Umweltschutz lernen – aber richtig

Von PD Olaf Hagenloch, Hamburg

 

Der Umweltschutz spielt in der täglichen Arbeit der Wasserschutzpolizeien der Bundesländer eine nicht zu unterschätzende Rolle und gewinnt weiterhin an Bedeutung. Um die Herausforderungen des Umweltrechtes zu meistern ist fundiertes Wissen über die geltenden Rechtsvorschriften, deren Anwendung und über Ermittlungsansätze zwingend erforderlich.

 

1 Aus- und Fortbildung für die Wasserschutzpolizei

 

Die Wasserschutzpolizei-Schule ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung der Wasserschutzpolizeien von 15 Bundesländern. Sie wurde 1945 in der britischen Besatzungszone gegründet und befindet sich somit im 76. Jahr ihres Bestehens. Zunächst war sie nur für die Ausbildung Hamburger Wasserschutzpolizisten eingerichtet. Doch bereits ab 1951 wurden Polizeibeamte der Wasserschutzpolizeien anderer Bundesländer ausgebildet. Im Jahr 1974 wurde das heute noch gültige Abkommen über die Aufgaben und die Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule geschlossen. Im Jahr 1992 traten vier der fünf neuen Bundesländer und das Saarland über ein Zusatzabkommen bei. An der aufgeführten Historie lässt sich die Bedeutung der Wasserschutzpolizei-Schule für die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Wasserschutzpolizeien deutschlandweit ablesen. Ziel der gemeinsamen Aus- und Fortbildung ist es, einheitliche Standards bei den Kontrollen bei hoher Qualität in den Bundesländern zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zu fördern.

 

2 Organisation der Wasserschutzpolizei-Schule


Um den Auftrag der Bundesländer zu erfüllen, ist der Lehrbetrieb der Wasserschutzpolizei-Schule in die drei thematischen Fachbereiche Küste, Binnen sowie Technik/Umwelt gegliedert. Die Fachbereiche Küste und Binnen bilden die für die Küsten- und Binnenländer im wesentlichen erforderlichen Lehrinhalte ab. Dem Fachbereich Technik/Umwelt kommt eine gewisse Klammerfunktion zu. Er wurde im Oktober 1996 unter anderem als Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen auch im Bereich des Umweltrechtes eingerichtet.


Das Portfolio der Wasserschutzpolizei-Schule umfasst die Aus- und Fortbildung für die spezifischen wasserschutzpolizeilichen Bedarfe der Bundesländer. Dazu zählen unter anderem:

  • Schifffahrtverkehrsrecht (Binnen und Küste)
  • Schifffahrtsrecht (Binnen und Küste)
  • Schiffsunfallaufnahme
  • Navigation
  • Radarausbildung
  • ECDIS-Ausbildung
  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Die Wissensvermittlung erfolgt dabei in Ausbildungslehrgängen, Fortbildungslehrgängen, Seminaren und Fachseminaren. Insgesamt werden 43 verschiedene Lehrveranstaltungen angeboten. Sie reichen von Tagesveranstaltungen bis zu Lehrgängen mit einer Dauer von 14 Wochen. Die Durchführung der Lehrveranstaltungen richtet sich dabei nach den Bedarfen der entsendenden Bundesländer. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden die Lehrgangsteilnehmenden an der Wasserschutzpolizei-Schule untergebracht und verpflegt.

 

3 Umweltschutz als wichtiges Ausbildungsthema

 

Die Ausbildungslehrgänge dienen überwiegend der Vermittlung von Grundlagen und sind speziell für Berufseinsteiger konzipiert. Unter diesem Begriff sind Absolventinnen und Absolventen der polizeilichen Ausbildungseinrichtungen der Bundesländer, welche direkt nach der Ausbildung ihren Dienst bei den Wasserschutzpolizeien verrichten und Polizeibeamtinnen und -beamte mit allgemeinpolizeilicher Berufserfahrung zu subsumieren. Teilweise handelt es sich dabei um Beamtinnen und Beamten mit mehrjährigen Erfahrungen im Bereich der Schutzpolizei, welche im Rahmen ihres dienstlichen Werdeganges zur Wasserschutzpolizei gewechselt haben.


Im Rahmen der Ausbildungslehrgänge werden bereits Themen des Umweltschutzes vermittelt. Dazu gehören die Inhalte der spezifischen Rechtsvorschriften, die jeweiligen Ahndungsmöglichkeiten und die Zusammenhänge der einzelnen Vorschriften untereinander. Für die Wasserschutzpolizeibeamtinnen und -beamten aus den Küstenländern geht es hierbei vorrangig um den Meeresumweltschutz. Die Beamtinnen und Beamten erhalten einen Überblick über die Regelungen des „Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe“ (MARPOL-Übereinkommen, MARPOL 73/78). Ziel ist es, die Vorschriften des Übereinkommens zu beherrschen. Dazu gehört, die entsprechenden Zeugnisse zu kennen, zu kontrollieren sowie das Wissen über die Einleitbestimmungen für ölhaltiges Bilgenwasser. Aber auch die Kontrolle des Öltagebuches und des Mülltagebuches ist Inhalt der Ausbildung. Schließlich können diese Tagebücher erste Indizien für unsachgemäßen Umgang mit Schiffsabfällen oder gar vorsätzliche illegale Entsorgung selbiger sein. Die Beamtinnen und Beamten lernen die technischen Zusammenhänge.

  • Wo fällt Öl als Abfall im Schiffsbetrieb an?
  • Wie kann berechnet werden, wieviel Öl und Ölschlamm (Sludge) im laufenden Schiffsbetrieb anfallen?
  • Wo verbleiben das Öl und der Ölschlamm?
  • Wie können Öl und Ölschlamm legal entsorgt werden?
  • Welche Manipulationsmöglichkeiten bestehen an technischen (Entsorgungs)Einrichtungen?
  • Wie kann ich herausfinden, ob Ölschlamm an Bord legal verbrannt wurde?

Die oben aufgeführten Fragen verdeutlichen, dass auch die Grundlagen der Schiffstechnik wesentliche Bestandteile der Ausbildung darstellen. Ohne dieses Grundverständnis ist es nahezu unmöglich erste Ermittlungsansätze zu finden.


Die Ahndung der Meeresumweltverstöße ist ein weiterer Schwerpunkt in der Ausbildung der Lehrgangsteilnehmenden. Dazu gehören sichere Kenntnisse über den 29. Abschnitt des StGB (Straftaten gegen die Umwelt) und dessen Anwendung. Ebenso wird die Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (See-Umweltverhaltensverordnung – SeeUmwVerhV) eingehend vermittelt. Auch die Zuständigkeiten der Ahndungsbehörden sind von hoher Bedeutung.


Trotz der Zuweisung der Verwaltungskompetenz an den Bund ist der Vollzug der schifffahrtspolizeilichen Aufgaben überwiegend den Ländern übertragen worden, die diese durch ihre jeweilige Wasserschutzpolizei ausüben.2 Somit wird die Wasserschutzpolizei im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzuges tätig und führt die Kontrollen durch.

 

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