Polizeibezogene Fachzeitschriften und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Quellenauswahl
Von PK Alexander Alff und KK Robert Lippitz, Göttingen¹
Einige Verzerrungen der genannten Statistik sind bspw.:
Bereich Kinderpornografie: Die PKS-Gruppe Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung enthält nicht nur körperliche Delikte. Insbesondere bei Kinderpornografie haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit intensiviert. Besonders die Kooperation mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) und die Strafverschärfungen von 2021 ließen die Fallzahlen in diesem Segment sprunghaft steigen und fügten der Statistik in wenigen Jahren ~ 50.000 Fälle hinzu.18
Mehrfache Rechtsänderungen: 2016 wurde das sog. „Nein-heißt-Nein-Gesetz“19 und der § 184i StGB (sexuelle Belästigung) sowie 2020 der § 184k StGB (sog. Upskirting) geschaffen.20 Diese Reformen transferierten vormals straffreie Verhaltensweisen in den Bereich des Strafrechts – und damit zwangsläufig in die PKS.
#Me-Too-Debatte: Laut BKA ist seit 2017 „In der Gesellschaft […] ein zunehmend starkes Unrechtsbewusstsein sowie zunehmendes Wissen über die Strafbarkeit von Sexualstraftaten und über Opferrechte festzustellen. Das hat die Anzeigebereitschaft erhöht“21, die das Hellfeld und damit die PKS ausweitet, ohne zwingend auf mehr Kriminalität hinzuweisen.
Die Aufbereitung der ARD-Faktenfinder liefert nach Einbeziehung vieler dieser Ursachen daher ein differenzierteres Bild:

Quelle: BKA 2024, in: Tagesschau. ARD-Faktenfinder.22
Folglich beruht der Anstieg der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor allem auf der neu eingeführten Kategorie „Sexuelle Belästigung“ und der intensiveren Erfassung von Kinderpornografie, nicht auf Migration.
Vor diesem Hintergrund problematisch: In einem mehrteiligen Beitrag zur „Migrantenkriminalität“ (Die Kriminalpolizei)setzt Nowrousian PKS-Fallzahlen 2022/2023 ins Verhältnis zu Bevölkerungsanteilen und leitet daraus eine Überrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund ab23 – ein Beispiel dafür, wie schnell aus PKS-Zahlen ohne hinreichende Kontextualisierung irreführende Schlussfolgerungen gezogen werden können.
3.2 Selektive Zitate
Weiterhin entstehe nach Nowrousian die höhere Kriminalitätsbelastung bestimmter Migrantengruppen aus „mental-kulturellen und nicht vorrangig aus sozialen Gründen“24. Diese Zuschreibung findet im von ihm zitierten Lehrbuch jedoch keine ausreichende Grundlage. Zwar thematisieren die dortigen Autoren kulturell geprägte Risikofaktoren für Devianz, jedoch stets im Zusammenhang mit sozialen Kontexten wie Bildungschancen, familiärer Desintegration oder sozialer Marginalisierung.25 Während Nowrousian türkischen, nordafrikanischen und ex-jugoslawischen Einwanderern pauschal eine höhere Belastung mit Gewaltkriminalität attribuiert, beschreiben Eisenberg/Kölbel lediglich, dass in Familien dieser Herkunft die Akzeptanz (und Anwendung) von elterlicher Gewalt im Vergleich stärker verbreitet ist. Dies ist zwar ein kriminogener Nahraum-Risikofaktor – daraus folgt jedoch nicht, dass „mental-kulturelle“ Ursachen die höhere Gewaltbelastung erklären. Im Gegenteil betonen Eisenberg/Kölbel, dass einheitliche Befunde zur Kriminalitätsbelastung ethnischer Minderheiten fehlen; für Deutschland verweisen sie vor allem auf demografische Struktur, sozioökonomische Benachteiligung und Desintegrationserfahrungen als Ursachen.26
Die Probleme selektiver bzw. uneingeordneter Quellenwahl zeigen sich auch am Rückgriff Nowrousians auf journalistische Beiträge: Mehrfach stützt er sich auf Beiträge der Wochenzeitung Junge Freiheit (JF), sowie des Onlineportals NIUS um kriminalpolitische Thesen zu illustrieren27 und behauptet bspw. Einzelvorfälle – etwa aus Gera oder Suhl würden „im Brennglas die statistischen Befunde beleuchten“28. Die JF wird in der wissenschaftlichen Literatur als „das Flaggschiff der Neuen Rechten“29 und als inoffizielles Pressemedium der AfD30 bezeichnet. Auch NIUS wird etwa vom Extremismusforscher Martin Linden als rechtspopulistisches Agitationsformat mit Radikalisierungshintergrund beschrieben, zudem ermittelt die Medienaufsicht gegen das Portal wegen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt.31
Ein solcher Kontext beeinflusst zwangsläufigAuswahl, Sprache und Gewichtung der berichteten Ereignisse. Die unreflektierte Übernahme solcher Berichte, noch dazu als kontextlose Illustration statistischer Trends, birgt daher das Risiko einer problematischen Verschmelzung von Fallanekdoten und vermeintlich objektiver Analyse.
Hinzu kommt: Studien zeigen, dass selbst in überregionalen Qualitätsmedien die Herkunftsnennung insbesondere bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit deutlich angestiegen ist.32 Hestermann spricht dabei sogar von einem medialen Zerrbild, das die PKS umkehrt und populistische Deutungsmuster verstärkt.33 Wenn also bereits in Leitmedien eine selektive Rahmung festzustellen ist, muss bei dezidiert rechtskonservativen Quellen umso mehr Vorsicht geboten sein. Fälle aus diesen Medien können nie als neutrale Illustrationen dienen. Eine Weiterverwendung durch die Veröffentlichung in einer polizeibezogenen Fachzeitschrift führt fälschlich zum Anschein der wissenschaftlichen Neutralität und ist daher besonders problematisch.
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