Aggressive oder konservative Urintests? Am Beispie
Aggressive oder konservative Urintests? Am Beispiel des THC-Passivrauchens
Von Volker Sominka, Polizeidirektion Lörrach, Kriminalpolizei
Seit dem 1.8.1998 gilt die neue Regelung des § 24a Abs. 2 StVG. Danach handelt derjenige ordnungswidrig, der unter Wirkung von Heroin, Morphin, Cannabis, Kokain, Amphetamin oder Designer-Amphetamin (z.B. XTC) ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Es reicht bereits, wenn eine der genannten Substanzen im Blut nachgewiesen werden kann. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit im Einzelfall kommt es nicht an. Diese Ordnungswidrigkeit kann auch fahrlässig begangen werden.
Nach den Vorschriften der §§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB ist einem drogen- oder medikamentös beeinflussten Fahrer gerichtsfest nachzuweisen, dass er infolge „anderer berauschenden Mittel nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen“. Dies gestaltet sich in der Praxis schwierig. Da es bislang keine Grenzwerte für die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit bei Drogenbeeinflussung gibt, bedarf es zur Verurteilung wegen absoluter Fahruntüchtigkeit, außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund, regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (z.B. verlangsamte Reaktionen, Fahren in Schlangenlinien, Nichtbeachtung von Verkehrszeichen). 1
Volker Sominka,
Polizeidirektion Lörrach,
Kriminalpolizei
Der Urinvortest (Screening Test) zum Nachweis von Betäubungsmitteln gewinnt bei der Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten und Vergehen immer mehr an Bedeutung.
Drogen Screening Teste werden vom Hersteller auf Nachweisgrenzen (Cut Offs) eingestellt.
Unterhalb der Nachweisgrenze sollte der Drogen Screening Test negativ verlaufen. Je nach Einstellung durch den Hersteller ist ein Test als aggressiv oder konservativ einzustufen.
Bei einem aggressiven Test können schon geringe Spuren der nachzuweisenden Drogen zu einem positiven Ergebnis führen. Dies kann sehr oft zu einem hohen Prozentsatz falsch positiver Testergebnisse führen. Aggressive Teste werden meist im asiatischen Raum eingesetzt, auch weil sie im unteren Preisniveau angesiedelt sind.
Im konservativen Drogen Screening Test liegt ausreichend monoklonaler Antikörper vor, so dass die Farbintensität der Testlinie deutlich erhöht ist. Falsch negative Testergebnisse können zwar auch hier auftreten, wobei deren Prozentsatz mit steigender Testerfahrung des Anwenders gering gehalten werden kann.
Ein positiver Urinvortest wird in der Folge immer eine Blutentnahme nach sich ziehen.
Wie wichtig der Einsatz eines konservativen Urinvortest ist, wird an folgendem Beispiel verdeutlicht:
Bei dem Führer eines PKW ist der Urinvortest auf THC positiv verlaufen. Der Fahrzeugführer erklärt, dass er kein Haschisch/Marihuana geraucht habe. Jedoch habe er sich in einem Zimmer oder einem PKW aufgehalten, wo andere Personen stark diese Produkte konsumiert hätten.
Hier stellt sich also die Frage, ob bei einer Person, die sich in einer mit Haschisch/Marihuana belasteten Umgebungsluft aufgehalten hat, ein Urindrogentest positiv anzeigt.
Seit Jahren werden zu diesem Thema verschiedene wissenschaftliche Studien durchgeführt.
Die erste wissenschaftliche Studie zum Marihuana-Passiv-Rauchen wurde 1983 von Pere-Reyes durchgeführt. Er führte drei Experimente durch. Und zwar in einem Automobil und in zwei kleinen Räumen.
Nur zwei der gesammelten Proben wurden als positiv eingestuft, wobei der verwendete Vortest auf einem Cutoff-Wert von 20ng/ml eingestellt war.2
1984 wurde eine weitere interessante Studie durchgeführt. Vier Personen hielten sich in einen kleinen Raum (27 qm) über einen Zeitraum von drei Stunden auf. Zuvor hatten sechs andere Personen in diesem Raum Marihuana geraucht, ohne dass eine Belüftung stattfand. Die THC-Konzentrationen, die bei den vier Passivrauchern ermittelt wurden, lagen bei maximal 7ng/ml. Mit einem gängigen THC-Urin-Screeningtest, der einen Cutoff von 50ng/ml aufweist, ist diese Passiv-Konzentration nicht nachweisbar.3
1985 führte J. Morland eine weitere sog. „Automobil-Studie“ zum Einfluss von Haschisch/Marihuana bzgl. Passiv-Rauchens durch. Auch bei diesem Test konnten keine Werte festgestellt werden, die ein gängiger THC-Urintest angezeigt hätte.4
In den Jahren 1985 bis 1990 wurden von E.J. Cone verschiedene Studien von Marihuana-Passiv-Rauchen durchgeführt. Die Testbedingungen waren hierbei so extrem, dass die einzelnen Probanden wegen der Augenreizungen durch den Rauch Schutzbrillen tragen mussten. Auch hierbei konnten im Urin keine Werte festgestellt werden, die ein gängiger Urintest (Cut-Off Wert 50ng/ml) angezeigt hätte.5
Urintestmarkt:
Dem professionellen Anwender stehen zum Drogen-Screening circa 2 Dutzend Produktnamen zur Verfügung, die sich jedoch hinsichtlich der Qualität unterscheiden. Zur Auswahl geeigneter Drogenteste empfiehlt sich, auf folgendes zu achten:
1. liegt eine CE-Kennzeichnung vor
2. ist das Unternehmen ISO zertifiziert
3. liegt das Sicherheitsdatenblatt vor
4. liegt das Analysezertifikat der jeweiligen Charge vor
Bei der Polizeidirektion Lörrach werden seit dem Jahr 2003 Urintests verwendet. Bevor sich die Dienststelle für einen Lieferanten entschied, wurden 11 Anbieter angeschrieben. Sechs Anbieter legten kein schriftliches Angebot vor. Die restlichen fünf Anbieter wurden erneut angeschrieben. Sie wurden gebeten, die EG-Konformitätsbescheinigung und Fotos eingescannter Tests mit einem Cut-off Wert von 50% bis 150% zu übersenden. Jetzt wurde erkennbar, dass verschiedene Hersteller nur über eine unzureichende Dokumentation verfügen. Ein Hersteller warb damit, dass seine Tests CE gekennzeichnet sind. Als er der Dienststelle Tests vorlegte, fehlte die CE-Kennzeichnung.
Einige Hersteller werben auch damit, dass sie die Drogentests selber herstellen würden. Diese Aussage ist eigentlich falsch. Alle gängigen in Deutschland verwendetet Test werden hauptsächlich in Asien und Amerika hergestellt. Diese Tests werden dann nach Deutschland exportiert und vom Hersteller lediglich unter seinem Namen gelabelt. Dies führt bei manchen Dienststellen dazu, dass Tests von verschiedenen Anbietern verwendet werden, es sich aber tatsächlich um ein und denselben Test handelt.
Schlussfolgerung:
Obwohl durch Passiv-Rauchen THC im Urin entsprechender Personen nachgewiesen werden kann, darf ein Drogen-Screenig-Test, der auf eine Nachweisgrenze von 50 ng/ml nach SAMSHA (Substance Abuse and Mental Healt Services Administration) eingestellt ist, kein positives Ergebnis liefern.
Aggressiv eingestellte Drogenteste erfüllen diese Bedingung nicht und ergeben oftmals schon unterhalb der von SAMSHA vorgegebenen Nachweisgrenze für Bestätigungsteste ein positives Ergebnis.
Fußnoten
1 Jahresbericht 2001 des LKA BW, S. 64/65
2 A.P. Mason, M. Perez-Reyes, A.J. McBay, an R.L. Foltz. Cannabioid concentrations in plasma after passeve inhalationof marijuana smoke. J. Anal. Toxicot. 7. 172-74 (1983)
3 Law et al. (B.Law, P.A. Mason, A-C. Moffat, L.J. King, an V Marks. Passive inhalation of cannabis smoke)
4 Morland et al. (J. Morland, A.Bugge, B. Skuterud, A. Stehen, G.H, Weth, an T. Kjeldsen. Cannabinoids in blood an urine after passive inhalation of cannabis smoke)
5 E.J. Cone R.E. Johnson. Contact highs und urinary cannabinoid excretion after passive exposure to marijuana somke, Clin, Pharmacol-Ther. 40: 247-56 (1986)
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