Kriminalitätsbekämpfung

Aktuelle Herausforderungen in der Vor-Ort-Untersuchung und in der Laboranalytik von Drogen

Von Dr. Jürgen Bügler, München¹

 

3.3 Qualitätskenngrößen


Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Bewertung einer Tat spielen die Qualitätskenngrößen der durchgeführten analytischen Untersuchungen eine wichtige Rolle. Sowohl die von den Polizeikräften verwendeten Drogen-Vortests als auch die im forensisch-chemischen Labor durchgeführten Untersuchungsverfahren werden durch Qualitätskenngrößen charakterisiert, die einen Rückschluss auf die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der jeweils erhaltenen Ergebnisse erlauben.


Drogen-Vortests sind qualitative Tests, die eine Aussage zur Identität eines Materials erlauben. Die Leistungsfähigkeit derartiger Tests wird bezüglich der Identifizierung eines möglicherweise enthaltenen Rauschgift-Wirkstoffes in einer untersuchten Probe durch vier Kennzahlen charakterisiert, die in der Praxis nach Durchführung einer Testreihe jeweils als Verhältnis angegeben werden:

 

  • TP (True Positive) = Anzahl der korrekt positiven Messergebnisse / Anzahl der positiven Proben.
  • TN (True Negative) = Anzahl der korrekt negativen Messergebnisse / Anzahl der negativen Proben.
  • FP (False Positive) = Anzahl der falsch positiven Messergebnisse / Anzahl der negativen Proben.
  • FN (False Negative) = Anzahl der falsch negativen Messergebnisse / Anzahl der positiven Proben.


TP und FN sowie TN und FP addieren sich jeweils zu 100%. Den Werten FN und FP liegt jeweils ein nicht-korrektes Messergebnis zugrunde, so dass FN und FP auch als Fehlerraten bezeichnet werden.


Die Bewertung der Tauglichkeit eines Messverfahrens anhand der Fehlerraten hängt von der zugrunde liegenden Fragestellung ab. False-Negativ- und False-Positive-Raten eines Messverfahrens sind nicht unabhängig voneinander, sondern hängen zusammen, so dass nicht beide Raten unabhängig voneinander optimiert werden können. Eine geringe False-Negative-Rate eines Messverfahrens bedingt in der Regel eine hohe False-Positive-Rate und umgekehrt. Wenn zum Beispiel das Ziel der Anwendung sein soll, dass eine wirkstoffhaltige Probe auf jeden Fall als solche erkannt wird, dann ist eine möglichst geringe False-Negativ-Rate des Messverfahrens wünschenswert. Die damit einhergehende höhere False-Positiv-Rate bedingt dabei aber auch, dass ein gewisser Anteil an Asservaten, die kein Rauschgift oder ein anderes Rauschgift als im Test angezeigt enthalten, als Rauschgift-haltig bewertet werden und im Anschluss durch ein zuverlässiges zweites Untersuchungsverfahren in der Laboranalyse erkannt werden sollten. Wenn andererseits aus einem in der Voruntersuchung erhaltenen Ergebnis direkt ohne weitere Verifizierung im chemischen Labor eine strafrechtliche Bewertung folgen soll, dann ist eine möglichst geringe False-Positive-Rate wichtig, so dass ein positiver Befund auf ein Rauschgift zuverlässig und belastbar ist.

 

3.4 Testergebnisse


In den oben genannten praxisnahen Tests wurden NIR-Spektrometer und Raman-Spektrometer eingesetzt. Dabei hat sich ergeben, dass die Bedienung der analytischen Geräte vergleichsweise anwenderfreundlich ist und dass diese relativ zuverlässig durch geschulte Vollzugskräfte bedient werden konnten. In den Tests hat sich gezeigt, dass mehr als die Hälfte der in der Praxis sichergestellten Asservate in Plastikbeutel verpackt waren und dass ein weiteres Viertel in dazu ähnlichen Verpackungen vorlag. Durch dünne Plastikbeutel kann eine spektrometrische Messung grundsätzlich vorgenommen werden. Die getesteten Spektrometer konnten mit gewissen Einschränkungen durch die Originalverpackungen der sichergestellten Materialien messen, so dass eine Probenvorbereitung für die Vortestung mit den Spektrometern in vielen Fällen nicht erforderlich war. Anzumerken ist, dass für die Bestimmung des Gewichts des sichergestellten Materials und für die zum Vergleich durchgeführte Voruntersuchung unter Verwendung von Drogen-Schnelltests im praxisnahen Test die Öffnung der jeweiligen Verpackung und die Handhabung des enthaltenen Stoffes erforderlich war.


Aus der Testung wurden die jeweiligen Fehlerraten der Verfahren als Qualitätskenngrößen ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die False-Positive-Raten für die Spektrometer sehr niedrig im Bereich zwischen 0 und 3% und für die Drogen-Schnelltests vergleichsweise höher zwischen 33 und 63% lagen. Das bedeutet, dass die Zuverlässigkeit eines positiven Untersuchungsergebnisses der Spektrometer sehr hoch und signifikant höher ist als die Zuverlässigkeit eines positiven Untersuchungsergebnisses der Drogen-Schnelltests. Letztere sprechen auch auf typische Drogen-Verschnittstoffe häufig positiv an. Die False-Negative-Raten zeigen mit einer False-Negative-Rate von 22 bis 51% für die Spektrometer und von 0 bis 25% für die Drogen-Schnelltests das entgegengesetzte Verhalten. Das bedeutet, dass mit hoher und im Vergleich zu den Spektrometern signifikant höheren Wahrscheinlichkeit ein in einer Probe enthaltenes Rauschgift durch die Drogen-Schnelltests erkannt wird. Aus der Auswertung der Fehlerraten resultiert, dass die getesteten Spektrometer und die Drogen-Schnelltests komplementäre Vorteile aufweisen und die vorrangige Anwendung der jeweiligen Verfahren abhängig von der Zielsetzung der Untersuchung ist. Wenn also eine wirkstoffhaltige Probe auf jeden Fall als solche erkannt werden soll, dann ist die Anwendung von Drogen-Schnelltests zu empfehlen. Wenn andererseits aus einem in der Voruntersuchung erhaltenen Ergebnis direkt ohne weitere Verifizierung im chemischen Labor eine strafrechtliche Bewertung folgen soll, dann wäre die Verwendung eines Spektrometers für die Voruntersuchung vorteilhafter.


Der Vergleich der beiden Spektrometer untereinander ergab, dass aufgrund der größeren Vergleichsdatenbank mit dem Raman-Spektrometer eine größere Anzahl an Stoffen erkannt werden kann als mit dem NIR-Spektrometer, und zwar auch solche, die klassischerweise nicht im Bereich der Rauschgiftuntersuchungen vorkommen, wie zum Beispiel Grundstoffe und Arzneimittelwirkstoffe. Demgegenüber hat das NIR-Spektrometer den Vorteil, dass auch quantitative Werte zum Wirkstoffgehalt berechnet werden und dass an Pflanzenmaterial, wie z.B. Cannabis, gemessen werden kann. Es ist außerdem wichtig, dass die Nachweisgrenzen der Spektrometer relativ hoch liegen und dass Stoffe mit einem Gehalt von unter einige % in einer Zubereitung rein technisch nicht detektiert werden können. Der Spurennachweis kann dagegen sehr gut durch immunologische Tests erfolgen. In Summe hat also jedes Verfahren und jedes Gerät sowohl Vorteile als auch Einschränkungen. Die Spektrometer stellen sich im Praxistest insgesamt aber als wertvolle Möglichkeit der Ergänzung des bisherigen Arbeitsablaufs der Vortestung von Asservaten auf den Polizeidienststellen dar.

 

4 Untersuchung im forensischen Labor


Rauschgift-Asservate, für die ein Wirkstoffgutachten erstellt werden soll, werden in der Regel durch die sachbearbeitende Polizeidienststelle mit einem entsprechenden Untersuchungsauftrag zum größten Teil an die forensisch-kriminaltechnischen Labore des Bundes und der Länder oder in geringerem Umfang an ein gerichtsmedizinisches Institut versandt. Dort wird durch chemische Analyse mit mehreren chemischen Laborverfahren und mit hohem Aufwand für die Qualitätssicherung die Zusammensetzung des übersandten Materials meist mit Bestimmung des Wirkstoffgehalts durchgeführt und ein Gutachten erstellt. Die Untersuchung der übersandten Asservate kann nicht einfach automatisiert werden, da die Materialien in Form, Verpackung, Größe und Zusammensetzung zu stark variieren, um einen einheitlichen Arbeitsablauf in der Aufarbeitung zu ermöglichen, so dass die reine Untersuchungsdauer der Asservate eines Vorgangs durchaus in der Größenordnung von mehreren Wochen liegen kann. Wartezeit und Untersuchungsdauer können in Summe dann mehrere Monate betragen, je nach Priorisierung des Vorgangs. Routinemäßig wird die analytische Untersuchung hinsichtlich der klassischen Betäubungsmittel und der gängigen, häufig vorkommenden psychoaktiven Stoffe vorgenommen. Eine Untersuchung auf NPS oder gar auf bislang unbekannte Stoffe erfordert einen Mehraufwand im Labor und wird nicht routinemäßig durchgeführt.


Dieser Mehraufwand ist darin begründet, dass ein chemisches (ausnahmslos mehrstufiges) Nachweisverfahren für einen neuen Stoff in einem Labor zuallererst entwickelt und sodann validiert werden muss. Dafür sind Vergleichsmessungen mit Vergleichsmaterial, das nachweislich den neuen Stoff enthält, durchzuführen. Außerdem sind im Vorfeld die chemische Struktur des neuen Stoffs und gegebenenfalls auch die toxikologischen Eigenschaften durch aufwändige Untersuchungen mit verschiedenen Verfahren zu ermitteln. Diese Aufgaben können meist nur durch Zusammenarbeit mehrerer Labore mit den jeweiligen unterschiedlichen Spezialisierungen und technischen Möglichkeiten bearbeitet werden. Für die Strukturbestimmung neuer Stoffe und für den anschließenden Austausch des betreffenden Materials als Referenzmaterial an andere Labore gibt es mittlerweile seit mehreren Jahren im EU-Projekt ADEBAR10 eine Kooperation, an der die forensisch-kriminaltechnischen Labore des Bundes und der Länder maßgeblich beteiligt sind. Damit wurde eine solide Grundlage für die Möglichkeit der Erkennung und Bewertung neuer Stoffe in den Laboren geschaffen. Ausgehend von den eingangs dargestellten Herausforderungen im Bereich der NPS und deren Monitoring verfügen also die meisten forensisch-kriminaltechnischen Labore mit diesem Netzwerk über den erforderlichen zeitnahen Zugang zu neuen Informationen und Vergleichsmaterial, auch wenn die Analytik neuer Stoffe nicht zu den Routineprozessen in den meisten Laboren gehört.

 

5 Zum Abschluss


Angesichts der im Lagebild beschriebenen Entwicklungen mit stets neuen Klassen psychoaktiver Substanzen, mit hochpotenten Wirkstoffen, mit dem Vertrieb von Stoffen über das Internet und mit der jeweils aktuell fehlenden gesetzlichen Regulierung für viele neue Stoffe, sind weitergehende Maßnahmen zur Etablierung eines übergreifenden Monitoringsystems erforderlich, um von neuen psychoaktiven Drogen ausgehende Gefahren für die Allgemeinheit zeitnah zu erkennen und abzuwehren und um die Drogenkriminalität auch künftig angemessen bekämpfen zu können.

 

Anmerkungen

 

  1. Dr. Jürgen Bügler ist Chemiedirektor und Sachgebietsleiter im Kriminaltechnischen Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes.
  2. Unter den Begriffen „Drogen“ und „Rauschgifte“ sollen im Folgenden diejenigen Stoffe verstanden werden, die eine bewusstseinsverändernde Wirkung aufweisen und auch als psychotrope oder psychoaktive Stoffe bezeichnet werden.  
  3. Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Pressemitteilung zum Europäischen Drogenbericht 2023, veröffentlicht am 16.6.2023.
  4. Rauschgiftkriminalität, Bundeslagebild 2023, Stand Juni 2024, Seite 25f., Herausgeber: Bundeskriminalamt, Wiesbaden.
  5. Siehe Pressemitteilung Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vom 17.6.2024.
  6. Bildquelle: www.analyticon.eu/en/ pendar-x10.html (accessed 2024-03-15).
  7. Bildquelle: www.mpstrumenti.eu/prodotto/nirlab-nirlab/ (accessed 2024-06-29).
  8. Kranenburg, R. F.; Ramaker, H.-J.; Sap, S.; van Asten, A. C. A calibration friendly approach to identify drugs of abuse mixtures with a portable near-infrared analyzer. Drug Testing and Analysis 2022, 14 (6), 1089–1101. DOI: 10.1002/dta.3231.
  9. R. Schmiedinger, Handheld-Spektrometer in der forensischen Analytik von Betäubungsmittelgemischen im polizeilichen Umfeld, Masterarbeit, Hochschule Aalen, vorgelegt am 4.9.2024.
  10. Projekt NETZWERK ADEBAR und ADEBAR plus: Ausbau analytischer Datenbanken, Erhebung und bundesweite sowie internationale Bereitstellung von analytischen Daten, pharmakologischen Daten, Metabolitenspektren und Referenzmaterialien für neu auf dem Drogenmarkt auftretende Stoffe.

 

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