Kriminalitätsbekämpfung

Grenzsituationen der Kriminalitätsbekämpfung und ein besonderes Jubiläum

Von LKD a.D. Ralph Berthel, Frankenberg/Sa.

 

8 Handlungssichere Gelassenheit, Sexismus in der Polizei und ein Gesetz gegen digitale Gewalt


Frau Prof. Mescher thematisierte mit einem nochmaligen Blick auf polizeiliche Studiengänge bzw. Ausbildung den Bedarf an, wie sie es nannte, Berufsrollenreflexion und plädierte dafür, in den Mittelpunkt polizeilicher Bildungsarbeit stärker als bisher „handlungssichere Gelassenheit“ zu stellen.


Auf die Frage des Moderators, ob auch Sexismus ein Stressfaktor im Polizeidienst darstelle, versuchte sich Ulrich Rothdauscher mit der Antwort, dass die gesellschaftlichen Diskussionen sich auch in der Polizei widerspiegeln würden.


Mit Blick auf das Spannungsfeld, dass Hass und Hetze nicht selten auch in sozialen Medien besondere Ausprägungen erfahren – übrigens auch gegen Kolleginnen und Kollegen der Polizeien – und andererseits die politische Grundüberzeugung, dass das Netz kein rechtsfreier Raum sein darf, verwies Frau Eichwede auf die Initiative für ein Digitales Gewaltschutzgesetz. Mit diesem Gesetz, so ist den Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesjustizministeriums zu entnehmen, soll eine deutliche Verbesserung des Rechtsschutzes bei Beleidigungen wie auch bei Bedrohungen oder Verleumdungen im Netz erreicht werden.10

 

9 Organisation und Moderation der Veranstaltung


Die Moderation der Veranstaltung hatte Christoph Tiegel, Moderator, Journalist und Präsenzcoach übernommen. Er führte in professioneller Weise durch das anspruchsvolle Tagungsprogramm. Dabei gelang es ihm ausgezeichnet, einerseits die Bezüge zwischen den einzelnen Veranstaltungsteilen mit Blick auf den inhaltlichen roten Faden herzustellen und andererseits, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzubeziehen. Dem Berichterstatter fiel die ausgesprochen professionelle Organisation aller Veranstaltungsteile sehr wohltuend auf. Und dabei waren alle, die ich ansprach, sehr freundlich und hilfsbereit. Das tat gut.

 

10 Fazit


Der GdP und dem Redaktionsteam von DIE KRIMINALPOLIZEI ist ausdrücklich zu danken, sowohl für die Inhalte als auch die ausgezeichnete Organisation der Fachtagung. Den Veranstaltern ist es mit einem interdisziplinärer Betrachtungsansatz gelungen, die komplexe Materie polizeilicher Aufgaben und der damit in Verbindung stehenden psychischen und physischen Belastungen sachgerecht, in Deutlichkeit, aber zugleich unaufgeregt zu besprechen. Die thematische Schwerpunktsetzung war hochaktuell und die Auswahl der Referenten bzw. Diskussionsteilnehmer wurde der Komplexität der Materie ausgezeichnet gerecht. Den Glückwünschen zum Jubiläum und zu dieser ausgezeichneten Veranstaltung schließe ich gern meine Wünsche für weitere erfolgreiche Jahre von DIE KRIMINALPOLIZEI an. Ich freue mich auf die nächsten Ausgaben und ich freue mich auch, hin und wieder Autor sein zu dürfen!

 

11 Was mir noch wichtig ist


Sich in unserer schnelllebigen Zeit auf das Wesentliche, auf die Menschen, denen wir begegnen, die wichtig sind … waren, zu besinnen, zeichnet achtsame Menschen aus. So war es für mich sehr berührend, als die Teilnehmer der Veranstaltung des langjährigen und verdienstvollen Autors von DIE KRIMINALPOLIZEI, Professor Michael Knape, Direktor beim Polizeipräsidenten Berlin a.D., der im September vergangenen Jahres im Alter von 71 Jahren verstorben ist, mit einer Schweigeminute gedachten.


Bildrechte: Kay Herschelmann.

 

Anmerkungen

 

  1. Der Autor studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Berufliche Stationen waren u.a.: Leitung verschiedener Kripo-Dienststellen, Kriminalistik-Dozent an der damaligen Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup (2001-2005), Leitung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. (2005-2013) und die Leitung der Abteilung Auswertung und Ermittlungen im Landeskriminalamt Sachsen (2015-2019) sowie die Vertretung der Polizei Sachsen in den Kommissionen Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität der AG Kripo. Ralph Berthel ist Dozent im Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum und im Masterstudiengang „Kriminalistik“ an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. Erreichbarkeit: [email protected].
  2. Der Verfasser orientiert sich bei der Verwendung des Genus an den Regeln der Dudenredaktion. Sofern im Text das Maskulinum verwendet wird, aus dem Sachzusammenhang allerdings Femininum (weiblich) und Neutrum (sächlich) gemeint sind, steht das Maskulinum für die beiden anderen Genera. Ein sog. Gendern erfolgt nicht. Die verwendeten Internetquellen wurden letztmalig am 5.12.2023 aufgerufen.
  3. Hartmut Brenneisen; Gaby Dubbert; Stephan Schwentuchowski. Ernstfälle – Professionelles Einsatzmanagement der Polizei in Grenzsituationen, Deutsche Polizeiliteratur, 2. Aufl. 2005.
  4. Ausführlich vgl. Lars Oeffner, KIcK – Künstliche Intelligenz contra Kindesmissbrauch, DIE KRIMINALPOLIZEI, 1-2023, S.16.20.
  5. Otfried Jarren /Ulrike Klinger, Öffentlichkeit und Medien im digitalen Zeitalter: zwischen Differenzierung und Neu-Institutionalisierung, In: Harald Gapski, Monika Oberle, Walter Staufer, Medienkompetenz. Herausforderung für Politik, politische Bildung und Medienbildung, Bundeszentrale für politische Bildung, 2017, S. 34 f.
  6. Jan Schwenkenbecher, Social Media, So verbreiten sich falsche Nachrichten im Internet, Süddeutsche Zeitung, 8.3.2018.
  7. Andreas Spilcker, 16-Jähriger in Dortmund erschossen - Wer jetzt die Polizei verurteilt, macht es sich zu einfach, Focus, 18.03.2022, www.focus.de/panorama/welt/16-jaehriger-in-dortmund-erschossen-wer-jetzt-die-polizei-verurteilt-macht-es-sich-zu-einfach_id_134485275.html.
  8. Zur kritischen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Studie von Singelnstein vgl. Heinrich Bernhardt, »Rechtswidrige Polizeigewalt« – ein reales Problem oder eine überzogene Betrachtung? Eine kritische Beleuchtung des Forschungsberichts »Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte« (KviaPol), DIE POLIZEI, 2023, S. 96 – 101.
  9. www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/jg_auch-mensch-2-0.
  10. Bundesministerium der Justiz, Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, Pressemitteilung vom 12.4.2023.

 

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