Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen. Im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote von einem bis drei Monate ausgesprochen werden.

Definition

Das Fahrverbot ist in Paragraph 44 StGB definiert. Ein Fahrverbot wird durch Verurteilung eines Strafgerichts ausgesprochen und verbietet dem Fahrzeugführer, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art auf die Dauer von ein bis drei Monaten zu führen. Der Führerschein muss bei einer Polizeiwache oder einer Verwaltungsbehörde abgegeben werden und kann nach Ablauf des Fahrverbotes wieder abgeholt werden. Abzugrenzen ist das Fahrverbot von der (vorläufigen) Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Fahrverbot lässt die eigentliche Fahrerlaubnis unberührt und dient lediglich der Warnung des Täters – die Entziehung der Fahrerlaubnis reicht weiter. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bedeutet das, der Führerschein wird eingezogen und ist somit ungültig. Die verhängte Sperrfrist kann in diesem Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern.

Gründe für ein Fahrverbot

Zu den häufigsten Gründen, die zu einem Fahrverbot (ein bis drei Monate) führen, zählen:

  • Tempoverstöße (z. B. innerorts mehr als 31 Stundenkilometer oder außerorts mehr als 41 Stundenkilometer),
  • Alkohol am Steuer (gemessener Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille),
  • Überholen oder Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung,
  • Rotlichtverstöße mit Gefährdung sowie
  • Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes (von 3/10 des halben Tachowerts bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h).
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