Mehr Schlagkraft für die Polizei im digitalen Raum
GdP begleitet laufende Reformen
Von Jeldrik Grups (M.A./LL.M.), Berlin*

Die Digitalisierung der Sicherheitsarbeit ist längst Teil des kriminalpolizeilichen Alltags. Damit Ermittlungen bei schweren und digitalen Straftaten nicht an technischen Hürden scheitern, braucht die Praxis belastbare Befugnisse, klare Zuständigkeiten und rechtssichere Verfahren. Schon vor der letzten Bundestagswahl hatte die GdP mit einem Impulspapier Reformen der Sicherheitsgesetze angestoßen, etwa zur IP-Adressenspeicherung, zu digitalen Ermittlungsbefugnissen und zur Cyberabwehr; gut ist, dass die Bundesregierung diese praxisnahen Anregungen nun aufnimmt und zu diesen Themen Gesetzesvorschläge veröffentlicht hat. Klar also, dass die GdP die aktuellen Vorhaben des BMI und des BMJV bundespolitisch eng begleitet und sich in den laufenden Verbändebeteiligungsverfahren jeweils mit Stellungnahmen einbringt. Und weil bei einer so hohen gesetzgeberischen Dynamik der Überblick schwerfällt, hier einmal das Wichtigste, was gesetzgeberisch geplant ist – und wie sich die GdP einbringt:
Justizministerium mit einem Entwurf zur Änderung der StPO – und einem Vorstoß in Sachen IP-Adressen-Speicherung
Beim Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen des BMJV begrüßt die GdP insbesondere den geplanten automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten sowie die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse. Für die Kriminalpolizei sollen damit wichtige Instrumente geschaffen werden, wenn es um Identifizierung, Aufenthaltsortsermittlung und das Erkennen von Zusammenhängen in komplexen Verfahren geht. Gleichzeitig betont die GdP, dass solche Eingriffe nur dann tragen, wenn sie klar geregelt, dokumentiert und technisch sauber abgesichert sind.
Besonders deutlich fällt die Unterstützung der GdP beim Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen und zur Anpassung weiterer digitaler Ermittlungsbefugnisse des BMJV aus. Für die kriminalpolizeiliche Arbeit sind IP-Adressen, Portnummern und Verkehrsdaten oft der erste und manchmal der einzige belastbare Ansatzpunkt, um Tatverdächtige zu identifizieren oder digitale Spuren zu sichern. Die GdP begrüßt deshalb die geplante Speicherpflicht und die geplante Wiederbelebung weiterer digitaler Ermittlungsinstrumente wie der Funkzellenabfrage. Zugleich muss die Speicherung streng zweckgebunden, rechtsstaatlich abgesichert und praktisch handhabbar bleiben.
BMI legt Entwürfe für digitale Ermittlungsbefugnisse vor – und will Cybersicherheit stärken
Auch die vom BMI vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus werden von der GdP grundsätzlich unterstützt. Aus Sicht der Praxis sind die geplanten Kompetenzen zur automatisierten Datenanalyse und der biometrische Internetabgleich vor allem dort wertvoll, wo klassische Ermittlungsansätze an ihre Grenzen stoßen. Die GdP weist jedoch darauf hin, dass neue Befugnisse nur dann wirken, wenn sie nicht im Dickicht unklarer Zuständigkeiten oder zu enger technischer Vorgaben stecken bleiben. Für den Ermittlungsalltag zählt am Ende, dass die Instrumente schnell, rechtssicher und gerichtlich belastbar einsetzbar sind. Klar ist zudem: wenn für die Polizeien des Bundes entsprechende Befugnisse geschaffen werden, müssen wir über eine Harmonisierung der Polizeigesetze der Länder und des Bundes sprechen!
Beim Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit des BMI erkennt die GdP die richtige Richtung: Der Staat braucht mehr Schlagkraft gegen Cybergefahren, und auch die Polizei muss auf neue Angriffslagen reagieren können. Positiv ist aus GdP-Sicht vor allem, dass BKA und Bundespolizei künftig über weitergehende Befugnisse zur Erkennung und Abwehr digitaler Bedrohungen verfügen sollen. Gleichzeitig mahnt die GdP an, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klar zu ordnen und die technische Umsetzung so zu gestalten, dass sie in der Praxis auch tatsächlich funktioniert.
Resümee
In der Gesamtschau zeigt sich: Die GdP begleitet die digitale Sicherheitsgesetzgebung konstruktiv, kritisch und mit klarem Praxisbezug. Sie unterstützt den Ausbau moderner Ermittlungsbefugnisse dort, wo diese für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr tatsächlich gebraucht werden, und drängt zugleich auf Rechtssicherheit, technische Souveränität und eine Umsetzbarkeit, die im polizeilichen Alltag Bestand hat. Es bleibt zu hoffen, dass die Vorhaben den parlamentarischen Weg ohne größere Verzögerungen nehmen und bald in Kraft treten, damit die Polizei im Alltag schnell von den neuen Regelungen profitieren kann.
Anmerkung
*Jeldrik Grups ist Gewerkschaftssekretär beim Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei. Dort leitet er die Abteilung „Innenpolitik” der Bundesgeschäftsstelle.
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