Clankriminalität in Deutschland
Eine Bestandsaufnahme (Teil 2)
Literatur
Abgeordnetenhaus Berlin (2018): Wortprotokoll des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung 34. Sitzung vom 10.12.2018.
BKA (Hrsg.) (2019): Organisierte Kriminalität - Bundeslagebild 2018, Wiesbaden.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2016) (Hrsg.): Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, Pressemitteilung vom 13.7.2016.
Dienstbühl, Dorothee (2018a): Zwischen Realität und Erfassung – Kriminalität als Politikum, in: Deutsche Polizei 9/2018, S. 4–10.
Dienstbühl, Dorothee (2018b): Kampf gegen Windmühlen? Clankriminalität in Deutschland, in: Homeland Security 3/2018, S. 5-11.
Dienstbühl, Dorothee (2019a): Gegen kriminelle Clans: Die Taktik der Nadelstiche, in: Sicherheitsmelder.de vom 27.03.2019, zuletzt abgerufen unter: www.sicherheitsmelder.de/xhtml/articleview.jsf34 (24.09.2019).
Dienstbühl, Dorothee (2019b): Die Übertragung temporärer BAO zur mittelfristigen Kriminalitätsbekämpfung, in: Sicherheitsmelder.de vom 15.05.2019, zuletzt abgerufen unter: www.sicherheitsmelder.de/xhtml/articleview.jsf?id=1557904936_34 (24.09.2019).
Dienstbühl, Dorothee (2019c): Durchbruch schaffen. Der Staat gegen kriminelle Clans, in: Deutsche Polizei 10/2019, S. 4–8.
Froese, Judith (2017): Gefahrenabwehr durch typisierendes Vorgehen vs. Racial Profiling: Die Debatte um den Kölner Polizeieinsatz in der Silvesternacht 2016/2017, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Band 132, Heft 5, S. 293-295.
Heine, Hannes (2019): Wie der Staat gegen Berliner Clans vorgeht, in: Tagesspiegel vom 20.02.2019, zuletzt abgerufen unter: www.tagesspiegel.de/berlin/treffpunkte-razzien-tatorte-wie-der-staat-gegen-berliner-clans-vorgeht/23989572.html, (25.09.2019).
LKA NRW (Hrsg.) (2019): Clankriminalität – Lagebild NRW 2018, Düsseldorf.
Landesregierungsparteien in Nordrhein-Westfalen CDU / FDP (Hrsg.)(2017): Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 – 2022.
Niederländische Zentralregierung (ohne Datumsanagbe): Intrekken Nederlandse nationaliteit door overheid, zuletzt abgerufen unter www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/nederlandse-nationaliteit/nederlandse-nationaliteit-verliezen/intrekken-nederlandse-nationaliteit-door-overheid (30.9.2019)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Hrsg.) (2018): Vorstellung des Lagebildes zu Organisierter Kriminalität (OK) 2017. Presseinformation, zuletzt abgerufen unter: www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/vorstellung-des-lagebildes-zu-organisierter-kriminalitaet-ok-2017--167596.html (25.9.2019).
N.N. (2019): Innenministerkonferenz in Kiel: Mit Passentzug gegen Clankriminalität vom 14.6.2019, zuletzt abgerufen unter: www.tagesschau.de/inland/clan-kriminalitaet-innenministerkonferenz-101.html (24.9.2019).
Polizeipräsidium Essen (Hrsg.) (2018): BAO Aktionsplan CLAN. Neue Wege beim Kampf gegen kriminelle Gruppen innerhalb von Großfamilien, Essen.
Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ (Hrsg.) (2019): Bekämpfung der Clan-Kriminalität durch Prävention und Strafverfolgung, ohne Ortsangabe.
Rohde, Patrick / Dienstbühl, Dorothee / Labryga, Sonja (2019a): Hysterie oder reale Bedrohung? Eine kriminologische Einordnung des Phänomens Clankriminalität in Deutschland, in: Kriminalistik 5/2019, S. 275-281.
Rohde, Patrick / Dienstbühl, Dorothee / Labryga, Sonja (2019b): Clankriminalität in Deutschland: Eine Bestandsaufnahme (Teil 1), in: Kriminalpolizei 2/2019, S. 31-33.
Anmerkungen
&nb
- Vgl. BKA (2019), S. 34.
- Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ 2019.
- Landesregierungsparteien in Nordrhein-Westfalen CDU/FDP (2017), S. 59.
- Bürger setzen bei einer Online-Beteiligungsmöglichkeit durch Prioritätssetzung aus 14 Themen der einzelnen Ressorts 40,23% bzw. 1.374 Stimmen (Stand: 22.2.2019) die Priorität beim Themenforum Clankriminalität.
- Vgl. Polizeipräsidium Essen (2018), S.3, 5.
- Vgl. Rohde/Dienstbühl/Labryga (2019a), S. 280.
- Vgl. Dienstbühl (2019b).
- Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) NRW begleitet die BAO „Aktionsplan Clan“ seit dem 1.9.2019 durch ein Forschungsprojekt, das von den Autorinnen dieses Beitrages geleitet wird. Die Dauer des Projektes ist zunächst auf drei Jahre angelegt.
- Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2018).
- Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2018), S. 3.
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (VermAbschRÄndG), welches zum 1.7.2017 in Kraft trat, vgl. BGBl. I 2017 Nr. 22, S. 872.
- Abgeordnetenhaus Berlin (2018).
- Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ (2019) S. 1.
- Mittels der IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber Identity) können Teilnehmerkennungen von Mobiltelefonen ausgelesen werden, in dem diese eine Funkzelle oder Basisstation simulieren, in die sich nahegelegene Mobiltelefone einbuchen und über die eigene SIM-Karte abgehörte Gespräche unbemerkt an die angerufene Person weiterleiten.
- Vgl. Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ (2019) S. 12, Empfehlungen Nr. 17 und 18, S. 11 ff.
- Ausführlich zur Problematik im Umgang mit der PKS, vgl. Dienstbühl (2018a), S. 4 ff.
- Vgl. Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ (2019) S. 9.
- Vgl. Dienstbühl (2019a).
- Der Begriff Clankriminalität ist weiterhin umstritten. Das LKA NRW hat nachfolgende Arbeitsdefinition als Grundlage für den Bericht festgelegt: „Der Begriff Clankriminalität umfasst die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird, die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung geprägt ist und die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind“, vgl. LKA (2019), S. 7.
- Bereits der Begriff Clankriminalität wird in diesem Kontext kritisch gesehen. Die Diskussion um den Begriff der Clankriminalität als Stigma ist dem Umstand geschuldet, dass die familiären Zusammenschlüsse maßgeblich für das rechtswidrige Verhalten sind, der prozentuale Anteil an Tatverdächtigen (alleine im polizeilichen Hellfeld) überproportional hoch ist und Behörden einen operativen Begriff benötigen, um arbeiten zu können.
- Vgl. Rohde/Dienstbühl/Labryga (2019a), S. 278.
- Gleichwohl existiert keine Legaldefinition von RP. Das Verbot ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (nationales Recht) und aus Art. 14 EMRK i.V.m. Art. 8 Abs. 1, 1. Alt. EMRK, Art. 26 Satz 2 IPbpR und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) UN-Anti-Rassismus-Konvention (internationales Recht).
- Vgl. konkludent die Ausführungen des zulässigen Criminal Profiling von Froese 2017 zur Einschätzung des Polizeieinsatzes in Köln in der Silvesternacht 2016/2017, S. 293 ff.
- VermAbschRÄndG, a.a.O. (EN 12).
- Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (2016).
- Vgl. Dienstbühl (2018b), S. 11.
- Vgl. N.N. (2019).
- Vgl. Rohde/Dienstbühl/Labryga (2019a), S. 277.
- Vgl. Niederländische Zentralregierung (ohne Datumsangabe).
- Dieser Ansatz geht auf Medienberichte zurück, wonach in Schweden Kinder aus Clanfamilien in Obhut genommen worden seien. Nachfragen der Autoren bei der schwedischen Polizei ergaben allerdings, dass in nur einem Fall der Inobhutnahme die Kriminalität der Familie und das gefährliche Umfeld der der Grund dafür war. Ansonsten handelte es sich um reguläre Verfahren aufgrund Kindswohlgefährdungen, Erkrankungen etc. Entsprechend sind etwaige Medienberichte irreführend im Verständnis.
- Vgl. Dienstbühl (2019c), S. 7.
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