Prävention

Sicherheitsaudits

Standards der Deutschen Kinderhilfe im Kinderschutz

 

Von PD a.D. Rainer Becker und Dana Zelck, Berlin/Güstrow*

 

Nachfolgend geht es uns, der Deutschen Kinderhilfe, darum, unseren Kindern den bestmöglichen Schutz vor körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt, psychischer Gewalt, Vernachlässigung und Mobbing in Einrichtungen oder bei Trägern zu bieten. Es geht also dort um Schutz, wo Kinder sich aufhalten oder wo mit ihnen gearbeitet wird – etwa in Schulen, Kitas, Sportstätten, Bibliotheken, Freibädern, Reitvereinen.

 

Hierbei können Sicherheitsaudits einen wichtigen Beitrag leisten. Sie ermöglichen system- und professionsübergreifende regelmäßige Überprüfungen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Einrichtungen/Trägern auf Sicherheitslücken. So können Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher der Einrichtung bzw. des Trägers bewerten, wie effizient Ihre Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien zum Schutz der Kinder sind. Mögliche potenzielle Schwachstellen und Risiken können von Ihnen ausgemacht und so die Sicherheit der Kinder erhöht werden. Sicherheitsaudits sind ein wertvolles Instrument, um unsere Kinder vor Bedrohungen zu schützen.


Hier einige Vorschläge für Fragestellungen:

 

 

  • Wer trägt in der Einrichtung/beim Träger, in der/bei dem mit mehreren Kindern gearbeitet wird, oder in der/bei dem regelmäßig mehrere Kinder zusammenkommen, die Verantwortung?
  • Welche Ziele sollen in der Einrichtung/beim Träger mit dem Audit verfolgt werden?
  • Wer sind die Personen, die regelmäßig in ihrer Funktion oder auch ehrenamtlich mit Kindern arbeiten/spielen/Sport treiben?
  • Konkret: Haben diese Personen alle ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und wird dieses in regelmäßigen Abständen überprüft?
  • Wie sind die jeweiligen Abläufe in der Einrichtung/beim Träger geregelt?
  • Kann ausgeschlossen oder zumindest begrenzt werden, dass einzelne Mitarbeiter alleine mit Kindern bzw. nur mit einzelnen Kindern arbeiten/spielen?
  • Gibt es Abholungen und Fahrten nach Hause durch externe Personen?
  • Wenn ja, wie sind diese Begleitungen/Fahrten abgesichert? Wurden die Personen überprüft?
  • Gibt es hierzu verbindliche Regeln, etwa, dass mindestens zwei Kinder zusammen begleitet werden?
  • Sind Räume, in denen mit Kindern gearbeitet, gespielt oder Sport getrieben wird, einsehbar? Wenn nicht: Finden regelmäßig unangekündigte Begehungen nicht einsehbarer Bereiche statt?
  • Gibt es unter Beachtung des Datenschutzes technische Vorkehrungen zur Überwachung der Räume, z.B. eine temporäre Videoaufzeichnung?
  • Gibt es sonstige zu überwachende Räume und Nebenräume, die zu kontrollieren sind, wie Umkleideräume, Duschen, Toiletten, Tiefgaragen usw.?
  • Sind die Ein- und Ausgänge, Kellerräume, Abstellräume, Garagen u.ä. gesichert bzw. einsehbar?
  • Gibt es in der Einrichtung/beim Träger oder in der unmittelbaren Umgebung ein Erfordernis, den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen, bzw. den Handel mit letzteren, zu verhindern?
  • Gibt es in der Einrichtung/beim Träger das Erfordernis, den Umgang mit kinder- und jugendgefährdenden Medien zu kontrollieren?
  • Verfügt die Einrichtung/der Träger über ein individuelles Schutzkonzept?
  • Wird im Schutzkonzept berücksichtigt, dass auch Kinder und Jugendliche selbst (sexuelle) Gewalt gegen andere Kinder und Jugendliche ausüben können?
  • Werden regelmäßig Präventions-/Schutzkonzepte zur Aufklärung und zur Stärkung des Risikobewusstseins der Kinder angewandt?
  • Werden in dem Schutzkonzept alle Arten von Gewalt berücksichtigt?
  • Gibt es eine/einen Schutzkonzeptbeauftragten/Ansprechpartnerin für Betroffene in der jeweiligen Einrichtung/Institution?
  • Verfügt die Einrichtung/der Träger, über ein Netzwerk mit Ansprechpartnern, die im Fall von festgestellten Gewaltvorfällen wissen, was zu tun ist?
  • Welche Experten aus welchen Bereichen sollten hinzugezogen werden, um ein Sicherheitsaudit durchzuführen?
  • Gibt es in der Einrichtung/beim Träger besonders benannte/gekennzeichnete „Awareness“-Ansprechpartner zur frühestmöglichen Meldung von Übergriffen/Belästigungen bei größeren Veranstaltungen?

 

Anmerkungen


* Rainer Becker ist ehemaliger Polizeidirektor und Fachbereichsleiter sowie Dozent an der heutigen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FHöVPR) sowie von 2013 bis 2020 Vorsitzender, seither Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – die ständige Kindervertretung e.V.; Dana Zelck ist Journalistin. Sie arbeitet seit 2022 im Bereich PR und Öffentlichkeitsarbeit bei der Deutschen Kinderhilfe.