Opferhilfe in der polizeilichen Ausbildung
Ideenwettbewerb: ein alternativer Weg im Repetitorium?
Vorbemerkung
Rainer Hofmann
Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung -
Fb. Polizei -
Hahn-Flughafen
Insbesondere ist es heute Aufgabe der Polizei - die in der Regel zuerst den Kontakt mit dem Opfer einer Straftat hat – im Interesse des Opferschutzes und der Opferhilfe Tatfolgen zu mindern und auch bei der Durchführung polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden. Opfer von Straftaten benötigen Beratung, ihnen soll im Erstkontakt verständnisvoll begegnet und ihnen soll geholfen werden. Damit soll Opfern ein angemessener Schutz geboten und ein positives Sicherheitsgefühl (zurück)gegeben werden. So wird erkennbar, wie neben der täterorientierten Arbeitsweise von Polizei und Justiz durch Opferhilfe, Opferschutz und Opferberatung die Verletzteninteressen anerkannt und gestärkt werden. Im Rahmen der täglichen Arbeit tragen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch Verständnis und Einfühlungsvermögen zur Bewältigung individueller Krisensituationen bei. Sie erkennen Hilfe- und Unterstützungsnotwendigkeiten und vermitteln problemorientierte Hilfsangebote.
Interessen und Bedürfnisse des Opfers nach der Tat
Bedürfnisse und Interessen bei Kriminalitätsopfern sind häufig sehr unterschiedlich. Die meisten Opfer wollen nach der Tat vor allem über das Geschehen reden, sie benötigen einen Gesprächspartner, der ihnen verständnisvoll und geduldig zuhört. Aufgrund des Erstkontaktes fällt bereits diese Erwartung vielfach der Polizei zu. Für die psychische Verarbeitung des Geschehens erfüllt allein schon die Möglichkeit des „Darüberredenkönnens„ eine wichtige Entlastungsfunktion.
Doch es lassen sich weitere Bedürfnisse und Wünsche eines Opfers nach einer Straftat anführen.
Opfer von Straftaten
- wollen ernst genommen werden, ihre Darstellung soll nicht in Zweifel gezogen werden, es sollen keine Vorwürfe gemacht werden
- brauchen ein Gefühl von Sicherheit (zurück)
- suchen menschlichen Beistand nach der Tat, wollen Verständnis erfahren
- möchten aber auch irgendwann „in Ruhe„ gelassen werden, möchten die Tat vergessen und in die Normalität des Lebens zurückkehren
- wollen beraten werden
- möchten den materiellen Verlust ersetzt bekommen, Wiedergutmachung erfahren
- brauchen im Strafverfahren nicht nur Schutz, sondern auch Beistandsrechte
- möchten Informationen über den Fortgang des Verfahrens
- wollen, dass ihre Interessen berücksichtigt werden
- möchten weitere Hilfsangebote unterbreitet bekommen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist hierbei auch die Belehrungsverpflichtung gegenüber dem Opfer gem. § 406 h StPO, die so früh wie möglich erfolgen soll. In den meisten Fällen ist dies eine Aufgabe, die der Polizei im Rahmen der Anzeigenaufnahme zukommt. In der polizeilichen Praxis kommt die Polizei dieser Verpflichtung erfahrungsgemäß zumeist routinemäßig nach, indem sie dem Opfer ein Opfermerkblatt aushändigt, das die relevanten Opferrechte beschreibt. Bewertet man diese Übergabe des Opfermerkblattes mit den oben dargestellten Opferinteressen, so beantwortet sich die Frage, ob das „reine„ Aushändigen des Opfermerkblattes der Opfersituation gerecht wird, nahezu von alleine. Sachgerechter wäre es vielfach, dem Opfer wesentliche Rechte kurz zu erläutern bzw. auf die konkrete Ausgangslage bezogen darzustellen. Bereits zum frühen Zeitpunkt der Begegnung mit dem Opfer – meist der Anzeigenaufnahme – ist ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität für das richtige Verhalten gegenüber dem Opfer sehr hilfreich.
Regelungen zur Opferhilfe in Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die Opferrechte und Verletzteninteressen zu stärken, in den letzten Jahren durch verschiedene Regelungen der Opferhilfe und des Opferschutzes in den Focus genommen. Im Wesentlichen seien hierbei folgende Initiativen erwähnt:
• Sicherheitskonzept der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Im März 2008 stellte die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ihre Sicherheitsstrategie „P.R.O. – Sicherheit in Rheinland-Pfalz„ vor. Neben der Aufgabe der Repression sind Prävention und Opferhilfe zwei der zentralen Säulen dieses Konzeptes, in dessen Rahmen auch staatliche und nichtstaatliche Institutionen, die sich auf dem Gebiet des Opferschutzes engagieren, miteinander vernetzt werden. Opfern von Straftaten, so heißt es in dem Sicherheitskonzept, werde in vielfältiger Weise Unterstützung gewährt, sei es durch Schutz-, Informations- oder sonstige Hilfsangebote. Maßnahmen der Opferhilfe in Rheinland-Pfalz sind danach u.a.
- Ausbau des Netzwerkes von Interventionsstellen im Rahmen des „Rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes zum Schutz von Opfern vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen„ (RIGG)
- Entwicklung von Zeugenkontaktstellen bei Staatsanwaltschaft und Gerichten
- Ausbau opferorientierter Maßnahmen auf Polizeiseite
• Opferschutzbericht der Landesregierung
Der erstmals 2008 erstellte Opferschutzbericht enthält eine umfangreiche Darstellung der für den Opferschutz relevanten Vorschriften, gibt die Entwicklung der Opferzahl wieder und schildert die Vielzahl der zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffenen bzw. vorgesehenen Maßnahmen. Er soll alle zwei Jahre erscheinen.
Der Bericht zur Opfersituation in Rheinland-Pfalz betont, dass der Schutz des Opfers nach einer Straftat unverzichtbar sei, ohne es jedoch zu unterlassen, auch auf die präventive Seite des Opferschutzes hinzuweisen.
• Rahmenkonzept zum Polizeilichen Opferschutz in Rheinland-Pfalz
Unter Beteiligung der Fachdienststellen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 2009 ein Rahmenkonzept zum Polizeilichen Opferschutz erstellt, der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Orientierung im Umgang mit Opfern von Straftaten und anderen schädigenden Ereignissen geben soll.
Inhaltlich wird zum Ausdruck gebracht, dass sich bei der Strafverfolgung der Blick zunehmend auf die Situation des Opfers ausgerichtet hat. Kriminalitätsopfer werden nicht länger nur als wichtige Zeugen oder als Spurenträger betrachtet, weitaus stärker werden heutzutage ihre besondere Situation nach einer Straftat und darüber hinaus auch ihre Interessen in der Opfersituation wahrgenommen. Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen. Opfer von Straftaten haben gesetzlichen Anspruch auf staatliche Hilfe. Diese umfasst neben dem Opferschutz auch beratende und materielle Unterstützung sowie psychologische Hilfe. Der Polizei kommt besondere Verantwortung im Umgang mit Opfern zu, denn sie ist häufig die erste formelle Instanz, an die sich ein Opfer nach der Tat wendet. Es ist ein wichtiges Ziel der Polizei, durch leitbildgerechte Orientierung polizeilichen Handelns an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und zu erhalten. Schließlich sind die Sicherheitsbehörden auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. In diesem Zusammenhang ist auch eine stärkere Opferorientierung anzustreben. Speziell zu dem Gesichtspunkt des polizeilichen Opferschutzes führt die Rahmenkonzeption aus, dass polizeilicher Opferschutz das Verständnis und die Sensibilität für die Situation und Belange der Opfer umfassen muss, ebenso wie sachgerechten Umgang, unvoreingenommene Anerkennung des Opferstatus sowie kompetente Opferberatung. Die Opferberatung durch die Polizei beinhaltet Informationen über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens, die Transparenz polizeilichen Handelns, die Aufklärung über die Rechte im Strafverfahren sowie die Hinweise auf weitere Rechte und bestehende Hilfsangebote. Hierbei soll die Polizei aktiv mit Einrichtungen der Opferhilfe zusammenarbeiten und Kriminalitäts- und Unfallopfer schnell und gezielt dorthin „vermitteln„.
Zwar sind auch in Rheinland-Pfalz bei den Polizeipräsidien sog. Ansprechstellen für die Opferhilfe eingerichtet, jedoch betrifft die Aufgabe der Opferhilfe – wie in vielen anderen Situationen auch – in erster Linie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Wechselschichtdienst bzw. der Anzeigenaufnahme bei der Schutz- und Kriminalpolizei. Die Aufgaben der Polizei im Bereich Opferhilfe sollen allerdings begrenzt bleiben auf die erste Intervention und die Vermittlung von Hilfe.
• Kooperationsvertrag zwischen dem Ministerium des Innern und für Sport und dem WEISSEN RING e.V. Landesbezirk Rheinland-Pfalz vom 31.05.2008
Die zukünftige noch bessere Koordinierung von Möglichkeiten der Information und Hilfe aber auch Maßnahmen der Prävention sind das Ziel des geschlossenen Kooperationsvertrages zwischen der Polizei in Rheinland Pfalz und dem WEISSEN RING.
Das Ministerium des Innern und für Sport und der WEISSE RING vereinbaren für Opferschutz, Opferhilfe und Prävention eine enge Zusammenarbeit, um die Maßnahmen der Prävention zu koordinieren und die Möglichkeiten der Information und Hilfe für die Opfer von Straftaten weiter zu verbessern. So enthält der Kooperationsvertrag u.a. eine Hinweispflicht der Polizei gegenüber von Straftatenopfern auf den WEISSEN RING und dessen Möglichkeiten der Opferhilfe.
• Kooperationsvertrag zwischen dem Ministerium der Justiz und dem WEISSEN RING e.V. Landesbezirk Rheinland-Pfalz vom 21.04.2009
Um die Möglichkeiten von Information und Hilfe für die Opfer von Straftaten weiter zu verbessern, vereinbarten das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und der Landesverband Rheinland-Pfalz des WEISSEN RINGES e.V. in den Bereichen Opferschutz und Opferhilfe in gleicher Weise eine engere Zusammenarbeit. In dem Kooperationsvertrag wurden daher verschiedene Regelungen aufgenommen, die in ihren Auswirkungen dem Opfer zugute kommen sollen. So wurde u.a. vertraglich festgehalten, dass der WEISSE RING seine Hilfe ohne Einschränkung auf bestimmte Straftaten anbietet, dass er eine ständige Erreichbarkeit seiner Außenstellen für die Opfer und Behörden der Justiz anbietet oder aber die Zeugenkontaktstellen der Justiz jederzeit unterstützt.
• Strategische Landesziele 2010 - 2012
Auch das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz deklariert in seinem Landesziel 4, nämlich der „Stabilisierung des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizei„, für die kommenden Jahre eine deutliche Opferorientierung und hebt damit den Stellenwert hervor, der einem Kriminalitätsopfer zukommt. Im polizeilichen Umgang mit Opfern und Geschädigten ist ein besonderes Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft zu einer möglichst umfassenden Hilfeleistung erforderlich. Damit setzt das Ministerium des Innern und für Sport den eingeleiteten Weg, sich im Rahmen der Polizeiarbeit noch stärker um die Belange und Interessen von Opfern zu kümmern, fort und betont die bürgerbezogene Ausrichtung durch seine Zielbestimmung.
Studium des polizeilichen Nachwuchses an der Fachhochschule der Polizei (FHöV- Fb. Polizei) in Rheinland-Pfalz
Aufgrund der vorgenannten Darlegungen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass es mehrere gute Gründe gab, sich auch im Rahmen der Ausbildung an der FHöV in Rheinland-Pfalz mit der Vermittlung der Thematik Opferhilfe zu beschäftigen. Unterstützt wird diese Sichtweise zudem von der viktimologischen Betrachtung dieses Befundes und damit den Fragen, wie die soziale Umwelt mit dem Tatgeschehen umgeht und wie eine sekundäre Viktimisierung vermieden werden kann. Opfer von Straftaten leiden oftmals mehr und länger an deren Folgen, als man gemeinhin annimmt. Befragungen führten zu Erkenntnissen, dass Opfer selbst bei Straftaten wie einem Trickdiebstahl oder einem Wohnungseinbruch zum Teil noch sehr lange unter den Folgen leiden. Taten, auch wenn sie nicht zu einer Gesundheitsschädigung beim Opfer führen, hinterlassen oftmals die vielfältigsten „Verletzungen„, wie zum Beispiel Angstgefühle, Unsicherheit, Rückzugsverhalten oder Schlaflosigkeit. Nur allzu oft bleibt das Opfer nach einer Tat mit seinen Ängsten und seinen Leiden allein.
Äußerliche Wunden mögen zwar heilen, materielle Schäden mögen sich wieder beheben lassen, doch sind es oftmals gerade die unsichtbaren, die immateriellen Folgen einer Tat, die die Opfer besonders nachhaltig belasten. Daher trifft auch die vielzitierte Aussage: „Kein Täter wird so hart bestraft wie das Opfer!„ den Nagel auf den Kopf. Sicherlich verfügen die ca. 270 Studierenden, die jedes Jahr das Studium an der FHöV der Polizei aufnehmen, über ein umfassendes Maß an theoretischem Wissen. Doch, sind Sie auch in der Lage ihr Wissen, ihre Kenntnisse in geeigneter Weise bei Opfern anzuwenden? Verfügen Sie über das notwendige Maß an Sensibilität? Können Sie sich in eine Opfersituation hineinversetzen und sich emotional mit der Rolle eines Opfers identifizieren?
Diese Überlegungen führten dazu, die Studierenden an der FHöV einmal den Blick auf das Opfer focusieren zu lassen, das Empfinden der Opfer, deren Leid und deren Erwartungen und Interessen zu thematisieren.
In der Umsetzung galt es daher, die Studierenden im Anschluss an die Vermittlung der theoretischen Studien im Abschlussstudium mit einem Projektthema zu konfrontieren. Die Studierenden wurden in Ihren Studiengruppen aufgefordert, sich in Arbeitsgruppen zu formieren und sich in jeder Arbeitsgruppe nochmals inhaltlich mit den Grundlagen der Opferhilfe, des Opferschutzes und der Opferberatung auseinanderzusetzen. In der Folge sollten sie in Gruppenarbeit eine Idee entwickeln, wie sie das Empfinden eines Opfers, die Gedanken der Opferhilfe oder des Opferschutzes, das Leid eines Opfers oder sonstige Vorstellungen zur Opfersituation in einem Ausstellungsprodukt zum Ausdruck bringen würden.
Hierbei war Wert darauf zu legen, dass alle Produkte durch Eigenideen entwickelt und erarbeitet werden. Ausstellungsprodukte konnten in der Form von Gedichten, Bildern, Skulpturen, Film- oder Wortbeiträgen, Fotografien etc. erstellt werden. Wesentlich war, dass das Ausstellungsprodukt eine inhaltliche Aussage zur Opfersituation zum Opferleid i. w. S. erkennen lässt und in Eigenleistung erstellt wird. Den Studierenden wurde für die Ideenfindung und die Erstellung ein Zeitfenster von 6-8 Wochen vorgegeben. Das Resultat ist beeindruckend. Im Ergebnis liegen durch die Projektarbeiten der Studierenden aus 2009 insgesamt 14 Filmbeiträge auf DVD, verschiedene Gedichte, Skulpturen sowie Zeichnungen und über 50 Bilder und Plakate vor. Beispielgebend sind einige der Resultate in diesem Artikel veröffentlicht. Im Rahmen eines abschließendes Thementages Opferhilfe an der FHöV trugen Referenten aus der polizeilichen Praxis sowie des WEISSEN RINGES in Fachvorträgen ihre Sicht der Dinge vor. Die Tagesveranstaltung stand unter dem Motto: „Opferhilfe : Opferbelange ernst nehmen – Opferinteressen berücksichtigen„. In ihrem Umfeld fand eine Ausstellung und Präsentation der erarbeiteten Produkte statt.
Ideenwettbewerb: ein alternativer Weg im Repetitorium?
Es ist sicherlich keine neue Idee für ein Repetitorium, sich mit der Vermittlung von Lehrstoff auf diese Art auseinanderzusetzen, aber vielleicht eine ergänzende und insbesondere kreative Form der Unterrichtsvermittlung, eines Repetitoriums zu einem Thema wie der Opferhilfe. Die Studierenden sahen sich hierbei nicht allein vor die Situation gestellt, das erworbene Wissen nochmals zu durchdenken, zu erörtern, sondern sie mussten sich vielmehr mit der Rolle des Opfers intensiv und praxisnah auseinandersetzen. Sie waren gefordert sich mit der Gefühlswelt eines Opfers zu identifizieren, die Wünsche und Interessen des Opfers zu erfassen und nachzuvollziehen, um daraus auch den richtigen Blick für ihre zukünftige Aufgabe als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Umgang mit Opfern zu gewinnen. Aus dieser gedanklichen Situation entwickelten die Studierenden anschließend ein Produkt und verknüpften damit ihr erlerntes Wissen mit persönlichen Eindrücken. Bei allen Werken, Ausstellungsprodukten, war die Identifikation der Arbeitsgruppe mit der besonderen Opfersituation deutlich spürbar. In der Rückmeldung zeigten sich alle Studierende recht begeistert von der Möglichkeit, die besonders sensible Thematik der Opferhilfe auf diesem Wege zum Ausdruck zu bringen, gestalterisch und eigeninitiativ an dem Thema zu arbeiten. Die erarbeiteten Produkte sprechen hierbei ihre eigene Sprache. Doch damit nicht genug. Die Ausstellungsprodukte, insbesondere auch die in guter Qualität erarbeiteten kurzen Filmbeiträge zur Thematik der Opferhilfe lassen sich gewinnbringend in die Arbeit der Polizeilichen Beratungsstellen bei den Polizeipräsidien einbringen bzw. eigenen sich für spezielle Fachvorträge im Rahmen der Verhaltensprävention und Opferarbeit.Mein Fazit: Es lohnt sich, der Kreativität und Eigeninitiative im Studiengang mehr Freiraum einzuräumen.
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Über die angestammte Leserschaft aus Polizei, Justiz, Verwaltung und Politik hinaus wächst inzwischen die Gruppe der an Sicherheitsfragen interessierten Leserinnen und Lesern. Darüber freuen wir uns sehr. [...mehr]
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