Internationaler Terrorismus

Bekämpfung des internationalen islamistischen Terr

Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus aus Sicht eines Landes
Von Dieter Schneider 1, Inspekteur der Polizei, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart

Die Bedrohung, die vom islamistischen Terrorismus und Extremismus ausgeht, ist ebenso aktuell wie von nicht absehbarer anhaltender Dauer und kann die Verantwortlichen für die Innere Sicherheit nicht einfach zur Tagesordnung übergehen lassen. Nach wie vor gewinnen die Sicherheitsbehörden fast täglich Gefährdungshinweise und Informationen über Aktivitäten von Sympathisanten oder Mitgliedern islamistischer Terrororganisationen. Erkenntnisse aus Aufklärungsmaßnahmen und laufenden präventivpolizeilichen und strafprozessualen Ermittlungen zeigen, dass Deutschland trotz aller Anstrengungen nach wie vor ein Aufenthaltsraum für gewaltbereite Islamisten und Terroristen ist und von diesen gleichzeitig auch als potentieller Anschlagsraum betrachtet wird. Es stellt sich die Frage, ob alles getan ist, um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können und was noch unternommen werden kann, um die Bekämpfungskonzepte weiter zu optimieren.
1 mit herzlichem Dank Herrn Kriminalhauptkommissar Dietmar Langrock für die Vor- und Aufbereitung

Dieter Schneider, Inspekteur der Polizei,
Innenministerium Baden-Württemberg


Die Herausforderung
Islamisten sind hierzulande in vielfältiger Art und Weise aktiv. Wir kennen die Moscheen und Vereine, die Hassprediger als Plattform benutzen, um durch ihre massive Propaganda eine Ideologie zu verbreiten und unter ihrer Anhängerschaft zu schüren, die eine aktive Unterstützung im Kampf gegen die „Ungläubigen“ fordert. Wir wissen, dass hier junge Muslime zum Kampf gegen die „Ungläubigen“ im heiligen Krieg (Djihad) rekrutiert, mit finanziellen Mitteln ausgestattet und in Ausbildungslager nach Afghanistan oder Pakistan geschickt worden sind, um diesem Aufruf weltweit, beispielsweise in Tschetschenien, zu folgen. Gleichzeitig werden diese Moscheen und Vereine auch von Personen als Basis benutzt, die internationale
islamistische Terrororganisationen unterstützen, indem sie legal und illegal Geld beschaffen und es in kleinen Summen an Organisationen im Ausland transferieren. Wir wissen, dass hier lebende Islamisten in die weltweiten Strukturen terroristischer Netzwerke eingebunden sind. Es zeigen sich immer wieder entsprechende Kontakte, die unter anderem auf gemeinsamen Aufenthalten in islamistisch-terroristischen Ausbildungslagern gründen.

Auch die internationale Sicherheitslage und die mit massiver antiwestlicher Agitation gespickten Verlautbarungen von Usama Bin Laden oder von Al Sarkawi oder anderer Führungspersönlichkeiten islamistischer Terrororganisationen machen darüber hinaus deutlich, dass der Kampf gegen islamistischen Terrorismus noch lange nicht gewonnen ist – wenn er denn je überhaupt gewonnen werden kann.
Wir waren bisher mit der Sicherheitsarbeit in Deutschland erfolgreich. Ist es doch in fünf Fällen gelungen, die Ausführung konkret geplanter und vorbereiteter Terroranschläge durch polizeiliche Maßnahmen rechtzeitig zu verhindern. Dies ist kein Ruhekissen, sondern unterstreicht die enorme Herausforderung, vor der die
Sicherheitsbehörden stehen.

Die Bekämpfungsstrategie
Die strategische Zielrichtung der Bekämpfungskonzepte in den einzelnen Ländern unterscheidet sich nur unwesentlich, allenfalls in der Umsetzung entsprechend den länderspezifischen Gegebenheiten. Den Rahmen bilden die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 07./08. Juli 2004 und vom 18./19. November 2004, mit welchen die Strategie und die Eckpunkte eines auf dem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz basierenden Bekämpfungskonzeptes festgeschrieben wurden.
Grundgedanke dieser strategischen Ausrichtung ist, dass nur die umfassende Beteiligung und das abgestimmte Vorgehen aller relevanten Stellen unter Ausschöpfung der jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten ein effektives Vorgehen im Hinblick auf alle zu berücksichtigenden Aspekte bewirkt. In der Praxis hat dieser Ansatz nicht nur Auswirkungen auf das Außenverhältnis zwischen Polizei und anderen Stellen, sondern gerade auch auf die interne Ausrichtung und Vernetzung der polizeilichen Maßnahmen.

Der Schutz gefährdeter Objekte und Personen aufgrund einer fundierten Gefährdungsanalyse gehört zu den Grundpfeilern eines jeden polizeilichen Konzeptes zur Abwehr von Terrorgefahren. Wo aber anfangen und wo aufhören, wenn in das Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen so genannte „weiche Ziele“ gerückt sind. Es besteht insoweit ein großer Unterschied zu den Zeiten der RAF, als die Repräsentanten des Staates und verschiedener Organisationen im Visier von Terroristen standen. Von den islamistischen Terroristen wird die Bevölkerung heute sozusagen in Sippenhaft genommen und es scheint dabei sogar unerheblich zu sein, ob es sich um „Ungläubige“ oder Muslime handelt. Daraus resultiert, dass der Abwehr von Terrorattentaten durch Schutzmaßnahmen Grenzen gesetzt sind.

Deshalb ist der flächendeckenden, vernetzten und systematischen Erkenntnisgewinnung über Strukturen, Potenzial, Logistik, Finanzierung, Aktivitäten, Planung und Vorhaben islamistischer Extremisten und Terroristen ein hoher Stellenwert einzuräumen. Dies ist der entscheidende Hebel, den es überall in Bund und Ländern anzusetzen gilt. Ziel ist es, terroristische Strukturen frühzeitig zu erkennen und zu zerschlagen, Anschlagsvorbereitungen schon im Ansatz aufzudecken, um die Realisierung von Anschlägen verhindern zu können.

Konzepte und Maßnahmen
Informationsgewinnung der Fachdienststellen zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität
Verdachtsgewinnung darf sich nicht auf die Abarbeitung von Gefährdungshinweisen oder die Bearbeitung einschlägiger Ermittlungsverfahren beschränken. Der systematischen Beschaffung von Erkenntnissen dienen auch die außerhalb der deliktischen Sachbearbeitung durchgeführten gezielten dezentralen Aufklärungsmaßnahmen vor Ort. Diese gehören vor allem zum permanenten Aufgabenfeld der Staatsschutzdienststellen auf Ebene der Polizeidirektionen. Das Landeskriminalamt initiiert, steuert und koordiniert diese dezentralen Bekämpfungsmaßnahmen sehr stringent. Im Mittelpunkt stehen von den rd. 4.500 Islamisten in Baden-Württemberg (von bundesweit ca. 32.000) eine zweistellige Zahl von Gefährdern und deren Begleitpersonen sowie eine dreistellige Zahl so genannter relevanter Personen. Ortsbezogen stehen die Treff- und Brennpunkte von Islamisten im besonderen Focus der polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen. In Baden-Württemberg sind dies über 200 Objekte, in der Mehrzahl Moscheen und Vereine mit entsprechender Relevanz.

Allein im Jahr 2004 wurden an diesen bekannten Treff- und Brennpunkten 460 Kontrollen auf polizeirechtlicher Basis durchgeführt. Bei all diesen Kontrollen steht aber nicht nur die Informationsgewinnung im Vordergrund. Hier soll auch ein generalpräventives Zeichen gesetzt werden, das signalisiert, dass Freiräume für Islamisten in Baden-Württemberg nicht geduldet werden.

Auch die Überprüfung allgemein krimineller Straftaten, die von anderen Organisationseinheiten der Schutz- und Kriminalpolizei bearbeitet werden, gehört zum Aufgabenbereich des örtlichen Staatsschutzes. Gerade die Ermittlungen im Bereich der Allgemeinkriminalität bieten oftmals die beste Möglichkeit zum Einstieg in spezifische Staatsschutzermittlungen zum Abklären und Hinterleuchten potentieller Islamisten, verdächtiger Objekte, bestehender Verflechtungen und Strukturen oder finanzieller Hintergründe. Im Jahr 2004 blieben so rund 330 Delikte im Prüfraster der Staatsschutzorganisationseinheiten in Baden-Württemberg hängen, bei denen ein islamistischer Hintergrund angenommen wird oder nachgewiesen werden konnte.

Führen diese Maßnahmen zur Herausfilterung eines bestimmten Personenkreises oder einer Person werden Initiativermittlungen auf polizeirechtlicher Grundlage durchgeführt, sofern noch kein strafprozessualer Anfangsverdacht begründet werden kann. Verdeckte Maßnahmen, wie Observationseinsätze, der Einsatz technischer Mittel sowie die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung gehören dabei zum Standard und werden offensiv eingesetzt. Dies zeigt die bundesweite Statistik, nach der zu Beginn des Jahres rund ein Drittel aller Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Bereich Staatsschutz von Dienststellen aus Baden-Württemberg veranlasst wurden.

Neben der polizeilichen Beobachtung, die als verdecktes Instrument der Gewinnung von Informationen über Reisewege und Kontaktpersonen dient, stellt die gezielte offene Kontrolle gemäß Artikel 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens eine weitere Möglichkeit dar, wichtige Informationen über Personenzusammenhänge und den Organisationsgrad extremistischer und terroristischer Gruppierungen zu gewinnen und vor allem, den offenen Kontrolldruck zu erhöhen. Zu diesem Ergebnis ist auch eine vom AK II eingesetzte Projektgruppe gekommen, welche die Schaffung einer präventivpolizeilichen Rechtsgrundlage zur Durchführung gezielter Kontrollen in den Polizeigesetzen der Länder befürwortet. Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 23./24.06.2005 klar positioniert. Sie sieht in der gezielten Kontrolle grundsätzlich eine geeignete Möglichkeit, die Erkenntnisgewinnung zu verbessern und dadurch Straftaten von erheblicher Bedeutung insbesondere auf dem Gebiet des Extremismus/Terrorismus, der schweren und organisierten Kriminalität durch schengenweite Ausschreibung zur Gefahrenabwehr zu verhindern und wirksamer zu bekämpfen. Dazu sind die notwendigen Voraussetzungen in den Polizeigesetzen zu schaffen.

Fahndungskonzeption „Kriminelle Islamisten“

Neben den örtlichen Aufklärungsmaßnahmen werden in vielen Ländern landesweite Kontroll- und Fahndungsaktionen durchgeführt, teilweise länderübergreifend wie bspw. von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern.
Die Ergebnisse dieser Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen zeigen, dass die Polizeidienststellen mit der Auswahl der Objekte richtig liegen (bei über 20 % der kontrollierten Personen lagen in Baden-Württemberg Erkenntnisse aus den speziellen Dateien des Staatsschutzes vor). Gleichwohl ist auffällig, dass zunehmend weniger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konkret aufgedeckt werden konnten. Offensichtlich ist die islamistische Szene sensibilisiert und hat sich auf derartige polizeiliche Maßnahmen eingestellt. Bestätigt wird diese Einschätzung durch operativ gewonnene Erkenntnisse. Daraus wissen wir:

- die Predigten der Imame sind defensiver geworden,
- es werden weniger illegal aufhältliche Personen in Vereinsräumen beherbergt,
- die Szene rechnet ständig mit polizeilichen Beobachtungen / Kontrollen und eingeschleusten „Spitzeln“ und verhält sich entsprechend.

Wir haben deshalb unsere Strategie modifiziert und neben solchen landesweiten Fahndungs- und Kontrolltagen ein flexibles, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Fahndungskonzept entwickelt, um einen permanenten Fahndungs- und Kontrolldruck wirksam aufrecht erhalten zu können und den Gewöhnungseffekten entgegen zu wirken. Teil des Fahndungskonzeptes „Kriminelle Islamisten“ ist beispielsweise die Festlegung einer „Person oder eines Objekts des Monats“.
Die Steuerung obliegt der Koordinierungsstelle Politisch motivierte Kriminalität, welche beim Landeskriminalamt angesiedelt und in der neben den Polizeidienststellen auch das Landesamt für Verfassungsschutz vertreten ist. Gestützt auf aktuelle Analysen wird für die Zielperson oder das Zielobjekt des Monats ein maßgeschneidertes Einsatzkonzept mit einem vielfältigen Maßnahmenbündel geschnürt (Einzelheiten hierzu verbieten sich in einer öffentlichen Darstellung). Dieses Modell versetzt auch kleinere Dienststellen in die Lage, personalintensive Aufklärungsmaßnahmen gezielt zu betreiben.

Ermittlungen mit langem Atem
Vorfeldmaßnahmen haben letztendlich neben der Gefahrenabwehr ein weiteres Ziel: Die Erkenntnislage soll so verdichtet werden, dass die Einleitung eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens gegen kriminelle Islamisten begründet werden kann. Dabei sind die Anforderungen des Anfangsverdachts bei einschlägigen Organisationsdelikten, wie beispielsweise die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland gem. § 129 b StGB, hoch. Im Vorfeld und erst recht bei der Bearbeitung entsprechender Verfahren brauchen wir einen langen Atem – personell, finanziell, führungsmäßig und in der Motivation. Das haben die hochkarätigen Ermittlungsverfahren gezeigt, die in den letzten Jahren in Baden-Württemberg geführt worden sind. Doch stellen sich dann auch Erfolge ein. Es sei bspw. an das Ermittlungsverfahren gegen ein führendes Mitglied der Ansar-al-Islam in Deutschland erinnert, das letztendlich zur Vereitelung der Anschlagskonkretisierung auf den ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Dr. Allawi in Berlin führte.

Belegen lässt sich diese Aussage ebenso an den Ergebnissen einer baden-württembergisch-bayerischen Ermittlungskooperation im Raum Ulm/Neu-Ulm. Ausgangslage waren Aufklärungserkenntnisse über einen festgestellten Brennpunkt islamistischer Aktivitäten zum einen und Erkenntnisse über die Begehung allgemeinkrimineller Straftaten durch mutmaßliche Islamisten zum anderen. Dies kriminalistisch zusammengeführt ließ den Verdacht begründen, dass im Großraum Ulm eine größere Anzahl von Islamisten existiert, die einer kriminellen Vereinigung angehören und umfangreiche gewerbsmäßige Urkunds- und Schleusungsdelikte sowie Propagandadelikte mit islamistischem Hintergrund begehen. Auf der Basis dieser in langwierigen, intensiven Vorfeldmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse wurde zur Bearbeitung des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB eine Ermittlungskooperation der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern initiiert, in welcher auch Verbindungsbeamte des BKA und BfV mitwirkten.

Mit Übergang in die offene Ermittlungsphase waren 59 Durchsuchungsbeschlüsse und 22 Haftbefehle zu vollziehen. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Tatvorwürfe reichen von gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung über Betrug bis zur Anwerbung für fremde Wehrdienste
und Anleitung zum Mord. Im Zuge der Ermittlungen hat die Ermittlungsgruppe aufgrund gewonnener Erkenntnisse eine Reihe von Maßnahmen angeregt, die wiederum zu erfolgreichen, teils bundesweiten Aktionen der Gewerbeämter, des Zolls und der Steuerfahndung geführt haben.

Ganzheitlicher Ansatz polizeiintern: Einbeziehung aller Organisationseinheiten

Der ganzheitliche Bekämpfungsansatz beginnt im Binnenverhältnis der Polizei. Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ist nicht nur eine Aufgabe für die spezialisierten Beamten des Staatsschutzes, sondern hat auch Auswirkungen auf die anderen Organisationseinheiten der Polizei. Wir müssen quasi die Augen und Ohren aller (in Baden-Württemberg 25.000) Polizeivollzugsbeamten – vom Sachbearbeiter bei den Kriminalaußenstellen bis zum Streifendienstbeamten – auf die gemeinsame Aufgabe der Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus richten, zu der sie außerhalb ihres konkreten Arbeitsbereiches einen wesentlichen Anteil beitragen können.
Wir wollen, dass erlangte Informationen im Rahmen von allgemeinpolizeilichen Tätigkeiten, wie Verkehrskontrollen, Bearbeitung von Ermittlungsverfahren jeglicher Art oder bei der ganz normalen Unfallaufnahme, durch die Kolleginnen und Kollegen gedanklich auf Bezüge zum Islamismus abgeklopft werden. Bei bestimmten Fallkonstellationen und Indikatoren muss die Kontaktaufnahme zum Staatsschutz zur Selbstverständlichkeit sein.

Die dazu notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und die Sensibilität zu schaffen und zu erhalten, ist angesichts der Vielfalt polizeilicher Aufgaben und Informationen zugegebenermaßen ein schwieriges Unterfangen. Die Grundlagen sind in der Aus- und Fortbildung zu legen. Flankierend helfen Checklisten oder Verdachtsraster, die den Beamten vor Ort – auch online – zur Verfügung gestellt werden. Damit das Thema im polizeilichen Alltagsgeschäft nicht untergeht, ist es wichtig, durch Führungskräfte und Staatsschutzexperten diesen Ansatz aktuell im Bewusstsein zu halten, z.B. im Rahmen von Dienstbesprechungen und vor allem durch örtliche Bezüge und konkrete Beispiele.

Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz mit anderen Sicherheitsbehörden
Der Kampf gegen den islamistisch begründeten Terrorismus ist nicht nur Aufgabe der Polizei, sondern zugleich ein besonderer Aufgabenschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Eine gemeinsame Aufgabe, die zudem die gleiche Personengruppe in den Mittelpunkt stellt, erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die haben wir in Baden Württemberg. Phänomenbezogene Besprechungen auf Arbeits- und Führungsebene gehören zum Alltag, genauso wie die Unterstützung der Polizei durch die bundesweit anerkannte Kompetenzgruppe Islamismus des Landesamtes für Verfassungsschutz, beispielsweise bei Einsätzen vor Ort oder der Auswertung von sichergestellten Asservaten. Zudem haben die Entsendung eines Verbindungsbeamten des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Abteilung Staatsschutz und die ständige Vertretung in der Koordinierungsstelle „Politisch motivierte Kriminalität“ die Aufgabenwahrnehmung effektiver und effizienter gestaltet.
Dies ist auch für die bundesweite Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu wünschen. Wir können uns Reibungsverluste im Informationsaustausch, in der operativen Zusammenarbeit oder bei der Aufgabenverteilung zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern nicht leisten. Ein isoliertes Vorgehen ohne Abstimmung und Koordination muss der Vergangenheit angehören. Die derzeit geltenden Zuständigkeitsregelungen bereiten jedenfalls einer konstruktiven und wirksamen operativen Zusammenarbeit keine Probleme, wie das Beispiel der EG Donau gezeigt hat.

Insbesondere hinsichtlich eines vernetzten und systematischen Informationsaustausches sehen wir noch Optimierungsmöglichkeiten. Insoweit läuft im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum noch nicht alles rund und ist entwicklungs- und verbesserungsfähig. Aus Sicht des Landes erwarten wir, dass sich durch die Einspeisung von Informationen nicht nur ein Mehrwert für die Sicherheitsbehörden des Bundes ergibt. Wir wollen keine Einbahnstraße und erwarten von den Bundesbehörden, dass sie den Ländern alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Dies darf nicht unter Hinweis auf die Sensibilität der bei den Nachrichtendiensten vorhandenen Informationen oder das Trennungsgebot verweigert werden. Auch die Staatsschutzbeamten der Polizei in den Ländern können mit vertraulichen Informationen sachgerecht umgehen. Die Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sind deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt auszuwerten.
Die informationelle Zusammenarbeit erfordert über die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums hinaus die Schaffung einer gemeinsamen Datei von Polizei und Nachrichtendiensten für den islamistischen Terrorismus und Extremismus, wie es der AK II bereits letztes Jahr gefordert hat.

Wenn es denn – wie die eingehenden Prüfungen gezeigt haben – keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einrichtung einer solchen gemeinsamen Datei gibt, dann sollten insoweit die Konsequenzen aus der Bedrohungslage für die notwendige Opti-
mierung der Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus gezogen werden.
Für eine Ausweitung der präventivpolizeilichen Kompetenzen des Bundeskriminalamtes besteht dagegen aus Sicht des Landes keine Veranlassung. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Problemen zeigt auch die Praxis keinen entsprechenden nachvollziehbaren Bedarf. Wir haben immer wieder betont und gezeigt, dass sich gerade die föderalen Strukturen bewährt haben und der dezentrale Ansatz unverzichtbar ist. Der Bund hat die Erforderlichkeit zu einer grundsätzlichen Änderung der Sicherheitsarchitektur bisher nicht ausreichend belegt. Wenn das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum richtig funktioniert, sind auch die in der bisherigen Diskussion geschilderten theoretischen Beispiele mit föderalen Strukturen handelbar, nachdem die Länder mit ihrer Gefahrenabwehrkompetenz nicht ohne Grund im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum vertreten sind. Die Länder sind in der Verantwortung für die Abwehr von Gefahren und müssen sich daher auch in die Pflicht nehmen lassen.

Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz mit anderen Stellen
Der ganzheitliche Bekämpfungsansatz hebt insbesondere auf die Zusammenarbeit mit anderen Stellen außerhalb der Sicherheitsbehörden ab. Konkret bedeutet dies, dass wir uns bei der Abwehr von Gefahren, die von islamistischen Personen ausgehen, nicht nur auf polizeiliche Mittel beschränken dürfen, sondern dass wir hierzu auch konsequent die Möglichkeiten anderer Stellen außerhalb von Polizei und Justiz nutzen. In erster Linie sind dies die allge-
meinen Verwaltungsbehörden, wie Ausländerbehörden, Einbürgerungs- und Sozialbehörden, die Wirtschaft, Vereine und Verbände bis hin zu Universitäten und Fachhochschulen.

Eines ist den dabei involvierten Stellen gemeinsam: Wenn sie Beiträge zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus leisten sollen, sind sie zwangsläufig auf die Informationen der Sicherheitsbehörden angewiesen. Diesem Informationsbedürfnis ist offensiv in allgemeiner Form (Lage, Phänomene, Verhaltensmuster) und einzelfallbezogen bereits im Frühstadium der polizeilichen Ermittlungen Rechnung zu tragen. Nach dem Gegenstromprinzip können die eingebundenen Behörden damit frühzeitig signalisieren, wo sie gegebenenfalls weitergehende oder konkrete Erkenntnisse für ihre Entscheidungen von der Polizei benötigen. Damit steigen die Chancen, bspw. gezielt mit ausländerrechtlichen Maßnahmen den Aufenthalt eines erkannten kriminellen Islamisten zu beenden oder dessen Einbürgerung zu verhindern. Auch eine mögliche Versagung von Sozialhilfe bei festgestellten anderen Einkünften ist oftmals aufgrund polizeilicher Erkenntnisse möglich.

In der Praxis ist die Übermittlung von polizeilichen Erkenntnissen aus polizeirechtlichen Maßnahmen ebenso wie aus Straf- und Bußgeldverfahren an die Ausländerbehörden für jeden Polizeibeamten in Baden-Württemberg eine verpflichtende Standardmaßnahme und erfolgt nicht nur bei erkannten kriminellen Islamisten sondern generell.

Flankiert wird die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ausländerbehörden und Einbürgerungsbehörden durch eine Arbeitsgruppe im Innenministerium, die anlass-
bezogen zusammentritt, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen erkannte kriminelle Islamisten durch einen engen und gezielten Informationsaustausch zu forcieren. Hier werden auch besonders sensible Informationen berücksichtigt, die dann beispielsweise bei der Versagung der Einbürgerung von gefährlichen Islamisten im Verwaltungsgerichtsverfahren im Wege des „in-camera-Verfahrens“ eingebracht werden können, um den Erfordernissen des Geheimschutzes zu entsprechen.

Umgekehrt ist die Polizei darauf angewiesen, dass gerade die Behörden – beispielsweise die Sozial- und Ausländerämter und die Einbürgerungsbehörden, die mit unseren „Zielpersonen“ täglich konfrontiert werden können – sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, relevante Personen aus dem Kreis der islamistischen Extremisten erkennen zu können. Hierzu haben wir den betroffenen Behörden schon unmittelbar nach dem 11. September 2001 Hinweise gegeben und Verdachtsraster zur Verfügung gestellt. In Dienstbesprechungen und persönlichen Gesprächen wird zudem über die Lage und die Hintergründe seitens der Polizei informiert. Mit dem gleichen Ziel haben wir in allen Regierungspräsidien Informationsveranstaltungen durchgeführt, an denen die Leiter der Fachbereiche Staatsschutz und der örtlichen Ausländerbehörden sowie Vertreter des Verfassungsschutzes teilgenommen haben.
Erfreuliches Ergebnis dieser Bemühungen ist, dass die Polizei inzwischen viele Hinweise von Behörden erhält. Letztes Jahr erhielten die Beamten des Staatsschutzes so rund 1400 Behördenhinweise.

Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz – Prävention
Prävention durch Transparenz und Kooperation ist ausbaufähig und darf in einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz nicht unberücksichtigt bleiben. Chancen eröffnen sich hier durch die Zusammenarbeit mit lokalen religiösen und gesellschaftlichen Gruppierungen, die nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden und der Polizei nicht islamistisch geprägt sind.

Das Kernproblem besteht zunächst darin, überhaupt erst einmal Zugang zu entsprechenden Zielgruppen zu gewinnen. Das bedarf kleiner Schritte und braucht Zeit. Dialoge müssen entstehen, Vertrauen muss wachsen. Wir müssen vermeiden, dass die präventive Arbeit der Polizei Abwehrreaktionen hervorruft. Maßnahmen auf diesem Gebiet müssen mit po-
sitiven („für Toleranz“) und nicht mit negativen („gegen Islamismus“) Botschaften belegt werden. Glaubensfreiheit ja, aber eben in den Grenzen der freiheitlich-
demokratischen Grundordnung.
Die Polizei kann in diesen Bemühungen nur ein Teil sein und ist nicht als zentraler Ansprechpartner zu sehen, auch wenn im letzten Jahr in Baden-Württemberg die Polizei mit den Verantwortlichen von rund 190 muslimischen Vereinen und Organisationen Kontaktgespräche durchgeführt hat. Geeigneter hierfür scheinen z.B.die Ausländerbeauftragten, die Landeszentrale für politische Bildung, die Schulen oder weitere Akteure, die dann auch für die Polizei Wege ebnen und Türen öffnen.

In Stuttgart wurde beispielsweise gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung das Modellprojekt „Transfer interkultureller Kompetenz“, kurz „TIK“, initiiert, weitere Projektorte sind Berlin und Essen. Positive Ansätze sind erkennbar. So gelingt es uns in Stuttgart zunehmend, den Muslimen deutlich zu machen, dass die Arbeit der Sicherheitsbehörden in erster Linie auch ihrem Schutz, ihren Freiheiten zugute kommt und das friedliche Zusammenleben im Interesse aller, Muslimen und Nichtmuslimen, liegt. Als Einstieg wurden Aufklärungsveranstaltungen zum Beispiel über Betrugsdelikte und andere die Allgemeinkriminalität betreffende Bereiche angeboten.
Die in Pilotprojekten gesammelten Erfahrungen sollen als Leitfaden bundesweit der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Die Bundeszentrale erarbeitet hierzu mit der polizeilichen Kriminalprävention eine Handreichung mit Hintergrundwissen über den Islam und praxisorientierten Hinweisen für Polizeibeamte, um Präventionsinitiativen mit muslimischen Vereinen entwickeln zu können. Die Handreichung soll im 3. Quartal 2005 zur Verfü-
gung stehen.

Schluss
In der Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat sich seit dem 11.09.2001 bundesweit vieles getan. Wir sind ohne Zweifel professioneller geworden, trotzdem besteht vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohungslage die Notwendigkeit, die taktischen, rechtlichen und organisatorischen Bedingungen in den Ländern und im Bund kontinuierlich zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Eine permanente Herausforderung für alle Sicherheitsorgane und Verantwortlichen für die Innere Sicherheit.


Der so genannte ganzheitliche Bekämpfungsansatz ist zwischenzeitlich in aller Munde und allseits anerkannter und praktizierter Standard in der Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus durch den Bund und die Länder. Der Beitrag zeigt exemplarisch die strategischen Ansätze und deren Umsetzung in Baden-Württemberg.