Missbrauch neu definiert
Herausforderungen und Chancen für die Polizeiarbeit
2.3 Ökonomische Gewalt
Ökonomische Gewalt schafft Abhängigkeit, etwa durch Kontrolle über Einkommen, Vorenthalten von Unterhalt oder Verschuldung im Namen des Opfers18. Strafrechtlich können Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB) greifen, viele Fälle bleiben jedoch mangels Anzeige unentdeckt19.
Herausforderungen und Möglichkeiten für die polizeiliche Arbeit: Bankunterlagen, Verträge und digitale Kommunikation sollten früh gesichert werden. Da Betroffene ökonomische Gewalt oft nicht als Straftat wahrnehmen, ist Aufklärung im Erstkontakt zentral. In Australien und Kanada ist ökonomische Gewalt explizit im Recht verankert – ein Modell, das auch deutschen Polizeistrukturen helfen könnte.20
Beispiel aus der eigenen Fallarbeit
Elina (Name geändert) erhält trotz gerichtlichen Unterhaltsanspruchs keine Zahlungen. Ihr Ex-Partner meldet sie mehrfach fälschlich bei Behörden als in einer neuen Partnerschaft lebend, wodurch Sozialleistungen gestrichen werden. Es folgen finanzielle Engpässe, verschobene Anschaffungen und Kreditkündigungen.
Handlungsempfehlung für die Polizei: Manipulations- und Einschüchterungsversuche konsequent dokumentieren sowie frühzeitig eine enge Zusammenarbeit mit Sozialbehörden zur Beweissicherung herstellen.
2.4 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst sämtliche Handlungen, die gegen den Willen einer Person vorgenommen werden und die sexuelle Selbstbestimmung verletzen – unabhängig davon, ob körperlicher Kontakt erfolgt21, und einschließlich Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Belästigung, erzwungener Prostitution, Missbrauch von Abhängigkeits- und Machtverhältnissen sowie sexualisierter Gewalt in Partnerschaften, Familien oder Institutionen22.
Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ (§ 177 StGB)23. Trotz dieser wichtigen Änderung scheitern Verfahren noch immer häufig an Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen24.
Herausforderungen und Möglichkeiten für die polizeiliche Arbeit: Eine effektive Strafverfolgung setzt voraus, dass Betroffene schnell und ohne weitere Hürden Zugang zu spezialisierten Strukturen erhalten. Kindgerechte und traumasensible Vernehmungen, der Einsatz standardisierter Spurensicherungskits sowie eine sofortige medizinische Untersuchung können die Beweissicherheit deutlich erhöhen25. Durch eine Sensibilisierung der Einsatzkräfte für unterschiedliche Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt können auch subtilere Tatmuster wie digitale Nötigung, Bildmissbrauch oder sexualisierte Erniedrigung im Rahmen von Coercive Control frühzeitig erkannt werden26.
Beispiel aus der eigenen Fallarbeit
Lisa (Name geändert) wird über Jahre vom Partner sexuell ausgebeutet. Mehrere Anzeigen bleiben zunächst ohne Verfahren, bis spezialisierte Vernehmungskräfte eingesetzt werden.
Handlungsempfehlung für die Polizei: Frühzeitige, traumasensible Befragung in einem geschützten Umfeld durch spezialisierte Ermittler:innen
2.5 Institutionelle Gewalt
Institutionelle Gewalt entsteht, wenn staatliche oder private Institutionen Betroffene systematisch nicht schützen oder zusätzlich belasten. Ein prägnantes Beispiel ist die unkritische Übernahme der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (EKE), international als Parental Alienation Syndrome (PAS) bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte am 17.11.2023 klar, dass PAS wissenschaftlich nicht gesichert ist und nicht ohne fundierte Prüfung als Entscheidungsgrundlage dienen darf27. Dennoch wird das Konzept weiterhin in familiengerichtlichen Verfahren angeführt – häufig mit dem Ziel, Gewaltvorwürfe zu relativieren oder zu entkräften. Internationale Fachliteratur zeigt, dass PAS weder auf validen empirischen Befunden beruht noch methodisch überzeugt und im forensischen Kontext zu Fehlentscheidungen führen kann28. Untersuchungen belegen zudem, dass die Etikettierung von Schutzmaßnahmen als „Eltern-Kind-Entfremdung“ in dokumentierten Fällen häuslicher Gewalt dazu führen kann, dass Kinder in den Kontakt mit gewalttätigen Elternteilen gezwungen werden,29 obwohl gerichtlich durchgesetzte Umgangskontakte langfristig tendenziell eher keine positive Auswirkung auf die Beziehung zwischen umgangsberechtigtem Elternteil und Kind nach sich ziehen30. Langzeitstudien berichten von einem erhöhten Risiko für posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und spätere Beziehungsprobleme.31
Herausforderungen und Möglichkeiten für die polizeiliche Arbeit: Es ist eine Sensibilisierung zu fragwürdigen Konzepten wie PAS/EKE erforderlich, um in Fallkonferenzen evidenzbasierte Positionen einzubringen. Speziell geschulte Fachkräfte müssen Täterstrategien wie DARVO oder Gaslighting erkennen und einordnen. Interdisziplinäre Fallbesprechungen bieten die Möglichkeit, institutionellen Fehlentscheidungen früh entgegenzuwirken.
Beispiel aus der eigenen Fallarbeit
Ein Junge im Kindergartenalter berichtet von sexualisierten Übergriffen des Vaters. Die Anhörung wird über zwei Jahre verzögert, nachdem der Mutter PAS/EKE vorgeworfen wird. Inzwischen verstummt das Kind vollständig zu den Vorfällen.
Handlungsempfehlung für die Polizei: Unverzügliche, kindgerechte Anhörung durch geschulte Fachkräfte sowie konsequente Vermeidung von Fehleinschätzungen aufgrund unbelegter PAS/EKE-Vorwürfe.
3 Glaubwürdigkeit in Missbrauchsverfahren: Herausforderungen, Empfehlungen und polizeiliche Relevanz
Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen ist ein zentrales Element in Missbrauchsverfahren, insbesondere im Kontext häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt32. Kinder und Jugendliche sind dabei häufig direkt betroffen oder werden mittelbar belastet. Für verlässliche Entscheidungen ist entscheidend, Aussagen nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung der Gefährdungslage, der Dynamik und möglicher Beeinflussungen zu bewerten33.
3.1 Historische Debatten und ihre Wirkung
In den 1990er-Jahren befeuerte die False-Memory-Syndrome Foundation (FMSF) eine internationale Kontroverse, indem sie behauptete, Erinnerungen an sexualisierte Gewalt in der Kindheit seien häufig „falsch“, d.h. erfunden34. Medien griffen diese These bereitwillig auf. Kritiker:innen sehen darin eine Verharmlosung realer Gewaltkonstellationen, insbesondere bei organisierter oder ritualisierter Gewalt, deren Erlebnisberichte pauschal als „eingepflanzte Pseudoerinnerung“ abgetan werden35.
Parallel dazu prägte in Deutschland die Formel vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ die öffentliche und fachliche Diskussion: Jurist:innen und Sachverständige vermuteten eine Zunahme strategisch motivierter Vorwürfe in familiengerichtlichen Verfahren. Eine Analyse familiengerichtlicher Akten zeigte jedoch nur etwa drei Prozent Missbrauchsvorwürfe insgesamt und keinen Trendanstieg36.
Aktuell verlagert die Debatte um „Eltern-Kind-Entfremdung“ (EKE) den Fokus erneut. Wie im Abschnitt Institutionelle Gewalt dargestellt, kann die unkritische Anwendung des PAS/EKE-Konzepts dazu führen, dass selbst schwerwiegende Gewaltvorwürfe relativiert werden. Für die Polizei besteht dabei die Gefahr, dass Ermittlungen verzögert oder weniger konsequent geführt werden, wenn der Anschein entsteht, die Anzeige sei primär familienrechtlich motiviert.
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