Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in der Ausgabe 3/2024 unserer Fachzeitschriftgeht es zunächst um die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie daraus resultierende Erkenntnisse über die Migrantenkriminalität und den Wohnungseinbruchdiebstahl.
Die PKS 2023 ist am 9. April 2024 durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, den brandenburgischen Innenminister und aktuellen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Michael Stübgen und den Präsidenten des Bundeskriminalamts Holger Münch vorgestellt worden.
Im Berichtsjahr 2023 wurden bundesweit 5.940.667 Fälle erfasst. Das bedeutet einen Anstieg um 312.083 Fälle (+5,5%) im Vergleich zum Vorjahr. Deutliche Steigerungen sind beim Computer-betrug, bei ausländerrechtlichen Verstößen, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornografischer Schriften, Kokain- und Crackdelikten sowie beim Ladendiebstahl zu verzeichnen. Signifikante Rückgänge liegen hingegen insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, Datenveränderung/Computersabotage, Fälschung beweiserheblicher Tatsachen/Täuschung im Rechtsverkehr, des Ausspähens und Abfangens von Daten sowie beim Betrug vor. Aufgeklärt wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.469.752 Fälle, was einem Anteil von 58,4% entspricht. 2.246.767 Tatverdächtige wurden ermittelt (+7,3%).
Der an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen lehrende Prof. Dr. Bijan Nowrousian hatte sich mit dem Thema „Migrantenkriminalität“ bereits in den Ausgaben 1/2024 und 2/2024 unserer Zeitschrift beschäftigt und viel Resonanz erhalten. Nunmehr hat er nachgelegt und festgestellt, dass sich im Bereich der Migrantenkriminalität „die Trends verstärken“. Die vorliegenden Zahlen der PKS 2023 verdeutlichen nach seiner Darstellung, dass sich hier die problematischen Entwicklungen in nahezu allen Feldern weiter verschärft haben. Der Anteil der nichtdeutschen Täter ist von 783.876 im Jahr 2022 (=37,4%) auf 923.269 im Jahr 2023 (=41,1%) gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 17,8%. Berücksichtigt man lediglich die Straftaten ohne ausländerrechtliche Bezüge, ist immer noch eine beachtliche Steigerung von 13,5% festzustellen. Die Analyse der PKS zeigt dabei, dass die erhöhte Kriminalitätsbelastung bei Menschen mit Migrationshintergrund nicht gleichmäßig über alle Gruppen verteilt ist, sondern insbesondere männliche Jugendliche und junge Erwachsene aus bestimmten Herkunftsregionen betrifft. Relevant sind gerade die Bereiche „Nahost“, „Schwarzafrika“, „Balkan“ sowie in Teilen „Osteuropa“. Die Gründe für diese erhöhte Kriminalitätsbelastung dürften nach Einschätzung unseres Autors auch kulturell-mental bedingt sein.
Die vorgenannten Erkenntnisse lassen sich auf den Wohnungseinbruch übertragen, mit dem sich Christoph Frings auseinandergesetzt hat. Der ebenfalls an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen tätige Kriminaldirektor weist indes darauf hin, dass bei einer langfristigen Betrachtung dieser Deliktsform erhebliche Schwankungen festzustellen sind. Der Höhepunkt wurde im Jahr 1993 mit 227.000 Fällen erreicht. Anschließend gingen die Zahlen dann bis auf 54.236 im Jahr 2021 zurück. Allerdings waren insbesondere die Jahre 2020 und 2021 durch die pandemiebedingten Einschränkungen geprägt, die gerade das kriminelle Wirken reisender Tätergruppen deutlich erschwert haben. Aktuell steigen die Fallzahlen wieder an und im Jahr 2023 wurden im Bundesgebiet 77.819 Wohnungseinbrüche bei einer Aufklärungsquote von 14,9% registriert.In diesem Kontext stellt Christoph Frings fest, dass der Anteil der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Jahr 2023 bei 42,9%, beim Tageswohnungseinbruch sogar bei 46,8% liegt.
Auch die Beiträge von Dr. Sören Pansa und Maria Plötz nehmen auf die PKS 2023 und den Wohnungseinbruchdiebstahl Bezug. Während der bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig tätige Oberstaatsanwalt Sören Pansa auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Deliktsform eingeht, widmet sich die ehemalige bayerische Kriminalhauptkommissarin Maria Plötz der Prävention und in diesem Kontext der bereichsspezifischen Tätigkeit der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
In weiteren Aufsätzen geht es um „Antizionismus und Antisemitismus im Linksextremismus“, „Verschwörungstheorien“, die „Komplizenschaft von RAF und SED“ sowie „Datenschutzrechtliche Aspekte polizeilicher Fachverfahren“. Für die Bearbeitung dieser Themen konnten Dr. Udo Baron, AR Marcel Auber, Dr. Harald Bergsdorf und RI Sofiane Benamor gewonnen werden.
Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Rezensionen, ein Veranstaltungshinweis und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und sind auf Ihre Rückmeldungen gespannt. Zugleich weisen wir darauf hin, dass Sie die Beiträge unserer Zeitschrift nunmehr auch mit der „DP-App“ jederzeit zur Hand haben. Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.
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