„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
Eine politikwissenschaftliche Analyse
Von Dr. Stefan Goertz, Lübeck
Die „Reichsbürger- und Selbstverwalter“-Bewegung stellt eine eigene Erscheinungsform des Extremismus dar, einen „Extremismus sui generis“. Die Analysen deutscher Verfassungsschutzbehörden beschreiben „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit verschiedenen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem nicht anerkennen („Staatsleugner“). Dabei berufen sie sich u.a. auf ein historisches Deutsches Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht.
Eine Gemeinsamkeit der ansonsten heterogenen Szene ist die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als Staat und seiner Repräsentanten sowie der gesamten deutschen Rechtsordnung. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ definieren sich häufig als außerhalb der Rechtsordnung stehend („Staatsleugner“) und „legitimieren“ auf diese Weise Verstöße und Straftaten. Sie lehnen die Bundesrepublik Deutschland und die bestehende Gesetzesordnung ab, einige von ihnen bezeichnen Deutschland als Firma, als „BRD-GmbH“. Die Ablehnung der Bundesrepublik führt bei zahlreichen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ dazu, dass sie ihre eigenen Pässe drucken, ihr Grundstück zum eigenen Staat erklären und teilweise mit eigenen Nummernschildern Auto fahren. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachten seit dem 1.12.2016 diese Bewegung, da von ihr Bestrebungen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung und den Bestand der Bundesrepublik ausgehen.
1 Analytische Annäherung an den Phänomenbereich
„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nehmen für sich in Anspruch – zum Teil durch Bezug auf „die Menschenrechte“ – aus der Bundesrepublik Deutschland „austreten“ zu können und reklamieren für sich „rechtliche Autonomie“. Die Vorstellung, ein „Deutsches Reich“ bestünde fort, spielt hierbei nur teilweise eine Rolle. Die Analyse deutscher Verfassungsschutzbehörden ergibt, dass die Grenzen zwischen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ fließend sind. Deutschlandweit zählten im Berichtsjahr der aktuellen Verfassungsschutzberichte etwa 16.500 Menschen zu diesem Phänomenbereich, 600 bis 800 davon werden von den Verfassungsschutzbehörden als Rechtsextremisten eingestuft.
Geographisch auffällig ist, dass alleine im Bundesland Bayern – nach Angaben des bayerischen Innenministeriums – 3.000 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ leben, was ca. ein Fünftel der bundesweiten Gesamtzahl ausmacht.
Der Verfassungsschutz in Bayern beobachtet vor allem zwei Gruppen mit rechtsextremistischen Bestrebungen, die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“. Nach Angaben des bayerischen Verfassungsschutzes verfolgen diese beiden Gruppierungen völkisch-nationalistische Ideologien.
Der Phänomenbereich und die Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ haben in den letzten Monaten und Jahren deutlich zugenommen und die Vernetzung dieser Szene im Internet wird zur Mobilisierung eines Unterstützerumfeldes genutzt. Sie behindern seit Monaten und Jahren Gerichte, die Polizei und andere Behörden in ihrer Arbeit und bedrohen deren Mitarbeiter. Dabei kam und kommt es in Einzelfällen immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen. Gleichzeitig wird versucht, im behördlichen Bereich Anhänger zu gewinnen, um durch diese Kontakte staatliche Maßnahmen abwenden oder unterlaufen zu können. Seit Dezember 2016 werden „Reichsbürger“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Beobachtungsobjekt eingestuft und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz verfahren ebenso.
1.1 Ideologische Grundlagen und Prinzipien
Der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ liegt nach Auffassung der deutschen Verfassungsschutzbehörden keine in sich geschlossene Ideologie zugrunde. Allerdings existiert nach ihrer Einschätzung eine Art kleinster gemeinsamer Nenner, den alle Anhänger der „Reichsbürger“-Szene teilen: Sie wollen keine Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland sein. Daher sprechen sie der Bundesrepublik Deutschland, ihren Gesetzen und insbesondere ihren Vertretern jegliche Legitimation ab, „treten aus der BRD-GmbH aus“ oder gründen mitunter eigene „Fantasie-Reiche“, als deren Repräsentanten sie dann als „Minister“, „Präsident“ bzw. „Kanzler“ auftreten.
Die Anfänge der „Reichsideologie“ gehen zurück bis in die Gründungszeit der Bundesrepublik Deutschland. So behaupten ihre Anhänger, die Bundesrepublik Deutschland als Staat existiere gar nicht oder sei im Rahmen der Wiedervereinigung untergegangen. Stattdessen bezeichnen sie die Bundesrepublik als „GmbH“, deren „Personal“ ihr freiwillig angehöre. Auf staatlicher Ebene gehen sie von der Fortexistenz des „Deutschen Reiches“ – beispielsweise in den Grenzen von 1937 – aus. Solche Ansichten sind dem „Revisionismus“ zuzuordnen, der auch eine ideologische Klammer bildet, die auch diverse rechtsextremistische Strömungen verbindet.
In ihren pseudo-juristischen Argumentationen versuchen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ die von ihnen behauptete Illegitimität der Bundesrepublik Deutschland damit zu begründen, dass ein „Deutsches Reich“ fortbestehen würde. Die dafür herangezogenen pseudo-juristischen Begründungen basieren auf der willkürlichen Interpretation von Artikeln des Grundgesetzes, von internationalen Verträgen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Die pseudo-juristischen Begründungen münden in Behauptungen, nach denen Deutschland nach dem Ende des 2. Weltkrieges keinen wirksamen Friedensvertrag geschlossen habe, dass „die BRD lediglich ein Konstrukt der Alliierten“ sei, die Deutschland zudem immer noch besetzen würden und diese Besetzung außerdem dazu führe, dass nicht das „ungültige“ Grundgesetz, sondern „Reichsverfassungen“ oder etwa die Haager Landkriegsordnung anzuwenden seien.
Aus dieser ideologischen Gemengelage speist sich die Mehrheit der von der „Reichsbürger“-Szene entfalteten Aktivitäten. In den meisten Fällen zielen die Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ darauf ab, bei Behörden größtmögliche Verwirrung zu stiften und staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzuhalten. Weitere Ziele bestehen oftmals darin, Steuer- oder Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
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