§ 125 Abs. 1 StGB – Landfriedensbruch; hier: Räumliche Distanz von der Menschenmenge nach Erbringung von Beihilfehandlungen vor Beginn der Gewalttätigkeiten – sog. Ostentatives Mitmarschieren. §§...[mehr lesen]

Von Christian Zwick, Kriminalhauptkommissar, Polizeipräsidium Rheinpfalz Spione im Haushalt – Wie Hacker das Smart Home kapern [mehr lesen]

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