Die Mobile Bearbeitungsstraße – „GeSa goes country“
Von LPD Frank Ritter und KHK Jan Kubelke, Itzehoe¹
1 Worum geht es?

Schon der Fachbeitrag „Der Einsatzabschnitt Folgemaßnahmen in BAO-Lagen“2 machte deutlich, dass kaum ein EA so arbeitsintensiv vorzubereiten ist, wie der der „Folgemaßnahmen“ (bzw. EA Ermittlungen, EA Kriminalpolizei usw.3). Einsatzerfahrene Planer wissen was es heißt, Gewahrsamräume herzurichten, die Transportkapazitäten zu berechnen, die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gerichten, Rechtsanwälten und Angehörigen sicherzustellen, die erkennungsdienstlichen Behandlungen zu organisieren, Objektschutz für die GeSa zu betreiben, Personal zu rekrutieren und vieles mehr. Bereits der damalige Fachaufsatz formulierte das – auch heute noch geltende – Ziel, dass das taktische Einsatzkonzept schon dadurch aufgehen möge, dass es idealerweise gar keine Gefangenen gibt und dass gar keine Transportfahrten zu leisten sind; trotz dieses häufig sehr hohen logistischen Aufwandes. „Viel Lärm um nichts“ also, um mit William Shakespeare zu sprechen? Oder „für die Katz arbeiten“, wie es der Volksmund gern nennt?

Nein: Hier stellt sich die Frage, ob und wie sich Aufwand und Ertrag in einem günstigeren Verhältnis gestalten ließen und wo dabei welche Risiken lägen. Vermutlich haben die meisten Länderpolizeien hierzu schon eigene Ideen bewegt und regionale Lösungen gefunden.4 Die Frage nach effektiver und effizienter Relation von Input und Outcome ist also keineswegs neu und ganz gewiss nicht allein auf eine Polizeidirektion im schleswig-holsteinischen Südwesten zu fokussieren. Die Heimatdirektion der Autoren ist aber nun einmal absolut ländlich geprägt; mit enormer Fläche und dürftiger Verkehrsinfrastruktur, zweigeteilt durch den Nord-Ostseekanal, mit sehr überschaubaren Zentralgewahrsamsstandorten und mit einem eher grobmaschigen Dienststellennetz und dünner Personaldecke. Soweit gar nichts Besonderes, käme nicht die Tatsache hinzu, dass hiesige Region in erhöhtem Maße mit ad hoc-Lagen im Zusammenhang mit dem Protest zur Klima-Politik und zur Energieversorgung belastet ist. Als Stichworte seien genannt: Größter Chemiepark des Landes5, zentrale Kerosinproduktion für die norddeutschen Großflughäfen, zahlreiche Verarbeitungsbetriebe fossiler Brennstoffe, das im Bau befindliche LNG-Terminal (ein auserkorener Protest-Hotspot für Ende-Gelände und Greenpeace), zwei Kernkraftwerke6 und besagter Nord-Ostseekanal mit einer fragilen Schleusenlogistik zur Unterelbe. Zudem bescheren die im hiesigen Bereich gelegene norddeutsche Abschiebehafteinrichtung und ein größerer Schlachtbetrieb der Polizeidirektion immer wieder ad hoc-Auftritte verschiedener Protestgruppen. Die Weite des Raumes, die spärliche Zentralgewahrsamslogistik sowie BAO-Lagen, die nur selten vorab (mit etabliert-klassischem EA „K“) planbar sind, zwangen zum Umdenken.
2 Die Suche nach Alternativen
Die Schwerpunkte des Protests rund um Klimawandel und Energieversorgung in Schleswig-Holstein liegen in der Landeshauptstadt Kiel und im Raum Brunsbüttel an der Unterelbe, wo besagte (KRITIS-relevante) Unternehmen ihren Sitz haben. Die Entfernungen zu den Zentralgewahrsamsorten der AAO (24/7-Wachen der Kreisstädte) und die damit aufzuwendende Zeit für einen etwaigen Gefangenentransport sind riesig. Der personelle, zeitliche und logistische (Planungs-) Aufwand war in zurückliegenden BAO-Lagen entsprechend anspruchsvoll; und das bei genanntem Zielanspruch, idealerweise gar keine Gefangenen machen zu wollen.
Die PD Itzehoe war im Oktober 2019 (anlässlich der ad hoc-Besetzung des hiesigen Schlachthofes) erstmalig im größeren Umfang mit Personen konfrontiert, die ihre Identität durch aktives Handeln verschleiern wollten (Bemalen der Gesichter sowie Verkleben der Handflächen). Diese wurden seinerzeit nach den üblichen Standards „abgearbeitet“, d.h. Transport zur Dienststelle, rechtliches Gehör, erkennungsdienstliche Maßnahmen, anschließend Entlassung (oder temporärer Folgegewahrsam). Dass diese Gäste hiesiges Polstermobiliar durch bewusstes Öffnen aller unteren Körperschleusen ruinierten, war eine ebenfalls neue „Störertaktik“, die hier aber nur am Rande erwähnt sei. Bereits in diesem Einsatzkontext wurden die allseits bekannten Kapazitätsgrenzen der damals üblichen Abarbeitung deutlich. Aus der Regelorganisation heraus konnten bestenfalls bis zu zwei Dutzend Personen bearbeitet werden; darüber hinaus schließt sich das der Polizei (SH) zur Verfügung stehende Gewahrsamszeitfenster recht schnell.
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| „MoBs-Brainstorming“ – so nahm die Idee Fahrt auf … |
Weil jedoch bei den aktuellen Aktionsformen (Klima-/LNG-Protest …) zumeist 30 bis 50 oder mehr Personen agieren, konnte die lange Zeit gewohnte Form der Störer-Bearbeitung dem Anspruch der Strafverfolgung nicht mehr gerecht werden. Die bisherigen Ziele einer Ingewahrsamnahme (Polizeirecht) oder einer Festnahme (StPO) lagen im Wesentlichen in der Identitätsfeststellung und in der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Da im Regelfall keine Ausweispapiere mitgeführt werden und die eigene Identität auch nicht freiwillig preisgegeben wird, werden Fotoaufnahmen gefertigt und – soweit bei verklebten Fingern und Handflächen überhaupt möglich – Fingerabdrücke genommen.7 In den allermeisten Fällen sind die Personen dann aus dem Gewahrsam zu entlassen.8 Losgelöst von der Eingriffstiefe stehen die Zeit des Transports zu vorbereiteten Gewahrsamszellen (zuweilen auch Räume, die über ein AAO-Zentralgewahrsam hinaus aufzubauen sind) und die eigentliche Verweildauer in der GeSa nicht selten in einem deutlichen Missverhältnis.
Hiesige Neu-Konzeptionierung des „EA Folgemaßnahmen“ rankte sich daher um die Frage, wie ein vergleichsweise ähnlicher Ermittlungserfolg auch bei deutlich minimierter Logistik erreicht werden kann. Wesentlicher Ansatzpunkt war hierbei der Verzicht auf Transporte zu entlegenen Zentralgewahrsamszellen oder zu speziell hergerichteten GeSa‘n. Störer/Straftäter sollen am Tatort (zumindest aber in unmittelbarer Nähe dazu) ED-behandelt werden und – wenn es keine besonderen Gründe für eine fortgesetzte Freiheitsbeschränkung oder -entziehung gibt – vor Ort entlassen werden. Dies minimiert zudem die häufig wahrgenommenen Solidaritätsproteste an den klassischen GeSa-Standorten, die ihrerseits weiteres Polizeipersonal binden. „Ja, aber …“ tönt nun der Chor der Perfektionisten … „reicht das denn? … setzen die Personen dann nicht sofort ihre Störung fort? … was sollen die Bürger oder die Presse dazu sagen? … ist das überhaupt rechtlich zulässig?“.
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