Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

in der Ausgabe 3/2022 unserer Fachzeitschrift „Die Kriminalpolizei“ geht es inhaltlich neben rechtswissenschaftlichen Themen sowie Konzepten zu polizeilichen bzw. kriminalistischen Studiengängen um extremistische Phänomene und die davon ausgehende Gefährdung der Inneren Sicherheit.


Zunächst setzen sich Mirja Straßburger und Dr. Sören Pansa mit der Einwilligung in strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nach Inkrafttreten des § 500 StPO auseinander. Diese Norm ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (BGBl. 2019 I, 1724) eingeführt worden und soll sicherstellen, dass für das Strafverfahren neben den bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der StPO ergänzend das BDSG zur Anwendung kommt, sowie eine bundesweit einheitliche Rechtslage gewährleisten. In ihrer Bewertung kommen die fachkompetenten Autoren, Mirja Straßburger ist Oberstaatsanwältin, Dr. Sören Pansa Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, zum Ergebnis, dass durch die neue Regelung keine Einschränkung der strafprozessualen Möglichkeiten erwächst, zumindest jedoch kein Verwertungsverbot bezüglich der erlangten Beweismittel zu befürchten ist. Zudem folgen daraus im Regelfall keine besonderen datenschutzrechtlichen Informations- und Belehrungspflichten.


Mit Kontrollen an sog. „gefährlichen Orten“ zur Bekämpfung der Drogenkriminalität beschäftigt sich Martin Schardt, der als Polizeihauptkommissar neben seiner Tätigkeit als Leiter des Brennpunktdienstes im 3. Polizeirevier Kiel auch verfassungs- und eingriffsrechtliche Inhalte in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Polizei der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein vermittelt. Martin Schardt geht in dem Beitrag auf ausgewählte Aspekte der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite des polizeirechtlichen Instruments, aber auch auf die Rolle polizeilicher Lagebilder bei der Charakterisierung von Kontrollorten sowie die Grenzen der Fahndungsmaßnahme ein und konstatiert, dass sich hoheitliches Handeln stets am verfassten Diskriminierungsverbot zu orientieren hat. Damit verbunden ist eine deutliche Absage an ein unzulässiges Racial- oder Ethnic-Profiling. Nicht umsonst ist mit der Novellierung des allgemeinen Polizeirechts in Schleswig-Holstein in § 181 Abs. 2 LVwG verankert worden, dass die Auswahl einer von der Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale i.S.d. Art. 3 Abs. 3 GG ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund unzulässig ist.


Christoph Frings stellt die Relevanz von Todesermittlungen für den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst im Land Nordrhein-Westfalen im Lichte der definierten Kompetenzziele sowie des begrenzten Stundenbudgets dar. Der Kriminaldirektor ist ein erfahrener Dozent im Studienfach Kriminalistik an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Duisburg und arbeitet seit vielen Jahren auch konzeptionell an einer strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung kriminalwissenschaftlicher Inhalte polizeispezifischer Studiengänge.


Auf die in Kürze zu erwartende Verabschiedung der ersten Absolventen des Masterstudienganges Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg weist der Leitende Kriminaldirektor a.D., Hochschullehrer, Redakteur und Fachautor Ralph Berthel in einem Kurzbeitrag hin und verbindet dies mit einem ersten positiven Resümee. Ein ausführlicher Bericht über die Erfahrungen mit dem ersten Studiengang des Oranienburger Kriminalistik-Masters wird in einer der kommenden Ausgaben unserer Zeitschrift folgen. Darin sollen unter anderem auch Lehrende, Studierende und Absolventen zu Wort kommen.


Weitere Fachbeiträge beschäftigen sich mit den Erscheinungsformen des Extremismus. Dabei geht es um die Protestbewegung gegen das unter dem Motto „Fortschritt für eine gerechte Welt“ stehende G7-Gipfeltreffen unter deutscher Präsidentschaft auf Schloss Elmau im Juni des Jahres, aber auch um die neonazistische Szene im Phänomenbereich des Rechtsextremismus sowie aktuelle Bedrohungen durch den Islamismus und islamistischen Terrorismus in Deutschland und Europa. Mit diesen Themen setzen sich unter Berücksichtigung des aktuellen Einsatzgeschehens und des vor wenigen Wochen veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2021 Dr. Udo Baron, Michael Wernthaler, Dr. Christian Herrmann und Prof. Dr. Stefan Goertz auseinander.


Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Rezensionen zu polizeirelevanten Kommentaren und Sachbüchern sowie gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.


Für das Redaktionsteam


Ihr


Hartmut Brenneisen