Bewältigung der Coronakrise:
Solidarität, Verantwortung und ordnungspolitische Aspekte
Die Coronakrise stellt die Gesellschaft auf eine harte Probe – sowohl auf individueller als auch kollektiver und wirtschaftlicher Ebene. Eine Antwort auf die einschneidenden Anforderungen besteht in Solidarität, also Hilfen, bei denen nicht der eigene Vorteil und eine „Aufwand-Nutzen-Kalkulation“ im Mittelpunkt stehen, und in mehr gegenseitiger Achtsamkeit. Bei all dem sollten aber auch die kritischen Stimmen genügend Gehör finden. So wies etwa Wilhelm Heitmeyer (Universität Bielefeld) darauf hin, dass in der gegenwärtigen Coronaphase bei Solidaritätsappellen einiges an „Gesellschaftsromantik“ mitschwinge. Eine weitreichende, positive Neuentwicklung der gesamten Gesellschaft anzunehmen, sei aber problematisch, wenn nicht sogar naiv. Vielmehr dürfte unter der gegebenen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Fokus sich wieder auf Nützlichkeits-, Verwertbarkeits- und Effizienzkriterien richten. Solidarische Werte und normative Orientierungen rücken hingegen wieder aus dem Blickfeld. Ein derartiges Risiko besteht zweifellos. Auch im Genossenschaftsbereich ist es nach wissenschaftlichen Studien in einigen Fällen leider so, dass genossenschaftliche Leitbilder eher nominell auftauchen, aber inhaltlich nicht wirklich gelebt werden und damit eine ökonomische Nutzenorientierung wie in privatwirtschaftlichen Unternehmen überwiegt. Ob gleichsam pessimistische Zukunftserwartungen angemessen sind, erscheint mithin fraglich. Im Genossenschaftsbereich wird jedenfalls eine Revitalisierung des Wertekanons, der wesentlich auch solidarisches Verhalten beinhaltet, intensiv diskutiert. Letztlich ist aber die Erkenntnis entscheidend, dass ein entsprechendes Wertebewusstsein nicht vorgegeben oder gar hierarchisch „verordnet“ werden kann, sondern eigenständig – namentlich bei Genossenschaften auch dezentral – zu entwickeln und zu hinterfragen ist.
Ein Bewusstseinswandel im Zuge der Bewältigung der Coronakrise in Richtung Solidarität sollte sodann sicherlich bedeuten, insbesondere die Arbeit des Personals in Supermärkten (Kassen, Marktlogistik) sowie der in Krankenhäusern und in der Altenpflege mitarbeitenden Kräfte wesentlich stärker zu würdigen. Deren Einsatz unter – trotz aller Sicherungsmaßnahmen – erhöhten Infektionsrisiken darf nicht als selbstverständlich hingenommen werden. Über die Krisenbewältigung hinaus wird sich hier auch die Frage stellen, was uns entsprechend „systemrelevante“ Tätigkeiten eigentlich wert sind bzw. wie hier zukünftig eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung realisiert werden kann. Dies gilt auch für den Polizeidienst, bei dem sich coronabedingt unvermittelt veränderte Anforderungen stellten (Sicherung der Einhaltung von Kontaktverboten und Ausgangsbeschränkungen, aber z.B. auch Einschreiten gegen Angehörige der „Raserszene“, die sich v.a. in den Monaten März und April 2020 auf den leeren Straßen verbotswidrige und zugleich wahnwitzige Rennen lieferten). Teils erwiesen sich die polizeilichen Maßnahmen als schwierig, etwa im Fall von größeren Gruppen, die Coronaregelungen missachteten und sich Anordnungen zu widersetzen suchten. Leider ist hier auch zukünftig mit Gruppenfehlverhalten zu rechnen. Derartige Maßnahmen erfordern grundsätzlich psychologisches Fingerspitzengefühl, insbesondere auch um auf dem Wesen nach zwar unberechtigte, aber doch oft vehement artikulierte Vorwürfe gegen die Polizei („autoritär“, „willkürlich“ usw.) souverän reagieren zu können. Unabhängig von dieser Feststellung erscheint es allerdings sinnvoll, die Angemessenheit der politisch und rechtlich konzipierten Coronaregelungen später einer kritischen Gesamtschau zu unterziehen, um diese Regelungen für – hoffentlich ausbleibende – Pandemien optimieren zu können.
Bis zu einer umfassenden und differenzierten Beurteilung der Coronakrise und der ergriffenen Bewältigungsstrategien wird noch geraume Zeit verstreichen. Ob sich die Aussichten auf eine weitere Aufhebung belastender Einschränkungen bestätigen werden, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall aber haben die zurückliegenden Wochen und Monate gezeigt, wie sehr es unter Extrembedingungen wie einer Pandemie neben praktischer Unterstützung auf das soziale Miteinander, menschliche Zuwendung und das Verständnis für widrige, aber unabdingbare organisatorische Notwendigkeiten ankommt. Hier bieten sich, wie beschrieben, Handlungsfelder auch für Genossenschaften an. Für die Genossenschaften sind im Hinblick auf ihr ordnungspolitisches Profil insbesondere Eigeninitiative, Selbstverwaltung und Verantwortungsbereitschaft kennzeichnend. Ein wichtiges genossenschaftliches Kennzeichen ist ferner der Förderauftrag für die Mitglieder. Neben dieser Bereitschaft, sich für die Mitglieder einzusetzen, sind für Genossenschaften grundsätzlich die Kooperationsorientierung und die Aufgeschlossenheit zur Übernahme von Verantwortung und zum Setzen gemeinwohldienlicher Impulse prägend. Diese Prinzipien reichen über den rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmen von Genossenschaften hinaus. Insbesondere auch in Krisenzeiten kann sich eben dies im Sinne solidarischer Orientierung bewähren, wie der vorliegende Beitrag zeigen möchte.
Anmerkungen
Viktoria Schäfer ist Master of Science und wurde 2020 an der Steinbeis-Hochschule Berlin promoviert. Yvonne Zimmermann ist Dipl.-Bankbetriebswirtin (ADG), Master of Leadership and Organisational Development und wurde 2017 an der Universität Hohenheim promoviert.
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