Editorial

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

vor Ihnen liegt die zweite Ausgabe der „Kriminalpolizei“ des Jahres 2018. Erneut haben wir sehr kompetente Autoren gewinnen können und spannende Themen mit kriminalistischen, rechtlichen und sicherheitspolitischen Bezügen sowie wissenschaftlicher bzw. polizeipraktischer Ausrichtung für Sie aufbereitet.

So beschäftigt sich Prof. Dr. Daniel Heinke mit Angriffen gegen am Boden liegende Personen und ihrer Bedeutung für die kriminalpolizeiliche Praxis. Der Leiter des LKA und Honorarprofessor an der HfÖV Bremen geht in diesem Zusammenhang auf rechtsmedizinische Grundlagen, kriminologische Erkenntnisse, wichtige strafrechtliche Aspekte und schließlich auf Folgerungen für die Sachbearbeitung ein. Er nimmt auch auf eine zurückliegende und von ihm selbst verantwortete empirische Untersuchung zur Gefährlichkeitseinschätzung und Verletzungserwartung bei Fußtritten gegen den Kopf Bezug. Im Ergebnis plädiert unser Autor für eine vollständige Ausschöpfung aller Beweismittel, um den genauen Tathergang rekonstruieren und den Vorsatz des Täters sowie unter Umständen einen strafbefreienden Rücktritt auf zuverlässiger Basis bewerten zu können.

Die aktuelle Sicherheitslage ist durch reale terroristische, aber auch sonstige Bedrohungen bei größeren Veranstaltungen und Menschenansammlungen gekennzeichnet. Dabei geht diese Bedrohung nicht immer von scharf konturierten Tätergruppen, sondern häufig von Einzeltätern mit verschwimmenden Motiven aus. Die Zahl dieser Veranstaltungen ist in unserer event-geprägten Gesellschaft kaum mehr zu überblicken und ihre Ausprägungen sind vielschichtig. Sie reichen von Fußballspielen, Konzerten, Musikparaden, Volksfesten und Demonstrationen bis hin zu Frühjahrs-, Herbst- und Weihnachtsmärkten. Der langjährige Hauptgeschäftsführer des BDSW Dr. Harald Olschok setzt sich kompetent mit der Sicherheitslage bei diesen Veranstaltungen auseinander und geht dabei auch auf die Bedeutung qualifizierter privater Sicherheitsdienste im Verbund mit hoheitlich handelnden Akteuren wie Polizei und Ordnungsverwaltung ein. Nicht zuletzt fordert er zur Schließung erkannter Regelungslücken ein Gesetz zum Schutz von Veranstaltungen und sieht insofern Handlungsbedarf in der Sicherheitspolitik. Harald Olschok plädiert außerdem seit geraumer Zeit für ein Netzwerk aller Beiträge zur Sicherheitsvorsorge und eine aktive Förderung der Sicherheitsforschung.

Arne Rettke bearbeitet in seinem Fachbeitrag die Vermögensabschöpfung im kriminalpolizeilichen Alltag. Der Staatsanwalt bei dem Landgericht Lübeck konstatiert, dass die Bedeutung dieser Maßnahme mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung deutlich gestiegen ist. Ihr überzeugender Grundgedanke liege darin, dass der Staat alles rechtsstaatlich Mögliche zu unternehmen habe, um die Nutzung von rechtswidrig erlangten Gewinnen zu unterbinden. Eine nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung erfordere eine wirksame strafrechtliche Vermögensabschöpfung und ein dazu geeignetes gesetzliches Instrumentarium. Mit den vorliegenden Änderungen könne die kriminalpolitische Zielstellung nunmehr deutlich besser erreicht werden als vor der Reform. Die operative Umsetzung bedeute zugleich aber auch mehr Aufwand für Staatsanwaltschaft und Polizei. Mit der Neuregelung sei es zu umfassenden Änderungen des spezifischen Regelungsgefüges gekommen, so dass Aus- und Fortbildungsbedarf bestehe.

Der im Fachbereich Polizei der FHöVPR Mecklenburg-Vorpommern lehrende und forschende Prof. Dr. Holger Roll setzt seine grundlegenden Überlegungen zur polizeilichen Tatortarbeit fort und beschäftigt sich in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift mit den Bedingungen des objektiven Tatortbefundes.

In weiteren Fachaufsätzen geht es schließlich um Radikalisierungsverläufe bei Jugendlichen in der salafistischen Szene, die Bereicherungsabsicht bei Motivbündeln und Zwischenzielen im Lichte der aktuellen Rechtsprechung sowie um eine Stellungnahme zur beachtenswerten, jedoch keinesfalls unumstrittenen „Tornado-Entscheidung“ des BVerwG vom 25.10.2017. In diesem Urteil geht es um Fragen der Eingriffsqualität hoheitlicher Maßnahmen, das umstrittene Verhältnis des Versammlungsrechts zum allgemeinen Polizeirecht und schließlich um Umfang und Grenzen technischer Unterstützungshandlungen der Bundeswehr für die Polizei.

Hinzukommen eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Hinweise aus dem Netz, gewerkschaftspolitische Nachrichten und Buchbesprechungen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und neue Erkenntnisse beim Lesen der Zeitschrift, hoffen, dass wir Ihren Erwartungen entsprochen haben, und sehen Ihren Rückmeldungen gespannt entgegen.

Für das Redaktionsteam

Ihr

Prof. Hartmut Brenneisen