Sexualdelikte

Sexueller Missbrauch von Kindern

Die Täter – wichtige Hinweisgeber für wirksame(re) Prävention, Ermittlungsarbeit und Strafverfolgung

Von Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a. D., Ulm/Donau

Defizite und Notwendigkeiten

„Wir lieben Kinder, die Anderen schlagen sie…“

„Nicht wir sind pervers sondern die Gesellschaft, in der wir leben…“

Was sind das für Menschen, die so und ähnlich argumentieren, die vorgeben, Kinder zu lieben um sie dann sexuell zu missbrauchen, auszubeuten oder gar zu töten? Was sind die Motive, wie sind die Denk- und Handlungsweisen dieser sogenannten Pädophilen und wie sieht ihr Tarnverhalten aus?
Es gibt gute Gründe, sich mit den Tätern, die Kinder in sexueller Absicht angreifen, näher zu befassen. Zum einen ist es bittere Wahrheit, dass es in unserer Gesellschaft mehr dieser Täter und Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern gibt, als wir wahrhaben und wahrnehmen wollen, zum anderen wird diese Kriminalität, begangen an den Unschuldigsten und Schwächsten, nur all zu häufig verdrängt, vertuscht, verschwiegen und deshalb auch nur unzureichend und nur wenig erfolgreich bekämpft.
Dabei geben uns die Täter selbst wertvolle Hinweise, wie Kinder besser vor ihnen und ihrem Tun geschützt werden können. Es sind Hinweise, die für jede wirksame Prävention und erfolgreiche Ermittlungsarbeit, Fahndung und Strafverfolgung unverzichtbar sind. Und ein verbesserter Kinderschutz, eine erfolgreichere Ermittlungsarbeit und Strafverfolgung, sind bei diesen Vergehen und Verbrechen, begangen an unseren Kindern und den Kindern Anderer, nicht nur wünschenswert sondern dringend geboten. 

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine in Deutschland häufig an den Rand gedrängte, in seinem Ausmaß und seinen Folgen verkannte, vielfach noch immer tabuisierte und ignorierte Kriminalität.
Das Delikt berührt unangenehm, mit entsprechenden Hinweisen, Verdachtslagen, Sachverhalten geht man – in allen Bereichen und auf allen Ebenen – nicht gerne um. Hinweise werden bewusst oder unbewusst falsch interpretiert, verdrängt, vertuscht, verleugnet, verschwiegen. Von all dem profitieren die Täter; sie agieren in einem Umfeld, das sie schützt und nur wenig bedroht.
Kommt dann – wie in steter Regelmäßigkeit der Fall – doch immer wieder ein entsprechendes Vergehen oder Verbrechen oder gar ein „Missbrauchsskandal“ größeren Ausmaßes an die Oberfläche und Öffentlichkeit (wie z.B. der des sexuellen Missbrauchs innerhalb katholischer Einrichtungen im Jahre 2010) und werden damit geheimste und dunkelste Ahnungen bestätigt, löst das größte Betroffenheit und zumeist auch heftige Diskussionen und hektische (politische) Aktivitäten aus. Entsprechende Vorkommnisse wie Tatverdächtige werden zutiefst verurteilt und verdammt, es wird dies und jenes gerügt und gefordert, man zeigt Unverständnis und große Betroffenheit, verspricht alles Mögliche (zu tun) – um dann das leidige Thema doch so schnell wie nur möglich wieder unter den berühmten Teppich zu kehren, es zu verdrängen, zu vertuschen und wieder darüber zu schweigen…
Experten gehen, nicht zuletzt aufgrund dieser „Kultur des Wegschauens und Schweigens“ von einem Dunkelfeld aus, das in Deutschland zwischen 1:10 und 1:30 liegen könnte. Von dreißig Vergehen oder Verbrechen dieser Art, begangen an den Hilflosesten und Schwächsten unserer Gesellschaft, wird den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden also möglicherweise nur eines bekannt – was freilich noch längst kein angemessenes Urteil gegen den oder die jeweiligen Täter bedeutet.
Viele Hinweise und Verdachtsmomente bleiben ein Geheimnis im engeren Kreis der Täter und ihrer Opfer. Andere erreichen Ärzte, Psychologen, Soziale Dienste, Beratungsstellen, Kinderschützer, ohne dass diese sich verpflichtet fühlen und verpflichtet sind, die jeweils zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Sie berufen sich dabei im Wesentlichen auf die Datenschutzbestimmung des § 203 StGB, die als (ärztliche) Schweigepflicht bekannte „Verletzung von Privatgeheimnissen“ und auf den Opferschutz. Nicht zuletzt deshalb, weil viele der Täter, die Kinder sexuell motiviert angreifen, Wiederholungstäter sind, ist dieser in Deutschland vielfach praktizierte und gesetzlich ausdrücklich erlaubte Umgang mit solchen Hinweisen und Verdachtslagen in seiner praktischen Auswirkung oft weniger Opferschutz als wirksamer Täterschutz. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ein fragwürdiger, professioneller Umgang mit Hinweisen und entsprechenden Sachverhalten tragen also nicht unwesentlich zu den extrem hohen Dunkelfeldern beim Delikt des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei.
Und bei den Taten, die von Deutschen im Ausland begangen werden, von Tschechien bis Thailand, von Kuba bis Kambodscha, in Marokko, Moskau und Manila…, könnte die Dunkelziffer irgendwo zwischen 1:1000 oder 1:10 000 liegen. Dabei sind die Kinder, wo auch immer sie leben und missbraucht werden, mit den gleichen Hoffnungen und Träumen geboren wie unsere Kinder – und mit den gleichen Rechten dazu. Und auch für die an ihnen begangenen Vergehen und Verbrechen sind die deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig, wenn der Täter Deutscher ist (nach dem Exterritorialprinzip im Sinne von § 5 Nr. 8b StGB) und das ist nur all zu häufig der Fall. Auch dieser, unserer Verantwortung kommen wir also nicht oder nicht im erforderlichen Maße nach. Anhaltend und seit vielen Jahren.
Und das weiß man in den betreffenden Ländern sehr wohl. Man weiß, was mit den Kindern des jeweiligen Landes geschieht – und was mit den deutschen Tätern hier in Deutschland nicht geschieht. Dass nämlich nur höchst selten ein angemessenes und gerechtes Urteil gegen sie ergeht.
Ich erinnere mich nur all zu gut an diesbezügliche, geradezu peinliche Fragen einer jungen, thailändischen Journalistin der Bangkok-Post, an Unterredungen mit dem irischen Pater Cullen, der seit Jahrzehnten in Manila Kindersextouristen jagt und (potenzielle) Opfer zu schützen versucht, an Gespräche mit Pierre Legros, dem Direktor der französischen Hilfsorganisation AFESIP in Kambodscha, mit dem Bürgermeister von Cheb oder auch an entsprechende Aussagen und Klagen eines Jakub Svec vom tschechischen Innenministerium…
Sie alle sehen das Tun und Treiben der (deutschen) Täter gleichermaßen mit Abscheu, die zumeist ausbleibenden oder erfolglos verlaufenden Eingriffe im Rahmen fehlender oder wenig tauglicher Rechtshilfewege und die in Deutschland vielfach nicht einsetzende oder aber wenig erfolgreiche Strafverfolgung mit Unverständnis und Wut. 

Die (potenziellen) Täter und ihre (Tarn-)Organisationen sehen und werten das alles freilich ganz anders. Sie nutzen die ihnen eingeräumten Freiheiten und sie wissen von den geringen Risiken. Sie fordern dazu eine Entkriminalisierung und Straffreiheit für ihr Tun, nehmen dabei Bezug auf die „Knaben- oder Kinderliebe“ in alten Kulturen oder auf (pseudo)-wissenschaftliche Erkenntnisse und Schrifterzeugnisse, zumeist aus der Feder Gleichgesinnter. Sie suchen (mit Geschick und keineswegs ohne Erfolg) nach gesellschaftlicher Akzeptanz, wollen dahin, wo Schwule und Andere längst sind: Mit dem Informationsstand in die Fußgängerzone. 
Schon vor Jahren luden sie offiziell zum „Ersten deutschen Pädokongress“ nach Frankfurt/Main ein, bezeichnenderweise mit dem Hinweis: Übernachtungsmöglichkeit in der nahe gelegenen Jugendherberge! Und zu verkennen ist nicht: Sie hatten und sie haben (klammheimliche) Fürsprecher, die mit Einfluss und Macht ausgestattet sind. 
Die Mehrheitsgesellschaft und der Gesetzgeber sind allerdings anderer Meinung. Sie erwarten (zurecht), dass sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht nur angesichts der bei den unschuldigen Opfern in vielen Fällen entstehenden, psychischen wie physischen Schäden sondern auch wegen des (kriminellen) Machtmissbrauchs Erwachsener gegenüber den Kindern Kriminalstraftaten sind und bleiben müssen. Und das duldet keine Relativierung und sei sie noch so geistreich oder kunstvoll. Auch in einer freizügigen und toleranten Gesellschaft können und dürfen Kinder niemals zu Objekten sexueller Beziehungen und Begierden werden, zu einer verfügbaren Masse in einem von Erwachsenen dominierten Schattenreich der Zudringlichkeit, des Missbrauchs und der Gewalt. Und doch, so scheint es, sind sie es zum Teil. 
Im Übrigen hat der Gesetzgeber auch für Hetero- oder Homosexuelle da Grenzen gesetzt, wo in die Rechte (zum Beispiel das auf sexuelle Selbstbestimmung) Anderer eingegriffen und/oder wo gewaltsam vorgegangen wird. 

Wir sprechen (und schreiben) von Tätern. Das Wort „Sexualstraftäterin“ kommt uns noch immer nur schwer über die Lippen, dabei ist kriminalistisch längst bewiesen, dass es auch Gehilfinnen und Mittäterinnen gibt (die zumeist im Sinne oder im Auftrag männlicher Täter handeln). Und es gibt sie, die primär pädophile Frau! 
Noch ist die Frau als Täterin ein weitgehend unerforschter Bereich. Ersten Untersuchungen (Dr. Kavemann, Elliot, Hayne) zufolge stehen diesbezüglich möglicherweise noch Überraschungen bevor. Schließlich steht die Frau allein im Bereich der Körperpflege Kindern häufig näher als der Mann. Die Tatgelegenheitsstrukturen erscheinen also eher günstiger.
Zu beachten ist, dass Wahrnehmung und Wahrnehmungsbereitschaft anders sind als bei männlichen Tatverdächtigen oder Tätern.
Schläft eine 30-Jährige mit ihrem 12-jährigen Sohn in beengten Wohnverhältnissen im gleichen Bett, erregt das nicht unbedingt Verdacht, schläft ein 30-Jähriger mit seiner 12-Jährigen Tochter in beengten Wohnverhältnissen im gleichen Bett, könnten Fragen gestellt und ein Ermittlungsverfahren ausgelöst werden.

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