Virtualisierung und Meinungsbildung im Rechtsextremismus

Von RA Marcel Auber, Ludwigsburg

 

1 Einleitung

 

Das Internet hat das Leben der Menschen nachhaltig verändert. Bedenkt man, in wie vielen Bereichen sich unser Verhalten durch die Virtualisierung und die hierfür genutzten Konsumgeräte gewandelt hat, kann man die Aussage von Wissenschaftlern, die Erfindung des Internets sei nach dem Buchdruck die bahnbrechendste Erfindung überhaupt, gut nachvollziehen. Wie nahezu alle Entwicklungen bringt das Internet neben positiven Auswirkungen auch negative Begleiterscheinungen mit sich. So haben neben den Pionieren der sog. Tech-Brache auch die Extremisten der Welt verstanden, das Netz für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Diese Tatsache stellt sowohl die Branche selbst, die Nutzer und zu guter Letzt auch die Sicherheitsbehörden vor enorme Herausforderungen. „Die Virtualisierung hat den Rechtsextremismus geradezu revolutioniert“, so ist es dem Abschnitt „Virtualisierung des Rechtsextremismus bzw. Rechtsterrorismus“ im Jahresbericht 2020 des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zu entnehmen. Die Autoren begründen ihre Annahme mit der Aussage, dass es vor der Digitalisierung nahezu unmöglich gewesen sei, als Einzelperson im Sinne einer rechtsextremistischen Ideologie zu agieren, ohne zuvor mit einer entsprechenden Partei, Organisation oder sonstigen Gruppierung in Kontakt getreten zu sein.2

 

 

2 Verbreitung von Ideologien durch die Virtualisierung


Diese Annahme ist sicherlich zutreffend, letztlich jedoch nur ein Teilaspekt dieser Revolution, da die Virtualisierung einen exponentiellen Faktor an Möglichkeiten bietet, Ideologien zu verbreiten, neue Anhänger zu generieren oder das eigene Personenpotential zu bestärken. Gewiss ist dies kein Alleinstellungsmerkmal des Rechtsextremismus. Denken wir bspw. an die menschenverachtende Propaganda, die der sog. Islamische Staat äußerst professionell anfertigte und über die verschiedensten Plattformen in die Welt streute. Oder die sog. INCEL-Bewegung, die ihre misogynen Botschaften über das Netz verbreitet. Gerade die Entstehung dieser Bewegung, deren Nähe zum Rechtsextremismus nicht mehr geleugnet werden kann,3 wäre ohne das Internet undenkbar gewesen. Dennoch soll sich dieser Artikel auf den Phänomenbereich des Rechtsextremismus beschränken und einige Aspekte in diesem Kontext beleuchten.

 

3 Nutzung des Internets durch die rechtsextremistische Szene


Die Nutzung des Internets stellt keineswegs eine neue Errungenschaft innerhalb der rechtsextremistischen Szene dar, bereits in den frühen 1990er-Jahren betrieben Rechtsextremisten das Thule-Netz,4 um Texte und Musik zu teilen. Da dieses zunächst auf der Grundlage eines Mailbox-System operierte, war es nur für versierte Computernutzer zugänglich und konnte dadurch keine große Reichweite generieren. Heute liefern digitale Plattformen wie die „Sozialen Netzwerke“, „Imageboards“5 oder „Messangerdienste“ attraktive Plattformen, die für jedermann zugänglich und leicht zu bedienen sind. Nicht zuletzt die „Sozialen Netzwerke“ sorgen durch ihre Algorithmen zusätzlich für eine schnelle Verbreitung der durch Rechtsextremisten erstellten Schlagzeilen. Viele dieser Plattformen sind Bestandteile von Technologieunternehmen, deren Wert sich zum Großteil dadurch bemisst, wie lange sich die einzelnen Nutzer auf den jeweiligen Webseiten aufhalten. Je länger die Verweildauer, desto mehr Daten können über die Nutzer gesammelt werden. Je mehr Daten in die entsprechenden Datenbanken fließen, desto gezielter können die Unternehmen Werbemaßnahmen einsetzen. Bedenkt man, dass bspw. Facebook im Jahr 2020 einen Umsatz von 85,9 Milliarden Dollar und einen Marktwert von 800 Milliarden Dollar erzielte6, ohne ein haptisches Produkt herzustellen, ist es leicht vorstellbar, wie gut die gesammelten Daten den monetären Interessen der Betreiber entgegenkommen.

 

4 Implementierung von Algorithmen


Um die Nutzer möglichst lange auf ihren Webseiten zu halten, wurden Algorithmen implementiert, die sich verschiedene Erkenntnisse der Psychologie und Soziologie zunutze machen. Bei den Algorithmen handelt es sich um streng gehütete Geheimnisse der jeweiligen Unternehmen. Dennoch konnten durch verschiedene Forschungsprojekte Anhaltspunkte für deren Funktionsweise „entschlüsselt“ werden.7 Der Nutzen der Algorithmen offenbart sich bereits auf den Startseiten der jeweiligen Plattformen, auf denen den Konsumenten Nachrichten angezeigt werden. Vermeintlich handelt es sich um solche, die sich am ehesten mit den Interessen der Nutzer decken. Tatsächlich werden aber die Nachrichten präsentiert, die im Sinne einer langen Verweildauer nützlich für die jeweiligen Betreiber sind – ähnlich den Schlagzeilen, die sich auf der ersten Seite einer Zeitung befinden und den Leser zum Kauf der Zeitung animieren sollen. Der Vorwurf, die Unternehmen würden durch den Einsatz der Algorithmen die Verbreitung extremistischer Inhalte unterstützen, darf aus meiner Sicht daher nicht erhoben werden. Wie jedes andere Unternehmen, versuchen die Tech-Giganten den größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Nicht nur Rechtsextremisten, auch andere politische Akteure oder Unternehmen machen sich die Algorithmen zunutze. Hierfür wurden verschiedene Prozesse entwickelt, die genutzt werden können, um Meldungen schnell und mit größtmöglicher Reichweite zu verbreiten.


Mit dem „Clickbaiting“ und „Click and Share“ möchte ich auf zwei dieser Prozesse kurz eingehen, die nach meiner Auffassung von rechten bis rechtsextremistischen Meinungsmachern kombiniert werden.


Um höhere Nutzerzahlen zu generieren und so die Verbreitung von Nachrichten weiter zu beschleunigen, wird durch eine reißerische Meldung, Überschrift oder Bildmaterial, die Neugierde des Betrachters geweckt, ohne diese ausreichend zu befriedigen. Dieser wird dadurch verleitet, die Meldung anzuklicken, um seine Neugierde auf der verlinkten Website zu stillen („Clickbaiting“). Durch auf den Websites implementierte Buttons kann die Nachricht dann auf dem eigenen Profil geteilt werden – „Click and Share“. Von dieser Möglichkeit machen auch seriöse Medien Gebrauch von der „Augsburger Allgemeinen“ bis zur „taz“.


Durch die Faszination des „Click and Share“ wird der Nutzer zeitgleich auch zum Reproduzenten der entsprechenden Nachricht. Fraglich bleibt hierbei, ob sich dieser Reproduzent zuvor ausreichend mit dem Text und dem ursprünglichen Verfasser auseinandergesetzt und somit den Inhalt validiert hat. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit deuten darauf hin, dass dies nicht immer der Fall ist.


Als Beispiel möchte ich hier einen Vorfall anführen, der sich 2019 in einem Düsseldorfer Freibad ereignet hat. Das auflagengrößte deutsche Boulevardblatt berichtete von tumultartigen Auseinandersetzungen, die sich zwischen der Polizei und 60 Flüchtlingen aus dem nordafrikanischen Raum ereignet haben sollen.8 Wie das ARD-Magazin Monitor wenig später berichtete, blieben nach deren Recherchen nicht viele der Anschuldigungen übrig. Dennoch hatte die Nachricht immense Auswirkungen auf die öffentliche Meinung. Nicht nur Politiker der AfD, die von „kriegsähnlichen“ Zuständen sprachen, auch ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) ließ es sich nicht nehmen, im Rahmen eines Interviews, das im Zusammenhang mit dem Vorfall geführt wurde, ausländerrechtliche Konsequenzen anzudeuten, bevor die Ermittlungen zum Vorfall aus polizeilicher Sicht abgeschlossen waren. Auch wenn das Geschehen nach Abschluss der Ermittlungen relativiert werden musste, blieben die Schlagzeilen von „kriegsähnlichen Zuständen“ in einem deutschen Freibad, ausgelöst durch nordafrikanische Flüchtlinge, im Gedächtnis und wurden zuvor hunderttausendfach im Netz geteilt.

 


Angehörige der rechtsradikalen Szene

5 Subjektive Wahrnehmung objektiver Gegebenheiten


Sicherlich gab es bereits vor der Virtualisierung Artikel oder Beiträge, die Menschen derart berührten, dass diese sich berufen fühlten, ihre Meinung in Form eines Leserbriefs an die Herausgeber oder Autoren kund zu tun, um so eine breitere Öffentlichkeit an ihren Gedanken teilhaben zu lassen. Dieser analogen Vorgehensweise war, zumindest bis zu einem gewissen Maße, eine besonnene Auseinandersetzung mit dem Text und der eigenen Erwiderung immanent. Zudem spielte der Faktor Zeit eine große Rolle. Hatte man seine Gedanken formuliert und zu Papier gebracht, musste dieses auch noch an den Empfänger gesendet werden. Früher bedeutete dies, einen Brief zum Empfänger zu befördern oder mittels Fax-Gerät an die Redaktion zu versenden. Durch die auf den Plattformen integrierten Kommentarfunktionen wird die impulsive Reaktion auf eine Nachricht geradezu provoziert – zumindest erheblich erleichtert und somit ein „emotionaler Effekt“ genutzt.


Gezielt nutzen rechtsextremistische Agitatoren die soziologische Annahme, dass der Mensch nicht auf der Grundlage objektiver Gegebenheiten handelt, sondern danach, wie er diese subjektiv wahrnimmt. Die Akteure versuchen daher, emotionsgeladene Nachrichten zu verbreiten, die beim Leser assoziativ empfundene Ausnahmesituationen suggerieren. Als Beispiel kann hier die Mär von „kinderquälenden Angehörigen einer Elite“ herangezogen werden, die als Grundlage der „QAnon“-Bewegung dient. Welchen Menschen lassen die Gedanken an Kinder, die in dunklen Kellern gefangen gehalten und gequält werden, kalt? Diesen Effekt scheinen sich auch Politiker bestimmter Parteien zunutze zu machen. Neben einem vulgären Vokabular, das seit dem Einzug der AfD im Deutschen Bundestag Einzug gehalten hat („Alimentierte Messermänner“, „Kopftuchmädchen und andere Taugenichtse“9), bedienen sich rechtsextremistische Stimmungsmacher seit Jahren derselben Argumente, um sich gegen Flüchtlinge zu echauffieren. Dazu zählt insbesondere die Argumentation, Flüchtlinge seien kriminell und würden sich lediglich wegen wirtschaftlicher Interessen auf den Weg in die Bundesrepublik machen.


Tatsächlich stammten 2020 68% der weltweit registrierten Flüchtlinge aus lediglich fünf Ländern, nämlich Afghanistan, Syrien, Venezuela, Südsudan und Myanmar.10 Für die Bundesrepublik ergibt sich 2020 folgende Rangfolge: Syrien, Afghanistan, Irak, Türkei und Nigeria.11 Dass Flüchtlinge krimineller sind als die hier geborene Bevölkerung, mag auf den ersten Blick den Tatsachen entsprechen. Von den 1.863.118 Tatverdächtigen die in der Polizeilichen Kriminal-Statistik (PKS) 2020 erfasst wurden, waren 557.688 als „nichtdeutsche Tatverdächtige“ klassifiziert worden.12 Immerhin nahezu ein Drittel. Dennoch muss diese Zahl relativiert werden. Zu diesen nichtdeutschen Tatverdächtigen zählen auch Bürger, die hier seit mehreren Generationen leben, jedoch nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. De facto somit Teil der deutschen Bevölkerung. Zudem handelt es sich bei 73,5% der Asylsuchenden um Menschen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. 64% waren männlich.13 Eigenschaften von Personen, die in der PKS seit jeher, unabhängig von der Staatszugehörigkeit, überproportional vertreten sind. Nichtsdestotrotz dienen diese Zahlen den rechtsextremistischen Meinungsmachern dazu, eine große Verunsicherung in der Bevölkerung hervorzurufen. Und es ist anzunehmen, dass genau darin deren Motivation liegt.

 

6 Mainstream oder alternative Medien


Um ihre Anhänger zu mobilisieren oder neue Anhänger zu gewinnen, versuchen rechte und rechtsextremistische Influencer Ausnahmesituationen zu suggerieren, die den Nachrichtenkonsumenten zu der Ansicht bringen sollen, er selbst oder die gesamte Bevölkerung befänden sich in einer Extremsituation. Durch diese Vorgehensweise werden die Emotionen des Lesers derart beeinflusst, dass sich dessen Wahrnehmung ändert und etwaige Zweifel in den Hintergrund gedrängt werden. Auch wenn sich die Wissenschaft noch nicht auf eine gemeinsame Definition für „Emotionen“ einigen konnte, besteht doch kein Zweifel daran, dass eine Emotion aus mehreren Komponenten besteht, die wiederum Einfluss auf die Wahrnehmung nehmen.14


Um letzte Zweifel auszuräumen, bedienen sich die Agitatoren einer Analogie, die sie der 1999 erschienenen Film-Reihe „The Matrix“ entnommen haben, um damit ihre Anhänger gegen differenziert lautende Nachrichten zu immunisieren. Der Trick ist so simpel wie wirkungsvoll. In der Filmreihe muss sich der Protagonist „Neo“ entscheiden, ob er eine blaue Tablette einnehmen möchte, um weiterhin in seiner gewohnten Welt zu leben, oder ob er die rote Tablette einnimmt, um die Wahrheit über die Matrix zu erfahren. Besonders häufig ist diese Argumentation in der Welt der Verschwörungstheoretiker anzutreffen. Durch das Argument, die Anhänger der jeweiligen Theorie seien „Redpilled“, hätten also die Wahrheit erkannt, werden alle Medienformate, die eine (soweit möglich) objektive Berichterstattung anbieten, zur „Lügenpresse“ deklariert und mit dem vermeintlichen Makel des „Mainstream“ belegt. Sobald die Anhänger dieses Argument verinnerlicht haben, informieren sie sich fortan nur noch bei den „alternativen Medien“. Diese finden ihre Verbreitung nicht nur über das Internet. Als Beispiel möchte ich hier das „Compact Magazin“ nennen, auf dessen Titelseite Bill Gates als „Impf-Diktator“ bezeichnet15 oder Putin als Freund der Deutschen stilisiert wird, der „günstiges Gas anbietet“ und uns die „Hand zur Freundschaft“ reicht.16 Ergänzt wird die „alternative Informationsgewinnung“ durch die unzähligen Kanäle auf Plattformen wie „Telegram“ oder Gruppen auf anderen „Sozialen Netzwerken“.


Durch die vermeintliche Tatsache des „Redpillings“ können sich die Menschen nicht mehr bei den „Mainstream-Medien“ informieren, da die dort angebotenen Informationen nicht mit denen, der selbst gewählten „alternativen Medien“, übereinstimmen. Diese geistigen Widersprüche werden in der Psychologie als kognitive Dissonanz bezeichnet. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich Rechtsextremisten diese bewusst zunutze machen. Wir alle haben im Umgang mit solchen kognitiven Dissonanzen bereits eigene Strategien entwickelt, die in der psychologischen Forschung als Dissonanzreduktionen bezeichnet werden. Auch hierfür möchte ich zur Erklärung zwei Beispiele aufführen, die wir alle kennen. Ein Beispiel wäre die Strategie, das eigene Handeln zu rechtfertigen. „Natürlich wollte man im neuen Jahr mehr für das Klima tun, der Flug ins ferne Urlaubsziel muss trotzdem sein, denn die Menschen dort leben ja schließlich vom Tourismus und sind auf diesen angewiesen.“ Oder die Strategie der Vermeidung. Informiert man sich nicht mehr bei den „Mainstream-Medien“, muss man sich auch nicht mit den widersprüchlichen Argumenten auseinandersetzen. Doch gerade diese kognitive Auseinandersetzung wäre die Lösung, die zum großen Teil unstimmigen Argumente der Verschwörungstheoretiker zu entlarven. Der politische Diskurs, der Austausch von Argumenten und schließlich die Kompromissfindung stellen wichtige Elemente unserer Demokratie dar. Stützt man seine Bezugsquellen für Informationen nur noch auf „alternative Medien“, entfernt man sich von diesen demokratischen Werten hin zu denen einer Autokratie.

 

7 Zum Abschluss


Ich habe den Versuch unternommen, einige Aspekte der Virtualisierung im Kontext des (Rechts-)Extremismus darzustellen und deren Komplexität aufzuzeigen. So facettenreich dieser Themenkomplex ist, so facettenreich muss auch die Antwort unserer Demokratie auf dieses Phänomen sein. Nach meiner Ansicht bedarf es hier eines interdisziplinären Ansatzes, der nicht ausschließlich von den Sicherheitsbehörden bedient werden kann. Angefangen von den Tech-Konzernen selbst bis zu jedem einzelnen Mitglied unserer Gesellschaft sind hier alle Akteure gefordert, die Entwicklung der Virtualisierung in die richtigen Bahnen zu lenken, um diese Revolution zu etwas durchweg Positivem auszubauen.


Bildrechte: ProPK.

 

Anmerkungen

 

  1. Der Autor ist als Regierungsamtmann beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg tätig. Der Inhalt des Beitrages stellt seine persönliche Meinung dar.
  2. Vgl. Verfassungsschutzbericht für Baden-Württemberg 2020, S. 165.
  3. Vgl. „Frauenhassende Online Subkulturen, Ideologien – Strategien - Handlungsempfehlungen“ der Amadeu Antonio Stiftung.
  4. Vgl. bspw.: www.diss-duisburg.de/2012/10/thule-netz/.
  5. Eine Art digitale Tauschbörse für Bilder und Texte.
  6. Vgl. Inside Facebook, Sheera Frenkel und Cecilia Kang, S. 13.
  7. Vgl. beispielsweise: netzpolitik.org/2019/facebooks-algorithmus-formt-unser-leben-dieser-hacker-will-herausfinden-wie/ abgerufen am 8.4.2022, 17:01 Uhr.
  8. Vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-aufruhr-im-freibad-vom-jugendstreich-zum-terrorakt-100.html.
  9. Vgl. Rede im Bundestag von Alice Weidel am 16.5.2018 im Rahmen der Debatte um den Etatentwurf 2018.
  10. Vgl. www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/faktencheck, abgerufen am 7.4.2022, 09:24 Uhr.
  11. Vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/BundesamtinZahlen/bundesamt-in-zahlen-2020.pdf;jsessionid=0D8BE7EBA962D1D887CFA50A30CAE200.intranet262?__blob=publicationFile&v=5 abgerufen am 8.4.2022, 07:18 Uhr.
  12. Vgl. Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020, Bundeskriminalamt.
  13. Vgl. ebenda.
  14. Vgl. Editorial zur Themenausgabe: „Emotionen erleben und begreifen – Emotionspsychologie im Alltag“ von Julia Kozlik und Andrea Paulus (https://de.in-mind.org/article/editorial-zur-themenausgabe-emotionen-erleben-und-begreifen-emotionspsychologie-im-alltag?gclid=Cj0KCQjwl7qSBhD-ARIsACvV1X3kiAsZjXUU4GJox4nJpHMHJWG5VRxE9QvT1mdOSkdI5UB45ntTbOoaArKdEALw_wcB).
  15. Siehe Compact-Magazin, Ausgabe 6/2020.
  16. Vgl. www.kopp-verlag.de/a/compact-spezial-nr.-33%3A-feindbild-russland1=kw&ref=googlemc&subref=pool/shopping&gclid=EAIaIQobChMI9brk7umD9wIVCIKDBx2t6QYcEAQYAiABEgLZgPD_BwE, abgerufen am 8.4.2022, 08:26 Uhr.