Kriminaltechnik

Räumliche und personelle Rahmenbedingungen in der Kriminaltechnik

aus Sicht des Hessischen Landeskriminalamtes

Dr. Torsten Ahlhorn, Leiter des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts im Hessischen Landeskriminalamt

1. Einleitung


Zukünftig steht dem Institut mit seinen 18 Fachbereichen und rund 160 Mitarbeitern eine Hauptnutzfläche von insgesamt 6.686 m2; zur Verfügung - verteilt auf Büro- und Laborräume, Mess- und Arbeitsräume für eine Mischnutzung sowie Lager- und sonstige Räume im Laborneubau und dem Bestandsgebäude. Für technische Einsatzfahrzeuge wurde zudem ein ehemaliges Heizwerk in unmittelbarer Nähe als Garage hergerichtet.
Mit der Erweiterung der Raumflächen werden auch absehbare zukünftige Anforderungen erfüllt. So wurde in Hessen die Entscheidung getroffen, DNA-Vergleichsproben, d.h. Speichelproben, welche derzeit noch im Rahmen einer Fremdvergabe vom Gerichtsmedizinischen Institut in Innsbruck untersucht werden, zukünftig in einem Hochdurchsatzlabor („DNA-Straße„) der Kriminaltechnik auszuwerten. Insgesamt wurde für die Planung eine jährliche Untersuchungskapazität von 30.000 Proben und zusätzliche Labor-, Büro- und Lagerflächen von etwa 300 m2; zugrunde gelegt. Die Probenanalysen werden dort weitestgehend automatisiert mit Hilfe von programmierbaren Pipettier- und Extraktionsrobotern durchgeführt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass landesweit zukünftig alle im Rahmen erkennungsdienstlicher Maßnahmen erfassten Speichelproben schnellstmöglich in der DNA-Analyse-Datei (DAD) erfasst und recherchiert werden können. Darüber hinaus lassen sich erhebliche Synergieeffekte dadurch erzielen, dass die für die „DNA-Straße„ geschaffenen Kapazitäten auch für die Untersuchung von standardisiert zu bearbeitenden Routinespuren, wie z.B. einfache Blut-, Sekret- und Haut-abriebspuren, eingesetzt werden können. Letztere werden zunehmend auch bei Tötungsdelikten an Tatorten gesichert. Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der möglichen Nutzung der „DNA-Straße„ für die Durchführung von Reihenuntersuchungen in Fällen der Schwerstkriminalität, bei denen die Vergleichsproben unter hohem Zeit- und Kostenaufwand derzeit häufig auf mehrere Untersuchungsstellen aufgeteilt werden.

Dr. Torsten Ahlhorn

Zusammengefasst werden zentral in der Kriminaltechnik durchgeführte, fachübergreifende DNA-Analysen von standardisierbaren Vergleichs- und Tatspuren neben erheblichen Synergieeffekten zu einer deutlichen Qualitätssteigerung und zusätzlich noch zu beachtlichen Einsparungen durch die Reduzierung der Kosten für die Fremdvergabe von Untersuchungen führen.
Für die Gesamtbaumaßnahme wurde von der hessischen Landesregierung trotz angespannter Haushaltslage eine Investitionssumme von rund 21 Millionen bereitgestellt. Damit werden zukunftsweisend die räumlichen Rahmenbedingungen für eine effektive und erfolgreiche Arbeit der Kriminaltechnik geschaffen.

3. Personelle Rahmenbedingungen in der Kriminaltechnik
Die personellen Rahmenbedingungen in der Kriminaltechnik müssen sich zum einen an der Entwicklung der Kriminaltechnik im Allgemeinen orientieren, d.h. die Verbesserung kriminaltechnischer und analytischer Methoden bedingt durch den technologischen Fortschritt, und zum anderen an die Kriminalitätsentwicklung bzw. Auftragssituation und –entwicklung anpassen.

3.1 Qualifikation des Personals
Das weite Spektrum an Untersuchungsmöglichkeiten in der Kriminalwissenschaft und -technik stellt entsprechende Anforderungen an die Qualifikation des Personals.
So sind in der Kriminaltechnik des Hessischen Landeskriminalamtes rund 160 Mitarbeiter beschäftigt, darunter Chemiker, Physiker, Biologen, Ingenieure sowie technische Assistenten und Polizeivollzugsbeamte.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Qualifikation der Sachverständigen zu richten. Die Vorbildung der Sachverständigenanwärter erstreckt sich von der Mittleren Reife bis zum Hochschulabschluss mit Promotion. Während in den naturwissenschaftlichen Fachrichtungen wie chemisch-physikalische Untersuchungen, DNA-Analytik, Toxikologie, Brand- und Umweltanalytik promovierte Naturwissenschaftler als Sachverständige tätig sind, werden in den klassischen kriminaltechnischen Untersuchungsbereichen wie beispielsweise Schusswaffen-, Werkzeugspuren- und Handschriften-Untersuchungen vorwiegend Polizeivollzugsbeamte als Sachverständige eingesetzt. Die gestiegenen fachlichen Anforderungen sowie zunehmend komplexeren Fragestellungen in den Untersuchungsaufträgen aber auch die Notwendigkeit, diese Untersuchungen jeweils entsprechend dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft durchzuführen, erfordern neben den Polizeivollzugsbeamten zunehmend auch die Verwendung von Diplom-Ingenieuren, um die Aufgaben in den genannten Bereichen umfassend wahrnehmen zu können. Aus diesem Grund wird in den Kriminaltechnischen Instituten des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter zunehmend so verfahren, dass in den entsprechenden Bereichen Diplom-Ingenieure und Wissenschaftler eingestellt werden.
Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, stellt das Hessische Ministerium für Inneres und für Sport der Kriminaltechnik für das Haushaltsjahr 2007 unter anderem bis zu 7 Stellen für Ingenieure zur Verfügung, die – soweit vorhanden – mit entsprechend qualifiziertem Personal über die Personalvermittlungsstelle des Landes besetzt werden können.
Auch in den naturwissenschaftlichen Fachrichtungen erfolgt eine zunehmende Spezialisierung. Beispielsweise werden für die DNA-Analytik statt Biologen mit einer allgemeinen Ausbildung promovierte Molekularbiologen, möglichst mit fachspezifischen Vorkenntnissen und Erfahrungen, eingestellt. Die Arbeitsmarktsituation bietet derzeit sehr gute Möglichkeiten für die Personalgewinnung.
Neben der speziellen fachlichen Qualifikation zur Wahrnehmung der Fachaufgaben ist bei den vorwiegend wissenschaftlichen Führungskräften innerhalb der Kriminaltechnik eine entsprechende Führungsqualifikation zur Wahrnehmung insbesondere der Dienstaufsicht unabdingbar. Häufig sind eine relativ große Führungsspanne und ein heterogener Personalkörper mit Wissenschaftlern, technischem Personal und Vollzugsbeamten gegeben, so dass neben der grundsätzlichen Eignung zur Personalführung entsprechendes Führungswissen erforderlich ist, welches bei wissenschaftlichem Führungsnachwuchs in der Regel nicht vorhanden ist und daher durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen erworben werden muss.
Die Serviceleistungen der Kriminaltechnik sind sehr kostenintensiv. Neben der Fach- und Führungskompetenz müssen kriminaltechnische Führungskräfte daher auch eine Ressourcenkompetenz vorweisen, damit die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich und zielgerecht eingesetzt werden. Die Notwendigkeit der zeitnahen bzw. termingerechten Vorlage verfahrensrelevanter Untersuchungsergebnisse erfordert dabei ein umfassendes Management der Spurenauswertung insbesondere bei fachübergreifenden Untersuchungen.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements wird der Qualifikation, der Aus- und Fortbildung des in der Kriminaltechnik eingesetzten Personals, insbesondere der Sachverständigen, eine besondere Bedeutung beigemessen. Dementsprechend sind Maßnahmen zur Sicherung der Aus- und Fortbildungsqualität von Sachverständigen in der Kriminaltechnik zu treffen.

3.2 Sachverständigenausbildung
Die Bestellung zu kriminaltechnischen und -wissenschaftlichen Sachverständigen setzt eine an der beruflichen Qualifikation und den fachlichen Anforderungen in den einzelnen Fachrichtungen der Kriminaltechnik orientierte Ausbildung voraus.
Derzeit erfolgt die Ausbildung der Sachverständigen in den klassischen kriminaltechnischen Disziplinen zentral beim Bundeskriminalamt im Rahmen eines dreimonatigen Grund- und eines zwei-monatigen Abschlusslehrganges. Dagegen ist die Sachverständigenausbildung in den naturwissenschaftlichen Fachrichtungen nicht einheitlich geregelt und obliegt den Ländern.
Um das erreichte Qualitätsniveau der Kriminaltechnik zu bewahren und zukünftig auszubauen, wird derzeit die Ausbildung kriminaltechnischer Sachverständiger neu konzipiert. Dadurch soll bundesweit ein einheitlicher Ausbildungsstand und eine Qualitätsverbesserung durch die Anpassung an die technische Weiterentwicklung gewährleistet werden. Darüber hinaus wird die Sachverständigenausbildung insgesamt gestrafft und es werden durch eine modulare Ausbildungsstruktur unterschiedliche Vorbildungen der Sachverständigenanwärter und die zunehmende Spezialisierung in den einzelnen Fachrichtungen berücksichtigt. Die Verantwortung für die Sachverständigenausbildung wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen.
Ebenso wird die Fortbildung von Sachverständigen zukünftig einheitlich geregelt werden, um den Qualitätsstandard durch die regelmäßige Teilnahme aller Sachverständigen an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen, wie Fachtagungen, Seminare, Hospitationen und Messebesuche, dauerhaft zu sichern. Für die Fortbildungskosten muss der Kriminaltechnik ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass innovative für die Kriminaltechnik relevante Entwicklungen am Markt sowie in der Forschung und Entwicklung beobachtet und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

3.3 Auftragssituation und -entwicklung in der Kriminaltechnik
Die Kriminaltechnik muss, damit sie als Servicedienstleister im Sinne der Auftraggeber erfolgreich arbeitet, nicht nur eine hohe Qualität bei der Gutachtenerstellung erbringen, sondern Untersuchungsergebnisse insbesondere für die polizeilichen Ermittlungen und bei Haftsachen zeitnah liefern. Vor dem Hintergrund der außerordentlich stark zunehmenden Beauftragung bestimmter Bereiche der Kriminaltechnik und den nur begrenzt vorhandenen personellen Ressourcen stellt dieses ein schwieriges Unterfangen dar. Zur Verdeutlichung der Problematik wird im Folgenden zunächst die Auftragssituation und -entwicklung in der Kriminaltechnik insbesondere am Beispiel der DNA-Analytik dargestellt.

Bei komplexen Spurenbildern, wie sie häufig im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen vorgefunden werden, gestaltet sich die Spurenauswertung wegen der Vielzahl der aufeinander abzustimmenden spurenkundlichen Einzeluntersuchungen in der Regel äußerst aufwändig. Dies führt zu anhaltenden und weiter steigenden Belastungen der Kriminaltechnik und damit gelegentlich auch zu beträchtlichen und letztlich nicht mehr akzeptablen Bearbeitungsrückständen. Diesen kann prinzipiell durch Maßnahmen zur Verbesserung der ablauforganisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie durch Personalverstärkungen begegnet werden.



Zusätzliche Ressourcen, wenn auch nur begrenzt, lassen sich meist schon durch die Verbesserung von Arbeitsabläufen freisetzen, beispielsweise durch die Zusammenführung von Verwaltungsaufgaben, so dass das kriminaltechnische Personal entsprechend zugunsten der Untersuchungstätigkeiten und der zeitnahen Erstellung von Gutachten entlastet wird.

In den analytischen Bereichen werden standardmäßig ablaufende Prozesse zwar zunehmend automatisiert und vermögen so den Probendurchsatz zu erhöhen. Keinesfalls trifft dieses jedoch auf die methodisch bedingt sehr zeitaufwändige und daher personalintensive Suche und Sicherung von Spuren an Asservaten im Labor zu, wie z. B. bei textilkundlichen oder DNA-Untersuchungen.
Zusätzlich anfallende Arbeiten innerhalb der Kriminaltechnik zur Erhaltung von Qualitätsstandards, wie z. B. die Qualifizierung und Fortbildung des Personals, die Kalibrierung von Analysegeräten und die Teilnahme an Ringversuchen sind unabdingbar notwendig und bieten daher kein Potential für Entlastungen.
Die weiterhin herausragende Bedeutung des Sachbeweises als objektives und nachvollziehbares Beweismittel und die in den vergangenen Jahren erzielten Untersuchungserfolge sowie die damit verbundenen hohen Erwartungen der Strafverfolgungsorgane und der Öffentlichkeit beeinflussen die Auftragslage und haben wesentlich zu einer außerordentlich stark zunehmenden Inanspruchnahme bestimmter Bereiche der Kriminaltechnik beigetragen. Besonders eindrucksvoll wird dieser Trend am Beispiel der DNA-Analyse belegt, welche heutzutage die Typisierung selbst kleinster Spuren, wie Haut-
abriebspuren, ermöglicht.
Die aktuelle gesetzliche Ausweitung ihrer Nutzungsmöglichkeiten hat das Entwicklungspotential der DNA-Analyse im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung noch weiter gesteigert. Eine bundesweite Erhebung im Frühjahr 2006 hat ergeben, dass als Auswirkung der Gesetzesnovellierung der DNA-Analyse vom 01.11.2005 in etwa eine Verdoppelung der Eingangszahlen zu Spurenfällen eingetreten ist.
Wegen des zunehmenden Auswertungsbedarfs und der kriminalistischen Bedeutung insbesondere der DNA-Analyse wurden und werden kriminaltechnische Einrichtungen auch personell weiter ausgebaut, allerdings nur soweit, wie dies die mittlerweile stark eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten erlauben. Dem Hessischen Landeskriminalamt wurden im Jahr 2005 für die DNA-Analytik zusätzlich zwei Stellen für Wissenschaftler und sechs Stellen für technische Assistenten zugewiesen.
Es ist jedoch absehbar, dass der Untersuchungsbedarf gerade im Bereich der DNA-Analytik weiter ansteigen wird. So wird in der hessischen Polizei derzeit ein umfassendes Konzept zur Intensivierung der DNA-Analyse unter Berücksichtigung von Effizienzaspekten umgesetzt. Das Konzept beinhaltet neben der Einrichtung eines Hochdurchsatzlabors für die automatisierte Analyse von DNA-Proben auch einen Feldversuch des Polizeipräsidiums Frankfurt zur Sicherung von Hautabriebspuren bei Eigentumsdelikten. Dieser hätte bei einer landesweiten Umsetzung eine weitere deutliche Auftragsentwicklung zur Folge. Daher ist aus Effizienzgründen die gezielte Auswahl qualitativ geeigneter tatrelevanter Spuren und damit verbunden eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung des Spurensicherungspersonals zwingend erforderlich.
Aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung im Bereich DNA-Analyse des Hessischen Landeskriminalamtes werden einfache Spurenfälle, beispielsweise im Zusammenhang mit der Eigentumskriminalität, zur DNA-analytischen Untersuchung vorwiegend an die beiden rechtsmedizinischen Institute in Frankfurt und Gießen vergeben, um insgesamt eine schnellere Vorgangsbearbeitung zu gewährleisten. So bleibt der Kriminaltechnik die Möglichkeit, personelle Ressourcen besser für die oftmals sehr zeitaufwändigen und fachübergreifenden Untersuchungen bei schweren Delikten einzusetzen, um hier zeitnah Ergebnisse als Ermittlungshinweise liefern zu können. Insbesondere bei Kapitaldelikten konnten in den letzten Jahren durch die kriminaltechnische Arbeit beachtliche Erfolge erzielt und auch länger zurück liegende Straftaten aufgeklärt werden.
Bei einer Fremdvergabe von Spurenfällen ist jedoch zu bedenken, dass nur die Kriminaltechnik über die Möglichkeiten und die langjährigen, qualifizierten Erfahrungen zur fachübergreifenden Auswertung aller kriminalistisch relevanten Spuren verfügt. Eine Aufteilung von Spurenkomplexen auf verschiedene Untersuchungsstellen kann leicht zu vermeidbaren Defiziten führen. Weil externe Untersuchungsstellen, wie etwa die rechtsmedizinischen Institute, nicht über ein derart weites Untersuchungsspektrum wie die polizeiliche Kriminaltechnik verfügen, besteht die Gefahr, dass bei einem vorliegenden Spurenkomplex zwar DNA-Spuren am Asservat gesichert und ausgewertet, darüber hinaus aber gegebenenfalls vorhandene daktyloskopische oder Faserspuren nicht erkannt werden und daher unberücksichtigt bleiben. Die Untersuchung von Spuren sollte daher grundsätzlich Aufgabe der Kriminaltechnik bleiben.
Die Kriminaltechnik bietet den besonderen Vorteil, dass alle erforderlichen Spurenauswertungen in einem Hause durchgeführt und bei komplexen Spurenlagen die Untersuchungsabfolgen zwischen den beteiligten Fachbereichen abgestimmt werden können. Ganzheitlich betrachtet ist es daher wichtig, dass die personelle Ausstattung der gesamten Kriminaltechnik optimal an die Auftragssituation und –entwicklung angepasst wird. Denn die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen in der Kriminaltechnik spart nicht nur Ressourcen für zeitaufwendige Ermittlungsarbeiten sondern führt auch direkt zu einer Erhöhung der Aufklärungsquote.
Um die insgesamt hohen Investitionskosten in der Kriminaltechnik zumindest teilweise ausgleichen zu können, sollte versucht werden, Einnahmen im Rahmen der Kostenerstattungspflicht des Verursachers für die im Auftrag der Staatsanwaltschaften und Gerichte durchgeführten Untersuchungen zu erzielen.

Fazit
Damit die Kriminaltechnik ihre Aufgaben erfüllen kann, müssen die räumlichen und personellen Rahmenbedingungen den jeweiligen spezifischen Erfordernissen der Untersuchungsbereiche angepasst werden.
Durch die Errichtung eines Laborgebäudes und die Modernisierung des bestehenden Gebäudes für die hessische Kriminaltechnik werden Defizite hinsichtlich des Zustandes der Räumlichkeiten beseitigt und zudem zukünftige Anforderungen mit der Einrichtung eines Hochdurchsatzlabors für DNA-analytische Vergleichsuntersuchungen erfüllt.
Die personellen Rahmenbedingungen betreffen zum einen die fachspezifische Qualifikation des kriminalwissenschaftlichen und –technischen Personals. Im Rahmen einer Neukonzeption wird die Ausbildung der Sachverständigen zukünftig moderner, flexibler und straffer organisiert. Andererseits müssen der Kriminaltechnik ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um dem Anspruch einer Servicedienststelle zu genügen. Die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analytik bedarf in diesem Zusammenhang nicht unerheblicher Investitionen. Vor diesem Hintergrund dürfen die übrigen Fachrichtungen der Kriminaltechnik jedoch nicht unberücksichtigt bleiben.
Eine Fremdvergabe von Spurenfällen ist aus fachlichen, ablauforganisatorischen und Kostengründen grundsätzlich nicht dazu geeignet, der hohen Arbeitsbelastung in der Kriminaltechnik entgegenzuwirken. Investitionen in die Kriminaltechnik zur Verbesserung der räumlichen, personellen wie auch materiellen Rahmenbedingungen sind unverzichtbar und stellen einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit dar. Die vielen, auch öffentlichkeitswirksamen Erfolge der Kriminaltechnik in den vergangenen Jahren belegen dieses.

Der Leistungsstand der heutigen Kriminaltechnik ist höher als je zuvor.
Durch den technologischen Fortschritt und die Anpassung an den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie durch die verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten der DNA-Analytik bestehen zunehmend bessere Möglichkeiten zur Ausschöpfung des forensischen Sachbeweises. Andererseits ist aber der finanzielle Rahmen hierfür aufgrund der kritischen Haushaltssituation stark eingeschränkt.
Gleichwohl lässt sich der hohe Qualitäts- und Entwicklungsstand in der Kriminaltechnik ohne die entsprechenden personellen und räumlichen Rahmenbedingungen nicht halten.

2. Räumliche Rahmenbedingungen in der Kriminaltechnik
Aus der Vielfalt der Aufgaben in den Untersuchungsbereichen der Kriminaltechnik resultieren sehr heterogene Anforderungen an die räumlichen Rahmenbedingungen, die im Folgenden in einem Überblick und anhand der Planung eines Laborneubaus für das Kriminalwissenschaftliche und –technische Institut des Hessischen Landeskriminalamtes dargestellt werden.

2.1 Räumliche Anforderungen
Im Vergleich zu anderen Polizeiorganisationen aber auch zu naturwissenschaftlich-technischen Instituten außerhalb der Polizei stellt die Kriminaltechnik hinsichtlich ihrer räumlichen, personellen und materiellen Anforderungen aufgrund der vielfältigen und speziellen Aufgaben eine Besonderheit dar.
Die Labor-, Mess- und Arbeitsräume der Kriminaltechnik sind an die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Arbeitsbereiche anzupassen. Für die chemischen und umweltanalytischen Untersuchungen sind Laborräume mit chemischen Arbeitsplätzen und Luftabzugssystemen vorzusehen, sowie für die DNA-Analytik spezielle Sterilbänke. Die Lüftungs- und Versorgungstechnik sowie die gesamte technische Infrastruktur bilden einen wesentlichen Bestandteil der Funktionalität von Laborräumen und müssen für das gesamte Laborgebäude konzeptionell ge-plant und ausgeführt werden.
Die in der Kriminaltechnik verwendeten hochwertigen und empfindlichen Mess- und Analysegeräte erfordern den Einsatz einer unterbrechungsfreien Stromversorgung. Darüber hinaus sind unter Berücksichtigung der Wärmeabstrahlung höhere Raumtemperaturen zu vermeiden, die zu Betriebsstörungen von Geräten führen können.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten finden Mikroskope jeglicher Ausführung in der Kriminaltechnik. Für vergleichende Untersuchungen von Werkzeugspuren und Spuren an Munitionsteilen dienen spezielle Vergleichsmikroskope. Beim Einsatz eines Rasterelektronenmikroskops mit Röntgenmikroanalytik für Untersuchungen mit hohen Vergrößerungen und für Elementanalysen beispielsweise von Schmauchteilchen ist eine ausreichende Dämpfung von entstehenden Vibrationen erforderlich.
Für einige Arbeitsbereiche bestehen aufgrund von dort gelagerten Asservaten, wie Waffen und Betäubungsmitteln, möglichen Gefährdungen, wie beim Beschuss von Waffen, oder zur Vermeidung von Kontaminationen bzw. Spurenübertragungen bei Mikrospuren erhöhte Sicherheitsanforderungen, welche unter anderem die Einrichtung von Zugangskontrollen erfordern. Gemäß den Richtlinien der Bundesopiumstelle über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten sind für die Aufbewahrung zertifizierte Wertschutzschränke oder speziell gesicherte Räume zu verwenden.
Zu Vergleichszwecken bedient sich die Kriminaltechnik einer Vielzahl von teilweise datenbankgestützten Sammlungen von Tat- und Vergleichsmitteln sowie Analyseergebnissen. So werden als eine Arbeits- und Vergleichssammlung für die Identifizierung von sichergestellten Schusswaffen umfangreiche Waffensammlungen geführt. Gegebenenfalls können aus dieser Sammlung originale Waffenteile für Vergleichszwecke oder den Beschuss entnommen werden, falls diese an der fraglichen Schusswaffe defekt sind oder verändert wurden. Bei der Aufbewahrung der Waffensammlung in speziellen Waffenschränken muss eine erhöhte Deckenlast berücksichtigt werden.
Im Rahmen des zentralen Schusswaffenerkennungsdienstes ist der erkennungsdienstliche Beschuss von sichergestellten Waffen durch die Waffenuntersuchungsstellen der Kriminaltechniken der Landeskriminalämter notwendig, um die so gewonnene Vergleichsmunition an das Bundeskriminalamt zu übersenden. Weiterhin werden der technische Zustand und die Funktionsfähigkeit der Schusswaffen durch einen Beschuss festgestellt. Die waffenrechtliche Einordnung von Schusswaffen erfolgt unter anderem durch die Feststellung der Geschossenergie, die mit Hilfe von Flugzeitmessungen bei definierter Messstrecke über die Geschwindigkeit des Geschosses bestimmt werden kann. Für diese Untersuchungen und den Beschuss der Waffen muss ein entsprechend ausgestatteter Raum mit Geschossfangsystem, Schalldämmung und spezieller Lüftungstechnik vorgesehen werden, der die Schützen- und Funktionssicherheit gewährleistet.
Für die kriminaltechnische Fotografie zur Beweissicherung von Spuren und Asservaten sind spezielle fototechnische Einrichtungen, Studiobeleuchtungen sowie Möglichkeiten zur Ab- bzw. Verdunkelung der Räume vorzusehen. Weiterhin ist der sich vollzogene Wandel von der konventionellen zur digitalen Fotografie sowie zur Positiventwicklung von digitalen Speichermedien bei der Bauplanung zu berücksichtigen.
Um die vielfältige Nutzung von Informations- und Kommunikationssystemen in der Kriminaltechnik, wie beispielsweise zentrale Vorgangs- und Asservatensysteme, Laborinformations- und Managementsysteme und das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) zu gewährleisten, sind die technischen Arbeits- und Laborräume mit einer dafür ausgelegten Kommunikations- und Netzwerktechnik auszustatten.
Schließlich werden besondere räumliche Anforderungen auch durch die operativ an Tat- und Ereignisorten tätigen Arbeitsbereiche, wie die Tatort- und Spurensicherungsgruppen oder die Entschärfer gestellt. Es müssen Möglichkeiten für die Lagerung von Spreng- und sonstigen gefährlichen Stoffen ebenso wie geeignete Asservatenräume – getrennt für Täter- und Opferbekleidungen – vorhanden sein.
Alle kriminalwissenschaftlichen und -technischen Untersuchungen sollten unter einem Dach stattfinden. Durch den Zuschnitt und die Anordnung der Räumlichkeiten müssen die Arbeitsabläufe innerhalb funktional zusammenhängender Arbeitsbereiche und die fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen unterstützt werden.
Da erfahrungsgemäß innerhalb längerer Zeiträume die Nutzung von Laborräumen durch den technischen Fortschritt hinsichtlich der Geräteausstattung oder die Einführung von neuen Untersuchungsmethoden späteren Änderungen unterworfen ist, muss eine Nutzungsflexibilität der Räumlichkeiten weitestgehend berücksichtigt werden.
Die Bauplanung und -ausführung von kriminaltechnischen Einrichtungen orientiert sich an den geltenden Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben für Laborgebäude. Die notwendige Raumgröße ergibt sich aus den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Richtlinien für Laboratorien hinsichtlich der Bewegungsflächen sowie aus spezifischen Anforderungen aufgrund der jeweils angewendeten Untersuchungsverfahren und der Geräteausstattung. Darüber hinaus wird besonders auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die Gefahrstoffverordnung sowie die Vorschriften des Brandschutzes verwiesen. Weitere spezielle Anforderungen bestehen beim Umgang mit Biostoffen in einzelnen Fachbereichen. Auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse müssen entsprechende organisatorische aber auch bauliche Vorkehrungen getroffen werden, die sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie den entsprechenden Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) ergeben. Insbesondere leiten sich daraus Forderungen hinsichtlich der baulichen Ausführung und Ausstattung für die Arbeitsbereiche ab, in denen Asservate gelagert und untersucht werden.

2.2 Errichtung eines Laborgebäudes für die Kriminaltechnik
Am 22. März 2007 wurde durch den Hessischen Minister für Inneres und für Sport, Herrn Volker Bouffier, der Grundstein für einen Laboranbau des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts im Hessischen Landeskriminalamt gelegt. Das Laborgebäude entsteht im Zuge eines kombinierten Neubau- und Modernisierungsvorhabens zur zukunftsorientierten Verbesserung der räumlichen Rahmenbedingungen.
Nach der Fertigstellung des Baus im Juni 2008 werden dort auf einer Fläche von rund 1.500 m⊃2; und über 5 Geschosse verteilt im wesentlichen Laborräume für chemische, physikalische und molekularbiologische Untersuchungen untergebracht sein. Im Januar 2008 beginnt parallel dazu die Modernisierung des derzeit genutzten Gebäudes der Kriminaltechnik. Diese Baumaßnahme, die voraussichtlich im September 2009 abgeschlossen sein wird, ist in drei Bauabschnitte unterteilt, damit die Fortführung der Untersuchungen während dieser Zeit gewährleistet werden kann. Mehrere Umzüge innerhalb des Gebäudes sind in diesem Zeitraum notwendig. Jedoch wird sich die Raumsituation bereits entspannen, sobald der Laborneubau bezugsfertig ist.
Von allen Geschossebenen des Laborgebäudes sind gläserne Übergänge zum Bestandsgebäude geplant, so dass dort die Büro- und übrigen Arbeits- und Messräume des jeweiligen Untersuchungsbereiches gut erreichbar und insgesamt optimale Arbeitsabläufe gewährleistet sind.
Die Baumaßnahmen sind dringend erforderlich, da das derzeitige Gebäude aus den 70er Jahren stammt und nicht mehr den heutigen räumlichen und technisch-wissenschaftlichen Anforderungen an moderne Laborgebäude entspricht. Die Kriminaltechnik wurde zwischenzeitig personell und gerätetechnisch weiter ausgebaut. Neue Untersuchungsrichtungen, wie die DNA-Analytik, wurden eingeführt, die eingesetzten analytischen Messmethoden und das kriminaltechnische Instrumentarium wurden deutlich weiterentwickelt. Darüber hinaus können wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes nicht mehr eingehalten werden. Um die Erfüllung der Aufgaben der Kriminaltechnik und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zukünftig sicherstellen zu können, ist die Errichtung eines neuen Laborgebäudes daher unumgänglich.Erste Planungen zur Errichtung eines Neubaus für die gesamte Kriminaltechnik wurden bereits Ende der 90er Jahre entwickelt. Diese wurden jedoch aus Kostengründen wieder verworfen, ebenso die Nutzung eines bestehenden Laborgebäudes im Wiesbadener Raum. Das nunmehr realisierte Bauvorhaben wurde im Einvernehmen mit allen Beteiligten als optimale Lösung betrachtet, insbesondere da es unter der Nutzung eines darüber hinaus freigestellten Bürogebäudes mit der Zusammenführung aller Beschäftigten des Hessischen Landeskriminalamts am Standort des Behördenzentrums „Schiersteiner Berg„ in Wiesbaden verbunden ist.