Gefälschte Originale
Unter Produkt- und Markenpiraterie wird das Geschäft mit nachgeahmten Produkten verstanden, die Originalprodukten zum Verwechseln ähnlich sehen. Häufig geht Produkt- und Markenpiraterie auch mit der Verletzung von Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern oder Patenten einher. Der Ausdruck „Produkt- und Markenpiraterie“ wird in der Regel zusammengefasst. Will man beide Begriffe voneinander trennen, bezeichnet
- Produktpiraterie das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die der Hersteller Erfindungs-, Design- und Verfahrensrechte besitzt
- Markenpiraterie das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von Herstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden
Gesetzliche Maßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie sind u. a. im Deutschen Markenschutzgesetz (MarkenG) sowie im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
Technische Sicherungsmittel für Hersteller
Technische Sicherungsmittel sind Schutztechnologien für Markenprodukte, mit denen Hersteller ihre Produkte offen oder verdeckt kennzeichnen und fälschungssicher machen können. Die einzelnen Schutzmittel basieren beispielsweise auf IT-, Laser- und RFID (Radio-Frequenz)-Technologien. Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das Institut ASER e. V. zusammen mit Herstellern technischer Sicherungsmittel eine Datenbank entwickelt, in der sich Hersteller von Verbraucherprodukten oder technischen Arbeitsmitteln einen Überblick über die am Markt verfügbaren innovativen Sicherungsmittel verschaffen können. Zu den Verbraucherprodukten, die am häufigsten gefälscht werden, zählen u. a.
- Bekleidung
- Medikamente
- Schmuck
- Elektronikgeräte sowie
- Werkzeuge und Haushaltsgeräte
Leitfaden für Verbraucher
Der BAuA-Verbraucherleitfaden „Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie“ sensibilisiert Verbraucher für Fälschungen und informiert über präventive Handlungsmöglichkeiten.