Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

als Redaktion freuen wir uns stets über Ihre Rückmeldungen zu Fachbeiträgen in unserer Zeitschrift. Dies gilt für zustimmende und unterstützende, aber natürlich auch für kritische Anmerkungen. Zuletzt haben wir ein umfangreiches Feedback zum Beitrag von Dr. Susanne Rieckhof (Die Kriminalpolizei 1/2021, S. 31/32) erhalten, in dem viel Unverständnis über die dort geschilderte Verhaltensweise einer hauptamtlichen Lehrkraft geäußert wurde. Wir bedanken uns für diese Einschätzung, die zugleich unsere Bewertung eindrucksvoll unterstreicht. Ein Verhalten der aufgezeigten Art ist nicht hinnehmbar und erfordert gerade im Interesse der nach wissenschaftlichen Standards arbeitenden Autorinnen und Autoren deutlichen Widerspruch. Wir sind indes sehr zuversichtlich, dass dies ein bedauerlicher Einzelfall bleiben wird.


In der aktuellen Ausgabe der Kriminalpolizei geht es schwerpunktmäßig um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie damit verbundene präventive und repressive Bekämpfungsansätze.


Prof. Dr. Dennis Bock und Cathrin Lebro setzen sich zunächst mit den Normen des 13. Abschnitts des StGB auseinander. Wenngleich diese Delikte nur einen geringen Teil der Gesamtkriminalität in Deutschland ausmachen, sind ihre Auswirkungen doch gerade für die Opfer hoch und führen zudem regelmäßig zu einer umfangreichen Medienberichterstattung. Nach ersten auf eine Entkriminalisierung abzielenden Reformen in den 1960er und 1970er Jahren wurde ihre Strafbarkeit inzwischen deutlich ausgedehnt und verschärft. Das Ergebnis ist allerdings ein schwer beherrschbares Gefüge, so dass folgerichtig von Strafrechtsexperten eine Neuordnung empfohlen wird. Dennis Bock ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Direktor des dortigen Instituts für Kriminalwissenschaften sowie Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Gemeinsam mit der an seinem Lehrstuhl tätigen studentischen Mitarbeiterin Cathrin Lebro gibt er, ausgehend von der spezifisch akzentuierten Schutzrichtung, in zwei Teilen einen systematischen Überblick über die Bestimmungen.


Zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen nehmen EKHK a.D. Klaus Kemper und Josefine Barbaric Stellung. Klaus Kemper geht als ehemaliger Leiter des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz beim Polizeipräsidium Duisburg auf polizeiliche Maßnahmen in dem Deliktsbereich und in diesem Rahmen insbesondere auf die kriminalpräventive Elternarbeit ein. Dabei geht es neben der Informationsvermittlung über Tatbestände, Täter und Opfer auch um konkrete Verhaltensratschläge für den Schulweg und das Freizeitverhalten. Josefine Barbaric ist Referentin „Sexueller Missbrauch an Kindern“, Trainerin für Gewaltprävention, Buchautorin und Vorstand „Nein, lass das! e.V.“. Sie beschäftigt sich mit Zahlen, Daten und Fakten, der negativen Entwicklung durch das Internet sowie einer hilfreichen Wirkung von Prävention und Intervention. In einer Social Media-Kampagne fasst die Autorin überzeugend zusammen: „Sag nein zu sexueller Gewalt an Kindern! Jedes Kind hat das Recht darauf, geschützt aufwachsen zu dürfen! Wir müssen für die Kinder dieser Welt aufstehen & uns für ihre Rechte einsetzen!


POK`in Ann-Kristin Langletz M.A. von der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechtaund Prof. Dr. Rita Bley aus dem Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen ihren in der Kriminalpolizei 1/2021 begonnenen Beitrag über die audiovisuelle Vernehmung bei Opfern von Sexualdelikten fort und schließen ihn zugleich mit einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile sowie umfangreichen praktischen Handlungsempfehlungen ab.


In weiteren Fachaufsätzen geht es um Dateneingriffe zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung, die Strafbarkeit überhöhter Rechnungen durch Schlüsseldienste im Lichte der Rechtsprechung des BGH, Verschwörungstheorien im Salafismus und Jihadismus sowie um den assistierten Suizid und damit verbundene Probleme für die Polizeiarbeit. Gerrit Domenghino L.L.M., Oberstaatsanwalt Dr. Sören Pansa, Jassin Zeggaf M.A. und KHK a.D. Rolf Strehler setzen sich mit diesen Themenfeldern auseinander.


Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Buchbesprechungen und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns auch diesmal auf Ihre Rückmeldungen.


Für das Redaktionsteam


Ihr


Hartmut Brenneisen



Foto: H. Immel/GdP.