Die Jagd der nationalen und internationalen Pädo-Szene nach ungeschützten (Flüchtlings-)Kindern

Von Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a. D., Ulm/Donau

Nicht nur, aber vor allem

  • aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissene,
  • vernachlässigte,
  • ungeschützte oder zumindest
  • nicht ausreichend geschützte Kinder und damit auch
  • allein gelassene,
  • unbegleitete,
  • in einer für sie fremden Umgebung ausgesetzte,
  • unregistrierte (oder mehrfach registrierte),
  • vermisste und
  • hilflos ausgelieferte
  • (Flüchtlings-)Kinder passen bestens ins Beuteschema pädokrimineller Einzeltäter oder Banden. Grund genug, sich mit dem so ungeliebten und so gerne unterdrückten Thema zu befassen und zu versuchen, eine Risiko- bzw. Gefahrenananlyse zu erstellen.

Im Jahre 2013 waren es nicht viel mehr als 2000 unbegleitete Minderjährige, die als Flüchtlinge in Deutschland ankamen und um Asyl nachsuchten. Ein Jahr später wurden bereits 4399 registriert. Und im Jahre 2015 wurden bei deutschen Behörden 14.439 Asylanträge von Flüchtlingen gestellt, die nicht volljährig und ohne Begleitung Sorgeberechtigter waren. Ein Drittel der um Asyl Nachsuchenden war unter 16 Jahre alt.1
Zu Beginn des Jahres 2016 waren beim Bundeskriminalamt 4749 Flüchtlingskinder als vermisst registriert. Hinzu kommt fraglos eine hohe Anzahl von völlig unbekannten, behördlich nicht registrierten Kindern, die mit der Flüchtlingswelle nach Deutschland eingereist sind.
Diese nüchternen Zahlen beschreiben eine in der Bundesrepublik Deutschland nie gekannte, dramatische und fraglos auch chaotische Situation, die das Land und seine zuständigen Behörden bis heute zu überfordern scheint.
Kein Wunder: Denn allein die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit den Ankömmlingen sind unterschiedlich und sehr komplex; die gesetzlichen Regelungen sind sowohl nationaler wie europäischer und internationaler Natur und keineswegs immer gleichlautend. Allein in Deutschland gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen, die Anwendung finden können und die teilweise miteinander konkurrieren – so zum Beispiel das Ausländerrecht mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (Achtes Sozialgesetzbuch, Recht auf Förderung, Entwicklung und Erziehung...).

In der Praxis werden die Allermeisten der ins Land gekommenen, unbegleiteten Flüchtlingskinder „geduldet“. Diese Duldung bedeutet, dass sie grundsätzlich ausreisepflichtig sind aber nicht abgeschoben werden. Sie werden vielmehr von den jeweils zuständigen Jugendämtern „vorläufig in Obhut“ genommen (§ 42a SGB VIII), um dann – seit Herbst 2015 – nach festgelegten Quoten bundesweit verteilt zu werden. Es folgt ein so genanntes „Clearing-Verfahren“, bei dem festgelegt wird, wie mit den Einzelnen weiter verfahren wird. Ein Großteil der geflüchteten Jugendlichen und Kinder wird nach einem Hilfsplan (§ 36 SGB VIII) einer sozialpädagogischen Wohngruppe zugeteilt, in welcher diese so lange bleiben sollen, bis sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Viele Kinder halten sich aber nicht an diese Zuteilung und das aus unterschiedlichsten Gründen. Sie treten der Wohngruppe erst gar nicht bei oder verlassen diese nach kurzer oder auch längerer Zeit wieder, um zum Beispiel nach ihren Eltern, Angehörigen oder Bekannten zu suchen.
So gibt es gegenwärtig in Deutschland neben zahllosen namentlich unbekannten und unregistrierten Flüchtlingskindern auch registrierte – und auch mehrfach registrierte – Kinder, die als vermisst gelten und, sofern sie ihre Angehörigen nicht finden oder solche nicht haben, irgendwo im Land umherirren – ohne Beistand und ohne Schutz.
EUROPOL – Chef Rob Wainwright wies Anfang 2016 nicht nur auf insgesamt geschätzte 85.000 unbegleitete Minderjährige hin, die allein im Jahre 2015 mit der Flüchtlingswelle im westlichen Europa und vor allem in Deutschland ankamen sondern auch darauf, dass über 10.000 von ihnen vermisst werden und unauffindbar sind. Und Wainwright verschwieg (ganz im Gegensatz zu politisch Verantwortlichen in Deutschland) auch nicht, dass ihm die Vielzahl der vermissten Kinder erhebliche Sorgen bereite. „Sie könnten“, so begründete er seine Befürchtungen, „in die Hände von Banden geraten (sein), die Sexualstraftaten begehen...“
Das Problem ist – auch hierzulande – bekannt. Es wird in Deutschland allerdings kaum thematisiert sondern in hinlänglich bekannter, wenn auch wenig bewährter Weise ignoriert, tabuisiert, verdrängt, verschwiegen... So wie zum Beispiel bei den „unfassbaren“ Vorgängen hinter Kirchenmauern über lange Zeiten hinweg auch, bevor diese nach entsprechenden Enthüllungen im Jahre 2010 dann doch noch ans Licht kamen und in einem Eklat endeten.
Damals wie heute ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern – und auch das von Flüchtlingskindern – ein Thema, das unangenehm berührt, ein Geschehen das ganz und gar nicht zu all unseren Vorstellungen, Vorgaben und Idealen von Rechtsstaatlichkeit und einer heilen (Kinder-)Welt passt. Es ist eine Kriminalität, über die man nicht gerne spricht, die man nur ungern zur Kenntnis nimmt, mit der man nicht gerne umgeht, der man auszuweichen versucht. Ohne zu bedenken oder gar zuzugeben, dass man gerade damit betroffene Kinder allein und im Stich lässt.
Nun befinden sich ganz sicher nicht alle in Deutschland unregistrierten, registrierten oder mehrfach registrierten und vermissten Flüchtlingskinder in den Fängen Pädokrimineller. Viele von ihnen, so ist zu vermuten, sind auf der Suche nach ihren Angehörigen oder bereits in deren Obhut. Andere versuchen, sich irgendwie nützlich zu machen und Geld zu verdienen. Und die Allermeisten von ihnen, so bleibt zu hoffen, tauchen – ganz so wie vermisste Kinder im Allgemeinen auch – irgendwann unbeschadet wieder auf.
Dennoch sind Rob Wainwrights Befürchtungen mehr als berechtigt. Der EUROPOL-Chef scheint zu wissen: Diese unbekannten und unregistrierten oder als vermisst geltenden (Flüchtlings-)Kinder passen bestens ins Beuteschema (Pädo-)Krimineller.


Der „ Fall Mohamed“, die im Herbst 2015 erfolgte Entführung des vierjährigen Jungen aus Bosnien-Herzegowina, unmittelbar beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge), der rücksichtslose sexuelle Missbrauch des Kindes und das daraufhin erfolgte Tötungsdelikt durch einen pädokriminellen Einzel- und Wiederholungstäter ist ein erstes, trauriges Beispiel dafür. Und der Fall ist Hinweis darauf, dass Pädokriminelle längst Jagd auf Flüchtlingskinder machen.
Wie schnell und geschickt die nationale und internationale Pädokriminellenszene auf Ereignisse reagiert, die schnelle und leichte Beute versprechen, belegen Geschehnisse wie Naturkatastrophen mit all ihren Folgen und daraufhin einsetzende Pädo - Aktivitäten immer wieder aufs Neue.

Als an Weihnachten 2004 ein Tsunami Thailands Küsten und vorgelagerte Inseln verwüstete und tausende Waisenkinder hinterließ, waren die Gesamtschäden noch nicht zu übersehen, schon reisten Pädokriminelle aus aller Welt an, um sich der plötzlich elternlosen, völlig hilflosen und erbarmungswürdigen Kinder anzunehmen – und sie in rücksichtslosester Weise noch einmal zu Opfern zu machen. Freilich: Für so manche dieser – auch deutschen – „Thailandfahrer“ war das (Kinder-)Sextourismusland am Golf von Siam schon zuvor immer wieder lohnendes Ziel.

Auch als im Jahre 2010 ein Erdbeben Haiti erschütterte, fielen Pädokriminelle aus aller Welt über den Inselstaat her, um nach den hilflos umherirrenden, plötzlich elternlosen und allein gelassenen Kindern zu jagen. Es kam zu massenhaftem, sexuellem Missbrauch dieser Kinder im Land und nicht wenige von ihnen wurden in alle Welt hinaus entführt, um als kleine Sexsklav(inn)en ausgebeutet zu werden.

Weit weg und kein deutsches Problem ?

Anfang 2011 wurde beim Münchener Flughafen ein 59-jähriger Berliner festgenommen. In seinen Taschen befanden sich 60 Speicherkarten mit Kinderpornografie sowie ein „Lehrbuch“ mit konkreten Anweisungen für Sexualpraktiken mit kleinen Kindern und an seiner Hand führte einen 12-jährigen Jungen – aus Haiti. Der Berliner, Gründer eines Vereins, welcher offiziell Hilfsprojekte organisierte und zu deren Finanzierung staatliche Fördergelder beantragte und vorgab, auf Haiti ein Waisenheim zu betreiben, unterhielt dort in Wahrheit einen Kinderpuff. Und er wurde beschuldigt, Kinder vom Inselstaat nach Deutschland verbracht zu haben, um diese hier seinen Gesinnungsfreunden als kleine Sexsklav(inn)en anzubieten. Nach umfassendem Geständnis wurde sein Tun und Treiben von einem bayerischen Gericht mit 4 Jahren und 6 Monaten Haft geahndet.

Als Nepal 2015 von einem schweren Erdbeben erschüttert wurde und auch dort zahllose Kinder elternlos und allein in der Bergwelt umherirrten, schossen Waisenheime wie Pilze aus den steinigen und unfruchtbaren Böden. Dabei fiel auf, dass diese nahezu ausschließlich in den Distrikten errichtet wurden, in welchen auch (Kinder-)Sextouristen verkehrten. Und diese kamen mehr als je zuvor ins Land, um sich den Kindern der Berge anzunehmen und für ihre Zwecke und kriminellen Machenschaften zu missbrauchen. Gleichzeitig setzte im Himalaya-Staat eine offen wie verdeckt geführte Werbekampagne für pädophiles Treiben ein, um noch mehr potenzielle Täter anzulocken. Die Folge: Bis heute sind die allermeisten der geschätzten 30.000 Prostituierten Nepals Kinder.

So schnell und geschickt, wie die Szene nach den Katastrophen in Thailand, Haiti und Nepal und in vielen anderen, vergleichbaren Situationen reagierte, wäre es geradezu leichtfertig und naiv, davon auszugehen, dass nach den unbegleiteten und in Deutschland unregistrierten oder vermissten Flüchtlingskinder nicht längst auch Jagd gemacht wird – von den der nationalen wie internationalen Pädophilen- und Päderastenszene zuzuordnenden Einzeltätern und Banden. Die Hoffnung, dass deutsches Recht und deutsche Ordnung eine erfolgreiche Jagd und die (sexuelle) Ausbeutung dieser Kinder verhindern könnte, trügt allein wegen der unübersichtlichen und teils chaotischen Einreise- und Aufenthaltssituation der Flüchtlingskinder und potenziellen Opfer. Im Übrigen wurde in der Vergangenheit auch bewiesen, dass die Szene auch im bundesdeutschen Untergrund existent ist und sofort aktiv wird, wenn sich entsprechende Chancen bieten. Ein Beispiel: Die Kriminalpolizei Ulm enttarnte in den 1990er-Jahren zusammen mit Schweizer Ermittlungsbehörden im Rahmen eines komplexen Ermittlungsverfahrens eine vorwiegend aus (höchst angesehenen) Akademikern bestehende Täterclique, die permanent und intensiv nach Kindern jagte. Dabei gerieten drei deutsche Kinder (zur Tatzeit 7,9 und 11 Jahre alt) in die Fänge der Gang. Sie wurden von den Tätern in abgelegenen Chalets in den Schweizer Bergen über Wochen hinweg rücksichtslos misshandelt und fortgesetzt sexuell missbraucht. Einer von ihnen hatte zudem einen 8-jährigen Jungen, Kind einer französischen Prostituierten, zum sexuellen Gebrauch und zur Fertigung von Kinderpornofilmen „angemietet“ und in seinen Fängen. Ein anderer, in seiner süddeutschen Heimatstadt sehr geachteter Akademiker mit sadistischen Phantasien war dabei, sich zwei weitere Kinder zu beschaffen, um diese wie Schweine in einem abgelegenen Gehöft zu halten – angekettet an Nasenringen, aus dem Trog fressend und ihm und seinen Freunden jederzeit zum sexuellen Gebrauch zur Verfügung stehend... Ein geeignetes, abgelegenes Verlies war gefunden, ein Kind (in Mazedonien käuflich erworben) war ausgesucht und auch für seinen möglichen Todesfall war bereits Vorsorge getroffen, als kriminalpolizeiliche Maßnahmen die Pläne doch noch durchkreuzten...
Dass es – mitten in Deutschland, mitten unter uns und vielleicht gleich nebenan, bestens getarnt und deshalb unerkannt und unentdeckt, solche Tätergruppierungen auch gegenwärtig geben kann und gibt (vielleicht mehr als wir ahnen und wahrhaben wollen und intensiver agierend als wir uns das vorstellen können), wird auch in ganz anderer Weise bestätigt: Nach der Ausstrahlung des Films „Operation Zucker“ am 20.1.2016 im Deutschen Fernsehen mit „Kommissarin“ Nadja Uhl in der Hauptrolle (Inhalt: Eine der „besseren Gesellschaft“ zuzuordnende Tätergruppierung hat in Berlin mehrere Kinder in ihren Fängen. Diese werden in rücksichtsloser Weise fortgesetzt sexuell missbraucht. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Immer wieder Widerstände ! Neben einem einflussreichen Politiker als Täter geraten auch Angehörige der Justiz in Verdacht...) nahmen Experten bei Sandra Maischberger zur tatsächlichen Situation in Deutschland unter anderem wie folgt Stellung: Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung: Die Realität ist noch schlimmer als als im Film dargestellt... Expertin Julia von Weiler: Diese Pädophilenringe sind hochgradig organisiert, die Vernetzung funktioniert unglaublich gut...
Um solche Täter(gruppierungen) zu erkennen und Taten zu verhindern, erscheint es angesichts der Opfersituation (unbegleitet, allein gelassen, unregistriert, vermisst, schutzlos...) und der daraus resultierenden, besonderen Gefährdung erforderlich, (politisch) schnellstens all die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um diese (potenziellen) Opfer mehr und besser vor Angriffen der beschriebenen Art zu schützen. Ziel muss sein, die Anzahl der Ungeschützten und der nicht ausreichend Geschützten so schnell wie nur möglich auf ein nicht vermeidbares Mindestmaß zu beschränken.
Weiterhin sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Tatvorhaben und Taten (vermehrt) zu erkennen. Dazu gehört ein fundiertes, polizeiliches und ein erweitertes gesamtgesellschaftliches Wissen über die Täterpersönlichkeiten, ihre Intention, ihre Denk- und Handlungsweisen, ihre Angriffsmethoden und ihr Tarnverhalten.

Was wir über die Täter, die Jagd nach Kindern machen und diese sexuell motiviert angreifen, kommt im Wesentlichen aus der Psychotherapie, aus dem Gutachterwesen und nicht zuletzt aus der kriminalistischen Arbeit. Die Vernehmungen von Tatverdächtigen, von Tätern und von Zeugen in kriminalpolizeilichen Aktensammlungen sind eine wahre Fundgrube, was diese pädosexuellen bzw. pädokriminellen Täter betrifft.
Täter, die permanent nach Flüchtlings- und anderen Kindern Ausschau halten oder jagen, sind kriminalistischen Erkenntnissen zufolge in aller Regel in ihrer sexuellen Ausrichtung auf Kinder fixiert. Diese Fixierung betrifft (fast immer) ein bestimmtes Geschlecht und eine ganz bestimmte Altersstufe (mit einer Spanne von zumeist nicht mehr als 2-3 Jahren). Dem entsprechend wird – ob als Einzeltäter oder im Rahmen einer entsprechend zusammengesetzten Tätergruppierung – gezielt nach den Kindern gejagt, die ins jeweilige Beuteschema passen.
Diese auf Kinder fixierte Täter erfahren sehr früh (zumeist während oder kurz nach ihrer Pubertätsphase), dass sie anders sind als Andere, dass ihre sexuelle Orientierung zu Kindern (eines bestimmten Geschlechts und Alters) hingeht. Diese Präferenz für Kinder verliert sich auch während ihres weiteren Heranwachsens nicht, sie bleibt vielmehr auch im Verlauf ihres Erwachsenendaseins und Alterns unverändert bestehen.
Und diese auf Kinder fixierten (potenziellen) Täter erfahren in jungen Jahren noch eines: Das was sie wollen oder gar schon praktizieren (Sex mit Kindern) wird von ihrem Umfeld nicht akzeptiert sondern zutiefst verachtet und verurteilt und dazu strafrechtlich verfolgt. Daraus entwickelt sich das Bedürfnis, sich vor Verdacht und Enttarnung zu schützen. Auf der Suche nach diesem Schutz machen diese (potenziellen) Täter die Erfahrung, dass gesellschaftliche Anerkennung und Achtung in hohem Maße geeignet sind, um nicht verdächtigt und enttarnt zu werden (der Akademiker ist grundsätzlich weniger verdächtig als der Arbeits- oder Wohnsitzlose; der jeden Sonntag in der vordersten Reihe der Kirchenbänke sitzt, weniger als derjenige, der die Kirche von innen noch nie gesehen hat...). Beide Erkenntnisse – sie fühlen sich sexuell zu Kindern hingezogen und sie sind um Schutz vor Enttarnung bemüht – prägen nicht selten ihr gesamtes späteres Leben. Sie suchen die Nähe von Kindern und sie streben nach gesellschaftlicher Anerkennung und Achtung – und machen dabei nicht selten steile, berufliche Karriere.
Das ist die Erklärung dafür, dass Akademiker unter den Tätern, die Kinder sexuell motiviert angreifen, alles andere als unterrepräsentiert sind (wie unter anderem die Ergebnisse des in Ulm geführten Ermittlungsverfahrens zeigen und wie im Fernsehfilm „Operation Zucker“ richtig nachgezeichnet wurde). Das ist auch die Erklärung dafür, dass immer wieder ein Geistlicher, Kinderarzt, Lehrer, Sozialpädagoge, angesehener Trainer oder Betreuer... als Täter enttarnt wird (völlig zurecht hoch geachtete Berufe und Tätigkeiten in der Nähe von Kindern, welche von diesen auf Kinder fixierten Tätern gerne unterwandert werden). Und das ist die Erklärung für die Geschehnisse hinter Kirchenmauern, welche im Jahre 2010 in einem Skandal, der die Katholische Kirche Deutschlands erschütterte, endeten.
Diese Täter sind im Bewusstsein in die Kirche und andere, mit hoher Reputation ausgestatteten Einrichtungen eingetreten, dass diese viele Aufgaben an und mit Kindern wahrnehmen und weil sie als Kirchenmänner bzw. als Angehörige anderer, vertrauenswürdiger Einrichtungen hohe Achtung und damit Schutz vor Verdacht und Enttarnung genießen.


Auf die Flüchtlingskinder übertragen bedeuten diese Erkenntnisse, dass in ihrem Umfeld, nicht zuletzt in allen (grundsätzlich zurecht) geachteten Helferbereichen eine angemessene Sensibilität und Aufmerksamkeit notwendig ist.
Zum Erkennen von möglichen Viktimisierungsprozessen und Straftaten, begangen an (Flüchtlings-)Kindern, ist zudem der Wille und die Bereitschaft zur Klärung von Sachverhalten, Hinweisen und Verdachtsmomenten, letztlich auch „der Mut“ zur Einleitung und konsequenten Durchführung eventuell erforderlicher Selbstreinigungsprozesse unerlässlich. Mit falscher Rücksichtnahme, Kumpanei, falsch verstandenem „Chorgeist“ oder den gern und häufig zurecht gelegten Ausreden („es wird schon nichts Schlimmes passieren oder passiert sein; ich will keinen zu Unrecht verdächtigen; mich selbst geht das ja nichts an ...“) werden die Täter in diesem Kriminalitätsbereich in hohem Maße vor (Straf-)Verfolgung geschützt und kindliche Opfer allein und im Stich gelassen ! Es gilt, die verbreitete „Kultur des Wegschauens und Schweigens“ gerade in besonders gefährdeten Bereichen und an Gefahrenorten in eine solche des Hinsehens und Handelns zu wandeln. So auch und vor allem da, wo sich (unbegleitete) Flüchtlingskinder bewegen und wo sie untergebracht sind.
Zu berücksichtigen ist auch, dass konkrete Tat- und Täterhinweise im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern (auch im Bereich des Kinderhandels, der Kinderprostitution und der Herstellung, des Handels und Konsums von Kinderpornografie) nicht zuletzt aufgrund eines zumeist sehr geschickten Agierens und Tarnverhaltens der Täter eher selten sind und zumeist nur vage Anhaltspunkte und Verdachtsmomente auf entsprechende Taten oder Täter hinweisen. Auch ihnen ist deshalb die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen und auch sie müssen erkannt, aufgegriffen und geklärt werden, soll dieser Kriminalität wirksam(er) begegnet werden.
Die (im Gegensatz zu den situationsmotiviert handelnden) auf Kinder fixierte Täter unterscheiden sich in ihren Angriffsmethoden zum Teil erheblich. Kriminalistischen Erkenntnissen zufolge tritt der Tätertyp des klassischen Verführers sehr häufig in Erscheinung. Er ist derjenige, der den verbreiteten Klischeevorstellungen des sogenannten Pädophilen2 am nächsten kommt. Der Verführer versteht es bestens, auf kindliche Denkweisen und Erwartungshaltungen einzugehen. Er versteht es, mit Kindern umzugehen und er wird oft in kürzester Zeit zu ihrem „Spielkameraden“ und „Freund“.
Defizite – aus dem Elternhaus oder solche, die sich aus der Situation eines Flüchtlingskindes ergeben – erkennt er sehr schnell und er versteht es, sich diese zunutze zu machen. Zu wenig Liebe, zu wenig Zuneigung, zu wenig Zeit, zu wenig Taschengeld – bei Flüchtlingskindern das Bedürfnis nach Geborgenheit, das Fehlen üblicher Schutzmechanismen, die Wehr- und Hilflosigkeit – sind die ideale Basis für sein Vorhaben und für sein Tun. Er gibt vor, das Vermisste zu bieten und er tauscht dieses Entgegenkommen skrupellos gegen sexuelle Handlungen ein. Kindliche Opfer schweigen oft über lange Zeiträume hinweg über solche Angriffe und entsprechende Geschehnisse, weil sie sich an die „gemeinsamen Geheimnisse“ mit dem „Freund“ oder „Onkel“ oder an andere, geschickt gestrickte Vorgaben und vom Täter erteilte Verhaltensregeln gebunden fühlen.Andere, eher introvertierte Täter haben diese kommunikative Fähigkeit des Verführers nicht. Sie versuchen sich deshalb auf anderer Weise Kindern zu nähern. Sie schleichen zum Beispiel um Kindergärten und -spielplätze, Schulwege oder um (Füchtlings-)Unterkünfte und Kinderheime und sie suchen nach einer günstigen Gelegenheit, um anzugreifen. Oft bleibt es dabei bei kurzen Attacken – des Berührens, Befummelns, von exhibitionistischen Handlungen oder des Fertigens einer kinderpornografischen Aufnahme, bevor dieser häufig unsicher und gehetzt wirkende Täter dann schnell wieder verschwindet.
Bedauerlicherweise gibt es auch sexuell auf Kinder fixierte, sadistisch veranlagte Täter. Sie sind nicht nur auf Kinder und sexuelle Handlungen sondern auch auf ganz bestimmte Opferreaktionen fixiert: Auf Todesängste, Schreie, Blut, Atemnot – bis hin zum Sterbevorgang und zum Töten.... Für diese für ihre Opfer fraglos gefährlichen Täter stellen allein gelassene, unregistrierte oder vermisste Flüchtlingskinder ein bisher in der Bundesrepublik Deutschland nie gekanntes und höchst interessantes Opferpotenzial dar, weil sie an diesen Kindern ihre Fantasien in vollem Umfang ausleben können ohne dabei einem erheblichen oder gar hohen Risiko ausgesetzt zu sein, entdeckt und zur Verantwortung gezogen zu werden.
Das gilt im Übrigen auch für die Herstellung von offensichtlich immer mehr auf den schmutzigen Märkten gehandelten kinderpornografischen Produkten mit brutalen und sadistischen Inhalten, von SM-, Trash- und Snuff-Filmen.3
Dass ungeschützte Flüchtlingskinder in Deutschland auch zur Produktion solcher extremen, kinderpornografischen Erzeugnisse missbraucht werden könnten, stellt ein weiteres, nicht unerhebliches Risiko dar. Kinder, nach denen keiner fragt, wenn sie plötzlich spurlos verschwinden, sind die bislang hierzulande so seltene wie ideale Beute für Perverse, die ohne Risiko quälen, foltern, töten und entsprechende Filme herstellen und an Gleichgesinnte für gutes Geld verkaufen wollen.
Bislang wurden und werden Filme dieser Art vorwiegend in den Metropolen Russlands oder anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion hergestellt. In Großstädten, wo es unzählige (Szraßen-) Kinder gibt, nach denen bei einem Verschwinden niemand fragt. Es sind vielfach keine Waisenkinder (auch wenn sie gelegentlich als solche gesehen und bezeichnet werden), weil ihre Eltern zumeist noch leben. Es sind vielmehr oft Kinder, deren Väter zu sehr dem Wodka zusprechen, deren Eltern Drogen konsumieren, was letztlich zu fortgesetzter häuslicher Gewalt führt, unter der sie zu leiden hatten oder haben. Wenn sie es zuhause nicht mehr aushalten, fliehen sie. Sie werden eingefangen und sie fliehen wieder...So lange, bis sie irgendwann in einem russischen Waisenheim eingesperrt werden, wo die Strenge häufig alles bisher Gekannte übertrifft. Also fliehen sie bei erser Gelegenheit wieder und immer wieder. So lange, bis sie in die Fänge von Zuhältern oder pädokrimineller „Helfern“ geraten und dann plötzlich nicht mehr, nie mehr aufgegriffen werden können... Keine Angehörigen suchen, keine Behörde sucht und kein Hahn kräht nach ihnen. So wie nach vielen unbegleiteten, unregistrierten und ungeschützten Flüchtlingskindern in Deutschland auch !?
Auf Kinder fixierte Täter führen oft nicht nur ein perfekt getarntes Doppelleben (z.B. Akademiker, verheiratet, eigene Kinder, wohnhaft im schmucken Eigenheim, gesellschaftlich anerkannt...); sie leiden auch häufig unter dem schrecklichen Gefühl, einer völlig zu Unrecht verfolgten Minderheit anzugehören. Selbstmitleid ist ihnen oft nicht fremd.
Nicht wir sind pervers, sondern die Gesellschaft, in der wir leben (weil sie uns verfolgt)
Einst haben sie die Juden verfolgt, heute verfolgen sie uns, die Pädophilen...
Wir werden völlig verkannt und sind in Wahrheit wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kind...
Wir lieben die Kinder, die so genannten Normalen aber schlagen sie...!“

Empfindungen, die mit solchen und ähnlichen Parolen immer wieder zum Ausdruck gebracht werden, begründen das Bedürfnis, sich mit anderen, Gleichgesinnten zusammenzuschließen und gemeinsam zu agieren. Dieses Bedürfnis konkurriert jedoch mit dem Verlangen nach Sicherheit und dem Schutz vor Enttarnung. Deshalb werden in aller Regel nur äußerst vorsichtig Kontakte geknüpft; deshalb entstehen in aller Regel auch nur kleine, sehr verschwiegene und verschworene Gemeinschaften, die dann zumeist bestens getarnt, völlig unauffällig und unerkannt agieren.
Eine Enttarnung solcher im Untergrund agierender Cliquen erscheint nicht zuletzt deshalb schwierig, weil die Täter – wie beschrieben – nicht selten akademischen Kreisen zuzuordnen sind, entsprechend geschickt agieren, in hohem Maße vertrauenswürdig und damit unverdächtig erscheinen und sich zudem oft erfolgreich um Kontakte hin zu mit Einfluss und Macht ausgestatteten Einrichtungen, Institutionen und Personen bemühen. Der am 20.1.2016 ausgestrahlte Fernsehfilm „Operation Zucker“ beschreibt auch das in zutreffender und durchaus realistischer Weise. Andere Beispiele (Z.B. das Ulmer Verfahren oder auch die „Sachsenaffäre und die Erkenntnisse rund um den mutmaßlichen Leipziger „Kinderpuff Jasmin“) weisen auf gleiche oder ähnliche Strukturen und ein ähnlich geschicktes Täter- und Tarnverhalten hin.
Es erscheint erforderlich, dass sich nicht nur die (Kriminal-)Polizei sondern auch Staat und Gesellschaft mehr als bislang den alten und neuen Herausforderungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von (Flüchtlings-)Kindern annehmen.
Die Polizei hat die Aufgabe, einschlägige Geschehnisse vom Dunkel- ins Hellfeld zu rücken. Staatlicherseits ist es Pflicht, die Mittel und Möglichkeiten (die gesetzlichen Grundlagen) zu einer effizienteren Bekämpfung dieser widerlichen Kriminalität an den Hilflosesten und Schwächsten zur Verfügung zu stellen. Gesamtgesellschaftlich erscheint es erforderlich, den Delikten der sexuellen Ausbeutung von Kindern mehr Aufmerksamkeit zu widmen und der Kriminalität nicht nur verbal sondern auch in Rat und Tat die Bedeutung zuzumessen, die ihr in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft zusteht und zustehen muss und zu lernen, mit Hinweisen und Verdachtslagen so umzugehen, dass eine effizient(re) Bekämpfung möglich wird. Das erfordert vor allem ein anderes Zeug(inn)enverhalten. Ein Zeug(inn)enverhalten, das nicht mehr den Tätern sondern ausschließlich den (potenziellen) Opfern nützt.
Ob das erreichbar ist, solange der Gesetzgeber entgegen so mancher Verlautbarungen nicht das Erforderliche unternimmt, um unsere Kinder und der Kinder Anderer wirksamer vor sexueller Ausbeutung zu schützen, erscheint allerdings fraglich. Es gibt in Deutschland bedauerlicherweise noch immer (gesetzliche) Vorgaben und Praktiken, durch welche Täter in hohem Maße vor Enttarnung und Strafverfolgung geschützt und (potenzielle) Opfer allein und im Stich gelassen werden. Ein Beispiel dafür ist die strikte Ablehnung des Gesetzgebers, der nicht nur aus kriminalistischen Kreisen immer wieder erhobenen Forderung nach einer Anzeigepflicht, zumindest bei schweren und schwersten, sexuell motivierten Straftaten, begangen an Kindern und dann, wenn Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen ist.

  • Es gibt für den in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) – Verletzungen von Privatgeheimnissen,
  • allgemein als „ärztliche Schweigepflicht“ bekannt, aufgelisteten Personenkreis auch bei Hinweisen auf schwerste Taten und nicht auszuschließender Wiederholungsgefahr (die Täter sind in hohem Maße Wiederholungstäter) keine Pflicht, die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
  • Entsprechende Forderungen wurden letztmals vom „Runden Tisch“ der Bundesregierung, welcher anlässlich des Skandals um die Vorgänge innerhalb der Katholischen Kirche Deutschlands im Jahre 2010 über 1 ½ Jahre hinweg tagte, zurückgewiesen.


Als „Experten“ waren unter anderem an diesen „Runden Tisch“ geladen: Abgeordnete des Bundestages aller Fraktionen, Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Bundesschülerkonferenz, des Bundes alleinerziehender Mütter und Väter... Fraglos ehrenwerte Vertreter nicht weniger ehrenwerter Organisationen – ob aber kompetent und aufgrund der jeweiligen Hintergründe und Erfahrungen in der Lage, die Folgen der uneingeschränkten Ablehnung einer Anzeigepflicht bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch von Kindern richtig einzuschätzen, das erscheint doch eher zweifelhaft. Die Kriminalpolizei, welche sich in den vergangenen Jahren in anerkannter Weise eine hohe Kompetenz angeeignet hat, was die Erfordernisse und Probleme im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern, das das Wissen über die Täter, ihre Denk- und Vorgehensweisen sowie opferfreundliche Verfahrensweisen betrifft, war übrigens nicht an diesen Runden Tisch geladen.
Die Folge dieser politischen Verweigerung: Ärzte, Therapeuten, „Kinderschützer“, Sozialarbeiter und andere Berufsgruppen fühlen sich (auch im Umgang mit Flüchtlingskindern) nicht verpflichtet und sind nicht verpflichtet, im Verdachtsfall Polizei oder Staatsanwaltshaft zu informieren.Sie „verstecken“ sich nur all zu oft hinter der Datenschutzbestimmung des § 203 StGB – auch beim Verdacht auf schwere und schwerste Taten. Die Folge davon: Die Täter, sehr häufig Wiederholungstäter, bleiben unbedrängt und (strafrechtlich) unverfolgt.
Diese anhaltende gesetzgeberische Haltung und diese Umgang mit einschlägiger Kriminalität gleicht einer staatlich verordneten „Kultur des Wegschauens und Schweigens“ und kommt praktiziertem Täterschutz gleich.
In Frankreich, Österreich und anderen, zivilisierten Staaten dieser Welt ist diese Anzeigepflicht seit jeher selbstverständlich. In Frankreich bricht sie sogar das Beichtgeheimnis und österreichischen Ärzten droht der Entzug ihrer Zulassung – informieren sie die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen nicht. In Frankreich und in Österreich sind Kinder aber auch besser vor sexueller Ausbeutung geschützt als hierzulande. Ob die Kinder der Franzosen und der Österreicher oder die Flüchtlingskinder.
Interessanterweise wird dies Ablehnung einer Anzeigepflicht für bestimmte Berufsgruppen (und Zeugen) mit erforderlichem Opferschutz begründet. So wären die Torturen, die für das Opfer Kind bei einem Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den oder die Täter entstehen, nicht zumutbar. In Wahrheit schließen sich Ermittlungen, Strafverfahren und Opferschutz längst nicht mehr aus. Im Gegenteil: Ein erfolgreich geführtes Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den oder die Täter wirkt sich für die Aufarbeitung der Geschehnisse beim Opfer Kind häufig sehr positiv aus, weil dabei deutlich wird, wer die wahre Schuld am Geschehen trägt (welche die Täter nicht selten auf ihre kindlichen Opfer abwälzen, wodurch diese besonders belastet sind).
Sollten aber dennoch vereinzelt noch weniger opfergerechte Maßnahmen angewandt und mögliche Sekundärschäden verursachende Praktiken angewandt werden, so wären diese schleunigst in opferfreundliche Verfahrensweisen umzuwandeln. Ein Grund, den oder die Täter unverfolgt zu lassen, können und dürfen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen niemals (mehr) sein.
Solange Berufsgruppen, die immer wieder Zeugen solcher Geschehnisse werden, selbst bei Hinweisen auf schwere und schwerste Straftaten, begangen an Kindern, sich nicht verpflichtet fühlen und nicht verpflichtet sind, die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren, wird in Deutschland – entgegen zahlreicher politischer Bekundungen – längst nicht alles getan, um Kinder wirksam(er) vor sexueller Ausbeutung zu schützen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Datenschutzbestimmung des § 203 StGB ist berechtigt und sinnvoll. Sie wurde jedoch nicht geschaffen, um Täter (im Verbrechensbereich) vor Strafverfolgung zu schützen. Gerade dazu aber wird sie im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern immer wieder benutzt und missbraucht – obwohl die Vornahme einer nur all zu selten vorgenommenen Güterabwägung fast immer eine Anzeige erfordern würde.
In Deutschland liegen immer größere Dunkelfelder über sehr unangenehmen Wahrheiten. Hinter glitzernden, rechtsstaatlichen Fassaden verbergen sich immer mehr Unrecht und Unmenschlichkeit, Not, Elend, Gewalt, Kriminalität, Hilf- und Hoffnungslosigkeit. Davon, so ist gegenwärtig zu befürchten, werden auch und vor allem die unbegleiteten und ungeschützten Flüchtlingskinder erfasst.
Die Dunkelfelder aber erlauben es, weiterhin von Rechtsstaatlichkeit, Recht, Humanität, Menschlichkeit, Würde und einer heilen (Kinder-)Welt zu träumen. Auch davon, dass unbegleiteten und ungeschützten Flüchtlingskindern in Deutschland der Schutz gewährt wird, den sie so dringend bräuchten.

Anmerkungen

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7625 vom 22.2.2016
  2. Es ist grundsätzlich falsch, bei diesen Tätern von „Pädophilen“ zu sprechen.
  3. „Pädophil“ bedeutet aus dem Griechischen übersetzt „Kinderliebe, Kinder lieb haben“ – was mit dem Tun der Täter wenig zu tun hat. Vor allem in professionellen Bereichen sollten deshalb die Begriffe „pädosexuell“ bzw. „pädokriminell“ verwendet werden.SM steht dieser internationalen Qualifizierung zufolge für Sado-Maso, für Quälen und für Quälen lassen,Trash-Filme enthalten die Teile, die ausgeschnitten werden müssten (weil zu brutal) und Snuff steht für Auslöschen, Töten – kinderpornografische Produkte, welche das Töten (eines Kindes) zum Inhalt haben.