Editorial

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

als Redaktionsteam freuen wir uns stets über Reaktionen von Ihnen auf die Fachbeiträge in unserer Zeitschrift. Dies gilt für lobende und zustimmende, aber natürlich auch für kritische und klarstellende Anmerkungen. So hat ein Kollege aus Bayern die Ausführungen in dem Aufsatz von Markus Schwarz und Mirko Ferch zum Thema „Forensische Entomologie – Insekten als Helfer der Polizei“ in der Kriminalpolizei 3/2018 bestätigt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass neben den rechtsmedizinischen Einrichtungen auch das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes forensisch entomologische Untersuchungen durchführt und entsprechende Gutachten erstellt. Das ist richtig und unterstreicht zugleich die hohe wissenschaftliche Kompetenz des Instituts. Diese besondere Aufgabenwahrnehmung soll deshalb auch keinesfalls unerwähnt bleiben und in einer der nächsten Ausgaben in einem eigenen Beitrag näher vorgestellt werden.

In der aktuellen Kriminalpolizei geht es zunächst um Formen der rechtswidrigen Gewaltausübung durch Einzelpersonen und Personengruppen.

Der Extremismusforscher Dr. Michail Logvinov widmet sich den Dynamiken der „sozialen Polarisierung und Gewaltradikalisierung“ am Beispiel des Freistaates Sachsen. Immer wieder stehen hier Städte wie Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen oder Freital durch fremdenfeindliche Übergriffe oder Aufmärsche rechtspopulistischer Akteure im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung. Unser Autor geht in seinem Beitrag auf den Prozess der Radikalisierung und Gewalteskalation ein, bewertet in diesem Zusammenhang auch das Phänomen der PEGIDA- und LEGIDA-Proteste und konstatiert unter anderem, dass erst das Ausbleiben politischer Lösungen es Extremisten ermöglicht, ihre alternativen Problemdiagnosen und zumeist ausgesprochen schlichten Lösungsvorschläge wirksam zu bewerben.

Nicht erst seit dem G20-Gipfel in Hamburg und den damit verbundenen Straßenschlachten wird über angemessene Reaktionen des Gesetzgebers auf gewalttätige Störergruppen diskutiert. In einer „Berliner Erklärung“ der Innen- und Justizminister von CDU/CSU wurde im September 2017 die Ausweitung des § 125 StGB (Landfriedensbruch) gefordert, um auch Personen zur Rechenschaft ziehen zu können, die in einer unfriedlichen Menschenmenge nur passiv anwesend sind, dadurch den Gewalttätern jedoch Schutz bieten. Iwen Manheim und Julian Lutzebäck, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dennis Bock an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, setzen sich mit der tatbestandlichen Reichweite der Norm im Lichte der aktuellen Rechtsprechung und fachspezifischen Kommentarliteratur auseinander. Im Ergebnis sprechen sie sich gegen eine Verschärfung des § 125 StGB aus, da nach ihrer Einschätzung der bestehende Tatbestand bereits denkbar weit gefasst ist und der Gesetzgeber bei einer weiteren Verschärfung Gefahr läuft, durch eine Überkompensation die Sphäre strafwürdigen Unrechts zu verlassen. Zudem könnte dadurch der Wesensgehalt des Art. 8 GG bei Versammlungslagen beeinträchtigt werden.

Mit der „Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen“ beschäftigen sich KD Christoph Frings und PD Jürgen Zeitner. Beide Autoren sind erfahrene Dozenten in den Studienfächern Kriminalistik bzw. Einsatzlehre an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und arbeiten seit vielen Jahren auch konzeptionell an einer strukturellen und inhaltlichen Verbesserung polizeispezifischer Studiengänge. Neben den Gründen für die Neukonzeption gehen sie insbesondere auf die Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ein und begründen diese mit deutlich gestiegenen Ansprüchen an die Sachbearbeitung in diesem Tätigkeitsfeld.

In weiteren Fachaufsätzen geht es um die „Sicherheit in einer offenen und digitalen Gesellschaft“ einschließlich eines Berichtes zur 64. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes, „sexuelle Gewalt gegen Jungen und Männer“, „Eingriffsbefugnisse für eine Präventive Gewinnabschöpfung“ und den „Schusswaffengebrauch unter strafverfolgender Zielsetzung“. Gerade die Sicherheit in der digitalen Welt ist heute von besonderer Relevanz, wie nicht zuletzt die zum Teil als „Doxing-Angriff“ oder „Angriff aus dem Kinderzimmer“ bezeichnete Ausspähung von Dateneines 20-jährigen Schülers im Januar 2019 deutlich gemacht hat. Diesem Thema werden wir uns aus gesellschaftspolitischer, kriminalistisch-kriminologischer und rechtswissenschaftlicher Sicht weiter annehmen.

Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Hinweise aus dem Netz, gewerkschaftspolitische Nachrichten und Buchbesprechungen runden die Zeitschrift schließlich ab.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und sehen Ihren Rückmeldungen gespannt entgegen.

Für das Redaktionsteam

Ihr

Prof. Hartmut Brenneisen