Editorial Dezember 2010
Liebe Leserin,
lieber Leser,
erstmals veröffentlicht „Die Kriminalpolizei„ in dieser Ausgabe das Interview eines prominenten Polizisten. Die Fragen beziehen sich auf die verschiedensten Lebensbereiche und erlauben einen Einblicke in ganz persönliche Vorlieben, Überzeugungen und Sichtweisen. Den Menschen möchten wir näher kennenlernen, über das berufliche Umfeld hinaus – jedoch ohne indiskret zu werden. Wir wollen in Zukunft in lockerer Folge auch anderen „Promis„ unsere Fragen stellen, denn wir sind überzeugt: unsere Leserinnen und Leser werden diesen Blickwinkel schätzen.

Herbert Klein Kriminaldirektor, Polizeipräsidium Mainz, Chefredakteur
Zu einem anderen Thema, das uns in dieser Ausgabe beschäftigt und das Viele von uns immer wieder umtreibt: „Geprügelt, gequält, gedemütigt„ titelte -Mitarbeiter Manfred Karremann seinen Beitrag und stellte fest, dass geschätzte 1,4 Millionen Kinder Jahr für Jahr in Deutschland misshandelt, aber nur rund 3000 solcher Fälle aufgedeckt werden. Ein derartiger Befund löst zweifellos ein Höchstmaß an Betroffenheit aus.
Unter „Kindesmisshandlung„ versteht man physische wie auch psychische Gewaltakte, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben in Deutschland „Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.„ Auch steht die Kindesmisshandlung nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe. Gleichwohl gewinnt man angesichts der alltäglichen Berichte in den Medien über Gewalt und Tötung von Kindern den Eindruck, dass sich dieses verabscheuungswürdige Phänomen ausweitet. Präventionsmaßnahmen auf allen denkbaren Ebenen erscheinen wichtiger den je, um die oft verheerenden (lebenslangen) Folgen für Kinder und Jugendliche möglichst zu vermeiden, zumindest jedoch eindämmen zu können.
, Stellvertretende Leiterin des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, stellt den Beitrag „Kindesmisshandlung – die Sicht der Täter„ stark in einen präventiven Kontext. Moderne und effektive Kriminalitätsbekämpfung – somit auch der aktive und präventive Schutz vor Kindesmisshandlung – zeichnet sich durch Vernetzung der verschiedenen betroffenen Arbeitsbereiche (Polizei, Justiz, Familienhilfe, Opferhilfe, Jugendamt usw.) aus, so Steffes-enn. Sie beschreibt, wie das Wissen aus der Täterarbeit im Bereich der Polizei sowie beim aktiven und präventiven Opferschutzes genutzt werden kann. Die Misshandlung eines Kindes durch weibliche Täter stellt in unserer Gesellschaft einen Tabubruch dar. Ein Tabubruch in doppelter Hinsicht, wenn das Opfer das eigene Kind ist, dreifach im Falle einer Täterschaft durch die Kindesmutter, stellt Steffes-enn fest. Auch verabschiedet sie sich bei den Phänomenen Kindesmisshandlung und -tötung von der stereotypen Betrachtung einer rein männlichen Täterschaft. Gewalttaten gegen Kinder emotionalisieren häufig auch die in den jeweiligen Fall involvierten Fachkräfte im besonderen Maße. Somit bringt uns der Umgang mit Kindesmisshandlern oftmals an fachliche, besonders aber auch an persönliche Grenzen, die ein Fallverständnis inklusive der Sicht des Täters blockieren. Das Verstehen der handlungsleitenden Einstellungen, der Persönlichkeitsstruktur und der Sicht des Täters auf die Tat ermöglicht es aber, das Vorgehen im Sinne einer Rückfallvermeidung und somit zu Gunsten des Opferschutzes zu optimieren. Des Weiteren ermöglicht dieser Blickwinkel aber in einem besonderen Maße, neue Erkenntnisse hinsichtlich Lücken in Informations- und Fallmanagementstrukturen zu gewinnen. Der Blick durch die „Brille des Täters„ ist nach ihrer Auffassung auch bei dem Thema Kommunikation und somit für den Bereich der Vernehmungen oder auch für Gefährderansprachen von großer Bedeutung.
Frau Steffes-enn befasst sich intensiv mit den Besonderheiten im Umgang mit Gefährdern und Tätern im Interesse des Opferschutzes. Hierzu gehört unter anderem eine „Mauer„, die es zur Entschärfung einer Risikosituation zu überwinden gilt. Diese ist nach ihrer Einschätzung jedoch gebaut aus eben den Gefühlen, die der Gefährder vermeiden will: Schuld und Scham. Die hohe Kunst im Kontakt mit Tätern bzw. Gefährdern ist demnach, das Unaussprechliche aussprechbar zu machen, das im Kontakt Tabuisierte zu enttabuisieren. Zusammenfassend stellt Frau Steffes-enn fest, dass Risiko- und Schutzfaktoren im Einzelfall und in Zeitreihe analysiert werden und die Ergebnisse in das Fallmanagement einfließen müssen. Dies gilt insbesondere für Fälle mit einem erhöhten Eskalationspotential. Hierzu ist eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen zum Kindeswohl unerlässlich. Es umfasst auch die Bereitschaft zur Teilnahme bzw. Einberufung interdiszpilinärer Fallkonferenzen und den Austausch von Informationen. Bei einer Fallbetrachtung durch die „Täterbrille„ können diesbezügliche Lücken im System schneller und besser erfasst und täterbezogene Interventionsstrategien effektiver in das Fallmanagement eingebunden werden.
Diesem Fazit kann man sich auch und insbesondere aus der Perspektive der Polizei nur uneingeschränkt anschließen. Gilt es doch den jüngsten und häufig Schwächsten in unserer Gesellschaft helfend zur Seite zu stehen.
Ihr Herbert Klein
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