Krypto im Fokus
Teil 1: Ermittlungen im digitalen Geldraum
3.3 Geldwäsche und Vermögensabschöpfung
Die Nutzung von Kryptowährungen zur Geldwäsche ist inzwischen ein fest etabliertes Muster. Kriminelle wandeln Erträge aus Straftaten in Kryptowährungen um, verschieben diese über Ländergrenzen hinweg und tauschen sie später wieder in Fiatgeld. Dabei kommen zunehmend spezialisierte Dienste wie sog. Mixer oder Tumbler zum Einsatz. Diese Dienste zerschneiden Transaktionsbeträge in viele kleine Teile, vermischen sie mit Transaktionen anderer Nutzer und führen sie anschließend wieder zusammen. Ziel ist es, die Rückverfolgung so weit wie möglich zu erschweren.
Für die Finanzermittlung und die Vermögensabschöpfung stellt sich die Frage, wie man digitale Vermögenswerte sichern oder beschlagnahmen kann. Technisch ist es möglich, Wallets zu identifizieren und Guthaben zu beschlagnahmen, wenn man Zugriff auf die privaten Schlüssel hat. In der Praxis gelingt dies meist nur bei Durchsuchungen, Sicherstellungen von Datenträgern oder durch Kooperation mit Börsen. Der Umstand, dass digitale Werte keine physische Form haben, sondern als Zahlenfolgen existieren, macht die Beweissicherung besonders anspruchsvoll.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Problematik: Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen Betäubungsmitteldelikten wird bei einem Beschuldigten eine Hardware-Wallet sichergestellt. Der Verdächtige verweigert die Herausgabe der PIN. Ohne diese Zugangsdaten ist das Guthaben zunächst nicht nutzbar. Die beschlagnahmten Werte sind zwar vorhanden, können aber nicht verwertet werden, solange die erforderlichen Zugangsdaten nicht vorliegen. Dieses Spannungsfeld zwischen rechtlicher Sicherung und tatsächlicher Zugriffsmöglichkeit begleitet nahezu alle Verfahren mit Kryptowährungen.
Die drei genannten Felder – Betrug, Erpressung, Geldwäsche – machen deutlich, dass Kryptowährungen die polizeiliche Arbeit in vielen Deliktsbereichen betreffen. Sie sind nicht auf Cybercrime-Kommissariate beschränkt, sondern betreffen den gesamten Ermittlungsdienst. Besonders relevant ist dabei, dass erste Kontakte oft an den Polizeiwachen entstehen: Anzeigenaufnahmen von Geschädigten, die Wallet-Adressen oder Transaktionsbelege vorlegen, sind die Grundlage für jedes weitere Vorgehen.
Bsp. 1 aus der Wirtschaftskriminalität:
Ein Unternehmer meldet, dass aus seiner privaten Wallet drei Bitcoin entwendet wurden – ein Schaden von über 250.000 Euro. Die Transaktion ist in der Blockchain eindeutig nachvollziehbar: Adresse A zu Adresse B. Eine erste Analyse zeigt, dass die Coins über mehrere Zwischenstationen weitergeleitet wurden, bevor sie bei einer ausländischen Börse ankamen. Für die Ermittlungen bedeutet dies, dass zwar ein technisch einwandfreier Nachweis des Abflusses vorliegt, die Täteridentität jedoch ohne Mithilfe der Börse verborgen bleibt.
Das Beispiel verdeutlicht ein wiederkehrendes Muster: Die Blockchain liefert transparente Daten, doch der entscheidende Schritt – die Zuordnung einer Adresse zu einer realen Person – ist nur über internationale Kooperation und zusätzliche Ermittlungsansätze möglich.
Bsp. 2 aus der Wirtschaftskriminalität:
Auch bei Ransomware zeigt sich die globale Vernetzung. In einem dokumentierten Fall verschlüsselten Täter die IT-Systeme einer deutschen Stadtverwaltung und forderten rund 100.000 Euro in Bitcoin. Nach Zahlungseingang wurden die Gelder sofort über Mixer-Dienste verschleiert und weiter nach Osteuropa transferiert. Erst durch die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden in den USA konnten Verbindungen zu einer bekannten Tätergruppe hergestellt werden, die bereits in anderen Ländern aktiv war.
Die Ermittlungen dauerten Monate und erforderten wiederholte Rechtshilfeersuchen. Für die beteiligten Ermittler zeigte sich deutlich: Ohne internationale Koordination und den Zugriff auf globale Datenbanken wäre eine Aufklärung nicht möglich gewesen.
4 Ermittlungsansätze bei Kryptoverfahren
Die Praxis zeigt, dass sich bestimmte grundlegende Ermittlungsansätze bewährt haben:
- Sicherung technischer Daten: Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Screenshots und E-Mail-Korrespondenz sind elementar. Schon bei der Anzeigenaufnahme muss darauf geachtet werden, dass diese Daten vollständig dokumentiert werden.
- Schnelle Spurensicherung: Da Transaktionen innerhalb von Minuten weitergeleitet werden können, ist eine zügige Erfassung und Auswertung wichtig.
- Nutzung von Analysesoftware: Spezialisierte Werkzeuge ermöglichen es, Transaktionen zu visualisieren und Muster zu erkennen. Auch Open-Source-Tools bieten hierfür bereits eine tragfähige Grundlage.
- Internationale Kooperation: Rechtshilfeersuchen, gemeinsame Ermittlungsgruppen und Austausch über Europol oder Interpol sind zentrale Werkzeuge, um Täter im Ausland zu identifizieren.
- Ein weiterer Ermittlungsansatz betrifft die Sicherung und Beschlagnahme von Kryptowährungen. Hierbei zeigt sich, dass klassische Methoden nur begrenzt greifen. Der Zugang zu Wallets setzt die Kenntnis der privaten Schlüssel oder der Zugangsdaten voraus. In der Praxis gelingt dies häufig durch:
- Sicherstellungen bei Durchsuchungen (z.B. Hardware-Wallets, Notizzettel mit „Seeds“, also Wiederherstellungswörtern),
- Kooperation mit Börsen, die unter bestimmten Voraussetzungen Guthaben einfrieren können,
- und technische Spezialverfahren, wenn Daten unverschlüsselt auf beschlagnahmten Geräten gefunden werden.
Die Vermögensabschöpfung ist dabei ein besonderes Feld. Einerseits ist sie rechtlich möglich, andererseits schon allein technisch sehr anspruchsvoll. Allein die richtige Dokumentation und Sicherung der Beweise stellt hohe Anforderungen an die Ermittlungsbehörden.
Kryptoverfahren verdeutlichen in besonderem Maße die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit. Während bei klassischen Banküberweisungen ein Abgleich mit inländischen Banken oft ausreicht, führen Kryptospuren fast zwangsläufig über Ländergrenzen hinweg. Ermittler müssen sich daher auf ein Netz von Rechtshilfeinstrumenten verlassen, die oft langwierig und formalisiert sind.
Es zeigt sich regelmäßig, dass selbst bei guter internationaler Kooperation die Bearbeitung Monate in Anspruch nehmen kann. Bis die Daten einer ausländischen Börse vorliegen, sind die betreffenden Gelder oft längst weitertransferiert. Gleichwohl können auch solche Informationen wertvoll sein, etwa wenn sie zur Identifizierung wiederkehrender Muster oder zu Verbindungen zwischen verschiedenen Verfahren beitragen.
Die Praxisbeispiele verdeutlichen: Kryptowährungen sind in Ermittlungsverfahren keine theoretische Größe, sondern konkrete Beweismittel und Tatwerkzeuge. Wer sie versteht, kann Spuren sichern und Ermittlungen zielgerichtet vorantreiben. Wer sie ignoriert, riskiert, dass wesentliche Beweise verloren gehen oder Täter unbehelligt bleiben.
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