Gedächtnisprozesse:Traumaerinnerung contra Aussagepsychologie

Von Dr. med. Brigitte Bosse, Leitung Trauma Institut Mainz

Es gibt sie, die Pädokriminalität. Und es gibt Filme über sexuelle Folter an kleinen Kindern. Kein Zweifel, dass Kinder unfreiwillig zu Hauptdarsteller/innen dieser Filme werden, die umso teurer sind, je jünger die Kinder sind und je sadistischer die dargestellte sexuelle Misshandlung ist.

Die III. Interdisziplinäre Traumafachtagung:


Gedächtnisprozesse – Aussagepsychologie versus Traumaerinnerung fand statt am 13. April 2016 in Mainz. Sie wurde ausgerichtet vom Trauma Institut Mainz unter der Leitung von Dr. med. Brigitte Bosse.

Und es gibt sie, die Opfer körperlicher, emotionaler und sexualisierter Gewalt, einer Gewalt, die sich tagtäglich in den Familien, quer durch alle Bildungsschichten hindurch abspielt. Und es gibt auch sie, die Menschen mit einer dissoziativen Identitätsstörung, früher multipel genannt, die meist folterähnliche Qualen mit gefühlter Todesnähe im Kleinkindesalter bis zu 5 Jahren erlitten haben, ohne, dass eine helfende und trostspendende Bezugsperson in der Nähe war.

Diese Menschen sind Opfer krimineller Akte, deshalb steht ihnen nach deutscher Rechtsauffassung Anspruch nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz zu. Die Straftaten selbst sind justiziabel, sofern es dem Opfer gelingt, das Erlittene vor Gericht glaubhaft darzustellen. Leider zeigt die Praxis: je schwerer, je früher und je sadistischer Menschen beschädigt wurden, desto schwieriger ist es, später die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Als Traumatherapeutin arbeite ich seit über 20 Jahren mit Opfern sexueller Gewalt und Ausbeutung, mit schwerst traumatisierten Menschen. Viele von ihnen waren schon als Kind so massiver Gewalt ausgesetzt, dass eine dissoziative Aufspaltung die einzige noch mögliche Überlebensstrategie darstellte.
Dissoziation bedeutet die Abspaltung dessen, was man „im Kopf nicht aushalten kann“. Wenn das Ausmaß des Leidens die eigene Leidensfähigkeit übersteigt, dann wird die Last auf mehrere Schultern im Inneren verteilt. Die Strategie „ich bin das gar nicht, die/der das im Moment alles erlebt“ hilft, sich von dem Leid zu distanzieren, es einer anderen Person im Inneren zu zu ordnen und im Alltag scheinbar normal weiter zu funktionieren. Dieser Mechanismus hilft den Opfern pädokrimineller Ausbeutung, die Qualen zu überleben. Was aber geschieht, wenn die Erinnerung abgespalten bleibt, das Erlebte und Erlittene gar nicht „mir“ sondern „einer anderen Person“ in meinem Inneren zugefügt wurde? Im impliziten Körpergedächtnis werden Körpererinnerungen, Emotionen und Affekte gespeichert, die dem Bewusstsein nicht zugänglich sind und ein Eigenleben führen. Sie können seelische wie körperliche Krankheitssymptome hervorrufen, die oft den auslösenden Geschehnissen nicht zu zu ordnen sind.
Aus guten Gründen verbietet es sich, in der medizinisch-psychologischen Diagnostik wie in der juristischen Beurteilung vom Symptom auf die Ursache schließen zu wollen. Rückenschmerzen z. B. können durch einen Bandscheibenvorfall, Verspannungen, knöchernen Verschleiß oder auch durch frühkindliche Erfahrung von Schlägen und Folter verursacht werden.
Patient/innen kommen in psychotherapeutische Praxen mit der Bitte um Psychotherapie – sie kommen sehr selten mit der Aussage, „ich bin über Jahre sexuell ausgebeutet worden; ich war Opfer pädokriminieller organisierte Gewalt“.
Was bedeutet das? Zum einen muss ein/e Therapeut/in ein Bewusstsein dafür haben oder entwickeln, dass kriminelle Akte und nicht nur neurotische Störungen oder konflikthafte Verhaltensmuster einer psychischen Erkrankung zugrunde liegen können. Zum anderen gilt es zu bedenken, dass diese Gewalttaten „weg dissoziiert“ werden können, das heißt, dem bewussten Zugriff der Patient/innen nicht zugänglich sind. Dennoch sind sie wirksam.
Bei komplex traumatisierten Menschen dauert es oft sehr lange, bis die Zusammenhänge zwischen erlittener Gewalt, körperlichen Beschwerden und psychischer Symptomatik erkennbar werden. Psychotherapeut/innen haben die Aufgabe, dabei zu helfen, ein Narrativ für das Geschehene zu entwickeln, das heißt, Patient/innen lernen erst allmählich Worte für das zu finden, was ihnen widerfahren ist. Dann erst kann das Geschehene in die eigene Biographie integriert werden. Erst wenn kompetente adaptive Netzwerke des Gehirnes in Verbindung treten mit den abgespalten impliziten Erinnerungen der Traumanetzwerke, ist ein Opfer wirklich in der Lage über das Geschehene zu berichten. Dann ist die Tat im expliziten, biographischen Gedächtnis gespeichert und abrufbar.
Und das ist die Crux: nach aussagepsychologischem Standard wird davon ausgegangen, dass das Berichtete solange nicht erlebnisbasiert ist (Nullhyphothese), bis der Begutachtende durch die Schilderung vom Gegenteil überzeugt wird. So ist der therapeutische Prozess der Narrativentwicklung, das heißt, Worte für das Erlebte zu finden, schon ein Beweis dafür, dass das Geschilderte nicht hinreichend erlebnisbasiert sein kann. „Nach jahrelanger Therapie gibt es keine unverfälschte, erlebnisbasierte Aussage mehr!“ – so der Standpunkt der Aussagepsychologie.
Damit sind die Opfer dieser Straftaten oft dreifach gestraft. Als Kinder oder junge Menschen werden sie Opfer von (sexueller) Gewalt, leiden darunter, sind im schulischen und beruflichen Werdegang beeinträchtigt und benachteiligt, kommen im Leben nicht zurecht und werden dann erneut zum Opfer, wenn sie versuchen, im OEG-Verfahren Anerkennung und Ausgleich zu finden oder gar im Strafrecht die Bestrafung von Täter/innen herbei zu führen. Aus Sicht der Traumatherapie ist die Aussagepsychologie deshalb ungeeignet, Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Hinzu kommt, dass die Aussagepsychologie auch den wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Malte Meißner weist darauf hin, dass eine Metaanalyse ergeben habe, dass die aussagepsychologische Begutachtung die an sie gestellten Hoffnungen nicht zu erfüllen vermag. Die Methode sei mit einer bis zu 30 prozentigen Irrtumswahrscheinlichkeit im falsch-negativen wie im falsch-positiven Bereich verbunden. Eine spannende Debatte über die Angemessenheit und die Schwierigkeit aussagepsychologischer Begutachtung wurde auf der Traumafachtagung angestoßen und es bleibt abzuwarten, welche Schlussfolgerungen die Justiz daraus ziehen wird.