Kriminalitätsbekämpfung

eFBS – Einheitliches Fallbearbeitungssystem für die Kriminalpolizei

Von KD a.D. Ralf Gerhards, Wiesbaden¹

 

1 Fallbearbeitungssystem vs. Vor gangs bearbeitungs system

 

Im Bereich der polizeilichen Sachbearbeitung kommen zwei bedeutsame Anwendungen zum Einsatz: Fallbearbeitungs- und Vorgangsbearbeitungssystem. Zur Einordnung und Abgrenzung möchte ich zunächst auf die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Fallbearbeitungssystem und einem Vorgangsbearbeitungssystem eingehen.


Ein Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (VBS) ist eine zentrale Anwendung, die alle polizeirelevanten Ereignisse erfasst, dokumentiert und verwaltet. Es ist die wichtigste Software, um Informationen zu Strafanzeigen, Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten und andere Vorfälle zu verarbeiten. Bekannte Produkte sind @rtus, COMVOR, IGVP-FE und PLX, die im Rahmen von IT-Kooperationen in mehreren Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen genutzt werden.


Ein polizeiliches Fallbearbeitungssystem (FBS) wird insbesondere bei kriminalpolizeilichen Dienststellen zur Unterstützung von Ermittlungs- und Auswertungstätigkeiten bei komplexen Sachverhalten verwendet, vorwiegend in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und anderen schweren Straftaten. Ein Großteil der eingesetzten polizeilichen Fallbearbeitungssysteme basiert auf dem Standardprodukt rsCase der Fa. rola Security Solutions GmbH. Hierzu gehört auch das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS), das im Rahmen des bundesweiten Programms Polizei 20/20 (P202) weiterentwickelt wird und bundesweit zunehmend an Bedeutung gewinnt.

 

 

2 Heterogenität der IT-Landschaft


Aufgrund der starken Heterogenität der IT-Systeme der deutschen Polizeien in Bund und Ländern werden Daten nicht flächendeckend nach gleichen Standards erhoben, analysiert und bereitgestellt. Teilweise müssen Daten aufgrund mangelnder Schnittstellen und Interoperabilität mehrfach in unterschiedliche Systeme eingegeben werden. Ein Beispiel hierfür ist die Bewältigung von Großschadenslagen, wo länderbezogen unterschiedliche Systeme bei der Erfassung von relevanten Daten, z.B. zu Tatverdächtigen, Zeugen und Vermissten, zum Einsatz kommen und zum Teil sogar noch Excel-Listen verwendet werden. Dies erschwert einerseits den Datenimport und andererseits erfordert die Synchronisation von Daten einen hohen manuellen Aufwand. Durch die Verwendung von zentralen Systemen – wie beispielsweise eFBS – und einheitlichen Schnittstellen auf Basis des Informationsmodells Polizei (IMP3) können diese Probleme gelöst werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Geschäftsprozesse und datenschutzrechtliche Regelungen bei den Polizeien des Bundes und der Länder besondere Anforderungen an die bundesweite Harmonisierung der Fallbearbeitungssysteme stellen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind die unterschiedlichen Berechtigungskonzepte, was sich u.a. auf die Sichtrechte von Daten bei den Nutzern negativ auswirken kann. Im Rahmen der Realisierung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes Operativ (PIAV-O4) führten zudem Probleme bei der Ertüchtigung der unterschiedlichen Fallbearbeitungssysteme (FBS) zu Verzögerungen und zu funktionalen Einschränkungen in PIAV-Operativ.

 

3 Erste Ansätze zur Vereinheitlichung


In einer ersten Ausbaustufe wurde zwecks Vereinheitlichung der polizeilichen Fallbearbeitungssysteme der Bundesbehörden auf Basis des Standardprodukts rsCase der Fa. rola Security Solutions GmbH ein mandantenfähiges FBS realisiert, welches auch anderen polizeilichen Teilnehmern zur Nutzung angeboten werden konnte. Ein einheitliches Fallbearbeitungssystem dient insbesondere folgenden Zielen:

 

  • Reduzierung der Risiken hinsichtlich der vollständigen Umsetzung des PIAV-Operativ
  • Beitrag zur Harmonisierung der IT-Systemlandschaft der Polizeien des Bundes und der Länder
  • Verbesserung der Ressourcennutzung durch finanzielle und personelle Entlastungen im polizeilichen Informationsverbund
  • Zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe wurde das Projekt eFBS im Jahr 2017 beim BKA eingerichtet. Die Version eFBS 1.0 konnte im Jahr 2020 mit den Teilnehmern BKA, BPol, BB, BW, HE und HH in Betrieb genommen werden.

 

4 Zweite Ausbaustufe mit den PIAV-Stufen 5-7


Im Rahmen des bundesweiten Programms Polizei 20/20 (P20) wurde zum Jahresende 2020 die zweite Ausbaustufe eFBS 1.5 beauftragt. Diese umfasst insbesondere die Umsetzung der PIAV-Stufen 5-7 (u.a. Wirtschafts- und Umweltkriminalität, Falschgeld und Geldwäsche, Korruption) und der Anforderungen zu PIAV-Strategisch5 für den Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PIAV-S PMK6) sowie die Realisierung der Vorgaben zur hypothetischen Datenneuerhebung (hyDaNe7) gemäß dem BKAG. Darüber hinaus wurden weitere Polizeien in eFBS aufgenommen werden und damit bestehende Fallbearbeitungssysteme in den betreffenden Ländern abgelöst. Im Ergebnis wird dadurch eine bundesweite Harmonisierung der Fallbearbeitung ermöglicht und die Voraussetzung geschaffen, die Funktionalitäten und Fachdaten des eFBS perspektivisch über moderne web-basierte Services und Apps im „Datenhaus“ des Programms P20 zu nutzen.

 


Abb. 1: eFBS-Roadmap, Stand: 8/2025.

 

5 Aufnahme weiterer Länderpolizeien im Rahmen der eFBS-Roadmap


eFBS 1.5 konnte zum Jahresende 2021 mit dem neuen Teilnehmer Bremen (HB) in den Wirkbetrieb gehen. In den Folgejahren sind weitere Länderpolizeien und das ZKA beigetreten, so dass eFBS derzeit von 14 Teilnehmern genutzt wird. Die aktuelle Roadmap sieht vor, dass bis 2028 neben den drei Bundesbehörden (BKA, BPol, ZKA) alle 16 Länderpolizeien Teilnehmer von eFBS sind.

 

6 Rechtliche Grundlagen


Die Anwendung eFBS ist ein zentrales teilnehmerübergreifendes Fallbearbeitungssystem, das vom BKA betrieben wird. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt vornehmlich zur Erfassung, Speicherung und Zusammenführung im Hinblick auf die Erkennung von Tat- und Täterzusammenhängen. Zu diesem Zweck können die Daten in Beziehung zueinander gesetzt sowie recherchiert, gefiltert und visualisiert werden. Hierbei sind sowohl gesetzliche Regelungen im Bereich der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgung zu beachten. Bekanntermaßen verfügen die Teilnehmer, die Polizeien des Bundes und der Länder, jeweils über eigene Normen im Bereich der Gefahrenabwehr, die bei einem Beitritt zu eFBS zwingend umzusetzen sind.


Für das BKA ist hier insbesondere §  5  BKAG einschlägig, während bei Strafverfahren § 4 BKAG i.V.m. §§ 161, 163 StPO zur Anwendung kommt. Im Rahmen der Zentralstellenaufgaben des BKA erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Ziel der Erkennung von länderübergreifenden sowie internationalen Tat- und Täterzusammenhängen gem. §§ 2 und 3 BKAG. Weitere Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Verarbeitungsprozesse im BKA sind:

 

  • Datenerhebung: §§ 9-11, 39 ff. BKAG
  • Weiterverarbeitung: §§ 12-19 BKAG
  • Datenübermittlung: §§ 25-28 BKAG, §§ 487, 488 StPO
  • Speicherung: §§ 483, 486 StPO


Die Löschung von Daten erfolgt auf Basis der gesetzlichen Aussonderungsprüffristen (u.a. gem. BKAG).


Bei entsprechender Verbundrelevanz und Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen können Daten aus eFBS u.a. an das Verbundsystem PIAV-Operativ Zentral übertragen und dort den jeweiligen Nutzern zum Abruf bereitgestellt werden.

 

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