Gewerkschaftspolitische Nachrichten

GdP-Expertise im Bundestag: WED besser bekämpfen

Von Jeldrik Grups (M.A./LL.M.), Berlin*

 

In der Anhörung des Rechtsauschusses des Deutschen Bundestages in Berlin zum Thema „Wohnungseinbruchdiebstahl“ (WED) bezeichnete der als Sachverständige geladene stellv. Bundesvorsitzende der GdP, Alex Poitz, die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als ein notwendiges Instrument zur Bekämpfung des WED. Er forderte die dauerhafte Entfristung dieser Regelung.

 

Die Fallzahlen zum WED seien – trotz eines Rückgangs während der Corona-Pandemie – weiterhin auf einem hohen Niveau, sagte Poitz in seinem Eingangsstatement. Im Schnitt würden jeden Tag 180 WED in Deutschland begangen. Nicht einmal ein Viertel davon werde aufgeklärt. Das führe zu Schadenshöhen im Milliardenbereich. „Die Täter sind überwiegend männlich, zwei Drittel deutsch, ein Drittel nichtdeutsch und agieren in der Gruppe. Es handelt sich um klare, professionelle Täterstrukturen, die im Bereich der organisierten Kriminalität anzusiedeln sind. Hierarchisch, agil, strukturiert. Über Staats- und Landesgrenzen hinweg“, verdeutlichte der Gewerkschafter und Kriminalbeamte. Er verwies auch auf das Darknet: Dort würden keine Taten gehandelt oder angeboten, sondern kriminelle Logistikketten aufgebaut. Zwar seien an einem Tatort physische Spuren zu vermuten oder auch zu finden. Eine Zuordnung gestalte sich jedoch meist schwierig. Deutlich aussichtsreicher seien digitale Fußabdrücke beziehungsweise Spuren. „Wir reden hier von diffizilen Ermittlungsmaßnahmen, die personelle Ressourcen und kriminalistisches Erfahrungswissen erfordern. Ohne technische Ermittlungsunterstützung läuft die Mehrheit der Fälle an Wohnungseinbruchdiebstahl ins Leere.“ Deshalb sei eine dauerhafte Entfristung und Etablierung des WED nach § 244 Abs. 4 StGB bei den Maßnahmen gemäß § 100a StPO geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig. An den Rechtsausschuss appellierte Poitz: „Stärken Sie die Ermittlungsinstrumente unserer Kolleginnen und Kollegen. Eine effektive Strafverfolgung ist direkter Opferschutz.“

 

Die Zusammenfassung der GdP-Stellungnahme:2


Täterstrukturen, vor allem Bandenkriminalität, seien regelmäßig nicht mehr aufzuklären, sofern die Möglichkeit zur Kommunikationsüberwachung entfällt, erklärte Poitz. Zudem spricht sich die GdP für einen täterorientierten Verfolgungsansatz aus. Mit diesem Schwerpunkt ließen sich insbesondere Schwellentäter und Intensivtäter beweissicher ermitteln. Zudem erlaube die TKÜ die Sicherung digitaler Spuren. Als Ergebnis könnten sich Ort-Zeit-Bezüge herstellen lassen. Ohne diese Möglichkeit seien diese in der Menge zunehmenden digitalen Spuren nicht zu sichern und für das Verfahren verwertbar.


Die GdP begrüßt die im Entwurf geplante Erweiterung von Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden. So solle die TKÜ künftig in Fällen eines Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zulässig sein, ohne dass der Verdacht eines bandenmäßig begangenen Diebstahls vorliegen müsse. Die Tat selbst müsse jedoch im Einzelfall schwer wiegen und weitere Ermittlungen anders wesentlich erschwert oder aussichtslos sein, was aus Sicht der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hinnehmbar sei.


Verschlüsselte Kommunikation ist mit der klassischen TKÜ nicht mehr zugänglich und kann nicht ausgewertet werden. Daher läuft die TKÜ bei der Verfolgung schwerster Straftaten oder bei der Abwehr schwerer Gefahren zunehmend ins Leere. Die GdP regt an, als notwendige Ergänzung in dem Entwurf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Etablierung einer Quellen-TKÜ zu prüfen.


Jede verhinderte Straftat sei besser als eine begangene, unterstrich Poitz. Für eine gute Kriminalprävention braucht es daher genügend Ressourcen. Nicht akzeptabel sei es deshalb aus Sicht der GdP, dass die finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgeber zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Einbruchsprävention drastisch gekürzt worden waren. Das Deutsche Forum Kriminalprävention (DFK) stellte dazu in 2022 fest, dass der Deutsche Bundestag in diesem Jahr nur noch 32 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in den Einbruchschutz vorgehalten hatte und die Fördermittel bereits im Juni des Berichtsjahres aufgebraucht waren. Die zwangsläufige Folge: eine reduzierte Bereitschaft zur Sicherung der eigenen Wohnungen.


Als erfolgversprechend erachtet die GdP zudem Anwendungen wie den Wohnungseinbruchs-Radar, der zum Beispiel durch die Polizeien in Bremen und Nordrhein-Westfalen angeboten wird. Auch Predictive Policing, also vorausschauende Polizeiarbeit, könne im Kampf gegen den WED sinnvoll sein. Die Software dürfe aber keine Menschen ersetzen, mahnte der GdP-Vize. Darüber hinaus ist es aus Sicht der GdP von entscheidender Bedeutung, dass „unsere Kolleginnen und Kollegen ihre herausfordernden Aufgaben mit modernen, datenschutzkonformen und harmonisierten Polizeigesetzen erledigen können“.


Fakt ist: Eine moderne Ausstattung, zu der auch datenschutzkompatible Software gehört, ist heute ein polizeiliches Muss. Anders sei der riesigen Datenmengen nicht mehr Herr zu werden. Zur effizienten Auswertung von Massendaten und Verfolgung des Massendeliktes WED brauche es dringend auch Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz beruhten, schloss Poitz seine Ausführungen.3

 

Anmerkungen

 

  1. Jeldrik Grups ist Gewerkschaftssekretär beim Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei. Dort leitet er die u.a. für „Internationales“ zuständige Abteilung der Bundesgeschäftsstelle. Jeldrik Grups hat einen akademischen Hintergrund in den European Studies sowie im Recht der Europäischen Integration.
  2. Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf der CDU/CSU über ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls - Sachverständiger: Alexander Poitz (stv. Bundesvorsitzender). Die Stellungnahme ist auch über den in den Text eingefügten QR-Code abrufbar.
  3. Zur Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.