Verbrecherisches Reisen

Der Kindersextourismus – ein anhaltendes (deutsches) Problem

Von Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a. D., Ulm/Donau

„Egal wo Sie hingehen,egal wie lange es dauert,
Sie werden gefasst und in vollem Umfang der Gesetze verurteilt werden“,

so warnt die US-amerikanische Bundespolizei FBI potenzielle „Child Sex Tourists“, also Kindersextouristen im Internet.

Es wäre anmaßend und käme einer glatten Lüge gleich, würde das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine ähnliche Botschaft an die (potenziellen) deutschen Täter richten, die anhaltend in alle Welt hinausfliegen oder auch nur am Wochenende kurz über die deutsch-tschechische Grenze fahren, um Kinder sexuell zu missbrauchen.
Delikten dieser Art, gleichgültig von wem und wo sie auf dieser Welt begangen werden, kommen in den Vereinigten Staaten von Amerika –und nicht nur dort- eine ungleich größere Bedeutung und ein ungleich höherer Stellenwert zu, als das hierzulande der Fall ist. Das ergibt sich allein aus der jeweiligen Gesetzgebung, aus dem Ermittlungsaufwand und den unterschiedlichen Ermittlungsmethoden sowie aus der in den USA anders gearteten Strafverfolgung und härteren Verurteilungspraxis.
Während bei den von Deutschen begangenen Auslandsstraftaten – im Vergleich zum Kriminalitätsaufkommen- anhaltend in nur wenigen Einzelfällen Ermittlungen durchgeführt werden und sich die Täter nur sehr selten vor einem deutschen Gericht zu verantworten haben, sind die US-amerikanischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden fortgesetzt bemüht, Kindersextouristen aufzuspüren und sie zur Verantwortung zu ziehen. Dabei werden Mittel und Methoden angewandt, die nach deutschem Verständnis nicht nur ungewöhnlich sondern auch fragwürdig sind, weil sie rechtsstaatliche Grundsätze in Frage stellen. Dennoch sind sie wirksam und effizient.
Und weil solche ungewöhnlichen, amerikanischen Ermittlungs- und Strafverfolgungspraktiken hierzulande nicht oder nur wenig bekannt und vielleicht auch kaum vorstellbar sind, verfangen sich gelegentlich auch (potenzielle) deutsche Täter in den geschickt ausgelegten Netzen der amerikanischen Bundespolizei FBI.

Der 50-jährige Gymnasiallehrer aus dem Norden Deutschlands hatte mit einem vermeintlichen Vermittler Sex mit kleinen Mädchen, fünf bis elf Jahre alt, in Mexiko vereinbart. Was er nicht wissen konnte: Der Vermittler war ein verdeckter Ermittler der amerikanischen Bundespolizei FBI und hatte ihm eine Falle gestellt. Als er amerikanischen Boden betrat, um mit seinem vermeintlichen Helfer weitere Absprachen zu treffen, wurde er noch am Flughafen in Arizona festgenommen.
Im Herbst 2014 verurteilte ihn ein US-Gericht in Tucson/Arizona wegen des geplanten, sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von 15 Jahren. Zudem verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 20.000 Dollar ( ca. 16.000 Euro ). Für den Rest seines Lebens, so wurde außerdem entschieden, soll er unter Beobachtung stehen. Er hat jeden Job- und Wohnsitzwechsel unverzüglich zu melden und zudem an einem „Programm für Sexualstraftäter“ teilzunehmen. Von Kindern hat er sich in Zukunft fernzuhalten; ohne Erlaubnis darf er keinen Beruf mehr ausüben, bei dem er mit Kindern (unter 18 Jahren) allein sein könnte. Die zuständige Richterin sprach schließlich auch noch ein Internet-Verbot gegen ihn aus und ordnete an, dass sein Computer und alle anderen Datenträger jederzeit durchsucht werden können. Dem in die Falle getappten und in Arizona Inhaftierten bleibt bei diesen Aussichten nur zu hoffen, baldmöglichst nach Deutschland ausgeliefert zu werden. Die Frage, ob sich die US-Behörden damit einverstanden erklären oder ob er seine Strafe in den USA absitzen muss, ist allerdings offen.

Der Fall und das ergangene Urteil zeigen: Die USA gehen mit ungewöhnlichen Methoden aber auch mit Entschiedenheit und Härte gegen Kindersextouristen vor. Schon für den Versuch sexueller Handlungen an oder mit Minderjährigen drohen sehr hohe Haftstrafen. Allein die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, verbunden mit der Absicht, illegale sexuelle Handlungen zu begehen, kann der US-amerikanischen Gesetzgebung zufolge mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden.
Ganz anders in Deutschland. Sexueller Missbrauch von Kindern ist nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem bzw. zwei Jahren bedroht. Und die hierzulande für vollendete Delikte verhängten Strafen liegen zumeist weit unter dem Strafmaß, das die amerikanische Richterin allein wegen der Einreise des deutschen Lehrers in die USA für rechtens ansah, nachdem diese in der Absicht erfolgte, ein oder mehrere Kinder ( in Mexiko ) sexuell zu missbrauchen. Und auch die (vollendeten) Delikte, die von Deutschen im Ausland begangen und ( in wenigen Einzelfällen ) in Deutschland angeklagt und abgeurteilt werden, haben in aller Regel ein erheblich mildere Strafe zur Folge, als die gegen den Deutschen in den USA verhängten 15 Jahre – mit zusätzlichen, zum Teil lebenslang gültigen Auflagen.
Der wesentliche Unterschied zwischen der US-amerikanischen und der deutschen Strafverfolgung bei solchen Vergehen und Verbrechen im Rahmen des Kindersextourismus und der Kinderprostitution und das eigentliche Problem ist jedoch nicht das Strafmaß – obwohl dieses sehr wohl Hinweis darauf ist, welcher wahre Stellenwert dem Deliktsbereich im jeweiligen Land zugemessen wird. Es ist die Tatsache, dass in Deutschland gegen die deutschen Täter, die fortgesetzt und seit vielen Jahren in alle Welt hinaus reisen, um sexuell motivierten Vergehen und Verbrechen an Kindern begehen, nur in wenigen Einzelfällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und dass noch seltener Urteil gegen sie ergeht.
Während bei den Inlandstaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern von kriminalpolizeilichen Experten in Deutschland ein Dunkelfeld von 1:10 bis 1:30 vermutet wird, könnte das Dunkelfeld bei den von Deutschen begangenen Auslandsstraftaten irgendwo zwischen 1:1000 und 1:10 0000 liegen. Es sind also von Deutschen weltweit begangene Vergehen und Verbrechen an Kindern, die weitgehend unbeachtet und strafrechtlich unverfolgt bleiben.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Deutschland tut entgegen seinen eingegangenen Verpflichtungen und entgegen aller Beteuerungen und (Alibi-)Maßnahmen zu wenig, um die eigenen Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen und Deutschland tut noch viel weniger, um die Kinder Anderer vor fortgesetztem sexuellem Missbrauch durch deutsche Täter zu schützen.
Sex mit Kindern wird in Deutschland –zumeist anlassbezogen- immer wieder aufs Neue zutiefst verurteilt und verdammt. Sex mit Kindern macht in verantwortlichen Bereichen entsprechenden Verlautbarungen zufolge immer wieder zutiefst betroffen und löst ein ums andere Mal eifrige und oft hektische, politische Aktivitäten aus. Die Maßnahmen, die darauf hin in der Vergangenheit getroffen wurden, um den Vergehen und Verbrechen dieser Art wirksamer als bislang zu begegnen, sind allerdings wenig geeignet, die prekäre Situation wesentlich zu verändern. Sie sind oft nicht mehr als ein wenig hilfreiches Stück- und Blendwerk – so wie zum Beispiel das beliebte Drehen an der Verjährungsschraube, mit der nun einmal keine grundlegenden und spürbaren Verbesserungen herbeigeführt werden können, so oft und so gern das auch suggeriert wird.
Wie wurden doch die wenig hilfreichen bis kontraproduktiven Ergebnisse des Runden Tisches der Bundesregierung ( z.B. die Ablehnung einer Anzeigepflicht für bestimmte Berufsgruppen auch bei schwersten Verbrechen und bei erheblicher Wiederholungsgefahr ) nach dem Kirchenskandal von 2010 von der damaligen Wissenschaftsministerin und von Anderen gefeiert ( „Wir sind auf dem richtigen Weg !“ ) Wie viele Millionen Euro wurden versprochen, um mehr oder weniger sinnvolle Maßnahmen und Projekte durchzuführen !?
Weniger kostenträchtige aber längst überfällige und zur Verbesserung der Situation unerlässliche Maßnahmen wurden dagegen erst gar nicht in Erwägung gezogen. So zum Beispiel die, Student(inn)en der Rechtswissenschaften an den deutschen Universitäten verpflichtend mit den Besonderheiten und Problemfeldern des sexuellen Missbrauchs von Kindern –im In- und Ausland- vertraut zu machen. Sie mit Wissen über Pädokriminalität, die Täter und die Opfer, über die Wahrheitsfindung bei Kindern, über das Zeug(inn)enverhalten (der Kultur des Wegschauens und Schweigens), über die Schwere und die Folgen solcher Delikte für die Opfer, über den Opferschutz, kindgerechte Verfahrensweisen und andere Besonderheiten auszustatten.
Deutsche Jura-Student(inn)en kennen das Römische Recht und die „Constitutio Criminalis Carolina“ (CCC) oder „Peinliche Halsgerichtsordnung“ des Kaiser Karl V. von 1532. Sie können jedoch bis heute an deutschen Universitäten ein Prädikatsexamen ablegen, ohne jemals von den Besonderheiten und Problemfeldern des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehört zu haben. Dabei gehen sie nach ihrem Studium –ob als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter, in verantwortlichster Weise mit dieser Kriminalität – mit ihren Tätern und ihren Opfern- um.
Es kann nicht verwundern, dass bei solchen Voraussetzungen keine Begeisterung aufkommt, wenn Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Anzeige gebracht werden. Es kann nicht verwundern, dass bei solchen Voraussetzungen Unsicherheiten auftreten, die entsprechende Verfahren beeinflussen und erschweren. Es kann nicht verwundern, dass es bei solchen Defiziten häufig zu milden und täterfreundlichen Urteilen kommt.
Das wiederum führt ganz nebenbei dazu, dass sexuell motivierte Vergehen und Verbrechen, begangen an Kindern, an Gewicht und Bedeutung verlieren. Werden doch heute selbst widerlichste und brutalste kinderpornografische Produkte als „Schmuddelkram“ und Bagatellkriminalität gesehen. Dabei sind sie nichts anderes als das dokumentierte –in Bild und Ton aufgezeichnete- Verbrechen an einem oder mehreren Kindern. 
Was also hat sich durch die medial geradezu euphorisch gefeierten Ergebnisse dieses Runden Tisches der Bundesregierung von 2010/2011 wirklich verändert und verbessert ? Bei den Inlandstaten (durch ein neues Kinderschutzgesetz von 2012) wenig, bei den im Rahmen des Kindersextourismus im Ausland begangenen Taten nichts. Die deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sind aber auch für die von Deutschen im Ausland begangenen Taten zuständig. Im Jahr 1993 wurde festgelegt, dass das deutsche Strafrecht –unabhängig vom Recht am Tatort- auch bei Auslandstaten i.S. der §§ 176 bis 176b sowie 182 StGB ( Sexueller Missbrauch, Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ) gilt und anzuwenden ist – wenn der Täter Deutscher ist. Mit viel Leben erfüllt wurde diese Vorschrift bisher nicht. Einem verschwindend kleinen Hellfeld steht anhaltend und bis heute ein gigantisches Dunkelfeld gegenüber. Dabei sind die Roma-Kinder in den Ghettos von Rumänien oder Bulgarien oder gleich hinter der deutsch-tschechischen Grenze, die Kinder in den Waisenheimen Moldawiens und der Ukraine, die Beach-Boys auf Sri Lanka und die Kinder Kubas, Kenias und Kambodschas mit den gleichen Hoffnungen und Träumen geboren wie unsere Kinder auch – und mit den gleichen Rechten dazu. Und Deutschland stellt (neben den unrühmlichen Vertretern anderer Nationen) die Täter, die Anderen die Opfer. Es ist die Aufgabe Deutschlands, seiner politisch Verantwortlichen und seiner Ermittlungs- und Strafverfolgungsorgane, sich mehr als bislang um dieses anhaltende und beschämende, eines Rechtsstaates unwürdige Kriminalitätsaufkommen zu kümmern.
Neben all den Faktoren, die auch bei den Inlandstaten zu einem anhaltend hohen Dunkelfeld beitragen, so einer verbreiteten und beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern sehr ausgeprägten „Kultur des Wegschauens und des Schweigens“, neben fehlenden oder den Gegebenheiten nicht angepassten gesetzlichen Vorgaben (so zum Beispiel der fehlenden Anzeigepflicht bei Hinweisen auf schwere Straftaten oder bei bestehender Wiederholungsgefahr ), neben der eher täterfreundlichen und weniger opfergerechten Rahmenbedingungen gibt es eine ganze Reihe weiterer Gründe, die letztlich zu einer sehr traurigen, deutschen Bilanz bei der Aufklärung sexuell motivierten Auslandstaten, begangen an Kindern, führen:
Fehlende Rechtshilfeabkommen oder wenig praktikablen Rechtshilfewege zum Beispiel, bürokratische Hindernisse durch verschiedene Zuständigkeiten und Instanzen, das passive (Fehl-)Verhalten von Zeug(inn)en und die ausbleibende oder mangelhafte Beweissicherung an den (ausländischen) Tatorten, ein fehlendes oder wenig ausgeprägtes Problembewusstsein und eine andere Rechtslage in den Tatortländern, vermeintlich oder tatsächlich fehlende Hilfsorganisationen am Tatort, eine vermeintlich oder tatsächlich korrupte und ins Verbrechen involvierte Polizei, wirksame Schutzmechanismen für die nicht selten angesehenen, weil wohlhabenden und sich sehr wohltätig gebenden deutschen Täter in den Tatortländern, der erforderliche finanzielle, zeit- und personalintensive Ermittlungsaufwand oder ganz einfach Sprachbarrieren.
Allein die Urlaubsstimmung kann dazu beitragen, wegzusehen, wegzuhören, nichts zu tun ( soll ich mir die wenigen freien Tage im Jahr durch so etwas vermiesen lassen…!?) Auch der Irrglaube ( oder die Ausrede ), dass das im jeweiligen Land eben so ist und dazugehört, oder der Irrglaube ( die Ausrede ), dass diejenigen (im jeweiligen Land) ja selbst schuld sind an dem Dilemma, dass sie mit Kindersex ihren Lebensstandard sichern oder verbessern wollen und können ( sehen die Täter ihren zumeist kläglichen Dirnenlohn doch nicht selten noch als wohltätige Spende an ! ), tragen zu passivem Verhalten bei. Manchmal ist es auch nur Bequemlichkeit, fehlende Zivilcourage oder das unterschwellige Bedürfnis, sich den Traum von einer heilen Welt nicht zerstören zu lassen – was eine konsequente und effiziente Strafverfolgung verhindert.
Es gibt viele Gründe und es gibt viele Ausreden und Trostpflästerchen für die geplagten Seelen, um nichts zu sehen, um nichts zu hören, um nicht handeln zu müssen – um die (potenziellen) Täter zu schützen und die betroffenen Kinder im Stich zu lassen.
In diesem Zusammenhang kann nicht unerwähnt bleiben, dass sich gelegentlich auch das politische und professionelle Interesse an der Aufklärung solcher Auslandsstraftaten in Grenzen zu halten scheint. Diese Kriminalität berührt eben unangenehm – auch in professionellen Bereichen. Wenig sachdienliche, passive Verhaltensweisen, Verzögerungsstrategien oder Ausweichmanöver sind jedenfalls nicht selten. Gelegentlich scheint es, als würden die erforderlichen Maßnahmen nur dann eingeleitet, wenn dies unumgänglich und nicht zu vermeiden ist.
Eine besondere Rolle kommt bei solchen Auslandsstraftaten den Deutschen Botschaften und den Verbindungsbeamten (Angehörige des Bundeskriminalamtes) in den Kindersextourismusländern zu. Die Botschaften haben –aus nachvollziehbaren Gründen- primär den Auftrag, den Deutschen im jeweiligen Land beizustehen und sie zu schützen. Das sind im Bereich des Kindersextourismus die Täter! Deshalb setzen nach der Inhaftierung eines Deutschen in einem (Kinder-)Sextourismusland in steter Regelmäßigkeit diplomatische Bemühungen ein, die bewirken, dass diese ihre Freiheit frühzeitig wieder erlangen und nach Deutschland zurückreisen können. Dass daraufhin hierzulande die erforderlichen Folgeverfahren eingeleitet werden, scheint nicht immer garantiert.

Ein deutscher Arzt, der in Manila zu einer langjährigen Haftstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt und daraufhin „freigekauft“ wurde, konnte seine Praxis in Deutschland zunächst ungehindert weiterbetreiben – ganz so, als wäre nichts gewesen. Niemand fragte nach, warum ein philippinisches Gericht die hohe Haftstrafe gegen ihn verhängte. Allein den bohrenden Fragen einer auf den Philippinen i.S. Kindersextourismus recherchierenden Journalistin des Bayerischen Fernsehens, die auf den Fall aufmerksam wurde, war es zu verdanken, dass in Deutschland (erneut) Anzeige erstattet und ein Strafverfahren gegen den Mediziner eingeleitet wurde.

Die BKA-Verbindungsbeamten an den Botschaften haben im jeweiligen Land keine Ermittlungsbefugnisse. Sie haben und pflegen jedoch zumeist sehr gute Kontakte zu den örtlichen Kriminalpolizeien oder –milizen und können so Einfluss auf die Einleitung oder den Verlauf entsprechender Ermittlungsverfahren nehmen. Auch sie sind jedoch Angehörige der jeweiligen Botschaft und primär dazu verpflichtet, den Deutschen im Land beizustehen – Im Einzelfall kann das für sie sehr widersprüchlich sein !
Sollte durch eine politische oder behördliche Zurückhaltung, durch Ignorieren, Tabuisieren, Verweigern oder Vertuschen öffentliche Aufmerksamkeit vermieden und der „gute Ruf“ der Bundesrepublik Deutschland gewahrt werden, so geht diese Rechnung nicht auf. Dieser gute Ruf der Republik wird vielmehr gerade durch solche Verhaltensweisen und Praktiken immer mehr ruiniert. Weiß man doch in den Kindersextourismusländern dieser Welt, von Tschechien bis nach Thailand längst, was mit den Kindern des jeweiligen Landes geschieht und was mit den deutschen Tätern nur all zu häufig nicht geschieht: Dass sie nämlich strafrechtlich nur höchst selten zur Verantwortung gezogen werden und dass kaum jemals ein angemessenes Urteil gegen sie ergeht. Man sieht es mit Verwunderung – und mit Verachtung !

Pierre Legros, Direktor der französischen Kinderhilfsorganisation AFESIP und in Kambodscha gegen den Kindersextourismus ankämpfend, zeigte sich sehr ungehalten und er wurde laut bei einem Fachkongress von Sozialarbeitern, Kriminalisten und Juristen in Berlin. „Man sage mir, wie es möglich ist, deutsche Täter vor ein deutsches Gericht zu bringen und einer gerechten Strafe zuzuführen – ich liefere sie dutzendweise mitsamt den Zeugen und Opfern…!“ Als von einem Kongressteilnehmer auf die Rechtshilfewege verwiesen wurde, zog sich ein vielsagendes Lächeln über das Gesicht von Pierre Legros und er wies anhand reichlich gemachter Erfahrungen sehr überzeugend nach, wie wenig praktikabel, wie untauglich diese sein können.

Das Ausmaß


Die Anzahl der (potenziellen) deutschen Täter, die sich aufmachen, um irgendwo auf dieser Welt ein oder mehrere Kinder sexuell zu missbrauchen, ist allen vorliegenden Erkenntnissen zufolge anhaltend hoch. Gegenwärtig ist entsprechenden Untersuchungen zufolge davon auszugehen, dass jährlich etwa 400.000 Deutsche ( vorwiegend Männer, es gibt jedoch auch deutsche Kindersextouristinnen z.B. mit Zielen in Kenia ) in die Welt hinaus reisen, um sich Sex zu kaufen. Es erscheint – Erkenntnisse hierzulande und solche aus den verschiedenen Zielländern dieser Kindersextouristen zugrunde gelegt- nicht unrealistisch, dass davon mindestens 5 % reisen, um sich Sex mit Kindern zu kaufen. Das würde bedeuten, dass sich Jahr für Jahr und Tag für Tag, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember an deutschen Flughäfen mehr als fünfzig Personen einfinden (oder auch nur kurz über die Grenze nach Tschechien fahren), um im jeweiligen Zielland Kinder sexuell zu missbrauchen. Dabei ist davon auszugehen, dass jeder (potenzielle) Täter nicht nur eine Tathandlung begeht und dass in vielen Fällen nicht nur ein Kind sondern mehrere Kinder betroffen sind.
Das Ausmaß dieser wenig thematisierten und ein anhaltendes Schattendasein führenden, von Deutschen begangenen und in der Zuständigkeit Deutschlands liegenden Kriminalität ist also alles andere als gering.
Gering scheint allenfalls der Wille, ein gigantisches Dunkelfeld in ein größeres Hellfeld zu wandeln und die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mit den Mitteln und Möglichkeiten auszustatten, die erforderlich sind, um bei der Bekämpfung dieser widerlichen Kriminalität erfolgreicher zu sein.

Die Zielländer und die Märkte


Das hohe Kriminalitätsaufkommen wird in den Ländern und an den Orten sichtbar, die für ihre Märkte mit der Ware Kind bekannt sind, in denen es entsprechende (Handels-)Strukturen gibt und die als bevorzugte Zielorte von Pädosexuellen und Pädokriminellen gelten. An manchen dieser streng vertraulich gehandelten oder in der Szene hinlänglich bekannten Adressen sind –mehr oder weniger offen agierende- deutsche Kindersextouristen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Örtlichkeiten unübersehbar.Lange Zeit galt Thailand für Pädokriminelle als Wunsch- und Zielland Nr. 1. Wer sich um Mitternacht auf der Terrasse der berühmt-berüchtigten Marine-Bar in Pattaya aufhielt, dem konnte nicht entgehen, wie deutsche Kindersextouristen kleine Jungen oder Mädchen mit Pommes abfütterten, mit einer Coca-Cola beglückten, ihnen über die dürren Schenkelchen streichelten, um bald darauf in einer dunklen Gasse, in einem Hotel oder in einer Absteige zu verschwinden.
Nicht zuletzt wegen der Immunschwächekrankheit AIDS ( Millionen von thailändischen Kindern sind betroffen – Kinder, die das Wort AIDS oft noch nicht lesen oder schreiben können und doch schon vom Tod gezeichnet sind ) kam es in Südostasien zu einem Verdrängungsprozess. Die thailändischen Regierungen und Militärs sagten und sagen der Krankheit und dem gesamten (Kinder-)Sextourismus mehr und mehr den Kampf an. Thailändische Richter verhängten plötzlich drastische Haftstrafen ( die im Gegensatz zu früheren Zeiten vermehrt in voller Höhe abzusitzen sind ), was deutsche und andere Kindersextouristen mehr und mehr aus dem „Land des Lächelns“ in die Nachbarstaaten Thailands vertrieb.
Die Folge: Der Kindersextourismus ist heute in Thailand nicht mehr so ausgeprägt, vor allem aber nicht mehr so transparent, wie er es noch vor Jahren war.
Neben den Philippinen als nach wie vor beliebtem Zielland ( auch dort präsentiert sich die Szene nicht mehr so öffentlich, wie noch vor Jahren; das Tatgeschehen hat sich aus Sicherheitsgründen weitgehend in Hotels, Absteigen und private Räume verlagert ) sind heute Laos, Myanmar, Vietnam und nicht zuletzt Kambodscha beliebte Ziele (auch) deutscher Pädokrimineller.
Die „Lolita-Freunde“ ( „Lolita“ steht für kleine Mädchen ) treffen sich ebenso in den Ländern Südostasiens wie die Päderastenszene ( „Knabenliebhaber“). Für letztere gelten die Strände von Sri Lanka mit den dortigen „Beach Boys“ als Paradies schlechthin. Sie sind aber auch seit Jahrzehnten an Marokkos Stränden anzutreffen. In einem Land, in dem Mädchen ungleich besser vor sexueller Ausbeutung geschützt sind als kleine Jungen. Auch die Karibikstaaten, Brasilien, Kolumbien, Mexiko und andere Staaten Mittel- und Lateinamerikas, Kenia und Südafrika sind beliebte Zielgebiete. Und auch diese Länder versuchen, ihre Kinder nach Kräften vor sexueller Ausbeutung zu schützen. So endet in Brasilien nach einem Beschluss der Taxi-Innung die Fahrt männlicher Touristen in Begleitung eines brasilianischen Kindes nicht am gewünschten Ziel sondern bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle und ein Hotel oder eine Absteige, in der sich ein Tourist mit einem Kind „vergnügt“, erhält nach einem Beschluss der brasilianischen Bankenvereinigung keine Kredite mehr.
Zudem werden männliche Fluggäste, die das Land ansteuern, von der brasilianischen Tourismusbehörde EMBRATUR schon im Flugzeug mit den Sehenswürdigkeiten des Landes aber ( in deutscher Sprache !) auch mit dem vertraut gemacht, was ihnen droht, wenn sie Kinder in sexueller Absicht angreifen sollten.


Foto: ECPAT Deutschland e. V.

Auch Osteuropa wurde von Pädokriminellen längst als ergiebiges Jagdgebiet entdeckt. Dieses fängt gleich hinter der deutsch-tschechischen Grenze an, reicht bis nach Moskau und St. Petersburg, nach Moldawien und in die Ukraine… Auch Kinder der Balkanstaaten, selbst solche aus Ländern, die der Europäischen Gemeinschaft angehören, werden sexuell ausgebeutet.
Während Russland und russische Großstädte –von wenigen Erkenntnissen über Kinderprostitution in Moskau und St. Petersburg abgesehen- ein einziges, gigantisches Dunkelfeld darstellen ( und das ist in der Ukraine und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion kaum anders ), schrecken brutalste Kinderporno-Aufzeichnungen auf, deren Herstellung in Russland und in seinen Nachbarstaaten vermutet wird.

Über ein weithin unbekanntes aber interessantes und erfolgreiches Präventionsprojekt


Weil sich eine erfolgreiche Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im Bereich der von Deutschen begangenen Auslandsstraftaten aus genannten Gründen anhaltend auf einen Bruchteil des Geschehens reduziert und –den Gegebenheiten entsprechend- wenig erfolgreich verläuft, stellt sich die Frage, was in Deutschland und von Deutschland aus präventiv geleistet wird oder geleistet werden kann, um dieser Kriminalität wirksam(er) zu begegnen. Die Frage ist schon deshalb von Interesse, weil Deutschland in der Pflicht steht, Kinder –auch ausländische Kinder- vor sexueller Ausbeutung zu schützen.

UN – Kinderrechtskonvention Artikel 34 (von Deutschland unterzeichnet)


Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder

  1. zur Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
  2. zur Prostitution oder zu anderen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
  3. für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.“

Mit dem Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern vertraute Kriminalist(inn)en wissen: Diese Kriminalität ist präventabel, Ihr kann – ob im In- oder Ausland begangen- wirksam vorgebeugt und sie kann verhindert werden.

Deshalb bemühen sich neben der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ seit Jahren viele einzelne, kriminalpolizeiliche Dienststellen in allen Bundesländern mit unterschiedlichsten Präventionsprojekten erfolgreich und nicht selten in vorbildlicher Weise (stellvertretend für viele andere Dienststellen sei hier nur die Kriminalpolizei in Heidelberg genannt), dieser Kriminalität, begangen an den Schwächsten und Hilflosesten, wirksam(er) als bislang zu begegnen.

Der Erfolg ist nur schwer messbar aber er ist nicht selten spürbar und manchmal sogar sichtbar. Zum Beispiel dann, wenn ein Reiseveranstalter den Reiseunterlagen für den geplanten Urlaub ( in ein Land, in welchem Kinder sexuell ausgebeutet werden ) ein Faltblatt Kleine Seelen, große Gefahr… mit dem Untertitel Zeigen Sie Zivilcourage – Nicht wegsehen – Kinder brauchen Schutz – weltweit ! beilegt, welches von

  • der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“,
  • dem „Deutschen Reiseverband“ (DRV) und
  • der „Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung“ (ECPAT)

entworfen und seit Jahren erfolgreich in der Reisebranche eingesetzt wird.
Dieses Faltblatt enthält neben Hinweisen auf richtiges, verantwortungsvolles (Zeugen-)Verhalten und Handeln auch die zentrale Meldeadresse der Polizei für Verdachtsfälle des Kindesmissbrauchs weltweit – unabhängig vom Beherrschen der jeweiligen Landessprache: [email protected].




Freilich legen längst nicht alle Reiseveranstalter das Faltblatt im Reisebüro aus oder den Reiseunterlagen bei. Und es gibt sicher nicht wenige Reisende, die nehmen die Inhalte nicht oder nur ungern zur Kenntnis und übergeben das Faltblatt dem Papierkorb.
Zudem kommt gelegentlich der klammheimliche Verdacht auf, dass Schrifterzeugnisse wie Flug- und Faltblätter besonders häufig dann eingesetzt werden, wenn es inhaltlich um Problembereiche geht, über die nur ungern geredet wird, die gerne ignoriert, tabuisiert und verdrängt werden – so wie beim sexuelle Missbrauch von Kindern der Fall. Über das Delikt und sein Ausmaß – ob im Inland oder bei den Auslandsstraftaten- muss jedoch geredet werden. Konstruktiv und auf allen Ebenen. Deshalb kann und soll diesem sehr gut gestalteten und mit den wichtigsten Hinweisen ausgestatteten Faltblatt auch nur eine (durchaus wichtige) Begleitfunktion zukommen. Präventionsprojekte wie kriminalpolizeiliche Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen, Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, Gespräche mit (potenziellen) Tatzeugen –so mit den Angehörigen der Reisebranche- ersetzen kann es nicht.
Genau deshalb führen kompetente und engagierte Kriminalbeamtinnen und –beamte seit Jahren gemeinsam mit der weltweit in über 70 Ländern vertretenen und auch in Deutschland ansässigen Kinderschutzorganisation

ECPAT ( End Child Prostitution Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes)


Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen an den Ausbildungsstätten der Tourismusbranche, an Berufsschulen, Akademien und Hochschulen durch.
Das ist ein wenig beachtetes aber höchst effizientes Präventionsprojekt, bei dem die gesamte Reisebranche, vom (zukünftigen) Angestellten im Reisebüro über die Reiseleiter bis hin zum Tourismusmanagement, erreicht werden kann. Es ist ein Projekt, das sehr gefragt ist und auf großes Interesse der Touristikbranche und ihrer Auszubildenden und Student(inn)en stößt.
Zunächst erscheint es erforderlich, den Partner bei diesen regelmäßigen Informationsveranstaltungen an touristischen (Aus-)Bildungsstätten etwas näher vorzustellen. ECPAT Deutschland ist bedauerlicherweise –selbst in Fachkreisen- immer noch (zu) wenig bekannt. Die deutsche Organisation setzt sich aus 29 Kinderrechtsorganisationen, Beratungs- und Fachstellen sowie Hilfswerken zusammen, die gemeinsam Kinderprostitution, Kinderhandel und Kinderpornografie bekämpfen. Ihre Aktivitäten werden durch Beiträge der Mitgliedsorganisationen sowie Projektmittel und Zuschüsse der EU, des BMFSFJ, des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) und anderer Hilfswerke finanziert.
ECPAT hat für die Tourismuswirtschaft einen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus ( Kinderschutzkodex – Child Protection Code ) entworfen, der bereits im Jahre 2001 vom Deutschen Reiseverband (DRV) und auch vom Österreichischen Reisebüro Verband ( ÖRV ) unterzeichnet wurde.
Die Reisebranche verpflichtete sich mit der Unterzeichnung zu folgenden Maßnahmen:

  1. Zur Einführung einer Firmenphilosophie ( zu einem Leitbild ), welche sich eindeutig gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ausspricht,
  2. zur Sensibilisierung und Ausbildung von Mitarbeitern und Beschäftigten im Herkunfts- und im Zielland,
  3. zur Aufnahme von Klauseln in den Verträgen mit Leistungsträgern, welche die gemeinsame Ablehnung von kommerziellem sexuellem Missbrauch von Kindern verdeutlichen,
  4. zur Informationsvermittlung an Kundinnen und Kunden hinsichtlich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern ( z.B. mittels dem Faltblatt „Kleine Seelen – große Gefahr“ ),
  5. zu einer engen Zusammenarbeit und Informationsvermittlung mit den Destinationen,
  6. zu einer jährlichen Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen.


Während der Verhaltenskodex von einigen Reiseveranstaltern in vorbildlicher Weise umgesetzt wurde und wird, erlangte er bei anderen Unternehmen (noch) nicht die gewünschte Aufmerksamkeit.
Wer von uns wurde jemals vor Antritt seiner Urlaubsreise schon im Reisebüro über den sexuellen Missbrauch von Kindern im Zielland informiert und sensibilisiert ?
Dennoch gilt es zu erkennen: Den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Rahmen des Tourismus kann von der deutschen Polizei – auch im Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der betroffenen Länder- allein kaum erfolgreich(er) gestaltet werden. Dazu benötigt sie Partner und Helfer.
Die Reisebranche ist dieser Kriminalität, ihren Tätern und ihren Opfern sehr nahe und kann auf sie einwirken. Die Reisebranche bringt die Täter an die Tatorte, stellt ihnen Hotels, Wohnungen und Absteigen (nicht selten die eigentlichen Tatorte) zur Verfügung. Bedienstete der Reisebranche machen immer wieder entsprechende Beobachtungen und sie erhalten Hinweise auf bevorstehende oder bereits begangene Taten. Sie können tatverhindernd eingreifen, zur Aufklärung von Straftaten beitragen – oder auch nicht. Der Ansatz von dem gemeinsamen Projekt der Kriminalpolizei und ECPAT, diese potenziellen Zeugen entsprechender Straftaten zu sensibilisieren und mit dem notwendigen Wissen von richtigen und falschen, tatverhindernden und tatfördernden Verhaltensweisen aufzuklären, erscheint deshalb so richtig wie interessant und nützlich.
Eine mit den erforderlichen Kenntnissen ausgestattete Vertreterin von ECPAT stellt bei diesen an Ausbildungsstätten bundesweit durchgeführten Informationsveranstaltungen die Zielgebiete der Kindersextouristen vor. Die Schüler(innen) oder Studierenden werden dann mit dem Problembereich „Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Rahmen des Tourismus“ vertraut gemacht.
Sie werden über die Möglichkeiten und Verpflichtungen der Reisebranche informiert und lernen den Verhaltenskodex kennen.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kriminalpolizei ergänzt diese Informationen mit einem Kriminalitätslagebild und mit entsprechenden Fallbeispielen – aus welchen richtige und tatverhindernde wie falsche und tatfördernde Verhaltensweisen ersichtlich sind . Sie oder er informiert über die Rechtslage und darüber, wie entsprechende Taten erkannt und verhindert werden können oder wie im Einzelfall zur Tataufklärung beigetragen werden kann.
Dabei wird verdeutlicht, welche Verantwortung der Reisebranche und ihren Vertragspartnern zukommt, dass sie –und jeder Einzelne- sich zum Hinsehen und Handeln und zur Mithilfe beim Kampf gegen diese Kriminalität zum Nachteil von Kindern verpflichtet fühlen sollten.
Die Auszubildenden zeigen an diesen Informationsveranstaltungen ausgesprochen großes Interesse. Sie werden deshalb von zahlreichen Ausbildungsstätten bundesweit in steter Regelmäßigkeit nachgefragt. Die Folge: Die gesamte Tourismusbranche, von der Angestellten im Reisebüro über die Reiseleiter vor Ort bis zur Managerebene, werden erreicht und mit dem Problembereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Rahmen des Tourismus ebenso vertraut gemacht. Sie alle lernen die richtigen Verhaltensweisen zur Verhinderung und zur erfolgreichen Bekämpfung dieser Kriminalität kennen.Das ist fraglos ein sehr wichtiger und effizienter Beitrag im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit. Es bleibt, ECPAT und den auf dieser Bühne agierenden Kriminalist(inn)en weiterhin viel Anerkennung und Erfolg zu wünschen – Im Interesse der Kinder – weltweit.