zudem durch die Medienberichterstattung. So titelte „Bild-online„ am Tag nach der Beisetzung des Opfers des Tötungsdelikts in Duisburg:

Beginnt jetzt der Rockerkrieg in ganz Deutschland?
(„Bild online„ vom 17.10.2009)


Grauzonen um OMC‘s wecken Angstgefühle bei Bürgern (Foto Polizei)


Zur Beurteilung der Lage legte das LKA NRW am 09.10.2009 eine Lagebewertung vor. Darin werden die oben geschilderten Ereignisse aufgegriffen und bewertet. Der bereits lang andauernde Konflikt zwischen den beiden OMCG fand einen vorläufigen Höhepunkt im Tötungsdelikt von Duisburg. Anderweitige Eskalationen, denen durchaus auch nichtige Anlässe zu Grunde liegen können, sind verstärkt zu erwarten. Nach dieser Lagebewertung konnten auch weitere Tötungsdelikte nicht ausgeschlossen werden.
Die Bewertung des LKA NRW wurde am 14.10.2009 dahingehend erweitert, dass in die entsprechenden Auseinandersetzungen auch Supporter-Clubs der beiden Gruppierungen einbezogen werden mussten. Hierbei war in erster Linie von Initiativen auf Seiten des „Bandidos„ MC und dessen Supporter auszugehen.
Das LKA NRW ergänzte erneut am 01.11.2009 die Gefährdungsbewertung dahingehend, dass nunmehr auch der Einsatz von Explosivmitteln nicht mehr auszuschließen sei. Durchsuchungen bei Angehörigen von OMCG in der Vergangenheit hatten zur Auffindung von Sprengmitteln geführt. Dass es sich bei dem Angriff auf das Clubheim in Solingen um eine Attrappe handelte, war als eindeutige Drohgebärde zu werten.

Die polizeiliche Einsatzbewältigung

Das Polizeipräsidium Münster wurde vom 13.10.2009 bis zum 19.10.2009 insbesondere mit der Durchführung von Maßnahmen anlässlich der Beisetzung des getöteten Bandidos-Mitglieds beauftragt (BAO Palace 1). Eine erneute Zuständigkeitsübertragung erfolgte für den Zeitraum 01.11.2009 bis zum 01.12.2009 zur Führung eines landesweiten Einsatzes zur Bekämpfung der Rockerkriminalität. Dadurch wurde gewährleistet, dass einheitliche Maßnahmen gegen die Angehörigen der beiden OMCG getroffen wurden (BAO Palace 2).
Zur Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Bekämpfung der Rockerkriminalität fand am 03.11.2009 beim Polizeipräsidium Münster eine Expertentagung statt. Zu dieser Besprechung waren Vertreterinnen und Vertreter verschiedener OK-Dienststellen, des LKA NRW, der Kreispolizeibehörden, die in besonderem Maße von der durch Angehörige der OMCG begangener Kriminalität betroffen waren, der Spezialeinheiten und der Bereitschaftspolizei NRW eingeladen. In Arbeitsgruppen wurden die Grundlagen für die Einsatzkonzeption des PP Münster zur Bekämpfung der Rockerkriminalität erarbeitet.
Diese Einsatzkonzeption war Grundlage für die gesamte polizeiliche Einsatzbewältigung. Dabei wurden Einsatzmaßnahmen und Kräftebedarfe nach einem dreistufigen Konzept regelmäßig angepasst:

  • Stufe 1
    Es besteht lediglich eine abstrakte Gefährdungslage, anderweitige Erkenntnisse liegen nicht vor. An den lokalisierten Brennpunkten werden Kontrollmaßnahmen und Präsenz aufrechterhalten. Dies war in der Regel von Montag bis Freitagmittag der Fall.
  • Stufe 2
    Konkrete Gefährdungserkenntnisse liegen nicht vor, eine erhöhte Gefährdung muss wegen anderer Faktoren jedoch angenommen werden. Dies war beispielsweise bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen der OMCG und am Wochenende der Fall.
  • Stufe 3
    Konkrete gefährdungserhöhende Erkenntnisse liegen vor. Dies konnte sowohl in Veranstaltungen als auch durch polizeiliche Maßnahmen, z.B. größere Durchsuchungsaktionen (Razzien), begründet sein.

Lageentwicklungen wurden über dieses Stufenkonzept gerastert. In insgesamt drei Einsatzanordnungen wurden die BAO und die Auftragslage für die KPB den aktuellen Lageentwicklungen angepasst.
Die Erfahrungen der BAO Palace 1 und die ersten im Rahmen der BAO Palace 2 durchgeführten Einsatzmaßnahmen belegten einen nach Wochentagen und Tageszeiten unterschiedlichen Kräftebedarf zur Gewährleistung erforderlicher polizeilicher Maßnahmen. Die erforderliche Unterstützung z.B. durch BP-Kräfte orientierte sich auch an lokalen Besonderheiten (z.B. Anwesenheit von Personen, Öffnungszeiten, regelmäßige Veranstaltungen) der Einsatzörtlichkeiten und an Aufklärungsergebnissen.
Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen wurden in Abstimmung mit dem IM NRW und dem Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) auf Grundlage der aktuellen Lageentwicklung und unter Berücksichtigung des Kräftebedarfs der Einsatzabschnitte nach dem Stufenkonzept regelmäßig angepasst.In den unter Führung von LPD Volkmann und PD Westphal eingerichteten BAO wurden neben funktionalen Einsatzabschnitten dauerhaft oder temporär regionale Einsatzabschnitte eingerichtet. Die regionalen Einsatzabschnitte entsprachen dabei den Kreispolizeibehörden, in denen erneute Auseinandersetzungen zwischen „Hells Angels„ MC und „Bandidos MC„ zu befürchten waren. Neben der o.g. Gefährdungsbewertung des LKA NRW und einem ständig fortgeschriebenen Veranstaltungslagebild lagen der Ausgestaltung der BAO die bekannten Strukturen der OMCG u.a. im Ruhrgebiet zu Grunde.
Die Kreispolizeibehörden Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Wuppertal waren dauerhaft als regionale Einsatzabschnitte in die BAO eingebunden. Weitere KPB – z.B. Köln anlässlich einer Hochzeitsfeier im Rockermilieu am 07.11.2009 oder Unna wegen einer Jubiläumsveranstaltung des Bandidos MC am 14.11.2009 mit jeweils mehreren Hundert erwarteten Besuchern – wurden temporär in die BAO eingebunden.
Die Auftragslage dieser Einsatzabschnitte war insbesondere auf die Verhinderung bzw. das Abwenden einsatzanlasstypischer Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgerichtet. Dazu zählten insbesondere auch das Unterbinden des unkontrollierten Aufeinandertreffens von Personengruppen verfeindeter OMCG und das Verhindern des Zulaufs unkontrollierter Personen zu relevanten Objekten z.B. durch Einrichten umfangreicher Kontrollstellen.
Die konsequente Umsetzung der Auftragslage erforderte ein hohes Engagement der Einsatzkräfte. Der kontinuierlich hohe Kräftebedarf wird beispielhaft in der folgenden Aufstellung dargestellt:

 

 

Die konsequente Verhinderung weiterer Eskalationen des beschriebenen Konflikts und die damit einhergehende Bekämpfung der Rockerkriminalität wurde allen Einsatzkräften mit den im Folgenden dargestellten Leitlinien verdeutlicht.
Die Verhinderung weiterer gewalttätiger Auseinandersetzungen sowie die Gewährleistung der Sicherheit gefährdeter Personen und Objekte genoss höchste Priorität.
Den beteiligten Gruppierungen gegenüber war zu verdeutlichen, dass die Polizei Gewalteskalationen unter keinen Umständen hinnehmen und diese daher entschlossen verhindern würde. In diesem Zusammenhang wiesen die Polizeiführer ausdrücklich darauf hin, dass die Polizei keine Vermittlerrolle übernehmen, sondern sämtliche strafprozess- und polizeirechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird.
Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von Anhängern der rivalisierenden Motorradclubs im Einsatzraum wurde verhindert. Räumliche, taktische und technische Möglichkeiten wurden ausgeschöpft. Potenzielle Störer wurden frühzeitig, offensiv und konsequent angesprochen.
Zur Verhinderung von unfriedlichen Aktionen wurden alle rechtlichen und taktischen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft.
Straftaten waren grundsätzlich konsequent und beweissicher zu verfolgen. Gegen Gewalttäter wurde bei niedriger Einschreitschwelle zielgerichtet vorgegangen. Sofern ein polizeiliches Einschreiten zum Zwecke der Strafverfolgung im Einzelfall eine Gefährdung von Leib und Leben Dritter hervorrufen könnte (Gefahr der Lageeskalation), war das Ausmaß der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Schwere der aufzuklärenden Straftat und die Gefährdung des Aufklärungserfolges gegeneinander abzuwägen und ggf. die Intensität von Ermittlungsverhandlungen zurückzunehmen oder zeitlich zurückzustellen.
Aufklärungsmaßnahmen an einsatzrelevanten/neuralgischen Punkten (szeneinterne Treffpunkte, Vereinsheime) kam eine große Bedeutung zu.
Eine enge Kooperation mit allen beteiligten Sicherheitsbehörden war sichergestellt.
Die Beeinträchtigung der Bevölkerung wurde dabei auf ein unabwendbar notwendiges Maß beschränkt.
Der Einsatz von Kräften der Spezialeinheiten (SE) für Zugriffsmaßnahme, Ingewahrsamnahmen (auch Einschließungen) von größeren Personengruppen (ab etwa 20 Personen) und der Einsatz von Wasserwerfern sowie der Einsatz von SW 4 an Kontrollstellen war zwar nicht ausgeschlossen, stand aber unter dem Vorbehalt der Polizeiführer.
Neben der Reduzierung der Beeinträchtigung Unbeteiligter auf das unabdingbar notwendige Maß und der Gewährleistung beweissicherer Strafverfolgung definierten die Polizeiführer weitere taktische Ziele.
Der Einsatz unterstrich die staatliche Entschlossenheit zur Bekämpfung von jedwedem gesellschaftsschädlichem Verhalten durch polizeiliche Intervention deutlich.
Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten rivalisierender Gruppen wurden konsequent verhindert und die Sicherheit von als gefährdet eingestufter Objekten sowie darin befindlicher Personen war gewährleistet.
Unter Berücksichtigung der in der BAO Palace 1 gemachten Einsatzerfahrungen und unter Auswertung der für den Einsatzerfolg grundlegenden polizeilichen Maßnahmen lagen der BAO Palace 2 folgende Planentscheidungen zu Grunde:

  • Die im Rahmen der (eigenständigen) BAO in Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Wuppertal vor der Zuständigkeitsübertragung auf das Polizeipräsidium Münster getroffenen (Schutz-) Maßnahmen werden in der BAO Palace 2 fortgesetzt.
  • Durch LKA NRW und einzelne KPB begonnene Sachstandserhebungen wurden gebündelt und fortgeschrieben.
  • Gefährderansprachen an die Führungsebenen der Rockergruppierungen werden durchgeführt. Diese Kontakte zu den Führungsebenen wurden dazu genutzt, die Ziele polizeilicher Maßnahmen zu verdeutlichen und der Entschlossenheit polizeilicher Maßnahmen Ausdruck zu verleihen.
  • Konsequente polizeiliche Maßnahmen dienten ebenso der Verunsicherung der Szene wie der Gewinnung neuer Erkenntnisse und der Aufhellung von Beziehungs-
    strukturen.
  • Der Grundaussage, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat liegt, wurde durch eine öffentlichkeits- und medienwirksame Dokumentation entschlossener polizeilicher Maßnahmen mit dem Ziel, dem Phänomen „Rockerkriminalität„ zu begegnen, Ausdruck verliehen.
  • Polizeiliche Maßnahmen richteten sich gleichermaßen gegen alle Rockergruppierungen.
  • Zur Lagebewältigung/-bewertung wurden auch die KPB, deren Einsatzmaßnahmen nicht im Rahmen der BAO Palace durchgeführt wurden, gebeten, anlassbezogene Aufklärung, insbesondere an Treff-/Sammelpunkten und an bekannten Abfahrtsorten potenzieller Teilnehmer, bei Busunternehmen sowie auf möglichen Fahrtstrecken, (ggf. auch weitere taktische Maßnahmen) zu betreiben.
  • Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wurden Maßnahmen zur Verhinderung/Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten getroffen und Waffen oder gefährliche Gegenstände, die von potenziellen Teilnehmern mitgeführt wurden, sichergestellt/beschlagnahmt (vgl. Aufstellung weiter unten) sowie Beweissicherung und Dokumentation durchzuführen.
  • Soweit sich aus Aufklärungs- und/oder Ermittlungsergebnissen Hinweise ergeben, die auf weitere mögliche Auseinandersetzungen verfeindeter Rockergruppierungen hindeuteten, konnten jederzeit weitere KPB temporär in die BAO eingebunden werden.
  • Durch entsprechenden Aufbau der BAO war eine schnelle Reaktionsfähigkeit auf unerwartete Lageentwicklungen gewährleistet.

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen der BAO und während weiterer Kontrollmaßnahmen im Umfeld von Angehörigen der OMCG frequentierter Objekte wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  • 4375 überprüfte Personen und Personalienfeststellungen
  • 1244 überprüfte Kraftfahrzeuge
  • 6 Platzverweise und Bereichsbetretungsverbote
  • 5 Festnahmen
  • 1 ED-Behandlung
  • 117 gefahrenabwehrende Sicherstellungen, davon 5 Schusswaffen und gefährliche Gegenstände
  • 54 strafprozessuale Sicherstellungen, davon 39 Schusswaffen und gefährliche Gegenstände
  • Sicherstellungen u.a. von: Baseballschläger, Teleskopschlagstöcke, Äxte, Axtstiele, Handbeile, Tonfa, Kubotan (Hieb- und Stichwaffe), Samuraischwert, Butterflymesser, Jagdmesser, Pump-Gun, Hochleistungsschleudern, Quarzsandhandschuhe, USB-Sticks, Handys, Laptops, iPod, Netbook, Speicherkarten, Desktop-Einheit, Videoaufzeichnungen
  • 10 eingeleitete Strafverfahren wegen Straftaten gegen WaffG etc.
  • 13 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das WaffG
  • 4 eingeleitete Strafverfahren wegen sonstiger Straftaten

Für umfassende Anschlussermittlungen, die sich u.a. aus Kontrollmaßnahmen der BAO Palace 1 und Palace 2 ergaben, wurde die beim LKA NRW eingerichtete Datenbank CASE NRW genutzt. Einheitliche Eingabemodalitäten waren durch die Einsatzabschnitte Zentrale Aufklärung und Zentrale Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit dem LKA NRW entwickelt worden. Dabei führten besonders Datenerhebungen der BAO Palace 2 zur Aktualisierung des Datenbestandes.
Mit der Durchführung sich ergebender Ermittlungsverfahren wurden nach Beendigung der BAO die örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden beauftragt. Gleiches galt auch für Maßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW.

Verhalten der Szene und Reaktionen in den Medien
und in der Öffentlichkeit


Am 12.11.2009 thematisierte der Innenausschuss des Landtages NRW die konzeptionelle polizeiliche Bewältigung der Einsatzlage. Im Vorfeld hierzu legte das Polizeipräsidium Münster dem IM NRW einen umfangreichen Bericht bereits durchgeführter und beabsichtigter Maßnahmen zur Bekämpfung der Rockerkriminalität vor (diese Vorschläge werden weiter unten dargestellt).
Die Reaktionen der Medien waren im Zeitraum vom 02.11. bis zum 29.11.2009 dokumentiert worden. In diesem Zeitraum wurden durch den EA EPÖA insgesamt 255 Medienanfragen erfasst. Daneben erfolgten weitere Medienanfragen vor Aufruf der BAO Palace 2. Diese richteten sich insbesondere an die Kreispolizeibehörden, in denen die Vorkommnisse und Straftaten, die ursächlich für den Aufruf der BAO Palace 2 waren, stattfanden.
Zunächst wurde durchaus kritisch über Ereignisse im Rockermilieu berichtet, von denen die Polizei überrascht worden war und bei denen sie ad hoc entsprechende Einsatzmaßnahmen mit einer Vielzahl von Sofortverstärkungskräften hatte treffen müssen. Danach erfolgte ein erkennbarer Wandel in der Medienberichterstattung.
Durch konsequente Medienarbeit, in der insbesondere die Grundaussage, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat liegt und in der entsprechende Einsatzmaßnahmen in der Öffentlichkeit dargestellt wurden, wurde im weiteren Verlauf der BAO berichtet, dass „die Polizei die Lage im Griff„ hat.


Untermauert wurden diese Aussagen durch die Darstellungen verschiedener Angehöriger von OMCG, die sich durch die Einsatzmaßnahmen eingeschränkt fühlten und geplante Veranstaltungen absagten.


Punktuell eingesetzt können intensive Kontroll- und sich anschließende Ermittlungsmaßnahmen auch zukünftig zu einer Verunsicherung der Szene und damit einhergehender, mittelfristiger Auflösung krimineller Strukturen führen.

Zentral geführte Einsatzmaßnahmen als Einstieg in
weiter führende Ermittlungen und als Grundlage für
Einsatzmaßnahmen zuständiger Behörden


Die zentral durch das PP Münster geführten Einsatz- und Ermittlungsmaßnahmen wurden Anfang Dezember 2009 an die jeweils zuständigen Polizeibehörden abgegeben.
Gleichwohl wurde das LKA NRW gebeten, die Sammlung und Bewertung von Lageinformationen auch weiterhin durch die ISa zu gewährleisten. Die Kreispolizeibehörden wurden gebeten, alle gefährdungsrelevanten Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität unverzüglich der ISa des LKA NRW mitzuteilen.
Das LKA NRW gewährleistet zur nachhaltigen Bekämpfung der Rockerkriminalität ferner, dass gefährdungsrelevante Informationen sowie Hinweise auf Veranstaltungen oder Zusammenkünfte mit polizeilicher Kontrollrelevanz unmittelbar dem LZPD übermittelt werden.
Das LZPD verfügte ebenfalls am 01.12.2009 die entsprechende Umsetzung eines entsprechenden Erlasses durch die KPB.
Die Maßnahmen der BAO Palace haben landesweit eine Aufhellung der Strukturen der beteiligten Rockergruppierungen und des jeweiligen Umfeldes bewirkt. Mitglieder, Supporter und sonstige Personen sind als potentielle Störer identifiziert worden.
Die seit Aufruf der BAO Palace 2 durchgeführten polizeilichen Kontroll- und Durchsuchungsmaßnahmen sowie die umfangreichen Objektschutzmaßnahmen haben landesweit einen deutlichen Kontrolldruck auf die beteiligten Rockergruppierungen und ihre jeweiligen Supporterszene generiert, der zu einer landesweiten Beruhigung der Lage geführt hat.
Mit strukturierten Auseinandersetzungen zwischen größeren Gruppen der beteiligten Rockerclubs und ihrer
Supporter ist daher auch derzeit in NRW nur bedingt zu rechnen.
In Fällen zufälligen Aufeinandertreffens von Mitgliedern/Supportern der Rockergruppen ohne Polizeipräsenz ist jedoch weiterhin mit spontanen Gewalttätigkeiten zu rechnen, der Einsatz von Schusswaffen oder Explosivmitteln kann dabei nach wie vor nicht ausgeschlossen werden.


Konsequente Polizeiarbeit setzt Gewaltmonopol des Staates durch (Foto: Polizei)


Die Aufgabenwahrnehmung durch die ISA des LKA NRW (Sammlung und Bewertung von Lageinformationen) wird fortgesetzt. Zudem sind Erkenntnisse aus Strafverfahren sowie aus operativen Aufklärungsmaßnahmen fortlaufend zentral auszuwerten und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Gefährdungslage sowie für taktisch-operative Maßnahmen zu bewerten.
Alle eingehenden und bewerteten Informationen werden zu einem regelmäßig fortgeschriebenen Lagebild Rockerkriminalität zusammengefasst, das auch einen Veranstaltungskalender beinhaltet.
Für die Bereitschaftspolizei NW wird die Beschreibung eines landesweiten Projekts BP für wechselnde Kontrollen mit einheitlichem Standard an relevanten Objekten unter Koordinierung einer Abteilungsführung BP vorgeschlagen. Ziel ist es, durch unkalkulierbare Kontrollen unter größtmöglicher Kräfteeffizienz der Zielgruppe nachhaltig die polizeiliche Präsenz und Handlungsentschlossenheit zu verdeutlichen. Einsatzmaßnahmen sind mit der jeweils örtlich zuständigen KPB abzustimmen und ggf. gemeinsam durchzuführen.
Den örtlich zuständigen KPB wurden die Wahrnehmung dieser und weiterer Einsatzmaßnahmen sowie die Durchführung von Ermittlungsverfahren, einschließlich der entsprechenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in eigener Zuständigkeit übertragen.
Die Gefährdungseinstufungen relevanter Objekte und angeordneter Schutzmaßnahmen unter Beachtung der im Rahmen der Einsatzmaßnahmen im Oktober und November 2009 angelegten einheitlichen Standards und der Gefährdungsbewertung LKA NRW wird fortlaufend geprüft.

Fazit und Ausblick

Die Einschätzung aller Beteiligen, dass nach dem Tötungsdelikt am 08.10.2009 bzw. nach den Ausschreitungen in der Nacht zum 01.11.2009 mit einer sehr ernsten Lageentwicklung gerechnet werden musste und vor diesem Hintergrund konsequente polizeiliche Maßnahmen erforderlich waren, hatte sich bestätigt.
Die Planung und Durchführung dieser in einem derartigen Umfang für das Land NRW bisher einmaligen Maßnahmen, über mehrere Wochen hinweg, stellten für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Viele Einsatzkräfte, insbesondere der Bereitschaftspolizei, wurden innerhalb des Einsatzzeitraumes zum Teil weit über das normale Maß hinaus gefordert und belastet. Auch die dem Polizeipräsidium Münster unterstellten Ermittlungsbeamten aus verschiedenen Kreispolizeibehörden konnten die umfangreichen Aufgaben nur unter Zurückstellung ihrer Aufgaben in der Alltagsorganisation wahrnehmen.
Die Einsatzerfahrungen belegen, dass die Polizei des Landes NRW in der Lage ist, der „Rockerkriminalität„ mit landesweit einheitlich geführten, umfassenden Maßnahmen zu begegnen. Es ist gelungen, dass alle beteiligten Behörden zur Umsetzung der Ziele auf der Grundlage einer gemeinsamen Einsatzkonzeption eng zusammenwirkten. Das Ergebnis des polizeilichen Handelns ist als Erfolg zu werten.
Der deutliche Kontrolldruck auf die beteiligten Rockergruppierungen und des jeweiligen Umfeldes bewirkte eine Beruhigung der Lage. Daneben haben die Maßnahmen landesweit eine Aufhellung der Strukturen in dieser Szene bewirkt.
Hierdurch konnte nach außen die Entschlossenheit des polizeilichen Handelns dokumentiert und das Gewaltmonopol des Staates nachhaltig durchgesetzt werden. Die Polizei des Landes NRW hat durch ihr Handeln gezeigt, dass Straftaten konsequent verfolgt und rechts- sowie vollzugsfreie Räume nicht geduldet werden.
Es ist davon auszugehen, dass sich diese Botschaft auf das Verhalten der Rockerszene bzw. auf kommende Einsätze auswirken wird. Inwiefern die medienwirksam inszenierten Friedensvereinbarungen am 26.05.2010 in Hannover zwischen den „Bandidos„ und den „Hells Angels„ hiermit im Zusammenhang stehen, kann von hier aus nicht abschließend beurteilt werden.
Folgende Maßnahmen trugen als erfolgskritische Faktoren zur Aufgabenbewältigung bei:

  • Anhaltende und durchgehende Polizeipräsenz an relevanten Objekten und bei Veranstaltungen der OMCG
  • Permanenter Kontrolldruck durch immerwährende intensive Kontrollmaßnahmen
  • Verunsicherung der Mitglieder der OMCG durch entsprechend gesteuerte Botschaften hinsichtlich des Gewaltmonopols des Staates
  • Ständige Beurteilung der Lage und erforderliche Steuerung von Kräften an die erkannten lokalen Brennpunkte
  • Durchführung eines Expertenworkshops zur Unterstützung bei der Erarbeitung eines landesweiten Einsatzkonzepts
  • Vorbereitung und Durchführung besonderer Einsatzmaßnahmen (Durchsuchungen in Frechen, Kerpen und Duisburg) unter Aspekten besonderer Geheimhaltung (Lagefortschreibungen erfolgten mit entsprechendem Hinweis ausschließlich an das Lagezentrum des IM)
  • Einbindung regionaler Unterabschnitte und Einbindung variabler, schlagkräftiger und eigenständiger Einsatzabschnitte Operative Maßnahmen und Eingreifkräfte
  • Einsatz von CASE NRW bei zu erwartenden umfangreichen Ermittlungsverfahren unter Beteiligung besonders eingewiesener Kräfte aus verschiedenen Polizeibehörden
  • Übertragung besonderer Zuständigkeiten (z. B. Überprüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse; Festlegen eines Bewertungsrasters zur Gewährleistung einheitlicher Objektschutzmaßnahmen in den Kreispolizeibehörden)
  • Frühzeitige Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Justiz


Rocker-Bekenntnis auf der „Kutte“: Bad company (Foto: Polizei)


Neben den dargestellten einsatztaktischen Möglichkeiten und den Möglichkeiten, die sich im Rahmen von Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung der Rockerkriminalität bieten, verfolgt das PP Münster aktuell einen weitergehenden Ansatz. Die Direktion GE des PP Münster hat, in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Münster, ein Projekt eingerichtet, um die Entziehung der Fahrerlaubnisse von Aggressionstätern zu forcieren. Dabei werden polizeiliche Erkenntnisse z.B. auch aus Ermittlungsvorgängen, besonders aber unmittelbar nach dem Begehen von Aggressionsdelikten, die über traditionelle Sachverhalte, wie das Fahren unter Alkoholeinwirkung hinausgehen, erfasst und der Fahrerlaubnisbehörde zugeleitet. Die polizeilichen Erkenntnisse werden dort nach den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung beurteilt. Darunter sind aus hiesiger Sicht besonders auch Delikte, wie sie von Mitgliedern von OMCG begangen werden, zu subsumieren.
Erste Ergebnisse aus diesem Projekt sind erst im Laufe des Jahres 2011 zu erwarten.

Anmerkungen:

1 Lagebewertung des LKA NRW vom 09.10.2009, VS –n.f.D.-
2 Lagefortschreibung LKA NRW, ISA 21/81, VS –n.f.D.-
3 PF LPD Volkmann in einer Pressekonferenz am 03.11.2009,
Veröffentlichung u.a. Spiegel online, 03.11.20094 rp-online, 06.11.2009