Aus- und Fortbildung

Die Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung


Von KD Christoph Frings und PD Jürgen Zeitner, Duisburg1

1 Kurze Darstellung der Ausgangssituation


Die Anforderungen an den Polizeiberuf verändern sich stetig. Beispielhaft kann man neue Kriminalitätsphänomene im Bereich Cybercrime, die zunehmende Digitalisierung und damit verbundene Auswirkungen auf die Polizeiarbeit sowie rechtliche Entwicklungen i.Z.m. der Terrorismusbekämpfung und das damit verbundene komplexere eingriffsrechtliche Instrumentarium für die Sicherheitsbehörden heranziehen.

In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit dem Jahr 2002 nur noch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt, weil die Begutachtung der polizeilichen Anforderungen durch die Unternehmensberatung Kienbaum zu dem Ergebnis führte, dass bereits die Aufgabenwahrnehmung im Wach- und Wechseldienst grundsätzlich dem gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzurechnen ist.2
Seit über 40 Jahren wird in unserem Bundesland der gehobene Polizeivollzugdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte vor der Einführung der zweigeteilten Laufbahn noch getrennt in sog. S- und K-Studiengängen (Ziel war die spätere Verwendung ausschließlich bei der Schutzpolizei oder der Kriminalpolizei). Zu Beginn des Jahrtausends mündeten die Reformen auch aufgrund der vorgenannten statusrechtlichen Entwicklungen in einem einheitlichen Diplomstudiengang mit Verwendungsmöglichkeiten sowohl in schutz- als auch kriminalpolizeilichen Funktionen. Dieser Studiengang qualifizierte jedoch nicht mehr für die Wahrnehmung von Führungsfunktionen. Für die Wahrnehmung von Führungsfunktionen wurde eine zusätzliche Fortbildung eingeführt, gleichfalls für die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben.

2008 wurde die Ausbildung dann im Zuge des Bologna-Prozesses nach mehrjährigen Vorbereitungen auf einen Bachelorstudiengang umgestellt. Dieser Studiengang wurde für 5 Jahre akkreditiert. Bereits nach den Erfahrungen im ersten Studienjahr wurde der Studiengang für den nächsten Einstellungsjahrgang 2010 nochmals in einigen Punkten überarbeitet.

Der Studiengang wird unter der Gesamtverantwortung der Fachhochschule von den drei Ausbildungsträgern Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal (LAFP), Einstellungs- und Ausbildungsbehörden (EuA-Behörden) und Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) organisiert und durchgeführt.

Für die 2013 anstehende Reakkreditierung wurde der Bachelorstudiengang umfassend überarbeitet. Dieser reformierte Studiengang war Grundlage für eine erneute, nachfolgend thematisierte Überarbeitung in den Jahren 2015/16.

2 Gründe für die Überarbeitung des Studiengangs


Die Erfahrungen der Ausbildungsträger mit dem reformierten Studiengang waren weitgehend positiv. Diese Einschätzung wurde auch durch die studiengangsbezogenen Evaluationen bestätigt. Bei der ersten Überarbeitung des Studiengangs ging man von einer jährlichen Einstellungszahl von ca. 1100 – 1400 Studierenden jährlich aus.3
Wie in anderen Bundesländern auch veränderte sich die politische Haltung zu den erforderlichen Einstellungszahlen auch in Nordrhein-Westfalen. Für die Aufgaben der Polizei und in Anbetracht der mit der Altersstruktur der Polizei NRW verbundenen Pensionierungszahlen von zukünftig fast 2000 Beamten pro Jahr, war und ist eine deutliche Erhöhung der jährlichen Einstellungszahlen erforderlich. Ab dem Einstellungsjahr 2016 wurden ca. 1850 Einstellungen jährlich planerisch in Erwägung gezogen. Für Einstellungszahlen in dieser Höhe zeigten sich unter den gegebenen organisatorischen Bedingungen jedoch im bestehenden Studiengang deutliche Kapazitätsengpässe insbesondere beim LAFP NRW und in den Praxisbehörden. Problematisch war u.a., dass der komplette Jahrgang im Studienverlauf jeweils geschlossen dem LAFP, den Praxisbehörden oder der FHÖV NRW zugewiesen wurde. Die erforderlichen Trainingskapazitäten mussten das ganze Jahr vorgehalten werden, auch wenn sie nur in 31 Wochen durch das Training der Studierenden abzurufen waren.

3 Auftragslage durch Erlass des Ministeriums


Durch das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) wurde eine Projektgruppe unter Federführung der FHöV NRW eingesetzt. Auftrag der Projektgruppe war, die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unter

  • Beibehaltung der Qualität der Ausbildung
  • bei optimaler Auslastung der Trainingskapazitäten des LAFP
  • unter Vermeidung von Investitionen in Neu- oder Umbauten

ein Studiengang entwickelt wird, mit dem flexibel, ohne weitere Anpassung der Studienordnung oder des Studienverlaufs, Erhöhungen oder Verringerungen von Einstellungsermächtigungen aufgefangen werden können. Planungsgrundlage war die potenzielle Einstellung von jährlich 1850 Studierenden. Hierbei sollten auch Varianten mit zwei möglichen Einstellungsterminen im Studienjahr geprüft werden. Wegen der Eilbedürftigkeit wurde ein Projektgruppenergebnis innerhalb von weniger als einem halben Jahr erwartet.

Weiterhin war zu prüfen, inwieweit (ohne Qualitätsverluste im Bereich der übrigen Ausbildungsinhalte) die Qualität von Studium und Ausbildung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung optimierbar ist. Vorgegeben war hierbei durch das MIK, dass es bei einer einheitlichen Ausbildung für die Polizei bleiben sollte. Überlegungen zu einem getrennten S- und K-Studiengang (z.B. im Rahmen einer sogenannten Y-Ausbildung) waren daher durch die Projektgruppe nicht anzustellen. Der Gesamtauftrag schien zunächst (fast) der Quadratur des Kreises zu entsprechen.

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