Organisierte Kriminalität – Facetten der OK

Dr. Sabine Vogt, Abteilungsleiterin Schwere und Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt

Die Bilder von unter brutalen, menschenverachtenden Bedingungen nach Europa geschleusten Flüchtlingen lösen Entsetzen aus – internationale Schleuserorganisationen haben Hochkonjunktur.

Auch hier verdient die Organisierte Kriminalität.
Dies ist allerdings nur eine Facette der Organisierten Kriminalität – ihr Betätigungsfeld ist weitaus vielfältiger und immer profitabel.
Im Jahr 2014 widmete das Bundeskriminalamt dem Thema Organisierte Kriminalität seine Herbsttagung. Wie stellt sich Organisierte Kriminalität heute – ein Jahr danach dar, wie lässt sie sich bekämpfen?
Seit mittlerweile rund 25 Jahren verfügen Polizei und Justiz über eine Definition der Organisierten Kriminalität. Bis heute unverändert umreißt diese Arbeitsdefinition das Phänomenverständnis deutscher Sicherheitsbehörden.
Trotz dynamischer globaler Entwicklungen zeichnen sich in dem Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalität über die Jahre hinweg erstaunlicherweise keine signifikanten Veränderungen ab. Die Zahl der Ermittlungsverfahren liegt seit Jahren bei ca. 600, die Zahl der registrierten Tatverdächtigen pendelt zwischen 8.000 und 9.000. Wenige Veränderungen weist das Lagebild auch im Bereich der Gruppenstrukturen auf. Im Bereich der Betätigungsfelder sind Verschiebungen festzustellen: Anstiege der Verfahrenszahlen sind insbesondere dort zu registrieren, wo sie aufgrund alltäglicher Wahrnehmungen und Medienberichterstattung erwartet werden konnten: im Bereich der Eigentumskriminalität, der Schleusungs- und Cyber-Kriminalität.
Die registrierten Schäden haben im Jahr 2014 ca. 539 Millionen Euro betragen.
Die Statistik, die das polizeiliche Hellfeld abbildet, erfasst naturgemäß nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Aktivitäten der OK.
Der SOCTA-Bericht 2013 von Europol weist rund 3.600 Gruppierungen aus, die in Europa im Bereich der schweren und Organisierten Kriminalität aktiv sind. Nach den sogenannten OK-Vorfeld-Erhebungen und Berechnungen kann man allein in Deutschland von bis zu 30.000 Tätern ausgehen, die im Bereich der schweren Kriminalität aktiv sind.
Dies wirft Fragen auf:

  • Lässt sich das organisierte Handeln krimineller Gruppierungen im 21. Jahrhundert aus einer Perspektive, auf die man sich vor einem Vierteljahrhundert verständigt hat, in gebotener Weise erfassen?
  • Oder bedarf es 25 Jahre später eines Perspektivwechsels, um die tatsächlichen Dimensionen Organisierter Kriminalität in all ihren Facetten zu erfassen?
  • Welchen Einfluss haben unaufhaltsam und beschleunigt voranschreitende Entwicklungen wie Globalisierung, Transnationalisierung und Technisierung auf das Phänomen Organisierte Kriminalität?
  • Sind die Strafverfolgungsbehörden in der Lage, dynamische Entwicklungen in ihren Wechselwirkungen mit der Organisierten Kriminalität und ihrem Bedrohungspotenzial rechtzeitig zu erkennen, um angemessen darauf reagieren zu können?


Das Spektrum der Betätigungsfelder und handelnden Akteure der OK ist breit. Es reicht von Kleinkriminellen, exzessiv Gewalt anwendenden Räubern, Rockern, Dieben im Gesetz und Mafia-Paten bis hin zu ehemaligen Mitarbeitern ausländischer Nachrichtendienste und Geschäftsleuten.
Sie eint die Maxime ihres Handelns, die Gewinnmaximierung.
Die Bedingungen, auf die Organisierte Kriminalität in Deutschland trifft – Sicherheit, ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld, Wohlstand, verbriefte Grundrechte, verlässliche Infrastrukturen, mitten in Europa – weiß sie zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Gerade deshalb ist Deutschland Aktionsraum zahlreicher meist transnational agierender krimineller Gruppierungen aus dem In- und Ausland.

Ausgewählte Phänomene


Rauschgiftkriminalität

Eine Analyse der im Jahr 2014 geführten OK-Verfahren führt zu dem Ergebnis, dass die Aktivitätsschwerpunkte gegenüber dem Vorjahr unverändert Rauschgiftkriminalität (33% der Verfahren), Eigentumskriminalität (19% der Verfahren) und Wirtschaftskriminalität (13% der Verfahren) sind.
Die Bedeutung des Betätigungsfelds Rauschgifthandel – immerhin entfielen im Jahr 2014 laut Polizeilicher Kriminalstatistik 48.880 Fälle auf den unerlaubten Handel und Schmuggel von Rauschgiften – bestätigen spektakuläre Fälle immer wieder aufs Neue:
Rekordsicherstellungen von Heroin sowohl in Deutschland als auch in den europäischen Nachbarstaaten nehmen zu. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen einzelner Großsicherstellungen mit Europabezug insgesamt rund 8 t Heroin sichergestellt, hierunter allein 1,2 t in Venlo/NL. Ende September 2014 konnte das BKA mit Unterstützung der Polizei in NRW 330 KG Heroin im Wert von mehr als 50 Millionen Euro in Essen sicherstellen. Dabei handelte es sich um die größte, je in Deutschland sichergestellte Einzelmenge. Die Lieferung stammte aus dem Iran. Ohne entsprechende Täterorganisation und Logistik lassen sich solche Rauschgiftmengen nicht aus dem Iran über die Balkanroute nach Europa transportieren. Hierzu bedarf es umfangreicher und zuverlässiger Strukturen. Diese und andere Sicherstellungen belegen, dass Deutschland nicht länger lediglich Abnehmerland ist, sondern zunehmend auch zentraler Verteilerknoten für den Weitertransport von Heroin innerhalb Europas.

Foto: A. Lemberger


Laut UNODC ist die Opiumproduktion in Afghanistan 2013 um rund 50% auf 5.500 Tonnen und 2014 nochmals um mehr als 16% auf 6.400 Tonnen gestiegen. Diese Menge entspricht 90% der weltweiten Opiumproduktion. Steigende Produktionsmengen erzeugen einen erheblichen Zufuhrdruck auch in Europa und Deutschland und damit eine Überschwemmung der Märkte mit Opiaten.
In den europäischen Häfen werden zudem regelmäßig hunderte von Kilo Kokain sichergestellt; die in Deutschland im Jahr 2014 sichergestellte Menge lag deutlich über der des Vorjahres und belegt die ungebrochene Macht der südamerikanischen Drogenkartelle.
Auch die einschlägigen Indikatoren für den Bereich synthetischer Drogen weisen in Deutschland signifikante Steigerungsraten auf. 2,9 Tonnen des Crystal-Grundstoffes Chlorephedrin, für Labore in Tschechien bestimmt, wurden im November 2014 in Deutschland sichergestellt. Eine solche Menge Chlorephedrin ist zur Herstellung von mehr als zwei Tonnen Methamphetamin (Crystal) mit einem geschätzten Verkaufswert von mehr als 180 Millionen Euro geeignet.

Rockerkriminalität

Rauschgiftkriminalität und Gewaltkriminalität sind bis heute die zentralen Betätigungsfelder krimineller Rockergruppierungen.
Die von Mitgliedern sogenannter „Outlaw Motorcycle Gangs“ (OMCGs), umgangssprachlich auch als Rockern bezeichnet, ausgehende Kriminalität ist ein seit Jahren wachsendes Phänomen, das nahezu alle Deliktsbereiche umfasst. Straftaten werden aus dem Schutz der Organisation heraus begangen. Die Clubs sind straff hierarchisch aufgebaut, ihr Handeln folgt strengen Regeln. Gewalt und Bedrohung sind dabei selbstverständliche Mittel zur Durchsetzung von Gebietsansprüchen und wirtschaftlicher Interessen.
Die immer wieder auch öffentlich gezeigte Brutalität dieser Gruppierungen bis hin zu Tötungsdelikten, ihr martialisches Auftreten sowie die Inhaftierungen einiger Anführer rücken das Phänomen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Ihre Machträume suchen die Clubs durch Expansion auszudehnen. Etabliert haben OMCGs sich mittlerweile in Südosteuropa bzw. auf dem Balkan. Einige Rockergruppierungen weiten ihre Einflussgebiete gegenwärtig global aus, nach Afrika, Asien und Südamerika.
Annähernd 10.000 Mitglieder zählen die vier größten Clubs in Deutschland, die Hells Angels, die Bandidos, Gremium und Outlaws. Damit haben Rocker- und rockerähnliche Gruppierungen in Deutschland die höchsten Mitgliederzahlen europaweit. Jedes achte OK-Verfahren in Deutschland wurde im Jahr 2014 gegen eine Rockergruppierung oder eine Gruppierung mit Verbindungen zu Rockergruppierungen geführt.
Der kriminelle Teil der Rockerszene ist unübersichtlicher und komplexer geworden. Innerhalb der Szene ist ein wachsendes Spektrum ethnisch geschlossener Gruppierungen zu beobachten, wobei die Zusammenschlüsse häufig kurzlebig sind. Mitglieder großer, international organisierter Rockergruppen fungieren zwar noch als Vorbild, werden jedoch zunehmend von konkurrierenden Gruppierungen, aber auch aus den eigenen Reihen heraus bedrängt. Die hohe Gewaltbereitschaft in der Szene kann jederzeit Auslöser für polizeiliche Interventionsmaßnahmen sein. Das nach außen propagierte Bild der Gemeinschaft steht im krassen Kontrast zu dem, was Ermittlungen belegen, nämlich handfeste finanzielle Interessen, mit dem Motorrad und der Kutte als einendes Beiwerk.

In Deutschland wurden seit 1983 insgesamt über 30 Vereinsverbote gegen Rockergruppierungen ausgesprochen. Dies fügt sich in die nationale „Null-Toleranz-Strategie“ gegenüber kriminellen Rockergruppierungen ein, die einhergeht mit einem dauerhaft hohen Kontroll- und Verfolgungsdruck. Dass diese Strategie wirkt, zeigen Rückzug und Abwanderung maßgeblicher Akteure. Aufmerksam zu beobachten sind Verbindungen von Rockern zur politisch motivierten Kriminalität, bei denen es sich bislang jedoch eher um Ausnahmen zu handeln scheint.

Russisch-Eurasische OK

Der Öffentlichkeit weniger präsent als „Outlaw Motorcycle Gangs“ ist die Russisch-Eurasische OK. Beide, Rocker und REOK, weisen zahlreiche Parallelen auf: Klare Hierarchien, Abschottung, eigene Gesetze und hohe Gewaltbereitschaft; diese Aufzählung ließe sich noch erweitern.
Die Aktivitäten der Russisch-Eurasischen OK stellen eine der zentralen Herausforderungen für deutsche und europäische Sicherheitsbehörden dar. REOK offenbart sich regelmäßig nicht auf den ersten Blick. Ihre Muster unterscheiden sich von denen anderer OK-Gruppierungen. Wer zur Struktur gehört und wer nicht, lässt sich letztlich nur anhand von Verbindungen zwischen Personen und insbesondere von Zahlungen in gemeinsame Diebeskassen, die sogenannten „Obtschaks“, nachvollziehen.
Laut Interpol gibt es 2014 weltweit ca. 670 sogenannte gekrönte Diebe im Gesetz. Sie bilden die Führungsriege innerhalb der Strukturen der REOK. Nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden hat eine niedrige zweistellige Zahl von Dieben im Gesetz Einfluss auf REOK-Strukturen in Deutschland. Sie befehligen Brigaden- und Gruppenstrukturen, die europaweit agieren. Diese Brigaden- und Gruppenstrukturen verfügen über mutmaßlich 20.000 bis 25.000 Mitglieder weltweit.Deutschland ist zugleich Aktionsraum, Investitionsraum und Durchgangsstation für inkriminierte Gelder. Dies beweiskräftig nachzuweisen gelingt bislang nur in Einzelfällen. Kriminelle Erträge fließen in gemeinsame Diebeskassen, die auf allen Ebenen existieren. Zwischen den Ebenen fließt das Geld auf verborgenen Wegen von „unten nach oben“.
REOK nutzt das KRYSHA-Modell als effektives Parallel-System zu den herkömmlichen staatlichen Normen in Russland und gleichermaßen in Deutschland.
Gefestigt wird das System durch ein internes Sanktionierungs- und Bestrafungssystem, das rigoros ausgeübt wird, auch mit brutaler Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten. Dadurch erklärt sich zugleich die mangelnde Aussagebereitschaft von Mitgliedern der REOK gegenüber Polizei und Justiz.
Dieses „innere System“ bildet auch die Basis des Zusammenhalts verurteilter Straftäter der Russisch-Eurasischen OK, die in deutschen Justizvollzugsanstalten einsitzen. Sie organisieren sich nach dem sogenanntem „Gefängnisgesetz“, das sich an das „Diebesgesetz“ anlehnt und ordnen sich diesem unter.
Gruppierungen der Russisch-Eurasischen OK agieren deliktsübergreifend. Die Palette reicht von Ladendiebstählen und Wohnungseinbrüchen über Rauschgiftdelikte, Gewaltdelikte, Geldwäsche, Wirtschaftsstraftaten bis hin zu Cybercrime.

Italienische OK

Italienische Organisierte Kriminalität auf deutschem Boden zeigte selten ihre ganze Brutalität und Menschenverachtung so deutlich wie im Jahr 2007 in Duisburg, als sechs Menschen auf offener Straße erschossen wurden. Seit mehr als 30 Jahren verfügen deutsche Strafverfolgungsbehörden über Erkenntnisse zu italienischen mafiösen Organisationen in Deutschland.
Nach polizeilichen Erkenntnissen leben aktuell ca. 530 mutmaßliche Mitglieder italienischer Mafia-Organisationen hier. In den zurückliegenden 20 Jahren wurden in Deutschland mehr als 330 Mafia-Angehörige wegen verschiedener, in Italien begangener Straftaten, bis hin zu Morden, festgenommen.
Deutschland dient italienischen Mafia-Gruppierungen seit langem als Flucht- und Rückzugsraum, heute ist es zugleich Aktions- und Investitionsraum. Investiert wird insbesondere in Immobilien und die Gastronomie.
Auch das Betätigungsfeld italienischer Mafia-Gruppierungen ist weit: Es reicht vom Rauschgifthandel, von Eigentums- und Fälschungsdelikten über Umweltdelikte wie illegaler Giftmüllentsorgung bis hin zu Geldwäsche sowie Steuer- und Zollvergehen.
Selbst bei erfolgreich durchgeführten Ermittlungen gelingt es in Deutschland in der Regel nicht, italienischen Mafia-Gruppierungen die Früchte ihrer Tat zu entziehen, weil der für eine Gewinnabschöpfung zwingend erforderliche Nachweis, dass Gelder aus konkreten Straftaten stammen, nur in seltenen Fällen erbracht werden kann.
Italien geht hier den Weg der Beweislastumkehr, d.h. die Tatverdächtigen müssen selbst nachweisen, dass sie ihr Vermögen auf legalem Wege erwirtschaftet haben.


Foto: A. Lemberger
Jenseits dieser bekannten Phänomene sind in der vielschichtiger gewordenen deutschen Gesellschaft vermehrt weitere Gruppierungen und auch Clanstrukturen zu beobachten, die aufgrund ihrer ethnischen Geschlossenheit durch polizeiliche Ermittlungen nur schwer aufzuhellen sind.
Wenngleich es sich dabei zunächst um lokale bzw. regionale Phänomene handelt, bedürfen sie der intensiven polizeilichen Aufmerksamkeit, um einer Verfestigung und Ausweitung von Anfang an konsequent entgegenzuwirken.

Massendelikte und OK

Die OK ist an den Haustüren der Bürgerinnen und Bürger angekommen. Lange sind Massendelikte, insbesondere aus dem Bereich der Eigentumskriminalität, nicht als lokale Ausprägungen des Handelns organisierter krimineller Netzwerke erkannt worden. Mittlerweile ist die grenzüberschreitende Eigentumskriminalität zu einem massiven Problem angewachsen, das erhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hat. Bereits die große Anzahl dieser Straftaten macht dies zu einem gravierenden Kriminalitätsphänomen. Dies gilt insbesondere für den Wohnungseinbruchdiebstahl, der mit rund 152.000 polizeilich registrierten Fällen im Jahr 2014 den Höchststand der zurückliegenden 15 Jahre erreicht hat. Auch wenn lediglich ca. 15% der Taten aufgeklärt werden können, sprechen viele Faktoren dafür, beispielsweise auch der Anstieg der OK-Ermittlungsverfahren im Bereich der Eigentumskriminalität, dass OK-Gruppierungen die überwiegend aus Südost- und Osteuropa stammenden sogenannten „reisenden Tätergruppen“ steuern. Die verursachten Schäden sind beträchtlich und summieren sich laut PKS allein für das Jahr 2014 auf 422 Millionen Euro. Getragen werden diese Schäden meist von der Solidargemeinschaft der Versicherten.
Gravierender als die materiellen Schäden wiegen regelmäßig die psychologischen Folgen dieser Delikte, die sich nicht durch die Erstattung des Vermögensschadens beheben lassen. Wer einmal Opfer eines Einbruchs wurde, weiß, dass der vermeintliche persönliche Schutzraum danach in vielen Fällen für immer zerstört wurde.
Auch die Menschen in Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Österreich, Luxemburg und der Schweiz sind in erheblichem Maße von diesem Kriminalitätsphänomen betroffen.
Transnational organisierte Täterstrukturen existieren auch im Bereich des Massenphänomens „Call Center Betrug“. Die Opfer, vornehmlich ältere Menschen, werden durch geschickte Gesprächsführung am Telefon um ihr mühsam erspartes Geld betrogen. Wenngleich sich die Schadenssumme im Einzelfall meist im dreistelligen Bereich bewegt, liegt der Gesamtschaden mittlerweile bei mehr als 100 Millionen Euro, mehr als eine Million Menschen wurden geschädigt. Die Täter agieren organisiert, anonym, aus dem Ausland heraus und missbrauchen technische Möglichkeiten, wie z.B. die Rufnummernverschleierung.
Die Frage, ob es sich hierbei tatsächlich um Organisierte Kriminalität handelt, ist berechtigt. Vor einem inflationären Gebrauch des Begriffs Organisierte Kriminalität ist zu warnen, es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass die Grenzen zwischen Bandenkriminalität und OK fließend sind. Allein auf Grundlage der Erkenntnisse der ermittlungsführenden Dienststellen lässt sich im Bereich der „Massenkriminalität“ eine eindeutige Zuordnung meist nicht sofort begründen. Diese ist regelmäßig erst möglich durch eine Zusammenführung vorliegender Erkenntnisse, systematisierte Auswertung, täterorientierte Ermittlungen und das Betreiben von Sammelverfahren zur Feststellung organisierter Strukturen und unter Hinzuziehung von Informationen anderer Behörden, auch aus dem Ausland.

Wirtschaftskriminalität

Im Jahr 2014 entfielen in Deutschland insgesamt 73 OK-Verfahren auf das Hauptaktivitätsfeld Wirtschaftskriminalität, 52 Verfahren auf Steuer- und Zolldelikte sowie 20 Verfahren auf den Bereich der Geldwäsche. Eine entscheidende Frage bei der Wirtschaftskriminalität ist: Was ist erlaubte Spekulation – was schon strafbare Manipulation? Welches Steuermodell ist legal, welches versucht tatsächliche oder vermeintliche Lücken auszunutzen, welches ist illegal? All dies sind hoch komplexe Fragen; die Grenzziehung gestaltet sich auch unter rechtlichen Gesichtspunkten z.T. sehr schwierig.
Die durch Organisierte Wirtschaftskriminalität verursachten Schäden sind enorm. Im Jahr 2014 waren es rund 222 Millionen Euro, durch Steuer- und Zolldelikte entstand darüber hinaus ein Schaden in Höhe von ca. 148 Millionen Euro. Komplexe Finanzprodukte und Unternehmensstrukturen sowie die Schnelligkeit von weltweiten Kaskaden von Transaktionen stellen Polizei und Zoll vor erhebliche Beweiserhebungs- und Sicherungsprobleme und lassen die internationale Rechtshilfe oft ins Leere laufen.
Bereits das Feld der Modi Operandi in den Bereichen Kapitalanlagebetrug oder Umsatzsteuerkarussell erscheint grenzenlos. Ein seit einigen Jahren durch das BKA in Zusammenhang mit dem Handel von Emissionzertifikaten geführtes Verfahren gegen mehr als 160 Beschuldigte erreicht derzeit ein Schadensvolumen von 1,4 Milliarden Euro zum Nachteil des Fiskus, d.h. der gesamten Gesellschaft.
Die Beweisführung ist höchst diffizil. Ermittler müssen dazu ein Peta-Byte (1.000 Terra-Byte) gesicherte Daten auswerten, was dem Inhalt von rund 400 Millionen Aktenordner à 500 Blatt entspricht.
Um Herausforderungen wie diese meistern zu können, benötigen die Strafverfolgungsbehörden geeignete Instrumente und aufgabenadäquate personelle und materielle Ressourcen.

Erträge

Das Ziel von OK ist die Gewinnmaximierung. Um illegale Erträge im legalen Wirtschaftskreislauf investieren zu können, sind bei faktisch allen OK-Phänomenen Geldwäschehandlungen erforderlich.
Geldwäscheverdachtsmeldungen sind deshalb ein wesentlicher Ansatzpunkt für eine erfolgreiche OK-Bekämpfung. Geldwäscheverdachtsmeldungen können erste Hinweise auf OK-Strukturen und Geldwäsche liefern. Der tatsächliche Nachweis von Geldwäschehandlungen ist hingegen erheblich schwerer zu erbringen und erfordert umfangreiche Ermittlungen und Beweisführungen. Meist bleibt es beim Verdacht, weil die Herkunft inkriminierter Gelder aus einer konkreten Vortat nicht nachgewiesen werden kann.

Im Jahr 2014 wurden 335 Millionen Euro an kriminellen Erträgen der OK festgestellt, weniger als 30% konnten vorläufig gesichert werden. Dieses sich seit Jahren ähnlich wiederholende Ergebnis ist unbefriedigend. Der OK kann nur dann ihre Basis entzogen und Schaden von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik abgewendet werden, wenn es gelingt, effektive Gewinnabschöpfung zu betreiben. Der Weg zu diesem Ziel führt über eine stärkere Ausrichtung der OK-Bekämpfung auf kriminelles Handeln an der Schnittstelle zwischen legaler und illegaler wirtschaftlicher Betätigung.
Hierzu bedarf es allerdings wirkungsvoller rechtlicher Regelungen, die sich als praxisstauglich erweisen. Die derzeitigen Hürden deutscher Gesetze zur Gewinnabschöpfung sind komplex.
Verbesserungsvorschläge von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei gibt es schon. Vorschnell sollten keine Denkverbote auferlegt werden, wenn es um Fragen verfassungskonformer Beweiserleichterungen geht.

Technischer Fortschritt aus Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung

Der technische Fortschritt zwingt zum radikalen Umdenken bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Arbeit der Sicherheitsbehörden befindet sich bereits heute an einem Wendepunkt. Kriminelle nutzen Anonymisierungsdienste und kommunizieren verschlüsselt. Kriminelle insgesamt, nicht nur Cyberkriminelle, bewegen sich nicht nur im Clearnet, sondern agieren parallel im sogenannten Darknet.Die Underground Economy beflügelt den kriminellen Markt – alles ist verfügbar und käuflich auf kriminellen Onlinemarktplätzen. Cybercrime als „Bausatz“ – Crime as a Service – Spoofing, Hacking, Phishing, ID-Grabbing sind die Betätigungsfelder der neuen OK-Generation. Längst muss die Vorstellung revidiert werden, dass nur Jugendliche aus reiner Neugier Täter im Cyberspace sind. Die im TOR-Netzwerk gehostete Internetplattform Silk Road, ein Online-Schwarzmarkt für Drogen, Waffen und Fälschungen erzielte z. B. einen Jahresumsatz von mehreren Millionen US-Dollar.
Im Mai 2015 wurde in den USA der Betreiber von Silk Road für den Betrieb der Plattform und wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu zweimal lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt.

Das Center of Strategic and International Studies geht im Juni 2014 von einer jährlichen Gesamtschadenssumme von bis zu 575 Milliarden US-Dollar durch Cybercrime aus. Diese Schadenssumme übersteigt das Bruttosozialprodukt von Staaten wie Schweden, Polen oder der Schweiz.
In nahezu allen Kriminalitätsfeldern ist heute eine Internetdimension festzustellen, als Tat- oder Kommunikationsmittel oder zur Generierung digitaler Währungen, um Zahlungen außerhalb des geregelten Finanz- und Bankensystems tätigen zu können.
Im Bereich der Cybercrime existieren zunehmend Täternetzwerke, deren Angehörige sich nicht persönlich kennen, sich jedoch über anonymisierte Kommunikationswege austauschen. Mehr noch als in anderen OK-Bereichen ist hier die konsequente Nutzung von VoIP-, Instant Messaging-Applikationen und die Anwendung verschlüsselter Netzwerkprotokolle die Regel. Dadurch entziehen sich die Täter dem Zugriff der Ermittlungsbehörden. Strafverfolgung bleibt zurück im Dunklen, sieht weder Inhalt noch Ziel der Verbindungen. Auch wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung weiterhin unverzichtbar ist, die Erkenntnisse, die über dieses Mittel gewonnen werden können, sind zunehmend lückenhaft.
In Ermittlungsverfahren führt dies inzwischen regelmäßig zu teils erheblichen Überwachungslücken, deren Konsequenz unvollständige Ermittlungsergebnisse und damit mangelhafte Beweislagen sind.
Zugleich wird es erheblich schwieriger, schwere Straftaten im Vorfeld der Begehung aufzudecken und damit zu verhindern.
„We are going dark!“ lautet die geflügelte Bezeichnung für diese Entwicklung im Kreise US-amerikanischer Ermittler.
Parallel stoßen die Ermittler bei den Verfahren seit Jahren auf sich potenzierende Datenmengen, die es kriminalistisch zu bewältigen gilt. Dabei handelt es sich meist um unstrukturierte Daten, die häufig auf Servern im Ausland gespeichert sind.
Oftmals sind es auch Daten von Opfern, deren Zahl kontinuierlich wächst. Allein 16 Millionen gestohlene Zugangsdaten zu E-Mail-Accounts hat die Polizei in einem Fall im Jahr 2014 festgestellt.
In der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts agiert auch OK – transnational, in Europa, weltweit und im Cyberspace.

Handlungserfordernisse

Es sind die immer wieder beschworenen Entwicklungen, wie Transnationalisierung, Technisierung und Globalisierung, die zu einem Auseinanderdriften der Möglichkeiten von Strafverfolgung einerseits und den Tätern der OK andererseits führen und Handlungsbedarf generieren. In der heftig und zuweilen sehr emotional geführten Debatte um die Enthüllungen des „whistle blowers“ Edward Snowden und mit Blick auf die scheinbar grenzenlosen Datenbestände und Analysemöglichkeiten der privaten Internetgiganten, verhallen Appelle für eine differenzierte Sichtweise und die Notwendigkeit zeitgemäßer Eingriffsbefugnisse.
Eine klarstellende Regelung der Quellen-TKÜ und die Schaffung einer Befugnis zur Online-Durchsuchung in der StPO bleiben Forderungen nach auch für die OK-Bekämpfung notwendigen Instrumenten. Die geplante Einführung einer Höchstspeicherfrist für Telekommunikationsdaten ist daher nachdrücklich zu begrüßen.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Transnationalisierung der OK. OK-Bekämpfung ist europäisch, international zu denken und international zu organisieren.
Mehr denn je kommt der IKPO Interpol, mit seinem noch jungen Interpol Global Complex for Innovation (IGCI) in Singapur, die wesentliche Rolle zu, die Polizeien der Erde auf dem Gebiet der OK-Bekämpfung, auch im Cyberspace, mit ihrer weltweiten Koordinierungs- und Servicefunktion effektiv miteinander zu vernetzen.
Polizei kann es sich nicht länger leisten, parallel nach technischen und methodischen Lösungen für dieselben Probleme zu suchen – die Bündelung von Know-how und Ressourcen in Kompetenzzentren ist hier der Schlüssel.
Europäisch besteht mit dem EU-Policy Cycle 2014 bis 2017 erstmals eine gemeinsame europäische Bekämpfungsstrategie für wesentliche Kriminalitätsbereiche, die durch konkrete Operationspläne mit Leben erfüllt wird. Das BKA hat hier europaweit die Driver-Funktion für das Thema Cyberattacks übernommen, das LKA Baden-Württemberg vertritt Deutschland beim Thema „Mobile Organised Crime Groups“.
Europol ist zum Keyplayer in Europa geworden. Auch hier entwickeln sich neue Zusammenarbeitsformen, aktuell beispielsweise im J-CAT, einer Kooperation von europäischen und einigen außereuropäischen Partnerdienststellen im Bereich Cybercrime, an der sich das BKA intensiv mit eigenem Personal beteiligt.
Auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe besteht, wie bereits erwähnt, unvermindert Handlungsbedarf hin zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Zusammenarbeit. Die im Jahr 2014 beschlossene EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung ist hier ein wesentlicher Meilenstein. Zukünftig sollen Anordnungen einer zuständigen Behörde eines Landes ohne weitere Formalitäten auch von Vollstreckungsbehörden in einem anderen Land umzusetzen sein.
Die kontinuierliche Arbeit an einem einheitlichen OK-Verständnis und der Implementierung von gemeinsamen Strategien in Europa bleiben Daueraufgaben. Harmonisierungsbedarf besteht darüber hinaus insbesondere mit Blick auf unterschiedliche nationale Besonderheiten, wie z. B. weitreichende justizielle Geheimhaltungsgebote, die den polizeilichen Informationsaustausch für EU-weite Ermittlungen begrenzen.

Handlungsbedarf auf nationaler Ebene

Das noch immer bestehende krasse Missverhältnis zwischen den durch OK verursachten Schäden bzw. erzielten Gewinnen und den vorläufig gesicherten Vermögenswerten gilt es zu beheben.
Über den rechtlichen Handlungsbedarf hinaus müssen Polizei und Zoll gemeinsam handeln. Konkret bedeutet dies: Formen der OK rechtzeitig erkennen, sie analysieren, und ihre Bekämpfung in gemeinsamen Schwerpunkten festlegen. Hierzu bedarf es einer Neujustierung der OK-Bekämpfung – und zwar als gemeinsames „Unternehmen“ der Polizeien von Bund und Ländern sowie des Zolls. Der Kommission Organisierte Kriminalität, in der alle Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll vertreten sind, kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu: Quartalsweise tauschen sich die Experten in dieser Kommission zu aktuellen Lageentwicklungen aus, gleichen die jeweiligen Trends ab, beraten sich und beschließen gemeinsam, in welchen Handlungsfeldern Schwerpunkte gesetzt werden.
Wie lassen sich in einer föderalen Struktur mit bundesweit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten erkannte Schwerpunkte aber gemeinsam bekämpfen? Die Lösung ist ein projektorientierter Ansatz, bei dem die identifizierten Kriminalitätsschwerpunkte von den betroffenen und handlungsbereiten Polizeien aus Bund und Ländern durch gezielte Auswertungen oder abgestimmte, arbeitsteilige oder auch gemeinsame Ermittlungen bekämpft werden. OK-Bekämpfung erfolgt damit priorisiert und koordiniert, mit konkreter Zielsetzung und abgestimmten Bekämpfungsmaßnahmen, die in einem festgelegten Zeitraum umgesetzt werden.
Diese Vorgehensweise ermöglicht ein gesteuertes, effizientes und effektives Handeln in einer föderalen Struktur – gerade auch mit Blick auf zunehmend limitierte Ressourcen der Polizei.
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat daher im Juni 2015 beschlossen, die Bekämpfung der OK mit diesem Bekämpfungsansatz zu stärken. Der Bundesminister des Innern unterstützt dieses Vorgehen. Das Bundeskriminalamt hat daher im April 2015 die Koordinierungsstelle OK (KOST OK) eingerichtet. Diese unterstützt den Koordinationsprozess von Bund und Ländern und bereitet aufgrund der aktuellen Lageabgleiche und Kriminalitätstrends in den Bundesländern die Entscheidungen für die Kommission Organisierte Kriminalität vor. Flankiert wird dies im Bundeskriminalamt zusätzlich durch die ebenfalls erfolgte Einrichtung eines Referates, in welchem deliktsübergreifende Phänomene gebündelt bearbeitet und projektorientierte Ansätze entwickelt werden, z.B. zur Bekämpfung der russisch-eurasischen Kriminalität.
Auf polizeilicher Ebene sind darüber hinaus auch die Lageerkenntnisse zu verbessern. Das Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ liefert eine wichtige Grundlage, kann aber nicht mit der Dynamik Schritt halten, mit der sich Organisierte Kriminalität in all ihren Facetten verändert. Auch hier unterstützt die beschriebene gemeinsame Schwerpunktsetzung. Der vierteljährliche bundesweite Abgleich polizeilicher Entwicklungen und Trends eröffnet die Möglichkeit, Lage nicht mehr „retrograd“ sondern aktuell zu erfassen.
In diesen Prozess einzubeziehen sind auch die OK-Staatsanwaltschaften. Schwerpunktsetzung in der Polizei bedeutet die Notwendigkeit, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft „an einem Strang zu ziehen“. Die einzelfallbezogene Sachbearbeitung von Wohnungseinbrüchen ist dabei ein gutes Beispiel: Setzt die Polizei einen Schwerpunkt, um steuernde OK-Strukturen zu zerschlagen, die Einbrüche organisieren, den Vertrieb der Hehlerware regeln und die Profite einstreichen, kann dies nur gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft zum Erfolg führen. Die spätere Abtrennung von Verfahren gegen einzelne Beschuldigte oder die Anklage wegen einzelner Straftaten sollte zugunsten von Struktur- und Sammelverfahren vermieden werden. Die Einrichtung spezialisierter OK-Staatsanwaltschaften ist heute auch unter diesem Gesichtspunkt unverzichtbar.
Organisierte Kriminalität zu bekämpfen ist, wie die Kriminalitätsbekämpfung insgesamt, nicht länger eine ausschließliche Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden. Andere Behörden sind zwingend einzubeziehen – auf örtlicher und regionaler Ebene, aber auch auf Landes- und Bundesebene. Derartiges behördenübergreifendes Arbeiten erfordert jedoch Engagement auf allen Seiten und den gelebten Willen zur Kooperation.
Gleiches gilt für Arbeitsbündnisse und Allianzen mit der Wirtschaft und der Wissenschaft. Strategische und operative Partnerschaften sind gerade im (informations-) technischen Bereich mehr und mehr erfolgskritisch.
Bei der Bewältigung von Massendaten, umfassenden IT-Projekten und der forensischen Untersuchung ist Polizei auf externe Expertise angewiesen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vernetzung, der Bündelung der Fähigkeiten. Jeder der meint, alle erforderlichen Fähigkeiten alleine bereithalten zu können, wird sich schnell im Abseits wiederfinden.
Unabhängig davon muss Polizei auch selbst „aufholen“:
Intensive Fortbildungen für Auswerter und Ermittler, der gezielte Einsatz von IT-Spezialisten in Ermittlungen und in der Forensik sowie technische Ressourcen auf Höhe der Zeit sind unabdingbar.
Forscher und Wissenschaftler müssen bei der Problemanalyse im Bereich OK eng mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten. Gerade das Dunkelfeld der OK bedarf auch einer Erhellung durch wissenschaftliche Ansätze.

Fazit


Es sind oft andere Bedrohungen als die Organisierte Kriminalität, die die Gesellschaft momentan bewegen und oft sorgenvoll in die Zukunft blicken lassen. Die Krisenherde rund um den Globus, drohende Anschläge, die zunehmende Radikalisierung von religiösen Fanatikern, die massive Zuwanderungsbewegung und rechte Gewalt gegen Flüchtlinge – aber auch Bilder von Hooligans gegen Salafisten, die brutal aufeinander und die Polizei einschlagen – vieles mehr bewegt die Öffentlichkeit und es bindet in hohem Maße polizeiliche Ressourcen.
Organisierte Kriminalität verfolgt keine aktive Medienstrategie, sie meidet die Aufmerksamkeit, agiert im Verborgenen und ist nur selten unmittelbar sichtbar. Darin liegt auch die Gefahr ihrer Unterschätzung. Die Auswirkungen bleiben jedoch nicht im Verborgenen, sondern treffen eine zunehmend wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern ganz unmittelbar.Grundvoraussetzung für eine effektive Bekämpfung der OK ist, dass Gesellschaft, Politik und Medien, Justiz, Zoll und Polizei auf allen Ebenen für das Vorhandensein dieser Strukturen sensibel sind und dass die Polizei die zeitgemäßen Werkzeuge und Mittel an die Hand bekommt, die für eine wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung unabdingbar sind.