Kriminalprävention

Schnittpunkt von Wissenschaft und Praxis

Austauschprogramm des Masterstudienganges Kriminalistik

 

4 Organisation der österreichischen Strafjustiz


Ein weiterer Schwerpunkt unseres Aufenthalts lag auf der praktischen Organisation der österreichischen Strafjustiz. Eine Exkursion führte uns in die Justizanstalt Graz-Karlau, eine traditionsreiche Strafvollzugsanstalt, die für den Vollzug von Freiheitsstrafen von über 18 Monaten bis hin zu lebenslangen Freiheitsstrafen sowie für den Vollzug freiheitsentziehender vorbeugender Maßnahmen („Maßnahmenvollzug“) an zurechnungsfähigen, jedoch psychisch schwer erkrankten Straftätern zuständig ist und über eine Kapazität von rund 522 Haftplätzen verfügt. Die Führung bot einen vielschichtigen Einblick, wie sich historischer baulicher Rahmen und moderne Vollzugskonzepte miteinander verbinden. Vom zeitgemäß gestalteten Besucherbereich, über den Aufnahme- und Erstzugangsbereich, der der Orientierung neu eingelieferter Gefangener dient, bis hin zu besonders gesicherten Abteilungen, in denen bei Bedarf speziell geschulte Einsatzteams der Justizwache tätig werden, wurde die Komplexität des Anstaltsbetriebs deutlich. Besonders beeindruckend war das breite Spektrum an Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. In den anstaltseigenen Betrieben können Inhaftierte nicht nur finanzielle Rücklagen für die Entlassungszeit bilden, sondern auch Berufskompetenzen bis hin zum Erwerb eines Gesellenbriefes erlangen, was das Prinzip der Resozialisierung als Anspruch unterstreicht.

 

5 Bachelorstudiengang „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“


Diese Einblicke in die Spannungsfelder zwischen traditionellen Haftstrukturen, modernen Resozialisierungsansätzen und der fortschreitenden digitalen Transformation der Justiz verdeutlichten den Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften, die sowohl über fundiertes juristisches Wissen als auch über interdisziplinäre Kompetenzen verfügen. Eine adäquate Antwort auf diese Herausforderungen bietet bspw. der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz neu etablierte Bachelorstudiengang „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“. Dieses interdisziplinäre Studium mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt, ergänzt um wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer, zielt darauf ab, Absolventinnen und Absolventen für die komplexen Anforderungen eines sich dynamisch verändernden Arbeitsmarktes vorzubereiten. Eine der drei wählbaren Spezialisierungen ist explizit auf „Sicherheit und Strafvollzug“ ausgerichtet und vermittelt Kompetenzen, die für anspruchsvolle Tätigkeiten und Leitungsfunktionen in diesem Sektor essenziell sind. Exemplarisch seien hier Module wie „Recht des Sicherheits- und Strafvollzugsmanagements“, „Praxis des Sicherheits- und Strafvollzugsmanagements“, welche Aspekte wie Gender- und Diversitätsmanagement, Sicherheits- und Risikomanagement sowie auch den Schutz kritischer Infrastrukturen thematisiert, genannt. Ergänzt durch grundlegende Module wie „Künstliche Intelligenz, technologische Innovationen und Gesellschaft im digitalen Wandel“, wird hier eine zukunftsorientierte Ausbildung angeboten, die den Entwicklungen und Bedarfen im Justiz- und Sicherheitssektor Rechnung trägt.7

 

6 Interdisziplinäre Perspektiven bei häuslicher Gewalt


Ein weiterer zentraler Themenschwerpunkt unseres Austauschs widmete sich der komplexen Problematik der Gewalt im sozialen Nahraum, die aus juristischer, sozialwissenschaftlicher und operativer Perspektive beleuchtet wurde. Den Auftakt bildete eine Vorlesung von Dr. Sebastian Gölly, der interdisziplinäre Perspektiven auf Prävalenz, Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt eröffnete, mit einem besonderen Fokus auf Methoden der Risikoeinschätzung. Er analysierte die vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt – seien sie physischer, sexueller, psychischer, emotionaler oder ökonomischer Natur – und unterstrich die Notwendigkeit eines sensiblen Verständnisses für Eskalationsdynamiken, Interventionsfenster und spezifische Schutzbedarfe. Von besonderer Relevanz war hierbei die Betonung des Konzepts des „window of opportunity“ – eines oft nur kurzen Zeitfensters nach einer Gewalttat, in dem Betroffene eine erhöhte Bereitschaft zur Annahme von Hilfe zeigen.8 Interessanterweise wurde dieses Konzept auch auf Täterinnen und Täter ausgeweitet, die in Phasen erhöhter Einsichtsfähigkeit oder emotionaler Labilität ebenfalls zugänglicher für Interventionsangebote sein können – ein Aspekt, der für die Konzeption und Durchführung von Täterprogrammen von erheblicher Bedeutung ist.


Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt betrachtet sich Österreich selbst als Pionier in Europa. Durch drei zentrale Gewaltschutzgesetze in den Jahren 1997, 2009 und 2019 wurde der Schutz von Betroffenen systematisch und kontinuierlich ausgebaut. Im Vergleich zum brandenburgischen Polizeirecht ergeben sich bei den polizeilichen Befugnissen nur geringfügige Unterschiede – diese sind meist allein begrifflicher Natur. Der grundlegende Interventionsansatz „Wer schlägt, der geht“ ist auch in Österreich fest verankert, was sich in über 15.000 polizeilich ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverboten allein im Jahr 2022 zeigt. Analog zu den Entwicklungen in Brandenburg wird – ohne Opferschutzbelange zu vernachlässigen – auch in Österreich zunehmend Wert auf eine integrative Täterarbeit gelegt.


Die praktische Umsetzung dieser Ansätze wurde am Nachmittag durch Besuche bei zwei zentralen Einrichtungen des Opferschutzes und der Straffälligenhilfe in Graz vertieft. Zunächst erhielten wir Einblicke in die Arbeit des Gewaltschutzzentrums Steiermark. Seit seiner Gründung im Jahr 1995 hat sich das Zentrum zu einer unverzichtbaren Anlaufstelle für Betroffene häuslicher Gewalt in der Region entwickelt und bietet umfassende psychosoziale sowie juristische Unterstützung für Betroffene. Es fungiert als wichtige Institution im interministeriellen Zuständigkeitsbereich des Justiz-, Innen- und Sozialressort. Ein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage in Brandenburg besteht darin, dass die Polizei in Österreich gesetzlich verpflichtet ist, bei Einsätzen im Kontext von Gewalt im sozialen Nahraum das zuständige Gewaltschutzzentrum sowie die zuständige Einrichtung für Gewaltpräventionsberatung zu informieren. In Brandenburg ist dies eine „Kann-Vorschrift“. Den Abschluss des Tages bildete der Besuch bei der Organisation NEUSTART, die im Auftrag des österreichischen Justizministeriums ein breites Spektrum an Dienstleistungen in den Bereichen Prävention, Täter- und Opferhilfe, Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe sowie Tatausgleich anbietet. Besonders eindrücklich war die Schilderung der Fallkonstellationen: Von einem achtjährigen Kind, das seine Großmutter schwer geschlagen hat bis zu einer 87-jährigen Person – Gewalt kennt kein Altersprofil. Wesentlich für den Erfolg ist die enge Kooperation mit anderen NGOs, die eine zeitnahe Weitervermittlung – etwa in psychotherapeutische Versorgung – sicherstellt.


Diese praxisnahen Einblicke verdeutlichten eindrücklich, dass ein effektiver Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum nur durch ein koordiniertes Zusammenspiel von adäquater Gesetzgebung, konsequentem polizeilichem Einschreiten, umfassender psychosozialer Betreuung und zielgerichteten Präventionsmaßnahmen erreicht werden kann.