Wie schütze ich mein Eigentum?

Einbruchsprävention bei der Kriminalpolizei


Von EKHK a.D. Klaus Kemper, Duisburg1

 

1 Einführung

 

Bei einer umfangreichen Betrachtung des Phänomens „Wohnungseinbruchsdiebstahl“, wie sie in diesem Heft vorgenommen wird, darf auch der Bereich der Prävention in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben. Bereits ab den 1920er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurden zunächst in Berlin und dann auch in anderen deutschen Großstädten die ersten kriminalpolizeilichen Beratungsstellen eröffnet. Schwerpunkt dieser Einrichtungen war es, den Bürger zu informieren, wie er mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln sein Eigentum vor Diebstählen bzw. Einbrüchen schützen konnte. Spätestens seit den 1990er-Jahren wurden dann in der gesamten Bundesrepublik, je nach den Organisationstrukturen der Polizei in den einzelnen Ländern, bei den Kreispolizeibehörden, den Regierungspräsidien oder den entsprechenden Landeskriminalämtern Dienststellen für die Kriminalprävention geschaffen.


Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Vorbeugung ist seit jeher die Einbruchsprävention, zumal die Zahl der schweren Diebstähle aus Wohnungen sich in den letzten Jahrzehnten teilweise zu einer tatsächlichen Bedrohung für das Eigentum der Bürger entwickelt hat. Im Jahr 2015 hat die bis dahin fast immer steigende Fallzahl mit über 167.136 Straftaten bundesweit einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Danach ging sie stetig zurück und fiel 2018 mit 97.504 Delikten erstmals wieder unter die 100.000er-Marke. Das ist sicherlich auf diverse polizeiliche Maßnahmenpakete zurückzuführen, zu denen auch die Aktivitäten im präventiven Bereich gehören. Diese bzw. die Bereitschaft der Bürger, dort empfohlene technische Sicherungen einzubauen, dürften unter anderem mit dazu beigetragen haben, dass mit 46,3% fast die Hälfte der Straftaten im Versuch stecken geblieben waren.


Der Vollständigkeit halber muss noch erwähnt werden, dass im Laufe der letzten drei Jahrzehnte die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen auch noch andere, die Bevölkerung verunsichernde, Deliktsbereiche in ihr Präventionsportefeuille aufgenommen haben, wie z.B. die Drogen-, Gewalt-, Computer- und Jugendkriminalität sowie die Seniorenprävention („Wie schütze ich mich im Alter vor Straftaten?“). Auf einige dieser Bereiche wird in späteren Ausgaben dieser Zeitschrift näher eingegangen.

 

2 Sicherheitstechnische Beratung bei der Polizei


2.1 Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK)

Da in der Bundesrepublik die Zuständigkeit für die Polizei bei den Ländern liegt und es dort verschiedene Organisationsmodelle für die Polizeibehörden gibt, ist auch die Anbindung der Präventionsdienststellen innerhalb dieser Strukturen unterschiedlich. Trotz der Tatsache, dass sich auch die jeweiligen Landesoberbehörden mit allgemeinen Belangen der Kriminalitätsvorbeugung sowie Öffentlichkeitsaktionen befassen, ist es hilfreich, auch bundesweite Kampagnen zu den gängigen Präventionsbereichen gebündelt in die Fläche geben zu können. Vor diesem Hintergrund wurde 1997 die Zentrale Geschäftsstelle des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) gegründet, die ihren Sitz beim LKA in Stuttgart hat. Sie hat die Aufgabe, bundesweit die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vor Ort unter dem Slogan „Wir wollen, dass Sie sicher leben“ mit Medien über aktuelle Kriminalitätsphänomene und deren Vermeidung sowie mit eigenen themenbezogenen Kampagnen zu unterstützen.


Das Thema „Wohnungseinbruch“ steht im Mittelpunkt einer Aktion mit der Bezeichnung „KEINBRUCH“, zu der eine Broschüre mit dem Titel „Sicher Wohnen“ sowie verschiedene Give aways gehören. Die dort gegebenen Hinweise können auch über den Internetauftritt des ProPK www.polizei-beratung.de abgerufen werden, was selbstverständlich auch für alle anderen Themenbereiche der Prävention gilt. Sie werden später an anderer Stelle noch einmal detaillierter angesprochen, da sie verständlicherweise im Prinzip den auf Landesebene herausgegebenen Tipps gleichen.

2.2 Einbruchsprävention vor Ort

Die Tatsache, dass der Aufgabenbereich der Kriminalprävention in den Ländern entweder in einem eigenständigen Kommissariat zusammengefasst oder unterschiedlichen Dienststellen angegliedert ist, ändert nichts daran, dass die Beratungsmöglichkeiten und -maßnahmen im Großen und Ganzen identisch sind. Deshalb wird bei den folgenden Ausführungen des ehemals in der KPB Duisburg tätigen Autors auf die in den nordrhein-westfälischen Kommunen und Landkreisen praktizierten Verfahren im Zusammenhang mit der Verhütung von Wohnungseinbrüchen zurückgegriffen.


Herzstück und Schwerpunkt des Spektrums der in den Präventionsdienststellen angebotenen Themen ist seit jeher die Beratung der Bürger, wie sie durch mechanische Nachrüstungen an potentiellen Schwachstellen wie Türen und Fenstern ihr Eigentum vor Dieben schützen können. In den Beratungsstellen geben speziell dafür ausgebildete Kriminalbeamte anhand von Schaustücken wie Schlössern, Riegeln, Beschlägen etc., die an Schautafeln, in einigen Behörden sogar an Modellen kleiner Wohneinheiten angebracht sind, Tipps beispielsweise zur Sicherung von Wohnungen und Geschäften. In den letzten Jahren kommt neben den mechanischen auch den elektronischen Lösungen wie Alarmanlagen, Videoüberwachung oder mittlerweile auch der Smart-Home-Einrichtung immer mehr Bedeutung zu, und auch dieser Bereich wird durch die Vorbeugungskommissariate abgedeckt. Aufgabe der zuständigen Beamten ist allerdings lediglich, die Bürger – auf der Dienststelle, aber häufig auch vor Ort – zu beraten. Dies führt oft dazu, dass sie durch die Beratenen nach Firmen gefragt werden, die die Vorschläge umsetzen können. Da ihre Verpflichtung zur Neutralität ihnen entsprechende Hinweise verbietet, hält das Landeskriminalamt eine sog. „Errichter-Liste“ vor. In dieser sind Betriebe aus dem ganzen Bundesland aufgelistet, die eine Reihe von Anforderungen erfüllen und sich deshalb für die Aufnahme qualifiziert haben.


Neben den technischen Ratschlägen ist die Einbruchsprävention mittlerweile auch zu Verhaltenshinweisen, mit denen Täter von ihrem geplanten Vorhaben abgehalten werden sollen, übergegangen. So ist eine landesweite Aktion mit dem Titel „Vorsicht, wachsamer Nachbar“ auf große Resonanz gestoßen. Neben Hinweisen, dass in Wohnvierteln Nachbarn auf möglicherweise verdächtige Personen oder Fahrzeuge achten sollten, wurde der Text auf gelben Blechschildern oder Aufklebern den Bürgern zur Verfügung gestellt, die dann z.B. an der Häuserfront oder am Gartentor angebracht werden können.


Seit einigen Jahren läuft in den Behörden Nordrhein-Westfalens darüber hinaus eine vom LKA initiierte Kampagne mit dem Titel „Riegel vor“, in der unter Beteiligung auch anderer Dienststellen von Schutz- und Kriminalpolizei diverse themenbezogene Einzelaktionen in den Beratungsstellen und der Öffentlichkeit gebündelt werden.


Bildrechte:

www.polizei-beratung.de.

 

Anmerkungen


1 Der Autor war Leiter des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz (KK KPO) beim Polizeipräsidium Duisburg.

 

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