Editorial

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

mit dem Erscheinen dieser Ausgabe liegt das erste Quartal des Jahres 2021 bereits nahezu hinter uns. Damit verbunden sind Wochen voller Hoffnungen und Wünsche, häufig im unmittelbaren Zusammenhang mit den durch das SARS-CoV-2-Virus verbundenen Verlusten, Gefahren und Einschränkungen. Am 21. Dezember 2020 wurde durch die EU-Kommission einem ersten COVID-19-Impfstoff die bedingte Marktzulassung erteilt, nachdem die Europäische Arzneimittelagentur EMA zuvor den Weg dafür freigemacht hatte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach von einem „Meilenstein in der Pandemiebekämpfung“ und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek vom „Licht am Ende des Tunnels“. Inzwischen stehen in der EU bereits mehrere Impfstoffe zur Verfügung. Viele Menschen setzen auf die Wirksamkeit der unter Hochdruck entwickelten Vakzine, den Erfolg der Impfkampagne und eine Rückkehr zur Normalität in einem überschaubaren Zeitraum. Und dies trotz aller Rückschläge und Enttäuschungen.


Im Lichte dieser besonderen Lage sowie der damit verbundenen polizeirelevanten Auswirkungen wollen wir Sie mit unserer Zeitschrift auch im Jahr 2021 fachlich begleiten. Im vor Ihnen liegenden Heft warten erneut aktuelle und spannende Beiträge auf Sie.


Zunächst setzt sich Dr. Sören Pansa mit der „Verständigung im Strafverfahren“ auseinander, die in der Boulevardpresse häufig auch als „Deal“ oder sogar „schmutziger Deal“ bezeichnet wird. Der Kieler Staatsanwalt beleuchtet die strafprozessualen Regelungen, geht auf die Gründe ihrer Einführung und die Schwierigkeiten des Umgangs mit ihnen ein. In diesem Zusammenhang nimmt unser Autor auch auf die grundlegende Rechtsprechung sowie das aktuell publizierte Untersuchungsergebnis einer unabhängigen Forschungsgruppe um die Universitätsprofessoren Dr. Karsten Altenhain, Dr. Matthias Jahn und Dr. Jörg Kinzig Bezug, in dem den Bestimmungen nur ein „durchwachsenes Zeugnis“ ausgestellt werden konnte. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Resümierend empfiehlt Dr. Pansa eine sorgfältige Abwägung, ob das Gericht ein Verfahren mit den Risiken einer Verständigung belasten oder nicht besser eine klassische Beweiserhebung bevorzugen sollte.


POK`in Ann-Kristin Langletz M.A. von der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechtaund Prof. Dr. Rita Bley aus dem Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersuchen, warum von der seit mehr als 20 Jahren bestehenden Möglichkeit zur „audiovisuellen Vernehmung“ in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird. In dem Fortsetzungsbeitrag soll ergründet werden, wie den offensichtlich bestehenden Hindernissen entgegengewirkt werden kann, um die Akzeptanz zu erhöhen und Videovernehmungen als Routinevorgang gerade bei der Bearbeitung von Sexualdelikten zu etablieren. Im Ergebnis wird durch die Autorinnen eine Handreichung vorgestellt, die die wichtigsten Rechtsvorschriften zur audiovisuellen Vernehmung sowie die Grundsätze ihrer Durchführung zusammenfasst.


Der Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster Gerrit Domenghino L.L.M. geht in einem beachtenswerten Aufsatz auf „Dateneingriffe zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung“ ein. Neben einer kurzen historischen Betrachtung bearbeitet er im ersten Teil seines Fachbeitrages insbesondere die Rechtsfigur der „Online-Streife“.


In weiteren Beiträgen geht es um den Rechtsextremismus in deutschen Sicherheitsbehörden, Legalistische Islamisten in Deutschland und die Instrumente zur Risikoeinschätzung extremistischer Straftäter. Prof. Dr. Stefan Goertz, Dr. Christian Herrmann und Dr. Michail Logvinov setzen sich mit diesen zurzeit intensiv diskutierten Themenfeldern auseinander und stellen Lösungsansätze auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen vor.


Zu einem unredlichen Umgang mit Urheberrechten an einer studentischen Hausarbeit nimmt Dr. Susanne Rieckhof aus Sicht des Landesbezirks Schleswig-Holstein der Gewerkschaft der Polizei Stellung. Der geschilderte Sachverhalt lässt aufhorchen. Das gezeigte Verhalten erfordert im Interesse vieler ehrlich und mit Herzblut agierender sowie nach wissenschaftlichen Standards arbeitenden Autorinnen und Autoren energischen Widerspruch.


Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Rezensionen und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich ab.


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Zugleich hoffen wir gemeinsam mit Ihnen auf eine Entspannung der problematischen Infektionslage und ein zügiges Ende der bestehenden Beschränkungen.


Für das Redaktionsteam


Ihr


Hartmut Brenneisen



Foto: Nila.