Kriminalitätsbekämpfung

eFBS – Einheitliches Fallbearbeitungssystem für die Kriminalpolizei

Von KD a.D. Ralf Gerhards, Wiesbaden¹

 

10 Aktuelle Ausbaustufen von eFBS und Vorhaben im Programm P20


Mit Einführung der PIAV-Stufen 5-7 werden alle wesentlichen Kriminalitätsphänomene abgedeckt, was eine Vereinheitlichung der Datenanlieferung an das Verbundsystem PIAV-Operativ ermöglicht. Für die Nutzer ergeben sich dadurch zusätzliche Suchmöglichkeiten und Ermittlungsansätze. Durch die Ablösung von Altsystemen entfallen zudem Mehrfacherfassungen und Medienbrüche.


Parallel dazu gibt es auf Basis der bestehenden Beschlusslage in den P20-Gremien bereits konzeptionelle Aktivitäten zur Ausleitung von ermittlungsrelevanten Daten aus eFBS an das eingangs genannte „Datenhaus“. Dies können sowohl verbundrelevante Daten sein als auch solche, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für weiterführende Analysen und Auswertungen von den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe von neuen Tools und umfassenden Suchfunktionen wird es zukünftig für die polizeilichen Nutzer wesentlich einfacher und komfortabler Tat-/Tat- und Tat-/Täterbeziehungen/-strukturen zu erkennen und auszuwerten.


Ein konkretes Beispiel für zukünftige Dienste und Funktionen innerhalb des Datenhauses ist der aktuell in Entwicklung befindliche P20-Suchservice, über den in verschiedenen Datenquellen (u.a. INPOL-Z10, AZR11, SIS12) parallel nach Personen, Fahrzeugen, Sachen, Adressen etc. gesucht werden kann. Die Suchergebnisse werden einheitlich visualisiert und bei Adressinformationen ist eine Kartendarstellung verfügbar, zudem werden mobile Endgeräte unterstützt.


Weitere bedeutsame Vorhaben im P20-Umfeld sind die Entwicklung einer Verkehrsunfallaufnahme-App & Strafanzeige-App sowie die Einführung und Pilotierung einer App zur digitalen Tatortdokumentation (INSITU). Ziel von INSITU (lat. in situ: „am Ort“) ist es, Spuren bereits am Tatort ganzheitlich digital und multimedial per App zu erfassen und die Daten auf Knopfdruck medienbruchfrei in weiterverarbeitende Systeme, wie beispielsweise eFBS, zu überführen.

 

11 Zusammenfassung und Ausblick


eFBS ist ein mächtiges Werkzeug zur Unterstützung von polizeilichen Ermittlungs- und Auswertungstätigkeiten bei komplexen Sachverhalten. Zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen und Medienbrüchen gibt es vielfältige Schnittstellen zu anderen Systemen, die einerseits Datenquellen für die Fallbearbeitung (u.a. VBS und TKÜ-Systeme) darstellen und andererseits Zielsysteme für verbundrelevante Daten integrieren. Die aktuelle Modernisierung des polizeilichen Informationsmanagements im Rahmen des Programms P20 umfasst insbesondere die Auflösung der derzeit noch vorhandenen monolithischen Systeme für die Vorgangs- und Fallbearbeitung, die häufig auf veralteten Softwarearchitekturen basieren. Die Umstellung auf serviceorientierte, einheitliche und benutzerfreundliche Systeme und Applikationen erfordert viel Zeit und hohe Aufwände. Hier bleibt zu hoffen, dass die politisch Verantwortlichen das große Potential dieses Transformationsvorhabens für die polizeiliche Arbeit erkennen und weiterhin umfassend fördern. Im Bereich Analyse und Auswertung ist eFBS klar abzugrenzen von Palantir-Systemen und vergleichbaren Tools, die ihren Schwerpunkt in der Datenextraktion aus unterschiedlichsten strukturierten und unstrukturierten Datenquellen und deren Analyse haben. Für diese Systeme würde eFBS ein Quellsystem unter vielen anderen darstellen.


Mit Einführung der PIAV-Stufen 5-7 im März 2026 wird ein wesentliches Ziel der Projektgruppe eFBS erfüllt. Die Aufnahme von weiteren Länderpolizeien in eFBS ist ein fortlaufender Prozess, der voraussichtlich bis 2028 andauern wird. Damit verknüpft sind die Umsetzung weiterer fachlicher Anforderungen, wie beispielsweise die Integration und Modernisierung von TKÜ-Systemen über eine zusätzliche web-basierte Anwendung sowie die Einführung eines Moduls zur Textanalyse und Entitätenextraktion.


Eine große Herausforderung für die digitale Transformation der Polizeien des Bundes und der Länder in den kommenden Jahren stellt die bereits oben erwähnte Integration von eFBS und der Vorgangsbearbeitungssysteme in das Datenhaus des Programms P20 dar.

 

Anmerkungen

 

  1. KD a.D. Ralf Gerhards war von 2021 bis 2025 Leiter der Projektgruppe eFBS im BKA, die bei der Abteilung „BKA-Architektur und Strategische Programme“ (kurz: AP) angesiedelt ist. Davor war er bei der Polizei Rheinland-Pfalz im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in mehreren Führungsfunktionen u.a. als stellv. Leiter der Abteilung Zentrale Technik tätig. Aufgrund seiner Zusatzausbildung als Diplom-Informatiker lag sein dienstlicher Schwerpunkt in den Bereichen Softwareentwicklung und Produktmanagement von polizeilichen Kernanwendungen.
  2. Im Programm Polizei 20/20 (kurz: P20) werden alle relevanten und perspektivisch geplanten Projekte zur Modernisierung des polizeilichen Informationsmanagements zentral koordiniert. Die politische Grundlage für P20 bildet die am 30.11.2016 von der Innenministerkonferenz verabschiedete Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit. Kernelement stellt die Schaffung einer gemeinsamen und modernen, einheitlichen Informationsarchitektur dar. Im Ergebnis sollen die Beamten unter Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit und überall Zugriff auf die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen haben. Außerdem soll die Grundlage für eine digitale und medienbruchfreie Vernetzung der Polizeien von Bund und Ländern mit ihren nationalen und internationalen Partnern geschaffen werden.
  3. Das Informationsmodell Polizei (IMP) bezeichnet ein konzeptionelles Datenmodell, das geeignet ist, Bund-Länder-übergreifende Datenaustausch- und Geschäftsprozesse zu unterstützen. Es enthält die hierfür notwendigen Informationsobjekte (Entitäten), deren Detailinformationen (Attribute) sowie strukturell und inhaltlich abgestimmte Kataloge.
  4. PIAV-Operativ ist die operative Komponente von PIAV, die der kriminalpolizeilichen operativen Auswertung und Ermittlung auf der Basis von qualitätsgesicherten, personenbezogenen Daten dient.
  5. PIAV-Strategisch ist die Software, die als Frühwarnsystem ermöglicht, länderübergreifend und fast in Echtzeit Trendanalysen durchzuführen, um aktuelle Kriminalitätsphänomene schnellstmöglich zu identifizieren.
  6. PIAV-S  PMK ist ein Vorhaben, das die statistisch revisionssichere Fallzahlenerhebung im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) garantieren soll.
  7. Die hypothetische Datenneuerhebung (hyDaNe) ist ein vom BVerfG entwickelter und im § 12 Abs. 2  BKAG-neu normierter Grundsatz, der die Voraussetzungen einer zweckändernden Datenweiterverarbeitung festlegt. Die neue, zweckändernde Nutzung von personenbezogenen Daten muss dem Schutz von Rechtsgütern oder der Aufdeckung von Straftaten dienen, die eine verfassungsrechtliche Neuerhebung (mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln) rechtfertigen. Hierdurch wird sichergestellt, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch hinsichtlich der neuen Nutzung Rechnung getragen wird. Maßgeblich ist insoweit, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben auch für den geänderten Zweck neu erhoben werden dürfen.
  8. Siehe www.deutschlandfunk.de/palantir-deutschland-polizei-software-datenschutz-100.html, abger. am 21.9.2025.
  9. Das Scaled Agile Framework (SAFe) ist eine umfassende Methode für die Skalierung agiler Prinzipien und Praktiken in großen Unternehmen, um die Zusammenarbeit, Koordination und Auslieferung von komplexen Projekten zu verbessern.
  10. INPOL ist das Bund-Länder-Verbundsystem. INPOL steht für Informationssystem der deutschen Polizei (Auskunfts- und Fahndungssystem).  INPOL ist als verteiltes System konzipiert, d.h. jeder INPOL-Teilnehmer hat eine eigene INPOL Instanz (INPOL-LAND) und kommuniziert über die zentrale INPOL-Instanz beim BKA (INPOL-Bund oder INPOL-Z) mit den anderen Teilnehmern.
  11. Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine bundesweite personenbezogene Datei, die zentral vom BAMF geführt wird. Mit dem Ausländerzentralregister stellt das BVA die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind.
  12. „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen, digitalen und vernetzten Polizei“, P20 Polizei 20/20, Publikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, Stand: März 2023, 1. Auflage.

 

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