Masterstudiengang Kriminalistik – Brandenburg geht innovative Wege


Von LKD a.D. Ralph Berthel, Frankenberg/Sa.1

Ab Herbst 2020 wird an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg ein Masterstudiengang Kriminalistik angeboten werden. Mit diesem Studiengang soll sowohl den immer komplexer werdenden Anforderungen an die kriminalpolizeiliche Ermittlungsführung als auch der Anschlussfähigkeit aktueller Forschungsergebnisse im Bereich der Kriminalwissenschaften innerhalb der Polizei entsprochen werden. Das bemerkenswerte Projekt wurde im Rahmen einer sog. Interessentenbörse am 15. Januar 2019 an der Polizei-Fachhochschule in Oranienburg vorgestellt. Anders als im nachfolgenden Text noch dargestellt, wird der Brandenburger Kriminalistik-Master nunmehr als zweijähriger Präsenzstudiengang konzipiert.

1 Die Ausgangslage


Der Landtag Brandenburgs hatte auf seiner 56. Sitzung am 2. Februar 2018 zu den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) den bereits eingeschlagenen Weg der Spezialisierung an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg weiter zu intensivieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Aufgabenbereiche Cyberkriminalität, Wirtschafts- und Organisierte

Kriminalität, Kriminalprävention und Risikoerkennung im Bereich der Gewalt- und Eigentumskriminalität zu legen,

b) zu prüfen, ob und wie im Verbund mit anderen Bundesländern, beispielsweise im Rahmen der Sicherheitskooperation (SiKoop), oder Einrichtungen des Bundes gesonderte Studiengänge für Spezialisten der Kriminalpolizei eingerichtet werden können,

c) für den Fall, dass Kooperationsbemühungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen, zu prüfen, wie dies an der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg weiter vertieft werden und vorhandenes Wissen und Können erhalten und weitervermittelt werden kann. …“

In der Folge wurde die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg durch das Ministerium des Innern und für Kommunales mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Masterstudiengang Kriminalistik beauftragt. Dabei wurden sowohl das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg einbezogen. Aus polizeipraktischer Sicht ergibt sich laut Fachhochschule, die Notwendigkeit der Einrichtung eines Masterstudienganges Kriminalistik insbesondere aus „neuen Ermittlungs- und Bewertungsfeldern“, „veränderten Rechtslagen“,„dem Umgang mit neuen kriminalistischen Mitteln und Methoden“ und „dem Ausscheiden erfahrener Praktiker“.

2 Die Inhaltliche Ausrichtung des Studienganges


Der zukünftige Masterstudiengang Kriminalistik soll sich durch ein anwendungsorientiertes Studiengangprofil auszeichnen. Ziel sei es, praxisrelevante Kompetenzen für kriminalfachlich besonders qualifizierte Sachbearbeitung zu vermitteln unterstrich der Präsident der Fachhochschule, Rainer Grieger, im Rahmen der Interessentenbörse. Den Anforderungen des Masterniveaus entsprechend, liege das Augenmerk auf einer vertiefenden, fachübergreifenden Wissensvermittlung. Dabei stelle der Studiengang inhaltlich auf die Vermittlung sowohl phänomenunabhängiger als auch phänomenspezifischer Kompetenzen ab. Die Masterabsolventen sollen nach dem Studium in Organisationseinheiten zum Einsatz kommen, die sich der Bekämpfung spezieller Deliktsbereiche, mindestens der mittleren Kriminalität widmen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung im Januar wurden auch die sog. Kompetenzziele des Studienganges vorgestellt. Dort heißt es, dass die Absolventen zum Führen komplexer Ermittlungsverfahren in bestimmten, allerdings nicht ausgeführten Phänomenbereichen, sowie zur Leitung von Kommissionen und anderen kriminalpolizeilichen Besonderen Aufbauorganisationen befähigt werden sollen.

3 Der Studienverlaufsplan


Der Studiengang soll akkreditiert und entsprechend dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse mit dem akademischen Master-Grad abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung möglichst geringer Abwesenheitszeiten der Studierenden von ihren Dienststellen ist er als 2 - 2½-jähriges berufsbegleitendes Studium mit integrierten Fern- und Präsenzphasen und einer studienabschließenden Masterarbeit konzipiert. Eine Studieneingangsphase/Propädeutikum (auch zur Vermittlung von kriminalwissenschaftlicher Methodenkompetenz) ist ebenso wie ein Praktikum vorgesehen. Dabei wird aktuell die Anerkennung von Dienstzeiten als Praktika diskutiert.

Mit dem Masterstudiengang sollen 120 ECTS-Credits2 im zweiten Zyklus (Master-Qualifikation3) des Bologna-Prozesses erworben werden. Gegenwärtig geht man in Brandenburg von bis zu 25 Studierenden pro Studienjahr aus. Das bedeutet auch für das Lehrpersonal, für die Verwaltung und nicht zuletzt für die bereitzustellenden logistischen Rahmenbedingungen eine durchaus beachtliche Herausforderung.

Durch die Polizei Brandenburg wurde betont, dass man sich mit dem neuen Studiengang nicht in Konkurrenz zum Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster sehe. Gegenwärtig ist ergänzend zur inhaltlichen Ausgestaltung des Studienganges auch ein Diskussionsprozess zur Frage der laufbahnrechtlichen Betrachtung des Abschlusses in Gang gekommen, so jedenfalls meine Wahrnehmung einiger Diskussionen. Im Mittelpunkt steht dabei, Experten auszubilden und damit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Kriminalpolizei beizutragen. Künftige Absolventinnen und Absolventen des Masterstudienganges sollen zumindest für herausgehobenen Dienstposten des gehobenen Dienstes in der Kriminalpolizei qualifiziert werden. Auch mit Blick auf die Studienmöglichkeit für Bedienstete der Rheinland-Pfälzischen Polizei an der Steinbeis-Hochschule4,5 sind auf diesem Feld mit Sicherheit noch interessante Entwicklungen zu erwarten.

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