Editorial

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

vor Ihnen liegt die erste Ausgabe unserer Fachzeitschrift des Jahres 2025, in der wir erneut wichtige Themen mit unmittelbaren Bezügen zur Polizeipraxis und Kriminalitätsbekämpfung aufgreifen.


Zunächst geht es um die Auswirkungen des Gesetzes zum kon-trollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG). Durch das in mehreren Stufen in Kraft getretene Artikelgesetz wird insbesondere die Weitergabe von Konsumcannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken geregelt. In mehreren Fachaufsätzen und mit unterschiedlichen Ansätzen nehmen unsere Autoren dazu Stellung. Einen Überblick über die verkehrsrechtlichen Auswirkungen der Cannabis-Reform gibt POK Christopher Biermann. Der an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen lehrende Beamte, der ergänzend ein Studium der Rechtswissenschaften sowie ein Referendariat am OLG Bremen absolviert hat, spart dabei nicht mit Kritik an den geänderten Verkehrsrechtsnormen. Auf mit der Reform verbundene Problemstellungen für die polizeiliche Aus- und Fortbildung gehen EPHK Stephan Schwentuchowski und PHK´in Gesine Kunz ein. Beide sind seit vielen Jahren Lehrkräfte und bekleiden daneben Führungsfunktionen in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein. Zudem stellt der Sachgebietsleiter 1.3 (Verkehrsangelegenheiten) der Polizeidirektion Kiel PHK Sven Petersen die Ergebnisse der „Roadpol-Kontrollwochen“ im Dezember 2024 in seinem Behördenbereich vor. Der als Gutachter und Sachgebietsleiter im Kriminaltechnischen Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes tätige Chemiedirektor Dr. Jürgen Bügler setzt sich schließlich mit aktuellen Herausforderungen in der Vor-Ort-Untersuchung und der Laboranalyse von Drogen auseinander. In seinem Befund spricht er sich für die Etablierung eines übergreifenden Monitoringsystems aus, um insbesondere von neuen psychoaktiven Drogen ausgehende Gefahren zeitnah zu erkennen und diese abzuwehren zu können.


Das Einschreiten bei außerdienstlicher Kenntniserlangung von Straftaten ist nicht nur für Polizeibeamte, sondern auch für Staatsanwälte ein relevantes Thema. Nachdem die polizeiliche Perspektive in unserer Zeitschrift bereits dargestellt worden ist (vgl. Faber/Kiske-Kunter, Die Kriminalpolizei 2/2024, S. 7-11), erläutern die bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein tätigen OStA Dr. Sören Pansa und StA Christian Alexander Schiller nunmehr die Rechte und Pflichten eines Staatsanwaltes, der außerhalb des Dienstes vom Anfangsverdacht einer Straftat Kenntnis erhält. Dabei plädieren die Autoren, nicht zuletzt unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auch für Offenheit gegenüber unkonventionellen Ermittlungsansätzen frei nach dem Motto: „… wer nicht handelt macht zwar grundsätzlich auch weniger Fehler. Es werden dabei jedoch auch zahlreiche vielversprechende Chancen zur Aufklärung von Straftaten vertan.“


Im zweiten Teil ihrer Beitragsreihe zu Diskriminierungsrisiken im polizeilichen Handeln untersuchen Prof. Dr. Claudius Ohder und Prof. Dr. Birgitta Sticher, welche spezifischen Risiken für Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten bestehen. Diese im Zusammenhang mit dem polizeilichen Handeln bisher kaum erforschte Frage ist von nicht unerheblicher Relevanz, da nach einer im Jahr 2020 veröffentlichten Studie etwa 6,2 Millionen Menschen in Deutschland als gering literalisiert anzusehen sind. Dies entspricht einem Anteil von 12,1% der Deutsch sprechenden Bevölkerung im Alter von 18 bis 65 Jahren. Der Beitrag schließt mit praktischen Lösungsansätzen, denn es gilt auch diesem Personenkreis einen umfassenden Zugang zu polizeilichen Maßnahmen zu eröffnen.


In einem Aufsatz des beim Niedersächsischen Verfassungsschutz tätigen Dr. Udo Baron geht es weiter um den politisch-ideologischen Hintergrund, die organisatorische Aufstellung und die Ziele der rechtsextremistischen „Ülkücü“-Bewegung. Die auch als „Graue Wölfe“ bekannte Idealistenbewegungist nicht zuletzt durch das provokante Verhalten eines türkischen Nationalspielers während der Fußballeuropameisterschaft 2024 in den Mittelpunkt des medialen Interesses gerückt.


Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Rezensionen und eine Kurznachricht zum Straf-tatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO runden unsere Zeitschrift ab. Hinzu kommen gewerkschaftspolitische Nachrichten, die in dieser Ausgabe durch KR Philipp Kirmse vom Landesbezirk Bayern der GdP gestaltet worden sind und sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.10.2024 – 1 BvR 1160/19 – zum Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) befassen.


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und sind auf Ihre Rückmeldungen gespannt. Zugleich weisen wir noch einmal darauf hin, dass Sie die Beiträge unserer Zeitschrift seit einigen Monaten auch mit der App „DP DIGITAL“, die in den Stores als iOS- und Android-Version unter „DP DEUTSCHE POLIZEI“ zur Verfügung steht, jederzeit zur Hand haben.


Für das Redaktionsteam


Ihr


Hartmut Brenneisen

 

 

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