Editorial

Editorial März 2009

Liebe Leserin,
lieber Leser,

„Deutschland wird immer wichtigeres Terrorziel„ - BKA und Verfassungsschutz sehen erhöhte Gefahr vor Bundestagswahlen, titelt das ZDF am 31. Januar 2009 im Internetportal von „heute„. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden könnte Deutschland 2009 zum wichtigsten Ziel für islamistische Terroristen. Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht Parallelen zu Spanien, wo nach den Madrider Anschlägen mit 191 Toten im Jahr 2004 die Regierung abgewählt und die Truppen aus dem Irak abgezogen wurden. „Wir müssen eine neue Qualität feststellen, die zeigt, dass Deutschland unter den Zielländern der Terroristen weiter nach vorne gerückt ist„, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble der „Bild am Sonntag„ auch im Hinblick auf die jüngsten Internetvideos, in denen Deutschland vor allem wegen des Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan konkret bedroht wird. BKA-Chef Ziercke hält zum Islam konvertierte Radikale aus Deutschland für besonders gefährlich. „Sie kennen die deutsche In-frastruktur, sind gesellschaftlich integriert und fallen aufgrund ihres Aussehens kaum auf„, sagte Ziercke. „Wir müssen davon ausgehen, dass sie zu allem bereit sind.„

Herbert Klein Kriminaldirektor, LKA Rheinland-Pfalz, Chefredakteur

Nikolaus Hahn, Leitender Kriminaldirektor beim Bundeskriminalamt Meckenheim, beschreibt in seinem Beitrag „Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Bedrohungspotenziale und Strategische Handlungsfelder„ die vielfältigen, komplexen und dynamischen Ursachen des internationalen Terrorismus . Sie unterliegen einer permanenten Veränderung, stellt Hahn fest. Angesichts dieser Komplexität erfordert eine wirksame Bekämpfung nach seiner Auffassung einen ganzheitlichen Ansatz, bestehend aus vier Säulen einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Bekämpfungsstrategie. Er stellt die präventive Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität und polizeiliche Früherkennung, die Bekämpfung extremistischer/terroristischer Strukturen dar. Hoher Fahndungs- und Ermittlungsdruck, der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit und die Veränderung der Rahmenbedingungen sowie der Ursachen des internationalen Terrorismus stehen im Vordergrund. Sein Fazit: Die Elemente der Bekämpfungsstrategie müssen konsequent umgesetzt und angepasst werden. Es ist aber auch deutlich herauszustellen, dass nicht allein die Anstrengungen der Sicherheitsbehörden, sondern die Beseitigung der Ursachen und Rahmenbedingungen des internationalen Terrorismus die nachhaltigste Form der Bekämpfung darstellen – ein Betätigungsfeld, das über polizeiliche Belange hinaus umfassende gesamtgesellschaftliche Anstrengung erfordert.

Thomas Beck, Bundesanwalt bei der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, versucht den Islamistischen Terrorismus unter dem Titel „Der Deutsche Jihad – Versuch einer Bestandsaufnahme„ aus der Perspektive der Justiz zu kategorisieren. Den provokativen Begriff „Deutscher Jihad„ wählt er bewusst, um deutlich zu machen, dass der Jihad im Sinne des gewaltsamen Kampfes gegen die Ungläubigen, den Westen und seine freiheitlichen Grundordnungen in Deutschland existiert. Gleichzeitig versucht er, die Herausforderungen für Justiz- und Sicherheitsbehörden darzustellen. Er setzt sich mit drei Ebenen dieses „Deutschen Jihad„ auseinander, die sich aber durchaus zeitlich und inhaltlich überschneiden, die zum Teil nebeneinander verlaufen oder aufeinander aufbauen. Es sind dies „Der Jihad aus Deutschland, Der Jihad gegen Deutschland und Der Jihad in Deutschland. Die Herausforderung für die Justiz, erkennt er in einer rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Anwendung des Strafrechts zur Verhinderung von Anschlägen, d.h. als Mittel der Prävention. Das ist nach seiner Auffassung heikel, weil das Strafrecht damit das sichere und unumstrittene Terrain der versuchten und vollendeten Tat verlässt. Heikel zudem, weil dieses Vorfeld das klassische Terrain der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Präventionstätigkeit bildet. Damit erkennt er eine permanente Gemengelage von drei staatlichen Aufgaben und Zuständigkeitsbereichen: Nachrichtendienstliche Beobachtung, polizeiliche Gefahrenabwehr und justizielle Repression. Solche Zuständigkeitsüberschneidungen sind erfahrungsgemäß oft mit gegenseitigen Abschottungs- und Abgrenzungsbemühungen verbunden, hinter denen nicht selten lediglich Einfluss und Machtstreben steht. Dies lässt sich überdies prächtig für parteipolitische Zwecke unter Ausnutzung des verbalen Rückgriffs auf dem Jahrmarkt der heiligen Kühe deutscher Sicherheitsarchitektur nutzen. Heikel ist dies letztlich aber auch, weil die vorverlagerte Strafbarkeit schon immer den Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts auf sich zog.
Seit dem 1. Januar ist in Deutschland das neue BKA-Gesetz in Kraft. Nach Angaben der Regierung soll es die Terrorismusbekämpfung verbessern, von Gegnern wird es aber als gefährlicher Eingriff in den deutschen Rechtsstaat kritisiert. Zwischenzeitlich wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Dr. Wolfgang Hetzer, Adviser to the Director General, European Anti-Fraud Office, Brüssel, setzt sich unter dem Titel „Verfassungswidrige Terrorbekämpfung? –Gefahrenabwehr durch das Bundeskriminalamt„ kritisch mit der aktuellen Entwicklung auseinander. In seinen Schlussfolgerungen kommt er unter anderem zu folgendem Ergebnis: Das neue Präventionsparadigma, ausgelöst durch die Antiterrorbekämpfung, wächst sich zu einer der größten Herausforderungen für den demokratischen Rechtsstaat aus. Es werden immer mehr Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten etabliert, die weder hinreichend transparent noch verfassungskonform sind. Auf schleichendem Wege findet in relativ kurzer Zeit eine „Vernachrichtendienstlichung„ statt. Aktuell stellt sich die Frage, ob ein „Systemwechsel„ des deutschen Sicherheitsrechts stattfindet. Die Forderung nach einer neuen Sicherheitsarchitektur ist mit der Zielsetzung verbunden, insbesondere die Zuständigkeiten für die Terrorismusbekämpfung beim Bund zu zentralisieren. Die gegenwärtige Politik löst Bedenken aus, weil das Sicherheitssystem einseitig ausgerichtet wird und Kompetenzen in der Bekämpfung anderer Kriminalitätsformen und Gefahrenlagen verliert.

Herbert Klein