Editorial

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die meisten Polizeibeamten haben im Rahmen ihrer Tätigkeit früher oder später mit Leichen zu tun. Dies gilt zum Beispiel bei schweren Verkehrsunfällen, Betriebs- und Badeunfällen, Suiziden oder Gewaltdelikten. Dabei geht es häufig um die Bestimmung des Todeszeitpunktes sowie der genauen Liegezeit oder auch einen in Betracht kommenden Ortswechsel der Leiche. In der vorliegenden „Kriminalpolizei“ 3/2018 stellen Marcus Schwarz und Mirko Ferch die sich dazu bietenden Möglichkeiten der Forensischen Entomologie als Ergänzung der etablierten rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Methoden dar. Die Autoren, Marcus Schwarz ist forensischer Entomologe am Institut für Rechtsmedizin Leipzig und Mirko Ferch Kriminaltechniker bei der Polizeidirektion Leipzig, plädieren dafür, wann immer möglich Wissenschaftler in die Fallbearbeitung mit einzubeziehen, um am Fund- bzw. Tatort selbst Asservate zu nehmen und die gebotenen Maßnahmen zu koordinieren.

Die anhaltende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus führt nicht zuletzt nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016 am Berliner Breitscheidplatz zur Forderung nach neuen und effektiven hoheitlichen Eingriffsermächtigungen. In diesem Zusammenhang geht es aber auch um einheitliche Standards bei der Terrorbekämpfung und damit um eine Harmonisierung der Landespolizeigesetze. In der 206. Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) im Juni 2017 wurde die Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes beschlossen. Mehrere Arbeitsgruppen sollen dazu zunächst bis Anfang nächsten Jahres 16 Themenkomplexe zu hoheitlichen Eingriffsnormen abarbeiten. Dabei ist dieser Ansatz nicht neu. Bereits in den 1970er Jahren versuchte die IMK durch die Verabschiedung des „Schwerpunktprogramms Innere Sicherheit“, das auch die Entwicklung eines Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) vorsah, den damaligen Herausforderungen des RAF-Terrorismus zu begegnen – allerdings mit zweifelhaftem Erfolg. Dirk Staack setzt sich kompetent mit diesem Thema auseinander, zeigt anhand von ausgewählten Befugnissen die negativen Folgen unterschiedlicher Regelungen auf und unterstreicht damit den dringenden Handlungs- und Harmonisierungsbedarf in unserem föderalen Staat. Dabei muss das Verhältnis zwischen Freiheit, Gleichheit und Sicherheit sorgsam austariert werden, um kritischen Bürgern die Angst vor einem omnipräsenten Staat zu nehmen. Es lässt aufhorchen, dass zuletzt viele tausend Menschen u.a. in München und Düsseldorf gegen eine Verschärfung des allgemeinen Polizeirechts demonstriert haben. Unser Autor ist Polizeidirektor, Angehöriger des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen zu rechtswissenschaftlichen Fragestellungen.

Frank Ritter beschreibt in seinem Fachbeitrag die Möglichkeiten und Grenzen der „Taktischen Betreuung“ im Lichte der PDV 100. Zu ihren wesentlichen Voraussetzungen zählt er Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit zur zielgerichteten Kommunikation unter hohem Einsatzdruck. Den Begriff erörtert der Polizeidirektor, Personalreferent und Lehrbeauftragte für das polizeiliche Einsatzmanagement anhand von Geisel- und Amoklagen. Ergänzend zieht er die Verbindung zu strategischen Ansätzen, die wirkungsorientiert und auf Nachhaltigkeit angelegt sind, jedoch zumeist als besondere Form der „Öffentlichkeitsarbeit“ bezeichnet werden.

Der im Fachbereich Polizei der FHöVPR Mecklenburg-Vorpommern lehrende und forschende Prof. Dr. Holger Roll setzt seine grundlegenden Überlegungen zur polizeilichen Tatortarbeit fort und schließt die Reihe zugleich ab. Zahlreiche Reaktionen unserer Leserinnen und Lesern insbesondere aus polizeilichen Bildungseinrichtungen zeigen, dass die Beiträge auf großes Interesse stoßen.

In weiteren Fachaufsätzen geht es um „Umbruchprozesse und Polizeiarbeit“ einschließlich eines Ausblicks auf die vor uns liegende Herbsttagung des Bundeskriminalamtes zum Thema „Sicherheit in einer offenen und digitalen Gesellschaft“ und die Neuregelung der „Vermögensabschöpfung“, die unzweifelhaft erhebliche Aus- und Fortbildungsbedarfe mit sich bringt.

Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Hinweise aus dem Netz, gewerkschaftspolitische Nachrichten und Buchbesprechungen runden schließlich die Zeitschrift ab.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, hoffen, dass wir Ihren Erwartungen erneut entsprochen haben, und sehen Ihren Rückmeldungen gespannt entgegen.

Für das Redaktionsteam

Ihr

Prof. Hartmut Brenneisen